Bis wann muss man die lohnsteuererklärung abgeben

Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. Für den Veranlagungszeitraum 2024 ist die Frist nicht verlängert worden und endet daher regulär am 31. Juli 2025.

Für steuerlich beratene Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich abweichende Fristen.

Für die Einkommensteuererklärungen steuerlich nicht beratener Bürgerinnen und Bürger und solchen ohne Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich danach die folgenden Abgabetermine:

Veranlagungszeitraum

Frist

2021

31. Oktober 2022

2022

30. September 2023

2023

31. August 2024

2024

31. Juli 2025

Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat,
  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.

Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 übersteigen.

Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).

Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Erklärung für das Steuerjahr 2021 bis zum 31. Oktober beim Finanzamt einreichen.
  • Sollte die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigt werden, verlängert sich die Abgabefrist auf den 31. August 2023.
  • Geben Sie Ihre Steuererklärung freiwillig ab, haben Sie vier Jahre Zeit die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, für 2021 also bis zum 31.12.2025.
  • Bei Fristversäumung müssen Sie mit Sanktionen vom Finanzamt rechnen. Dazu zählen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Steuerschätzungen oder Zinsen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer muss – und wer darf eine Steuererklärung abgeben?
  • Steuererklärung: Frist hängt von mehreren Faktoren ab
    • Darum sollten Sie freiwillig abgeben
  • Steuererklärung: Frist verpasst – was tun?
    • Was droht bei Verspätung?
  • Häufige Fragen

Bis wann muss man die lohnsteuererklärung abgeben

Im Steuerjahr 2020 gab es eine wesentliche Neuerung bei der Steuererklärung. Die Frist lief nicht mehr am 31. Juli ab – sondern erstmals bundesweit drei Monate später am 31. Oktober. Auch für das Steuerjahr 2021 gilt der Stichtag Ende Oktober. Doch das ist nur die halbe Wahrheit – denn viele Steuerzahler können sich mehr Zeit lassen.

Hier erfahren Sie, wer auf die Frist zur Steuererklärung achten muss – und wer auch gefahrlos später abgeben kann. Zudem erläutern wir, was Sie tun können, wenn Sie zu spät dran sind und was vom Finanzamt droht, wenn Sie bei der Steuererklärung die Frist verpassen.

Wer muss – und wer darf eine Steuererklärung abgeben?

Bevor wir Ihnen gleich die neuen Termine für die Steuer ausführlich zeigen, müssen wir zuerst klären, wer sich an welchen Termin halten muss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind (“Pflichtveranlagung”) oder es freiwillig tun (“Antragsveranlagung”).
Kurz gesagt: Wer in der Pflicht steht, hat weniger Zeit als ein freiwilliger Abgeber.

Wer ist also zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist verpflichtet? Gleich vorweg: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Dieser wurde für das Jahr 2022 (Steuerjahr 2021) rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 € für Ledige und 20.694 € für Verheiratete angehoben. Durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet.

Für alle anderen regelt Paragraph 46 im Einkommensteuergesetz alles. Und den fassen wir mal für Sie verständlich zusammen. Eine Steuererklärung müssen unter anderem abgeben:

  • Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 € Einnahmen haben, etwa aus Vermietung oder Verpachtung.
  • Ehepaare, die zusammen die Steuer machen (“gemeinsame Veranlagung”) und entweder die Steuerklassenkombination 3/5 oder beide die Steuerklasse 4 mit Faktor haben. Ebenfalls fällig ist das Paar, wenn einer auf Steuerklasse 6 gearbeitet hat.
  • Wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € bezogen hat. Das sind unter anderem Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld. Die sind zwar steuerfrei, können aber aufs Ganze gesehen die Steuerlast erhöhen, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
  • Wer sich einen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, etwa weil der Arbeitsweg sehr lang ist. Das gilt nicht für Kinderfreibetrag sowie Hinterbliebenen- und Behindertenpauschbetrag.
  • Wer im Steuerjahr bei zwei Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war.
  • Wer eine Abfindung vom ehemaligen Arbeitgeber erhalten hat, auf die die sogenannte Fünftelregelung Anwendung fand.
  • Wer dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.

Sie sehen, dass schon recht viele eine Steuererklärung mit Frist machen müssen. Andererseits aber auch, dass viele (vor allem Arbeitnehmer) nicht in der Pflicht stehen.

Steuererklärung: Frist hängt von mehreren Faktoren ab

Kommen wir nun zu der Abgabefrist der Steuererklärung, oder besser den Abgabefristen.

  • Sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 spätestens bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt sein. Fällt dieses Datum auf ein Wochenende, reicht noch der darauffolgende Montag.
  • Wenn Sie die Steuer nicht alleine schaffen, weil es zum Beispiel zu knifflig ist oder Sie sich dafür keine Zeit nehmen wollen, können Sie einen Steuerberater hinzuziehen oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen. Dann rückt für die Steuererklärung die Frist um einige Monate nach hinten. Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 muss dann erst am 31. August 2023 beim Finanzamt sein.
    ABER: Diesen “Luxus” müssen Sie auch ordentlich bezahlen. Deshalb raten wir dazu, die Steuer selbst zu machen. Mit unserer Online-Steuererklärung smartsteuer geht das echt fix und auch Steuer-Laien kommen damit gut zurecht. Der Grund: Wir verzichten auf Steuer-Latein und Sie müssen nur einfache Fragen beantworten.
    Nicht zu vergessen: Das Finanzamt kann auch schon früher zur Abgabe auffordern.
  • Wer nicht abgeben muss, hat so richtig Zeit! Bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres. Das heißt: Sie haben für die Steuererklärung eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 – und zwar für die aus dem Jahr 2018.

Tja, klingt toll, wird jetzt der ein oder andere sagen, aber warum sollte ich es denn tun? Wenn ich nicht dazu verpflichtet bin? Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Darum sollten Sie freiwillig abgeben

Steuererklärung ohne Frist, also fast ohne, wenn man auf die vier Jahre Zeit schaut – warum sollten Sie sich das überhaupt antun? Ist doch super, wenn man sich gar nicht um die Steuer kümmern muss. Dann sei die Frage erlaubt, ob Sie gern auf Geld verzichten? Sehen Sie, das wollen Sie in der Regel nicht. Und ich sage es ganz kurz. Wer freiwillig die Steuer macht, kann nur gewinnen! Warum?

Punkt 1: Überlegen Sie doch zuerst einmal, warum viele nicht abgeben müssen? Etwa, weil der Staat nett ist? Ganz sicher nicht! Der Fiskus weiß, dass bei denen, die nicht abgeben müssen, eher nichts mehr zu holen ist. Sogar im Gegenteil: In der absoluten Mehrzahl der Fälle bekommen Sie Geld zurück vom Staat. 500 Millionen € bleiben nach Schätzungen Jahr für Jahr in der Staatskasse – die eigentlich Ihnen zustehen.

Punkt 2: Machen Sie die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Sie gehen kein Risiko ein, denn zahlen müssen Sie erst, wenn Sie die Erklärung zum Finanzamt schicken. Sie sehen schon vorher, ob Sie tatsächlich Geld zurückbekommen. Und falls der unwahrscheinliche Fall eintritt – und Sie Steuern nachzahlen sollen: Kein Problem. Legen Sie Einspruch ein. Ziehen Sie dabei die Steuererklärung innerhalb von einem Monat zurück. Dann ist es so, als ob Sie die Steuererklärung nie abgegeben hätten.

Punkt 3: Wenn Sie sehr spät abgeben, bekommen Sie sogar noch Zinsen auf Ihre Steuererstattung. Ab 15 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres erhalten Sie pro weiterem Monat 0,5 % Zinsen, aufs Jahr gerechnet stolze 6 %.

Bei smartsteuer finden Sie die Steuererklärungen für die zurückliegenden Steuerjahre auf dieser Seite.

Steuererklärung: Frist verpasst – was tun?

Es kann ja immer mal passieren, dass man einen Termin verpasst.

Gleich vorweg: Wer freiwillig abgibt, hat die angesprochenen vier Jahre Zeit. Wer in diesem Fall später kommt, den bestraft sprichwörtlich das Leben. Vorbei ist dann vorbei, endgültig.
Aber wer abgeben muss? Nun, es gibt immerhin die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Was gilt es da zu beachten?

  • Die Fristverlängerung muss vor Ablauf der eigentlichen Frist (31. Oktober) beim Finanzamt sein.
  • Es braucht einen wirklich guten Grund, warum Sie erst verspätet abgeben. Dazu zählen zum Beispiel: ein Umzug, eine längere Dienstreise oder ein Auslandsaufenthalt, langwierige Krankheiten oder Unterlagen, die Sie noch nicht haben – woran Sie aber nicht schuld sind.

Und wie läuft das konkret? Sie können entweder einen Brief aufsetzen und an das Finanzamt schicken. Oder Sie schicken eine E-Mail an Ihr zuständiges Finanzamt. Und schon ist für Ihre Steuererklärung die Frist nach hinten gerückt, in der Regel um vier Monate.

Wie bereits geschrieben zum Stichwort Steuererklärung und Frist: Noch haben Sie in diesem Jahr Zeit bis Ende Juli. Aber wenn Sie jetzt schon absehen können, dass die Zeit nicht mehr reicht, beantragen Sie die Fristverlängerung lieber gleich – oder machen am besten gleich die Steuererklärung selbst.

Was droht bei Verspätung?

Nun, ist bei der Steuererklärung die Frist endgültig abgelaufen, wird es ab 2020 ernst, oder wenigstens ernster als zuvor. Der Hintergrund: Bis 2020 lagen Sanktionen wegen der Verspätung vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. So konnte man eigentlich völlig problemlos eine Fristverlängerung bekommen. Wie es in diesem Jahr und dem späteren Stichtag aussieht, lässt sich noch nicht endgültig sagen. Es gibt einfach noch keine Erfahrungswerte.

Eigentlich soll es eine Fristverlängerung nur noch in schwerwiegenden Fällen geben. Es ist aber andererseits schwer vorstellbar, dass das Finanzamt gleich im ersten Jahr der neuen Regelung die Daumenschrauben so fest anzieht.

Welche Sanktionen drohen nun genau?

  • Für jeden Monat, den Sie zu spät abgeben, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. Noch unklar ist, was passiert, wenn man die Steuererklärung “ohne Hilfe” verspätet abgibt, und zwar vor der Frist “mit Hilfe” (also dem 2. März). Hier kann der Finanzbeamte den Verspätungszuschlag verhängen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Es gibt also wieder den Ermessensspielraum. Wer aber erst nach dem 2. März abgibt, muss definitiv zahlen. Und wer es alleine gemacht hat, auch für die Monate nach dem 31. Juli bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
  • Wenn Sie eine Steuererstattung bekommen, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten, muss es aber nicht. Würde ja Sinn machen, denn man hat damit dem Staat schon einen zinslosen Kredit ermöglicht.
  • Für ganz schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung (die eigentlich nie zu Ihren Gunsten ausfällt) und Verspätungszinsen.

Bis wann muss man die lohnsteuererklärung abgeben

Abgabefristen kurz erklärt - in unserem Video

Was bedeutet das konkret für mich?
Steuererklärung und Frist
– diese Kombi ändert sich in diesem Jahr. Die Abgabefrist der Steuererklärung rückt zwei Monate nach hinten, auf Ende Juli. Aber nur für die, die auch abgeben müssen. Freiwillige Abgeber haben immer noch vier Jahre Zeit für die Abgabe.

Häufige Fragen

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Hinzu kommen Ehepaare, die zusammen die Steuer machen (“gemeinsame Veranlagung”) und wer Lohnersatzleistungen von mindestens 410 € bezogen hat.

Wer darf eine Steuererklärung abgeben?

Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Wir empfehlen Ihnen dennoch eine Steuerklärung zu machen. Unsere Kunden bekommen Ø 1.069 € vom Finanzamt erstatten.

Bis wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Sind Sie gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, muss Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 spätestens bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt sein. Wer nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat bis zu vier Jahre nach Ablauf des entsprechenden Steuerjahres Zeit.

Was droht bei einer verspäteten Abgabe bei der Steuererklärung?

Für jeden Monat, den Sie zu spät abgeben, werden 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlung fällig, mindestens jedoch 25 €. Für schwerwiegende Fälle drohen zusätzlich ein Zwangsgeld, eine Steuerschätzung und Verspätungszinsen.

Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben 2022?

August 2022: Frist für die Abgabe der Steuererklärung natürlicher Personen. Steuerpflichtige, die bis zum 31. August Zeit haben, ihre Steuererklärung abzugeben, werden daran erinnert, dass die Frist bald abläuft.

Wie lange habe ich Zeit um meine Steuererklärung zu machen?

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.

Bis wann muss man die Steuer abgeben?

Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet seit 2019 mit dem 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2021 gilt coronabedingt der 31. Oktober 2022. Ist das in Deinem Bundesland ein Feiertag (Reformationstag), reicht auch noch der 1. November 2022.

Bin ich verpflichtet eine Lohnsteuererklärung zu machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen? Grundsätzlich erwartet das Finanzamt immer dann eine Einkommensteuererklärung von Ihnen, wenn es befürchten muss, andernfalls zu wenige Steuern zu kassieren. In diesem Fall ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht, man spricht auch von der sogenannten Pflichtveranlagung.