Was ist die Erwerbsminderungsrente?Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Können Sie noch einige Stunden täglich arbeiten, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Show
Wichtig: Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?Reha kommt vor RenteSie haben die Regelaltersgrenze für die reguläre Rente noch nicht erreicht. Darum prüfen wir zunächst, ob wir Ihnen helfen können, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Die Möglichkeiten dafür sind:
Weitere Voraussetzungen:
Wie beantrage ich meine Rente? Was gehört zur Wartezeit?Zeiten und Beiträge für die Erwerbsminderungsrente
Nicht erfüllte PflichtbeiträgeSie haben in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung unverschuldet keine drei Jahre Pflichtbeiträge zahlen können? Zum Beispiel weil Sie schwanger oder arbeitsunfähig waren? Dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert. Unter Umständen erreichen Sie dadurch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge. Wenn Sie bereits vor 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und in der Zeit von 1984 bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung jeder Monat mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten (zum Beispiel freiwillige Beiträge, unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit) belegt ist, können Sie rentenberechtigt sein, obwohl Sie die drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb des Fünfjahreszeitraumes nicht erfüllen. AusnahmenSie brauchen keine fünf Jahre Wartezeit zu erfüllen, wenn einer der folgenden Gründe dazu geführt hat, dass Sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind:
In diesen Fällen genügt ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung. Bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise Eintritt einer Berufskrankheit ist Voraussetzung, dass Sie zum Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung versicherungspflichtig waren. Waren Sie nicht versicherungspflichtig, müssen Sie für mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Unfall oder der Erkrankung gezahlt haben. Sie brauchen auch keine fünf Jahre Wartezeit zu erfüllen, wenn Sie
Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres, längstens jedoch um sieben Jahre. Rente wegen voller ErwerbsminderungSie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an. Erwerbsminderung für Menschen mit BehinderungVoll erwerbsgemindert sind Sie grundsätzlich auch, wenn Sie:
Unser Tipp: Beratungstermin vereinbaren Beratungsstellensuche Erwerbsminderungsrente und NebenjobWenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen und trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkung mehr als 6.300 Euro jährlich verdienen, wird Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt. Auch der zeitliche Umfang spielt eine Rolle. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie also weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Arbeiten Sie mehr, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die Rente ganz entfallen. Bitte informieren Sie sich daher schon vor Aufnahme eines Nebenjobs, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll die Hinzuverdienstgrenze ab dem 1. Januar 2023 bei Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben werden. Rente wegen teilweiser ErwerbsminderungSie erhalten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente ergänzt dann Ihre Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung. Rente wegen teilweiser Erwerbminderung und weiteres EinkommenHaben Sie neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiteres Einkommen, weil Sie zum Beispiel einen Teilzeitarbeitsplatz haben, kann sich dieses auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Ihre Hinzuverdienstgrenze wird individuell ermittelt. Wird sie überschritten, erhalten Sie Ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt. Unter Umständen ruht die Rente auch ganz. Auch der zeitliche Umfang spielt eine Rolle. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dürfen Sie also weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Bitte informieren Sie sich schon vor Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit, welche Auswirkungen dies auf Ihre Rente hat. Was ist, wenn es keine Teilzeitarbeit gibt?Wenn Sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, obwohl Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind. Sonderregelung für Jahrgänge bis 1961Wenn Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gilt für Sie eine Vertrauensschutzregelung: Sie können bei Berufsunfähigkeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Voraussetzung dafür ist:
Lassen Sie sich von uns beraten!Beratungstermin vereinbaren Beratungsstellensuche Was ändert sich 2022 an der Erwerbsminderungsrente?Von ihr profitieren alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, egal ob Bestands- oder Neurentner. Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent steigen und in Ostdeutschland um 6,12. Prozent.
Was gibt es Neues bei der Erwerbsminderungsrente?Ein Plus von bis zu 7,5 Prozent
Die rund drei Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente können mit deutlich höheren Bezügen rechnen. Die Anhebung soll bis zu 7,5 Prozent betragen und ab 1. Juli 2024 ausgezahlt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor.
Wie viel Erwerbsminderungsrente gibt es mehr?Du bekommst dann eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Doch die fällt nicht gerade üppig aus: Im Jahr 2020 gab es für neue Rentenbezieher durchschnittlich 882 Euro im Monat. Neu: Das Bundeskabinett hat eine Rentenerhöhung beschlossen: Ab 01. Juli 2024 soll die Erwerbsminderungsrente um bis zu 7,5 Prozent steigen.
Wer bekommt 2024 mehr Erwerbsminderungsrente?Erhöhung kommt auch für den Bestand
Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 EM-Rentner wurde, erhält 7,5 Prozent Zuschlag, allerdings erst ab Juli 2024. Wer zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 EM-Rentner wurde, erhält 4,5 Prozent Zuschlag, ebenfalls erst ab Juli 2024.
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