Braucht man einen pcr test zum fliegen

Die Corona-Regeln für Flugpassagiere haben sich zum 1. Oktober geändert. Was jetzt an Bord und in den Terminals in Deutschland gilt.

  • Keine generelle Maskenpflicht mehr im Flugzeug

  • Deutsche Flughäfen geben für Terminals noch Masken-Empfehlung

Seit 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Schutzmaßnahmen. Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes gibt es im Flugverkehr keine allgemeine Maskenpflicht mehr.

Nach der Lockerung der EU-Empfehlungen für die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt diese aber nicht auf allen Flügen: Unter anderem einige EU-Staaten haben nationale Gesetze, durch die das Tragen von Gesichtsmasken zur Corona-Prävention weiter gilt. So muss z.B. auf Flügen von und nach Spanien weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Vor der Reise: Gegebenenfalls Corona-Test einplanen

Wer aus Deutschland ins Ausland fliegt, muss die Einreisebestimmungen des Ziellands* beachten. Für einzelne Destinationen ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich, einige Länder verlangen auch zwingend einen Impfnachweis.

Die meisten Flughäfen in Deutschland haben Stationen eingerichtet, an denen Passagiere sich auf Covid-19 testen lassen können. Wer sich am Flughafen testen lassen möchte, sollte aber beachten, dass es auch da zu Wartezeiten kommen kann.

Auf innerdeutschen Flugverbindungen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung mehr für einen 3G-Nachweis.

Einige Fluggesellschaften bieten einen extra Service rund um das Thema Corona. Passagiere der Lufthansa können zum Beispiel ihre coronabezogenen Reisedokumente bereits vor Abflug digital prüfen lassen. Über das Health Entry Support Center* wird man online informiert, ob die Dokumente vollständig und für die Einreise gültig sind oder ob es noch Handlungsbedarf gibt.

Anfahrt zum Flughafen: Diese Regeln gibt es

Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen unterwegs ist, sollte beachten, dass in Deutschland in Bussen und Bahnen das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Gesichtsmaske Pflicht ist.

Maske: Im Terminal nicht mehr vorgeschrieben

An deutschen Flughäfen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die großen Airports wie Frankfurt, München, Köln oder Düsseldorf sprechen aber weiterhin eine Empfehlung aus, den Mund-Nasen-Schutz während des Aufenthalts im Terminal zu tragen. Dies gilt insbesondere für hochfrequentierte Bereiche wie Check-in, Sicherheitskontrollen, oder Flughafenbusse.

Check-in: Mehr Zeit einplanen

Achtung: Aufgrund des Personalmangels kann der Check-in oder auch das Boarding länger dauern, als es Flugreisende gewohnt sind. Man sollte daher vor dem Abflug mehr Zeit einplanen und außerdem die aktuellen Fluganzeigen für den Check-in-, Abflug- und Ankunftsbereich beobachten.

Handgepäck: Mitnahme kann reduziert werden

Einzelne Behörden und Flughäfen schränken die Mitnahme von Handgepäckstücken ein. Das soll die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle verringern und das Boarding und Deboarding beschleunigen. Reisende sollten sich bei der Fluglinie bzw. beim Abflug- oder Ankunftsflughafen nach den Regelungen erkundigen.

Viele Fluggesellschaften wie beispielsweise die Lufthansa oder Austrian Airlines bieten an manchen Flughäfen eine kontaktlose Gepäckaufgabe.

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Hygiene während des Fluges

Braucht man einen pcr test zum fliegen

In Deutschland hat sich der Flugverkehr normalisiert © Shutterstock/joyfull

Um die Infektionsgefahr an Bord zu minimieren, geben alle Fluglinien an, ihre Maschinen intensiv zu reinigen und zu desinfizieren. Zudem setzen die Fluggesellschaften unter anderem Schwebstofffilter ein (auch Hepa-Filter genannt), die auch Aerosole filtern.

Dazu ADAC Reisemediziner Dr. Klaus Schäfer: "Die Infektionsgefahr mit Blick auf Sars-CoV-2 wird durch Hepa-Filter im Vergleich zu Räumen, die solche Anlagen nicht haben, vermindert, aber keineswegs auf null reduziert. Je näher man bei einer infizierten Person sitzt und je länger man dort bleibt, desto höher ist das Risiko, selbst angesteckt zu werden."

Die aktuelle Lage in den beliebtesten Reisezielen

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Vor einer Auslandsreise

Was muss ich beachten, wenn ich aus einem Virusvarianten-Gebiet einreise? Öffnen Minimieren

Für Einreisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, gilt:

  • Jeder muss sich vor seiner Einreise nach Deutschland elektronisch über die digitale Einreiseanmeldungregistrieren.
  • Zudem bedarf es bei der Einreise immer eines aktuell negativen Testergebnisses, das auf Testung mittels Nukleinsäurenachweis beruht (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik). Ein Impf- oder ein Genesenennachweis reicht nicht aus. Die Pflicht gilt für alle ab zwölf Jahren. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein, wenn man eigenständig einreist. Bei Einreise mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, darf der Test nicht älter als 48 Stunden ab Beginn der Beförderung sein. 
  • Alle – auch Genesene oder Geimpfte – müssen eine strikte 14-tägige Quarantäne einhalten; eine „Freitestungsmöglichkeit“ besteht hier vor dem Hintergrund der besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten nicht. 
    • Ausnahme: Wenn das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass ein Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat und man genau mit diesem Impfstoff vollständig geimpft ist, kann die Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises beendet werden.
    • Weitere Ausnahme: Die Kennzeichnung des Reisegebietes als Virusvariantengebiet wird noch während der Quarantänezeit in Deutschland aufgehoben.

Derzeit ist kein Gebiet als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, Bundesgesundheitsministerium und Bundesinnenministerium finden Sie hier beim  RKI.

Ist ein Schnelltest auch ein Antigen Test?

Antigen-Schnelltests sind grundsätzlich weniger empfindlich als PCR -Tests. Sie sollen v. a. Personen mit sehr hoher Viruslast, die sehr ansteckend sind, schnell und einfach identifizieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antigen-Schnelltest eine Infektion erkennt, ist niedriger, wenn die Viruslast geringer ist.

Was braucht man für die Einreise nach Deutschland?

Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich. Für Virusvariantengebiete (aktuell sind keine Staaten als Virusvariantengebiete ausgewiesen) würden weitere Einreisebeschränkungen gelten.

Welchen impfnachweis brauche ich für die USA?

Seit dem12. 06.2022 müssen zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA kein negativer COVID-Test und kein Genesenennachweis mehr vorgelegt werden. Zur Einreise ist allerdings weiterhin ein Nachweis über die vollständige Impfung vorzulegen.