Arbeiten im Alter ist längst keine Seltenheit mehr. Sie wollen mit Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin fit bleiben, im Alltag nicht in ein tiefes Loch aus Langweile fallen oder müssen sich etwas zum Lebensunterhalt dazuverdienen – immer mehr Rentner entscheiden sich nach dem Ende ihrer vermeintlichen Berufslaufbahn dafür, weiterzuarbeiten. Show
Aus Arbeitgebersicht ein positiver Trend. Schließlich können sie so in Zeiten des Fachkräftemangels auf einen größeren Personalpool zurückgreifen. Doch ist es wirklich so einfach, Ruheständler weiter anzustellen oder lauern in so einem Fall womöglich Stolperfallen? Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie Rentner in Ihrem Unternehmen beschäftigen möchten. Warum ist es für Arbeitgeber sinnvoll, Rentner zu beschäftigen?Senioren weiterhin eine Beschäftigung zu ermöglichen, hat für Unternehmer viele Vorteile: Dickere Personaldecke Keine Einarbeitungszeit nötig Gut gehütetes Fachwissen Welche Sozialversicherungsabgaben fallen bei der Beschäftigung von Rentnern an?Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die es Ihnen verbietet, Altersrentner weiterhin anzustellen. Der unbefristete Arbeitsvertrag läuft weiter oder Sie legen einen konkreten Zeitraum für das Beschäftigungsverhältnis fest. Innerhalb des Arbeitsverhältnisses gelten jedoch die gleichen arbeitsrechtlichen Vorgaben, wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Das umfasst u. a. Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz oder die Entgeltfortzahlung. Doch was gilt in Sachen Sozialabgaben, wenn Sie Rentner weiterhin in Ihrem Betrieb beschäftigen? Hier muss berücksichtigt werden, welcher Art von Beschäftigung der Altersrentner ausübt. Je nachdem gelten unterschiedliche Bestimmungen: 1. Geringfügig beschäftigte RentnerViele Firmen beschäftigen Rentner auf 450 Euro-Basis – einem sogenannten Minijob. Das ist zulässig, da jeder, der sich etwas dazuverdienen möchte, eine geringfügige Beschäftigung ausüben kann – Altersrentner nicht ausgenommen. Durch das Flexirentengesetz vom 1. Januar 2017 haben sich in diesem Fall sowohl für Rentner als auch für Arbeitgeber aber einige Änderungen ergeben, die es zu beachten gilt. Wichtig ist hier vor allen Dingen die Frage, ob der Rentner bei Aufnahme der Beschäftigung bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat oder nicht? Je nachdem ergeben sich folgende Szenarien:
2. Sozialversicherungspflichtige BeschäftigungRentner, die weiterhin in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen, gehen in der Regel einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung nach (Ausnahmen sind z. B. Selbstständige, Beamte oder geringfügig Beschäftigte wie Minijobber) und sind deshalb steuerpflichtig. Für sie gibt es mit Blick auf die Sozialabgaben einige Punkte zu beachten, wenn neben dem Rentenbezug parallel noch gearbeitet wird:
Es kommt immer auf den Einzelfall anZusammengefasst ist es für Rentner legitim, sich vor oder mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze einen kleinen Zusatzverdienst zu erarbeiten. Arbeitgeber, welche die Vorzüge rüstiger Rentner im eigenen Betrieb nutzen wollen, müssen jedoch im Vorfeld genau berechnen, zu welchen Steuerzahlungen sie durch die Einstellung alter neuer Mitarbeiter verpflichtet sind. Was ist mit meinem Resturlaub wenn ich in Rente gehe?Für den Urlaubsanspruch bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren (oder generell vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter) gibt es keine abweichenden Regelungen. Auch hier gilt: Wenn ein Mitarbeiter in der ersten Jahreshälfte in Rente geht, erhält er einen anteiligen Urlaubsanspruch, in der zweiten Hälfte den vollen.
Wann habe ich vollen Urlaubsanspruch wenn ich in Rente gehe?Wer also nach 45 Versicherungsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, hat im Jahr des Ausscheidens Anspruch auf vollen Urlaub. Die Regelung will diejenigen belohnen, die ihrem Betrieb bis zum Ende ihres Arbeitslebens treu bleiben.
Was bringt ein Jahr länger arbeiten für die Rente?Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente damit bereits um sechs Prozent. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Welche Abgaben habe ich als Rentner Wenn ich weiter arbeite?Für Altersrentner besteht keine Beitragspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Es ist aber der Beitragsanteil des Arbeitgebers zu entrichten.
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