Die Planung und die Gestaltung eines Wohnhauses sind sehr eng mit den jeweiligen Vorstellungen der Bewohnerinnen/Bewohner verbunden. Deshalb ist die Auswahl eines Architektenbüros oder eines Baumeisterbetriebes für das Gelingen des Bauvorhabens sehr wesentlich. Show Planen und GestaltenArchitektenbüros und Ingenieurkonsulenten sind zur Planung und Überwachung von Bauprojekten befugt. Sie dürfen aber keine ausführenden Tätigkeiten übernehmen. Baumeisterinnen/Baumeister hingegen, die die Baumeisterkonzessionsprüfung abgelegt haben, dürfen sowohl planen und berechnen als auch den Bau ausführen. Bei der Planung erbringen sie grundsätzlich ähnliche Leistungen und verlangen auch ein ähnliches Honorar. Es kann manchmal vorteilhaft sein, die ausführende Baufirma auch gleich mit der Planung zu beauftragen, doch ist in diesem Fall eine begleitende Kontrolle besonders zu empfehlen. KontrolleHinsichtlich der Kontrolle kann aber auch eine Aufgabenteilung zwischen dem planenden und dem ausführenden Teil sinnvoll sein. Wer wofür zuständig ist, sowie das vereinbarte Honorar müssen jedenfalls noch in der Planungsphase genau geklärt und schriftlich fixiert werden. Für die Suche sollte man sich Zeit nehmen. Führe Sie mehrere Gespräche, besichtigen Sie einige bereits entstandene Projekte und achten Sie darauf, ob eine gute Gesprächsbasis und ein Vertrauensverhältnis vorhanden sind. Treten schon im Vorfeld Spannungen oder Unstimmigkeiten auf, sollte man von einem Auftrag Abstand nehmen. Auch dann, wenn ein günstiger Preis geboten wird oder das Architektenbüro oder der Baumeisterbetrieb empfohlen wurde. Wichtig sind vor allem Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, auf die Vorstellungen und Kostenvorgaben einzugehen. HonorarAls Planungshonorar für Ein- und Zweifamilienhäuser muss man mit etwa 8% bis 11% der Netto-Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) rechnen. Für die Bauaufsicht werden meist zusätzlich noch 4% bis 6% der Netto-Herstellungskosten verlangt. Wenn das Honorar von der Höhe der Baukosten abhängig ist, bedeuten höhere Herstellungskosten auch ein höheres Honorar für die PlanerInnen. Dies ist nicht im Interesse der Auftraggeberinnen oder der Auftraggeber. Daher sollte vereinbart werden, dass die Person, die den Plan erstellt, ein Pauschalhonorar kassiert. Wird die Kostenschätzung unterschritten, kann ein Zusatzhonorar bezahlt werden. Das Honorar für Architektinnen/Architekten und Baumeisterbetriebe ist Verhandlungssache. Frühere Honorarordnungen gelten seit 2006 nicht mehr. Auch hinsichtlich der bauausführenden Unternehmen und Handwerker gilt, dass fast alle Kostenvoranschläge und Angebote im Baugeschäft verhandelbar sind. Mehrmaliges Nachfragen und Verhandeln lohnt sich fast immer. Bei auffallend günstigen Angeboten ist aber Vorsicht angebracht. Diese können auch auf schlampige oder nicht durchgeführte Arbeiten zurückzuführen sein. Grundsätzlich sollte man beim Bau von Einfamilienhäusern Zahlungen nur entsprechend dem Baufortschritt vereinbaren. Ein Haftrücklass (meist ca. 3% des Gesamtauftrags) erleichtert es Ihnen, dass allfällige Mängel behoben werden. WICHTIG Lassen Sie sich von der Architektin/dem Architekten und/oder des Baumeisterbetriebes nichts einreden, was nicht wirklich Ihren Vorstellungen entspricht. Denken Sie dabei auch an die künftige Reinigung und Erhaltung sowie an die Auswirkungen auf die Betriebskosten. Besuchen Sie die Baustelle regelmäßig! Nehmen Sie auch an den Baubesprechungen teil und halten Sie ständigen Kontakt mit der Bauleitung! Wir haben uns im Herbst einen Baugrund gekauft und möchten im Frühjahr/Sommer 2007 zum Bauen anfangen. Wir wollen uns, wenn es sich finanziell ausgeht, so ziemlich alles machen lassen. Wie geht man am Besten mit der Planung vor? Ist es besser einen Architekten oder einen Baumeister zu beauftragen der dann gleich die Bauaufsicht übernimmt? Oder soll man zuerst planen lassen und dann mit den Plänen erst jemanden für die Bauaufsicht suchen? Wir Ihr seht stehen
wir noch ganz am Anfang und haben überhaupt keinen Plan wie wir das Ganze angehen sollen.
baumeister Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich. Was versteht man unter Baumeister?Der Baumeister übernimmt die Ausführung von Bauarbeiten aller Art, teils auch die Bauplanung und Bauleitung. Der Begriff ist in Österreich und der Schweiz auch heute noch eine Berufsbezeichnung, in Deutschland wird er dagegen nicht mehr in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet.
Wer sind die Architekten?Der Architekt / die Architektin ist nicht nur entwerfend, gestaltend oder künstlerisch tätig, sondern auch treuhänderisch für den Auftraggebenden für alle mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen zuständig.. gestaltende,. technische und.. wirtschaftliche Planung von Bauwerken.. Was gehört alles zu Baumeisterarbeiten?Das Leistungsverzeichnis der Baumeisterarbeiten wurde von der HOAI genau definiert. Der Baumeister übernimmt die Bauarbeiten jeglicher Art. Angefangen von der Planung des Baus bis hin zur Übergabe von schlüsselfertigen Immobilien. Zudem trägt er auch die Verantwortung für alle Handlungen, seine Planung und die Kosten.
Wie nennt man architektonische Bauten?Architekturikone ist ein Begriff aus der Architekturkritik und bezeichnet Bauwerke, die wegweisend sind beziehungsweise waren oder aufgrund ihrer Gestaltung Einzigartigkeit beanspruchen.
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