Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis mit Fällen konfrontiert, in denen Kunden die vom Händler versandten Waren angeblich nicht oder nicht vollständig erhalten haben und deshalb vom Händler Lieferung der fehlenden Ware verlangen. Der Händler ist sich jedoch sicher, die bestellte Ware vollständig verpackt und an den Kunden versendet zu haben. Doch wie kann er dies im Ernstfall nachweisen? Welche Beweismittel kommen hierfür in Betracht und wie stehen die Chancen des Händlers, sich gegen evtl. Missbrauchsfälle zu wappnen? Der nachfolgende Beitrag soll Online-Händlern einige Hilfestellungen für die Praxis aufzeigen. Show » Artikel lesen Beitrag von Rotur
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