SorgerechtsverfügungRechtzeitig klären, wer sich um die Kinder kümmern soll Show
Dr. Britta Beate Schön Aktualisiert am 17. Dezember 2021
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Verliert ein Kind seine Eltern, ist häufig nicht klar, wer das Sorgerecht übernimmt. Wer kümmert sich, wenn beide sterben oder wenn Du als Vater oder Mutter allein sorgeberechtigt bist? Möchtest Du nicht, dass das Familiengericht darüber alleine entscheidet, solltest Du eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Wer bekommt das Sorgerecht, wenn Eltern sterben?Üben Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, bekommt beim Tod eines Elternteils der Überlebende das alleinige Sorgerecht. Das gilt auch, wenn Du Dich von Deinem Partner getrennt hast oder geschieden bist – und zwar automatisch, ohne dass ein Gericht entscheidet (§ 1680 BGB). Aber was passiert in dem seltenen Fall, dass beide Elternteile sterben oder so schwer erkranken, dass sie sich nicht mehr verantwortungsbewusst um die minderjährigen Kinder kümmern können? Das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen geht nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über – und entgegen weit verbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten. Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmert. Es bestellt einen Vormund (§ 1773 BGB). Ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht. Viele Minderjährige bekommen keinen Einzelvormund, sondern das Jugendamt als Amtsvormund (§ 1791b BGB). Die einzelnen Mitarbeiter der Behörde müssen sich um viele minderjährige Kinder gleichzeitig kümmern – laut Gesetz um höchstens 50 Kinder (§ 55 Abs. 2 SGB VIII). Es reicht aus, wenn der Vormund einmal im Monat das minderjährige Kind in dessen üblicher Umgebung aufsucht (§ 1793 Abs. 2 BGB). Willst Du sicherstellen, dass Deine Kinder in gute Hände kommen, dann solltest Du eine Sorgerechtsverfügung oder eine Sorgerechtsvollmacht aufsetzen und eine vertraute Person benennen. Die Wünsche, die Du äußerst, muss das Gericht bei der Auswahl des Vormunds beachten (§ 1776 BGB). Hermann-Josef Tenhagen Unser Tipp: Bleibe zum Thema Recht & Steuern immer auf dem Laufenden - mit unserem Newsletter! Wie wählst Du den richtigen Vormund aus?Du solltest genau überlegen, wer als Vormund und wer als Ersatzperson infrage kommt. Das ist wichtig, falls der von Dir benannte Vormund zum entscheidenden Zeitpunkt diese Aufgabe nicht mehr übernehmen kann oder will. Oder falls das Gericht oder Dein Kind die zuerst von Dir benannte Person nicht akzeptiert. Viele Eltern entscheiden sich dafür, die Großeltern der Kinder, eine Tante oder Onkel als Vormund zu benennen. Es kann aber auch ein guter Freund oder eine Freundin der Familie sein. Manchmal ist es schwierig, jemanden zu finden, weil neben einem besonderen Vertrauensverhältnis auch das Alter, der Wohnort und die Lebenssituation des Kindes und des Vormunds wichtig sind. Die Entscheidung fällt besonders schwer, wenn Eltern mehrere Kinder haben. Nach dem Verlust der Eltern sollten die Kinder eher nicht getrennt werden. Kompliziert wird das, wenn die Vertrauensperson selbst Kinder hat. Die Vorstellungen von richtiger Erziehung und einem guten Leben können auch innerhalb einer Familie ganz unterschiedlich sein. Weil das Gericht eher einen Vormund aus der Familie bestellt, solltest Du gegebenenfalls auch diejenigen Familienmitglieder nennen, die keinesfalls die Sorge ausüben sollen. Begründe diese Entscheidung kurz, damit das Gericht sie nachvollziehen kann. In der Sorgerechtsverfügung können Eltern auch zwei Menschen benennen, die sich die Aufgaben teilen. Der eine Vormund kümmert sich zum Beispiel um die Erziehung des Kindes, der andere verwaltet das Vermögen (§§ 1631, 1638 BGB). Das kann sinnvoll sein, aber auch schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Denke etwa an ein Auslandsschuljahr, das Dein Kind unbedingt möchte, die beiden Vormünder sich aber angesichts der Kosten nicht einig sind. Besprich mit dem gewünschten Vormund, dass Du ihn gerne benennen möchtest. Nur so kann er oder sie sich darauf einstellen und gegebenenfalls auch seine Bedenken äußern. Nichts ist schlimmer, als jemanden in der Sorgerechtsverfügung zu benennen, der davon gar nichts weiß, die Aufgabe nicht übernehmen will oder damit überfordert ist. Wie sieht eine Sorgerechtsverfügung aus?Bei einer Sorgerechtsverfügung musst Du einige formale Anforderungen beachten. So muss die Erklärung – wie jedes Testament – persönlich und handschriftlich verfasst sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen (§§ 1777 Abs. 3, 2247 BGB). Es reicht also nicht aus, mit dem Computer ein Dokument zu erstellen, auszudrucken und zu unterschreiben. Deshalb empfehlen wir Dir auch kein Muster, das schnell ausgefüllt und unterschrieben ist – denn das wäre ungültig. Für Deine handschriftliche Erklärung kannst Du Dich an unserem Formulierungsbeispiel orientieren. Beispiel für eine gemeinsame SorgerechtsverfügungFür den Fall, dass für unsere minderjährigen Kinder wegen Todes eine Vormundschaft angeordnet wird, benennen wir folgenden Vormund: ____________________________ Wir möchten nicht, dass folgende Person als Vormund bestellt wird: ______________________ Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils Dies ist auch mein Wille. Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Unverheiratete müssen jeweils eine eigene Erklärung abgeben. Damit das Familiengericht nach dem Tod auch von der Sorgerechtsverfügung erfährt und diese beachtet, kannst Du das Dokument bei einem Notar verwahren lassen oder dem benannten möglichen Vormund übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Liegt eine Verfügung vor, erleichtert sie dem Richter die Entscheidung, wen er als Vormund bestellt. Das Gericht darf zum Wohle des Kindes jedoch von den Vorgaben des Verstorbenen abweichen. Das kann der Fall sein, wenn eigentlich die Großmutter Vormund werden sollte, sie aber mittlerweile gebrechlich oder krank ist. Möglicherweise entscheidet sich auch das Kind gegen die von den Eltern gewünschte Person, vielleicht weil damit ein Umzug und ein Schulwechsel verbunden wären. Das ist möglich, wenn das Kind älter als 14 Jahre ist. Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?Eltern können auch für den Fall vorsorgen, dass sie zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben – aus welchen Gründen auch immer. Denn wenn sich beide nicht mehr kümmern können, bekommt das minderjährige Kind auch einen Vormund. Das Sorgerecht ist an die Eltern gebunden. Deshalb kannst Du es nicht einfach auf einen Dritten übertragen. Aber Du kannst eine Person benennen, die das Sorgerecht in bestimmten Situationen für Dich ausüben soll. Das geht mit einer Sorgerechtsvollmacht. Damit erreichst Du, dass das Gericht die von Dir gewünschte Person zum Vormund bestellt, wenn Du Dich zu Lebzeiten nicht mehr um Deine Kinder kümmern kannst. Das ist besonders wichtig, wenn Du nicht nur alleinerziehend bist, sondern auch das alleinige Sorgerecht ausübst. Mehr dazu weiter unten. Einen Vormund bestellt das Gericht immer, egal, ob ihm eine Sorgerechtsvollmacht vorliegt oder nicht – von Amts wegen. Die Sorgerechtsvollmacht muss widerruflich sein. Damit sie wirksam ist, sollte die Vollmacht deshalb den Hinweis enthalten, dass der Unterzeichner sie jederzeit widerrufen kann. Konkrete Vorgaben für die Form der Sorgerechtsvollmacht gibt es nicht. Vorsichtshalber beachtest Du am besten dieselbe strenge Form wie bei einem Testament. Die Vollmacht solltest Du also mit der Hand schreiben, mit Vor- und Nachnamen unterschreiben und Ort und Datum angeben. Beispiel für eine SorgerechtsvollmachtFür den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: ________________________ Wenn die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll ersatzweise die im Folgenden genannte Person zum Vormund bestellt werden: ____________________ Ich möchte nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________ Diese Erklärung kann ich jederzeit widerrufen. Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils Sorgerechtsverfügung und -vollmacht in einem Dokument?Du kannst auch beide Erklärungen, die Sorgerechtsvollmacht und die Sorgerechtsverfügung für den Todesfall, in einem Dokument zusammenfassen. Dazu musst Du nur beide Gründe in dem Schreiben angeben. Beispiel für Sorgerechtsverfügung und -vollmachtFür den Fall, dass ich die elterliche Sorge wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: __________________ Wir möchten nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________ Diese Erklärung können wir jederzeit widerrufen. Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils Dies ist auch mein Wille. Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Bist Du nicht verheiratet, sollte jeder eine eigene Erklärung abgeben. Verfügung und Vollmacht regelmäßig aktualisierenDie Verfügung und die Vollmacht zum Sorgerecht gelten nur so lange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Erklärungen nicht widerrufen wurden. Du solltest Deine Festlegungen im Abstand von zwei Jahren prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Es ist wichtig abzuklären, ob der gewünschte Vormund diese Aufgabe immer noch übernehmen kann und will. Auch ein Umzug oder eine neue Lebenssituation können Anlass sein, die Erklärungen abzuändern. Lass Dich im Zweifel beratenGibt es bei Dir eine besondere Konstellation oder bist Du Dir unsicher, solltest Du Dich beraten lassen. Du kannst Dich dazu an einen Notar oder Fachanwalt für Familienrecht wenden. Saidi Sulilatu Unser Tipp: Bleibe zum Thema Recht & Steuern immer auf dem Laufenden - mit unserem Newsletter! Was musst Du als Alleinerziehende beachten?Bist Du alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht für die Kinder? Dann überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Du stirbst oder sehr schwer krank wirst. Auch wenn er sich bisher überhaupt nicht gekümmert hat. Das Gericht nimmt eine sogenannte negative Kindswohlprüfung vor (§ 1680 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Will oder kann der überlebende Elternteil keine Verantwortung übernehmen, dann widerspricht es dem Wohl des Kindes, ihm das Sorgerecht zu übertragen. In diesem Fall bestellt das Gericht einen Vormund. Möchtest Du nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt, zum Beispiel, weil er bislang jede Verantwortung für das Kind abgelehnt hat, solltest Du die Person in der Sorgerechtsverfügung ausschließen. In diesem Fall musst Du ausführlich begründen, warum es dem Kindeswohl widerspricht, dass der andere Elternteil nach Deinem Tod das Sorgerecht bekommt. Deine Überlegungen kann das Gericht dann bei der Benennung zum Vormund berücksichtigen. Wer bekommt das Kind wenn die Mutter stirbt?Stirbt nur ein Elternteil, bekommt das verbleibende Elternteil die Sorge für die Kinder. Dies ist in der Regel auch der Fall bei allein Alleinerziehenden, die das allei nige Sorgerecht haben (§ 1680 Abs. 2 BGB).
Wo bleibt mein Kind wenn ich sterbe?Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmert. Es bestellt einen Vormund (§ 1773 BGB). Ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht.
Was passiert wenn eine Mutter stirbt?Nach dem Tod der Eltern müssen sich die Kinder um die Bestattung kümmern. Verstirbt der Vater oder die Mutter im Krankenhaus, wird die verstorbene Person Leichnam dort gekühlt aufbewahrt bis er vom beauftragten Bestatter für die Überführung abgeholt wird.
Wie gehen Kinder mit dem Tod der Mutter um?Genau wie Erwachsene brauchen Kinder die klare Mitteilung über den Tod des nahestehenden, geliebten Menschen, damit sie trauern können. So schmerzlich es für Vater und/oder Mutter ist, dem Kind den Tod eines Menschen mitzuteilen, so wichtig ist es für das Kind, dass es diese Nachricht direkt, sofort und klar erhält.
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