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München - Die Friseure in Bayern haben seit geraumer Zeit wieder geöffnet, doch wegen der angespannten Corona-Situation gibt es auch hier mittlerweile verschärfte Maßnahmen. Die AZ erklärt die Regeln. Hygienekonzept beim Friseur: Welche Regeln und Auflagen gibt es?Wegen Corona herrschen beim Friseur weiterhin strenge Auflagen und Regeln. Fürs Haareschneiden braucht es ein Hygienekonzept: So gilt sowohl für Mitarbeiter als auch Kunden eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem muss - soweit möglich - der Mindestabstand eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Abstand zwischen den Kunden. Coronavirus-News: Corona-Zahlen in Bayern sinken langsamerLange Wartezeiten im Friseursalon sollen vermieden werden – Kunden werden deshalb gebeten, erst kurz vor ihrem Termin zu kommen. Nach dem Betreten des Salons müssen die Hände desinfiziert werden. Zudem sollen die Kunden möglichst ohne Begleitung zum Friseur kommen. Friseurbesuch nicht für UngeimpfteDas Friseur-Handwerk gehört zu den sogenannten "körpernahen Dienstleistungen". Mit der Verschärfung der Maßnahmen in Bayern gilt beim Friseur deshalb mittlerweile die 2G-Regel. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig gegen Corona Geimpfte sowie Genesene Zutritt erhalten. Wer ungeimpft ist, muss draußen bleiben. 2G, 2G+, 3G, 3G+: Was bedeuten die Corona-Regeln?
Ein zusätzlicher Corona-Tests fürs Haareschneiden ist bislang (noch) nicht notwendig. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 15. Dezember.
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28.10.2022: 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) bis einschließlich 09.12.2022 verlängertDie 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde ohne Änderungen bis einschließlich 09.12.2022 verlängert. Der Infektionsschutz bleibt im Wesentlichen auf die Unternehmen verlagert. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Infektionsschutz im Rahmen seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bestmöglich schützen und dabei die Vorgaben seiner jeweiligen Berufsgenossenschaft beachten. Nähere Informationen zum Arbeitsschutz Handwerksbetriebe, die in Krankenhäusern oder Altenheimen tätig sind, müssen eine FFP2-Maske tragen und dem Betreiber einen negativen Testnachweis vorlegen. Hinsichtlich der Testpflicht gibt es Ausnahmen:
Welche Regeln gelten für Friseure in NRW?Keine 3G-Regel mehr für körpernahe Dienstleistungen
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (abrufbar auf www. land. nrw/corona) enthält keine Vorschriften mehr für das Betreten von Friseursalons, Barbershops, Kosmetikstudios und andere Einrichtungen für körpernahe Dienstleistungen.
Was gilt für Friseure in Sachsen Anhalt?Die Handwerkskammer Halle begrüßt die von der Landesregierung Sachsen-Anhalts beschlossene Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel und fordert eine Aufhebung der 3-G-Regel für körpernahe Dienstleistungen (etwa Friseur, Fußpfleger und Kosmetiker).
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