Brauch ich beim friseur einen corona test bayern

  • Startseite
  • Bayern
  • 2G und Maskenpflicht beim Friseurbesuch: Diese Corona-Auflagen gelten derzeit

Beim Friseurbesuch gelten zu Corona-Zeiten besondere Regeln. Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot mittlerweile auch 2G – die AZ zeigt, was beachtet werden muss.
26. November 2021 - 17:07 Uhr |

Beim Friseurbesuch gelten verschärfte
Regeln. (Symbolbild)

Beim Friseurbesuch gelten verschärfte Regeln. (Symbolbild) © Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild

München - Die Friseure in Bayern haben seit geraumer Zeit wieder geöffnet, doch wegen der angespannten Corona-Situation gibt es auch hier mittlerweile verschärfte Maßnahmen. Die AZ erklärt die Regeln.

Hygienekonzept beim Friseur: Welche Regeln und Auflagen gibt es?

Wegen Corona herrschen beim Friseur weiterhin strenge Auflagen und Regeln. Fürs Haareschneiden braucht es ein Hygienekonzept: So gilt sowohl für Mitarbeiter als auch Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem muss - soweit möglich - der Mindestabstand eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Abstand zwischen den Kunden.

Auch in den bayerischen Krankenhäusern zeigt sich ein rückläufiger Trend, der allerdings an Dynamik verliert. (Symbolbild)

Coronavirus-News: Corona-Zahlen in Bayern sinken langsamer

Lange Wartezeiten im Friseursalon sollen vermieden werden – Kunden werden deshalb gebeten, erst kurz vor ihrem Termin zu kommen. Nach dem Betreten des Salons müssen die Hände desinfiziert werden. Zudem sollen die Kunden möglichst ohne Begleitung zum Friseur kommen.

Friseurbesuch nicht für Ungeimpfte

Das Friseur-Handwerk gehört zu den sogenannten "körpernahen Dienstleistungen". Mit der Verschärfung der Maßnahmen in Bayern gilt beim Friseur deshalb mittlerweile die 2G-Regel. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig gegen Corona Geimpfte sowie Genesene Zutritt erhalten. Wer ungeimpft ist, muss draußen bleiben.

2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?

  • 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
  • 2G+: Geimpft oder genesen. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden.
  • 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.
  • 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden.

    Ein zusätzlicher Corona-Tests fürs Haareschneiden ist bislang (noch) nicht notwendig. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 15. Dezember.

    • Themen:
    • Coronavirus
    • Lockdown
    • München

    Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.

    • Neueste zuerst
    • Älteste zuerst
    • Höchstbewertet zuerst
      • 5 | 
      • 10 | 
      • 20

    Ladesymbol Kommentare

    28.10.2022: 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) bis einschließlich 09.12.2022 verlängert

    Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde ohne Änderungen bis einschließlich 09.12.2022 verlängert.

    Der Infektionsschutz bleibt im Wesentlichen auf die Unternehmen verlagert. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Infektionsschutz im Rahmen seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bestmöglich schützen und dabei die Vorgaben seiner jeweiligen Berufsgenossenschaft beachten.

     Nähere Informationen zum Arbeitsschutz

    Handwerksbetriebe, die in Krankenhäusern oder Altenheimen tätig sind, müssen eine FFP2-Maske tragen und dem Betreiber einen negativen Testnachweis vorlegen. Hinsichtlich der Testpflicht gibt es Ausnahmen:

    • Kommt der Handwerker nicht mit den zu schützenden vulnerablen Personen (Patienten, Altenheimbewohner) in Kontakt, entfällt die Testverpflichtung.
    • Handwerker, die mit vulnerablen Personen in Kontakt kommen (z.B. Friseur*innen, Kosmetiker*innen) und mindestens dreimal pro Woche das Krankenhaus bzw. Altenheim betreten, werden mit Beschäftigten des Krankenhauses bzw. Altenheims gleichgestellt. Damit haben sie Erleichterungen hinsichtlich der Testpflicht: Wenn sie vollständig geimpft (dreimal) oder genesen sind, reichen zwei Selbsttest pro Woche aus.

    Welche Regeln gelten für Friseure in NRW?

    Keine 3G-Regel mehr für körpernahe Dienstleistungen Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (abrufbar auf www. land. nrw/corona) enthält keine Vorschriften mehr für das Betreten von Friseursalons, Barbershops, Kosmetikstudios und andere Einrichtungen für körpernahe Dienstleistungen.

    Was gilt für Friseure in Sachsen Anhalt?

    Die Handwerkskammer Halle begrüßt die von der Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossene Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel und fordert eine Aufhebung der 3-G-Regel für körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseur, Fußpfleger und Kosmetiker).