Die Corona-Regeln für Flugpassagiere haben sich zum 1. Oktober geändert. Was jetzt an Bord und in den Terminals in Deutschland gilt. Show
Seit 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Schutzmaßnahmen. Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes gibt es im Flugverkehr keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt diese aber nicht auf allen Flügen: Unter anderem einige EU-Staaten haben nationale Gesetze, durch die das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. So muss z.B. auf Flügen von und nach Spanien weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Vor der Reise: Gegebenenfalls Corona-Test einplanenWer aus Deutschland ins Ausland fliegt, muss die Einreisebestimmungen des Ziellands* beachten. Für einzelne Destinationen ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich, einige Länder verlangen auch zwingend einen Impfnachweis. Die meisten Flughäfen in Deutschland haben Stationen eingerichtet, an denen Passagiere sich auf Covid-19 testen lassen können. Wer sich am Flughafen testen lassen möchte, sollte aber beachten, dass es auch da zu Wartezeiten kommen kann. Auf innerdeutschen Flugverbindungen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung mehr für einen 3G-Nachweis. Einige Fluggesellschaften bieten einen extra Service rund um das Thema Corona. Passagiere der Lufthansa können zum Beispiel ihre coronabezogenen Reisedokumente bereits vor Abflug digital prüfen lassen. Über das Health Entry Support Center* wird man online informiert, ob die Dokumente vollständig und für die Einreise gültig sind oder ob es noch Handlungsbedarf gibt. Anfahrt zum Flughafen: Diese Regeln gibt esWer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen unterwegs ist, sollte beachten, dass in Deutschland in Bussen und Bahnen das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Gesichtsmaske Pflicht ist. Maske: Im Terminal nicht mehr vorgeschriebenAn deutschen Flughäfen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die großen Airports wie Frankfurt, München, Köln oder Düsseldorf sprechen aber weiterhin eine Empfehlung aus, den Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts im Terminal zu tragen. Dies gilt insbesondere für hochfrequentierte Bereiche wie Check-in, Sicherheitskontrollen, oder Flughafenbusse. Check-in: Mehr Zeit einplanenAchtung: Aufgrund des Personalmangels kann der Check-in oder auch das Boarding länger dauern, als es Flugreisende gewohnt sind. Man sollte daher vor dem Abflug mehr Zeit einplanen und außerdem die aktuellen Fluganzeigen für den Check-in-, Abflug- und Ankunftsbereich beobachten. Handgepäck: Mitnahme kann reduziert werdenEinzelne Behörden und Flughäfen schränken die Mitnahme von Handgepäckstücken ein. Das soll die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle verringern und das Boarding und Deboarding beschleunigen. Reisende sollten sich bei der Fluglinie bzw. beim Abflug- oder Ankunftsflughafen nach den Regelungen erkundigen. Viele Fluggesellschaften wie beispielsweise die Lufthansa oder Austrian Airlines bieten an manchen Flughäfen eine kontaktlose Gepäckaufgabe. Flug verspätet oder annulliert? So gibt's GeldDas sind Ihre Rechte bei Flugausfall oder Verspätung Hygiene während des FlugesIn Deutschland hat sich der Flugverkehr normalisiert © Shutterstock/joyfullUm die Infektionsgefahr an Bord zu minimieren, geben alle Fluglinien an, ihre Maschinen intensiv zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem setzen die Fluggesellschaften unter anderem Schwebstofffilter ein (auch Hepa-Filter genannt), die auch Aerosole filtern. Dazu ADAC Reisemediziner Dr. Klaus Schäfer: "Die Infektionsgefahr mit Blick auf Sars-CoV-2 wird durch Hepa-Filter im Vergleich zu Räumen, die solche Anlagen nicht haben, vermindert, aber keineswegs auf null reduziert. Je näher man bei einer infizierten Person sitzt und je länger man dort bleibt, desto höher ist das Risiko, selbst angesteckt zu werden." Die aktuelle Lage in den beliebtesten Reisezielen* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist. Vor einer AuslandsreiseWas muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvarianten-Gebiet einreise? Öffnen MinimierenFür Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, gilt:
Derzeit ist kein Gebiet als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium finden Sie hier beim RKI. Ist ein Schnelltest auch ein Antigen Test?Antigen-Schnelltests sind grundsätzlich weniger empfindlich als PCR -Tests. Sie sollen v. a. Personen mit sehr hoher Viruslast, die sehr ansteckend sind, schnell und einfach identifizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antigen-Schnelltest eine Infektion erkennt, ist niedriger, wenn die Viruslast geringer ist.
Was braucht man für die Einreise nach Deutschland?Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich. Für Virusvariantengebiete (aktuell sind keine Staaten als Virusvariantengebiete ausgewiesen) würden weitere Einreisebeschränkungen gelten.
Welchen impfnachweis brauche ich für die USA?Seit dem12. 06.2022 müssen zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA kein negativer COVID-Test und kein Genesenennachweis mehr vorgelegt werden. Zur Einreise ist allerdings weiterhin ein Nachweis über die vollständige Impfung vorzulegen.
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