Show
EinleitungDer folgende Beitrag stellt überblicksartig grundlegende Vergleiche zur internationalen Besteuerung an. Dabei werden die Ergebnisse für die wesentlichen Steuerarten aus der Neuauflage der BMF-Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018“ zusammengefasst. Die Ländervergleiche erstrecken sich auf die EU-Staaten und einige andere Industriestaaten (USA, Kanada, Japan, die Schweiz und Norwegen). Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2018 wieder; abgesehen vom letzten verfügbaren Vergleichsjahr 2017 für die Steuer- und Abgabenquoten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht werden. Angekündigte oder beschlossene Maßnahmen, die sich erst ab 2019 auswirken, sind noch nicht erfasst. Es sei darauf hingewiesen, dass sich bei vielen Vergleichen erst aus dem Gesamtkontext heraus sinnvolle Schlussfolgerungen ziehen lassen. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel von nominalen Steuersätzen und unterschiedlich ausgestalteten Bemessungsgrundlagen in den einzelnen Staaten. Gesamtwirtschaftliche KennzahlenGesamtwirtschaftliche Steuerquoten weisen die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern bezogen auf die Wirtschaftsleistung aus. Die Aussagekraft dieser Steuerquoten ist aber begrenzt, weil die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren. Erst die Abgabenquote, die sowohl Steuern als auch Beiträge zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt, ermöglicht einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Steuer- und Abgabenvergleich. Abbildung 1 zeigt, dass nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD (Revenue Statistics mit letztem Vergleichsjahr 2017) die Abgabenquote insbesondere in den meisten skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich vergleichsweise hoch ist (> 40 %). Dagegen weisen Irland, die USA, die Schweiz und Litauen relativ niedrige Abgabenniveaus auf (< 30 %). Die deutsche Abgabenquote bewegt sich im oberen Mittelfeld (2017: 37,5 %). Steuern- und Abgabenquoten 2017 in % des BIP Balkendiagramm: Vergleich Steuer- und abgabenquoten von unterschiedlichen Ländern 1 Stand 2016
Abbildung 1 Besteuerung des Gewinns von KapitalgesellschaftenDen nominalen Steuersätzen kann eine Signalfunktion bei internationalen Besteuerungsvergleichen zugesprochen werden. Die tatsächliche oder auch effektive Besteuerung ergibt sich jedoch erst aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und tariflichem Steuersatz. Dieser zusammenfassende Artikel beschränkt sich auf einen Vergleich der tariflichen Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Im Jahr 2018 senkten einige Staaten ihre nominalen Körperschaftsteuersätze (die USA, Belgien, Luxemburg und Norwegen). In Lettland hingegen stieg der Steuersatz. In den übrigen untersuchten Staaten blieben die nominalen Standardsätze unverändert. Abbildung 2 zeigt die im Jahr 2018 geltenden Körperschaftsteuersätze (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften). Körperschaftsteuersätze 2018 ohne Zuschläge und Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften Standardsätze in % Balkendiagramm: Vergleich von Standardsätzen der Körperschaftssteuer in unterschiedlichen Ländern Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Abbildung 2 Über die zentralstaatliche Ebene hinaus erheben in mehreren Staaten nachgeordnete Gebietskörperschaften (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zuschläge auf verschiedenen staatlichen Ebenen. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften betreffenden Unternehmensteuern, die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage den Gewinn zugrunde legen, ist in Abbildung 3 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern in manchen Staaten von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften abzugsfähig sind (z. B. in Japan und in den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich demzufolge aus einer abgestuften Rechnung und nicht aus einer einfachen Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht im Jahr 2018 von 10 % in Bulgarien bis über 34 % in Frankreich (ohne den Sonderfall Malta mit eigenen Sondersätzen beziehungsweise -regelungen; Frankreich wendet seit 2018 einen ermäßigten Eingangstarifbereich an). Deutschland bleibt weiterhin knapp unterhalb einer tariflichen Gesamtbesteuerungsmarke von 30 %. Unternehmensbesteuerung 2018 Tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2018 (Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften), nominal in % Balkendiagramm: Körperschaftssteuersätze für Unternehmen in unterschiedlichen Ländern Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Abbildung 3 Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben auf ArbeitseinkommenFür Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenen Familienverhältnissen und Einkommensgruppen veröffentlicht die OECD regelmäßig eine international vergleichende Untersuchung. Abbildung 4 zeigt für das Jahr 2018 die Besteuerung des durchschnittlichen Bruttoarbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts mit Lohn- oder Einkommensteuer klassifiziert nach verschiedenen Familienverhältnissen (alleinstehend; Familien, in denen einer der Eheleute ein Einkommen erzielt; Familien, in denen von beiden Eheleuten ein Einkommen erzielt wird. In vielen Ländern sorgen Maßnahmen im Rahmen der Familienbesteuerung für eine Besserstellung von Familien mit Kindern (so auch deutlich erkennbar in Deutschland bei Menschen mit durchschnittlichem Verdienst vor allem durch das Kindergeld). Abbildung 5 stellt unter zusätzlicher Berücksichtigung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung den gesamten Steuer- und Abgabenanteil an den Arbeitskosten dar. Einkommen-/Lohnsteuer bei Arbeitnehmern 2018 in % des Bruttoarbeitslohns Balkendiagramm: Einkommens- und Lohnsteuer in verschiedenen Ländern 1 Ein negativer Wert bedeutet insgesamt unter Berücksichtigung von Einkommen-/Lohnsteuerzahlungen und empfangener Familienleistungen eine Steuergutschrift bzw. -erstattung.
Abbildung 4 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Einkommen-/Lohnsteuer1 2018 in % der Lohnkosten2 Balkendiagramm: Beiträge zur Sozialversicherung und Einkommens- bzw. Lohnsteuer in verschiedenen Ländern. 1 Definiert als Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung
und Lohnsteuer (gegebenfalls einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld). 2 Lohnkosten defniert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag (gegebenenfalls einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer).
Abbildung 5 UmsatzsteuersätzeIn den meisten Industriestaaten blieben die Umsatzsteuersätze im Jahr 2018 unverändert. Der in Deutschland erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 % liegt im EU-Vergleich nach wie vor in der unteren Hälfte (siehe Abbildung 6). Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2018 in % Umsatzsteuersätze in unterschiedlichen Ländern Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Abbildung 6 FazitDeutschland verfügt insgesamt über ein leistungsgerechtes und faires Steuersystem. Den Steuern und Abgaben steht ein für ein hochentwickeltes Industrieland angemessenes Niveau an öffentlichen Leistungen gegenüber. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen und größtenteils gebührenfreier öffentlicher Infrastruktur (u. a. in Schulen, Hochschulen, zunehmend auch Kitas). In dieser Legislaturperiode stärken zudem Steuer- und Abgabensenkungen insbesondere für Familien und Menschen, die kleinere und mittlere Einkommen beziehen, die verfügbaren Einkommen und setzen positive Arbeitsanreize. Auch Unternehmen berücksichtigen bei der Standortauswahl neben dem Besteuerungsniveau vor allem die „Leistungsseite“ eines Standorts, wie etwa Infrastruktur, Qualifikation der Fachkräfte, öffentliche Sicherheit und eine effiziente Verwaltung. Die deutschen Unternehmen sind wettbewerbsfähig und erfolgreich auf den internationalen Märkten tätig; auch die Liquiditätssituation und Finanzierungsbedingungen stellen sich weiterhin als günstig dar. Deutschland wird bei den Unternehmensteuern keinen Steuersenkungswettlauf nach unten unterstützen. Vielmehr setzt die Bundesregierung hier auf zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Wachstums- und Investitionsfreundlichkeit des Steuersystems, wie etwa die Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus wird die Steuergerechtigkeit im nationalen und internationalen Rahmen konsequent gestärkt. So treibt Deutschland zusammen mit Frankreich das Konzept einer effektiven globalen Mindestbesteuerung voran, um die Herausforderungen sowohl bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft als auch bei den weiteren Anstrengungen gegen Steuergestaltung und Steuervermeidung wirkungsvoll zu adressieren. Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Steuern?Für die Zahlung von Steuern gibt es keine direkte Gegenleistung. Es gibt somit keine Zweckbindung. Gebühren - sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen.
Was sind Steuern Gebühren und Beiträge?Gebühren sind Gegenleistung für bestimmte und tatsächlich durch den Bürger in Anspruch genommene Leistungen des Staates. Bei Beiträgen ist nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben, unabhängig davon, ob der Bürger sie nutzt oder nicht. dem Besteuerungsgegenstand.
Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Abgaben?Einnahmen der Gemeinde aus Gebühren, Beiträgen und Steuern bezeichnet man allgemein als Abgaben. Was sind Gebühren? Gebühren sind Zahlungen für besondere Leistungen oder für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen.
Sind Gebühren steuerpflichtig?Verauslagte Gebühren werden bei der Weiterberechnung an Kunden und Mandanten häufig nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn es sich dabei um "durchlaufende Posten€œ nach den umsatzsteuergesetzlichen Regelungen handelt.
|