Dürfen meine Eltern mich mit 16 rausschmeißen

Hallo, fest steht das deine Tochter irgendwie unglücklich und unzufrieden zu scheint. Du musst zurück gehen und mal überlegen was in der Vergangeheit passiert ist-wie war euer Verhältniss-freundschaftlich,respektvoll, herzlich und vertrauensvoll? Oder eher ich Mutter du Kind? Das Problem ist das Ihr anscheinend kein Vertrauen zueinander habt. Ich weiss aus eigener Erfahrung das es nicht einfach ist alleinerziehend zu sein-alles unter einen Hut zu bekommen, arbeiten, Haushalt, Kind- nichts destro trotz habe ich gelernt Prioritäten zu setzen-auch mal Dinge liegen zu lassen, wenn ich merke das es meiner Tochter nicht so gut geht, wenn ich sehe das sie etwas bedrückt-dann gehe ich auf sie zu und rede mit ihr und nehme jedes Problem ( auch wenn es mir eigentlich lächerlich erscheint) was sie hat ernst-weil sobald ein Kind merkt, das die Eltern sie garnicht wahrnehmen geschweige denn ernst nehmen- verliert man sehr schnell das Vertrauen des Kindes und es sucht sich andere Personen zum sprechen und manchmal sind es dann die falschen. Als Mutter/Eltern muss man sich immer wieder zwingen zurück zu gehen, um sich zu erinnern wie man sich selbst in dem Alter gefühlt hat, was einen bewegt hat u. s. w. Du solltest schauen das du das Vertrauen zu deiner Tochter wieder aufbaust- du solltest das baby einer Freundin "abgeben, deine Tochter treffen-am besten an einem neutralen Ort / Cafe z. B. / dann solltet ihr mal ganz ruhig miteinander reden- hör deiner Tochter zu, erfahre wie es ihr geht, warum sie so ist wie sie nun ist, sie sollte dir all ihre Sorgen und Wünsche mitteilen- und auch deine Tochter muss dir erstmal zuhören, wie es dir dabei geht, was dich so stört und verletzt- zeig ihr das sie dir wichtig ist und das du dir ein gutes Verhältniss mit ihr wünscht-das du stolz auf sie sein willst -mach ihr Mut und gib nicht auf! Das ganze Gespräch sollte auf jeden Fall auf einer vernünftigen, ruhigen und respektvollen Basis ablaufen- vieleicht wäre es ja auch hilfreich wenn ihr beiden mal dann und wann etwas alleine unternehmt.Ich wünsche dir sehr viel Kraft und Durchhaltevermögen!!!

Hätte ich meinen damals 17jährigen Sohn rausgeworfen, als er uns pubertätsmäßig zum Wahnsinn brachte(mit Jugendrichter und allem drum und dränner !!!), wäre er unter die Räder gekommen und heute garantiert nicht der nette, zuverlässige, erwachsene Mann, der er ist.
Ich hab kein Verständnis dafür, dass Du eine Tochter rauswirfst, die gut in der Schule ist und sicher keine Drogen- oder Alk-Probleme hat. Die offenbar lediglich an Pubertät "leidet". Hast Du überhaupt noch ein herzliches Verhältnis zu ihr ? WILLST Du sie überhaupt noch zuhause haben oder hast Du nicht eigentlich mit Deinem Baby genug zu tun ? Eine unbequeme Frage, aber sie drängt sich mir auf. Zum Jugendamt mußt Du so und so, denn Du bist für sie bis 18 verantwortlich. Die werden Dir dann auch sagen, ob es ein Wohnheim für sie gibt. Aber damit knallst Du Dir sicher alle Türen zu bei Deiner Tochter - und das fände ich sehr sehr schade. Wäre für mich undenkbar - ich hab um meinen Sohn fast 5 Jahre lang gekämpft, dass ich ihn von seinen Problemen weg hatte. Und es war verdammt hart - wir saßen oft beide heulend in der Küche und machten uns Vorwürfe - aber dann gings wieder weiter. Er wußte, dass ich zu ihm halte, auch wenn ich ihn mehrfach hätte erwürgen können - man muß vielleicht auch mal eigene Fehler zugeben - und ändern wollen.
Alles Gute.
LG Moni

Können mir meine Eltern den Umgang mit meinen besten Freunden verbieten? Wie lange darf ich Abends draußen bleiben? Diese und einige Fragen mehr, tauchen in jeder Familie auf, wenn die Kinder zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden. Meist beginnen die Konflikte mit der Pubertät, einer Phase, die sowohl für Kinder, als auch deren Eltern eine Herausforderung ist. Welche Rechte und Pflichten haben Kinder und Jugendliche und deren Eltern im Bezug auf Erziehung?

Der Staat hat im Grundgesetz den Eltern die Erziehungsverantwortung übertragen. Um diese Erziehungsverantwortung erfüllen zu können, sind in der Verfassung den Eltern Rechte wie das Umgangsbestimmungsrecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht gegeben worden. Wichtig ist, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder die Verantwortung dafür tragen, das Bestmögliche für ihre Kinder zu wollen und zu tun. Deswegen dürfen sie auch in eurem Leben mitreden und sich einmischen, wenn sie es für nötig halten. Die Eltern haben also einen sehr großen Entscheidungsspielraum, wenn es um ihr Kind geht. Es gibt jedoch auch Eltern, die momentan nicht in der Lage sind, sich genug um ihr Kind zu kümmern. Um dann die Gesundheit des Kindes nicht auf's Spiel zu setzen, gibt es Einrichtungen wie das Jugendamt. Jugendamt und Familiengericht greifen mit ihren Schutzmaßnahmen allerdings auch erst dann ein, wenn die Eltern ihre Erziehungsverantwortung missbrauchen und somit das Wohl ihres Kindes gefährden. Können mir meine Eltern den Umgang mit meinen besten Freunden verbieten? Wie lange darf ich abends draußen bleiben? Diese und einige Fragen mehr tauchen in jeder Familie auf, wenn die Kinder zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden. Meist beginnen die Konflikte mit der Pubertät, einer Zeit, die sowohl für Kinder als auch für ihre Eltern eine Herausforderung darstellt. Welche Rechte und Pflichten haben Kinder und Jugendliche und deren Eltern in Bezug auf Erziehung? Infomaniax.de hat sich für Dich schlau gemacht!

Tattoo und Piercing

Ich würde mich gerne tätowieren lassen. Ich bin 15 Jahre alt und wollte wissen, ob das ohne das Einverständnis meiner Eltern möglich ist? Nein, das ist leider nicht möglich, denn man darf sich erst mit 18 Jahren ohne Zustimmung der Eltern ein Tattoo stechen lassen. Bei Piercings funktioniert das Ganze schon ab 16. Also, entweder man leistet viel Überzeugungsarbeit bei seinen Eltern, oder man wartet einfach bis man volljährig ist. Es ist also nicht ratsam, ohne das Wissen der Eltern ein Tattoo oder Piercing machen zu lassen, denn der Stress mit den Eltern ist wohl schon vorprogrammiert. Abgesehen davon macht sich das Tattoo- bzw. Piercingstudio strafbar.

Taschengeld

Lisa ist 14 Jahre alt und bekommt 30 Euro Taschengeld im Monat, ihr gleichaltriger Freund Peter bekommt nur 15 Euro Taschengeld monatlich. Gibt es ein Gesetz darüber, wie viel Taschengeld man in einem bestimmten Alter bekommen muss? Nein, es gibt leider kein festgeschriebenes Gesetz, in dem steht, wie viel Geld einem Jugendlichen zusteht. Es ist immer noch die Entscheidung eurer Eltern, wie viel Taschengeld sie euch zur Verfügung stellen. Also redet mit ihnen über euer Anliegen und denkt an überzeugende Argumente, denn Argumente bringen oft mehr als lautes Geschrei. Aber denkt immer daran: Wenn Eltern arbeitslos sind, können sie nicht so viel Geld für ihre Kinder aufbringen wie Eltern, die berufstätig sind.

Weggehen

Ich bin 15 und ein Mädchen. Neulich habe ich meine Eltern gefragt, ob ich abends mal mit meinen Freunden weggehen darf. Meine Eltern waren gar nicht begeistert und erlaubten mir nur, 21 Uhr wegbleiben zu dürfen. Ich möchte aber länger bleiben, da meine Freundinnen auch alle bis mindestens 24 Uhr dürfen. Im Jungendschutzgesetz steht ganz explizit, dass Minderjährige (jünger als 18 Jahre) ohne ihre Erziehungsberechtigten nach 24 Uhr nichts mehr in einer Diskothek, Kneipe etc. verloren haben. Zwischen 16 Jahren und 18 Jahren dürft ihr bis 24 Uhr um die Häuser ziehen; und wenn ihr zwischen 14 und 16 Jahren alt seid, sogar nur bis 22 Uhr. Dagegen hilft auch keine überzeugende Argumentation bei Vater oder Mutter, denn die können gar nichts dagegen tun und müssen sich genauso daran halten wie ihr.

Freunde

"Ich bin jetzt weg", sagt der 14-Jährige und streift sich den Kapuzenpulli über. "Mit wem triffst du dich?" - "Kennst du nicht." - "Und wo geht ihr hin?" - "Keine Ahnung."
So klingt ein typisches Gespräch zwischen Mutter und Sohn. Aber dürfen Eltern das wirklich fragen und müssen sie auch immer wissen, wo sich ihr Kind gerade aufhält? Ja, das dürfen deine Eltern, denn bis du 18 bist - also volljährig - haben deine Eltern das Umgangsbestimmungsrecht für dich. Dieses Gesetz gibt ihnen das Recht, dir den Umgang mit bestimmten Freunden zu verbieten. Versuche aber dennoch, regelmäßig ein Gespräch mit deinen Eltern zu führen und erzähle ihnen von deinen Freunden. Wenn du deine Eltern immer auf dem Laufenden hältst und wenn deine Eltern vieles über deine Freunde wissen, kannst du dies bestimmt vermeiden. Deine Eltern dürfen dir den Umgang mit bestimmten Freunden nämlich nur verbieten, wenn sie triftige Gründe dafür nennen.

Haushalt

Bei uns daheim gibt es momentan heiße Diskussionen bei jeder Arbeit, die meine Mutter mir aufträgt. Sie ist der festen Überzeugung, dass ich viel zu faul bin und andere Kinder in meinem Alter viel mehr zu Hause helfen müssen. Ich denke aber, dass sie viel zu viel von mir erwartet: 3mal die Woche die Spülmaschine ausräumen, jeden zweiten Tag den Müll rausbringen, 1mal in der Woche das Bad putzen und am Wochenende Staub saugen? Kann meine Mutter wirklich das alles von mir verlangen? Ja. Eltern können sehr wohl verlangen, dass ihre Kinder im Haushalt helfen. Die Arbeiten müssen allerdings eurem Alter und Entwicklungsstand entsprechend sein. Und mal ehrlich, es ist nun wirklich kein Beinbruch, den Eltern zu Hause ein wenig unter die Arme zu greifen.

Mitreden

Über manche Familien bricht sie wie eine Naturkatastrophe herein, bei anderen verläuft sie wie eine sanfte Klimaveränderung: Die Pubertät. Kinder und Jugendliche fangen an, Erwachsen zu werden, und wollen auf einmal in ihrer Erziehung mitreden. Und sie wollen von ihren Eltern ernst genommen werden. Wichtig ist hierbei, dass die Jugendlichen sich nicht selbst erziehen, sondern dass als Familie ein vernünftiger Weg gefunden wird, der beide Parteien zufrieden stellt. Die partnerschaftliche Erziehung ist sogar im bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben (Paragraph 1626 Abs. 2).

Hausarrest

Meine Eltern geben mir öfters Hausarrest, meistens für Dinge die gar nicht so schlimm sind (z.B. nicht mit dem Hund raus gehen oder Ähnliches) Das letzte Mal haben sie mir gleich 3 Monate gegeben. Ist es überhaupt erlaubt, seinem Kind so lange Hausarrest zu geben? Heute gibt es zum Glück immer weniger Familien, die dieses Mittel zur Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen nutzen. Das heißt aber grundsätzlich nicht, dass diese Erziehungsmaßnahme verboten ist. Der Staat hat kein Gesetz dagegen erlassen! Pädagogen und Erziehungswissenschaftler raten aber heutzutage eher zu einem klärenden Gespräch zwischen beiden Fronten, anstatt rigoros den Stubenarrest bzw. Hausarrest zu verhängen.

Eigentum

Der Vater des 15-jährigen Timo hat ihm die Lautsprecher von seiner Stereoanlage weggenommen - die er erst vor einem Monat geschenkt bekommen hat - und sie verkauft, da seine Schulleistungen durch das ständige Musikhören rapide gesunken sind. Darf der Vater das gesetzlich überhaupt? Strenggenommen sind die Lautsprecher Timos Eigentum und sein Vater darf sie nicht gegen Geld weggeben. Da sich aber der Junge, anstatt Schularbeiten zu machen, nur mit seiner Anlage beschäftigt hat, darf der Vater ihm die Lautsprecher im Rahmen einer erzieherischen Maßnahme entwenden. Aber anstatt das Gerät zu verkaufen hätte, Timos Vater mit dem Schüler ein Gespräch suchen und mit ihm über die kritische Situation reden sollen. Denn die geschenkten Lautsprecher sind immer noch Timos Eigentum.

WG

Ich bin 14 und habe keinen Bock mehr, bei meiner Mutter zu wohnen, weil ihr neuer Freund mich nervt. Um dem Ganzen zu entfliehen, will ich nun in eine WG einziehen. Darf man das schon mit 14 Jahren? Manchmal nervt zu Hause einfach alles. Man möchte nur noch raus. Aber bevor sich dieser Traum wirklich erfüllen kann, gibt es noch einiges zu beachten. Die Eltern haben, bis du 18 bist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, d.h. sie können darauf bestehen, dass du daheim wohnen bleibst. Wenn es gar nicht anders geht, brauchst du die Zustimmung deiner Eltern, um von zu Hause wegzuziehen. In diesem Fall ist es wichtig, das Jugendamt einzuschalten. Fachleute können dir sagen, in welcher Wohngemeinschaft noch Plätze zu vergeben sind.   
Wichtig: auch junge Erwachsene über 18 Jahren dürfen nur von zu Hause ausziehen, wenn sie selbst für die Kosten aufkommen können. Eltern sind nicht dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer volljährigen Kinder (in finanzieller Form!) zu sorgen.

Die interessante Broschüre "Meine Erziehung- da rede ich mit!" gibt es unter diesem Artikel als pdf-Download!

Quellen:
www.schekker.de
www.gutefrage.net
und die Broschüre: "Meine Erziehung- da rede ich mit!" vom Bundesminsterium/Justiz

Kann ich mein Kind aus dem Haus werfen?

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

Wie kann ich meinen Sohn rausschmeißen?

Rauswurf nur mit Hilfe des Familiengerichts Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht.

Wie bekomme ich meine Kinder aus dem Haus?

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin.