Wie wird die CO2 Umlage berechnet?

Eine kleine Bemerkung vorab: Eigentlich handelt es sich nicht um eine CO2-Steuer. Der korrekte Begriff wäre „CO2-Kosten“. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch „CO2-Steuer“ durchgesetzt, weswegen wir diesen Begriff der Einfachheit halber vorrangig benutzen.

  • Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO2-Steuer auf Öl und Erdgas. Als Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung soll die CO2-Steuer helfen, klimafreundliches Verhalten zu fördern, um Treibhausgase zu minimieren und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.  
  • Ab dem 1. Januar 2023 soll nach derzeitigem Stand ein Zehn-Stufen-Modell gelten, nach welchem die Kohlendioxidkosten abhängig vom Energiestandard des Mietshauses aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist Ihr Anteil als Vermieterin oder Vermieter an den CO2-Kosten. Eine Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus.
  • Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermieterinnen und Vermieter 90 Prozent und Mieterinnen und Mieter 10 Prozent der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermieterinnen und Vermieter ab.

Energiesparen wird also immer wichtiger. Unsere verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung und die moderne Zählerinfrastruktur macht Sie bereit für die neuen gesetzlichen Anforderungen!

Grafik: Entwicklung der Kosten für Emissionen je Tonne Kohlendioxid (CO2)

Die CO2-Steuer wird immer fällig, wenn CO2 aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieterinnen und Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Nun sollen Vermieterinnen und Vermieter ab 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO2-Steuer beteiligt werden. Dabei handelt es sich um einen nationalen Emissionshandel. Denn Unternehmen, die mit Heizöl oder Erdgas handeln, müssen seit Januar 2021 dafür Emissionsrechte erwerben. Über eine Preiserhöhung geben Sie den Anschaffungspreis der Emissionsrechte an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.

Ausnahmen der CO2-Steuer 

Das Stufenmodell gilt nicht für Geschäfte, Büros und andere Nichtwohngebäude. Hier sollen die CO2-Zusatzkosten hälftig von Vermieterinnen/Vermieter und Mieterinnen/Mieter getragen werden. Ausnahmen soll es zudem für denkmalgeschützte Gebäude oder in Milieuschutzgebieten geben, in denen Vermieterinnen und Vermieter nicht so einfach sanieren können.

Grafik: Das Zehnstufenmodell für die CO2-Preis-Verteilung lt. CO2KostAufG

Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Steuer beteiligen.

Das sieht zum Beispiel so aus: Bei einem Wohngebäude mit sehr hohem energetischem Standard – dem KfW Effizienzhaus 55 – sollen die Mieterinnen und Mieter die CO2-Bepreisung weiter vollständig tragen. Ein solches Haus benötigt lediglich 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sprich ist um 45 Prozent sparsamer. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieterinnen und Vermieter hingegen künftig 90 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.

So wird die CO2-Abgabe umverteilt

Zunächst bezahlt die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie die CO2-Steuer über den Einkaufspreis des Brennstoffs, beispielsweise Erdgas. Die Energielieferanten weisen die CO2-Steuer gemäß BEHG üblicherweise in der Erdgasrechnung aus. Nach der Heizkostenverordnung und dem geltenden Mietrecht werden die Heizkosten inklusive CO2-Preis auf die Mieterinnen und Mieter umtverteilt. Erst danach wird der CO2-Anteil an den Heizkosten neu verteilt. Die Heizkosten werden dabei anhand der jährlichen Heizkostenabrechnung ermittelt.

Techem unterstützt Sie gerne mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung! Denn: Wenn Mieterinnen und Mieter ihren Verbrauch von Heizung und Warmwasser kennen, können sie effizient ihren Energieverbrauch reduzieren.

CO2-Preis auf Erdgas, Heizöl und Sprit: Das kosten CO2-Zertifikate

Wie wird die CO2 Umlage berechnet?

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Aktualisiert am 18. Oktober 2022

Das Wichtigste in Kürze

2023 steigt der CO2-Preis ausnahmsweise nicht – dadurch sollen Bürger wegen der hohen Energiepreise entlastet werden.

  • Seit 2021 zahlst Du auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel den CO2-Preis. Die Belastung erhöht sich bis 2027 Jahr um Jahr.
  • Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet. Tatsächlich werden dabei CO2-Zertifikate für den Handel mit fossilen Brennstoffen verkauft.
  • Brennstoffe aus Holz sind von der Abgabe ausgenommen; Biogas 2021 und 2022 auch. Ab 2023 ist nur noch für nachhaltiges Biogas nichts zu zahlen.

So gehst Du vor

  • Heizt Du mit Gas oder Heizöl, dann überlege, ob Du die Heizung gegen eine klimafreundlichere tauschen willst.
  • Um die Heizkosten möglichst gering zu halten, sollte das Haus gut gedämmt sein. Prüfe, wie hoch Dein Wärmebedarf ist und durch welche Maßnahmen Du ihn senken kannst.
  • Nutze bei der Modernisierung Förderprogramme – mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Gebäuden und den Heizungstausch.

Um den Klimawandel abzumildern, müssen vor allem die Industrieländer ihren Ausstoß an Kohlendioxid drosseln – und damit auch Deutschland. Im Stromsektor gibt es schon lange einen EU-weiten Emissionshandel (emissions trading system, kurz ETS). Seit 2013 müssen alle Kraftwerksbetreiber für das Verbrennen von Kohle oder Gas Treibhausgas-Zertifikate kaufen. Die Preise für diese sind seit 2019 sukzessive gestiegen und haben Kohlestrom teurer gemacht. Auch Industriebetriebe anderer Branchen sowie Fluggesellschaften müssen Zertifikate kaufen, wenn sie Kohlendioxid in die Luft pusten.

Bei Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel musst Du für das ausgestoßene Kohlendioxid seit 2021 bezahlen: Deutschland hat – wie andere Länder in Europa auch – einen CO2-Preis eingeführt. Damit verteuern sich die Brennstoffe umso mehr, je mehr Kohlendioxid sie bei ihrer Verbrennung freisetzen. Zugleich fördert der Staat, dass Du Dein Haus energetisch sanierst, Deine Heizung auf erneuerbare Energien umrüstest und ein Auto mit klimafreundlichem Antrieb anschaffst.

Welche Brennstoffe macht die CO2-Steuer teurer?

In der Umgangssprache hat sich für den Handel mit CO2-Zertifikaten das Wort CO2-Steuer etabliert. Auch in diesem Ratgeber verwenden wir hin und wieder das Wort „Steuer“, weil der CO2-Preis eine ähnliche Wirkung wie eine Steuer hat. Deutschland erhebt den CO2-Preis zunächst einmal auf fossile Brennstoffe und Kraftstoffe. Dazu gehören:

  • Heizöl (alle Sorten: Normal/Standard als auch Super/Premium)
  • Erdgas
  • Flüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere)
  • Fernwärme (, sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
  • Benzin (alle Sorten: Normal, Super, Super plus)
  • Diesel
  • Flugbenzin
  • Kohle (ab 2023)
  • Abfälle (ab 2024)

Da ab 2023 auch für Kohle und ab 2024 für Abfall, der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, der CO2-Preis anfällt, werden alle gängigen klimaschädlichen Brennstoffe teurer. Das soll Anreize setzen, diese Stoffe künftig zu vermeiden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich zum Beispiel auch, dass Abfall dadurch besser recycelt wird.

Auch auf Biobrennstoffe fällt teilweise die CO2-Steuer an – so etwa auf Biogas, Biodiesel oder auf pflanzliche Öle wie Palmöl, Sojaöl oder Kokosöl, wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen. Allerdings sind diese Brennstoffe 2021 und 2022 von der Steuer befreit – es gilt nämlich für die Händler solcher Brennstoffe noch keine Berichtspflicht, so dass ihnen der Staat auch keine Steuer berechnen kann (§ 7 BEHG). Ab 2023 wird bei nachhaltigem Biogas ein Emissionswert von Null angenommen, so dass kein CO2-Preis zu zahlen ist. Erzeuger müssen dazu nachweisen, dass das Gas aus echten Abfällen oder Pflanzen von bestimmten Ackerflächen gewonnen wurde.

Holzbrennstoffe wie Pellets oder Hackschnitzel sowie Holzkohle und Torf fallen dagegen nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 BEHG i. V. m. Kombinierter Nomenklatur).

Verschont bleibst Du damit von der CO2-Steuer, wenn Du mit Holzbrennstoffen, Solarwärme, einer Wärmepumpe oder mit nachhaltigem Biogas heizt sowie ein Auto mit Elektromotor oder Brennstoffzelle fährst.

Auf bestimmte Kraftstoffe für den Flugverkehr wie Kerosin fällt der CO2-Preis nicht an, da diese bereits in den europäischen Emissionshandel eingebunden sind.

Kosten für Mieter und Mieterinnen

Als Mieter oder Mieterin hast Du in der Regel keinen Einfluss auf die Wahl der Heizung im Haus oder in Deiner Wohnung. Nutzt die Zentralheizung im Haus aber Gas oder Heizöl oder hast Du eine Gasetagenheizung, zahlst Du trotzdem für die CO2-Zertifikate. Damit Vermieter einen Anreiz haben, klimafreundliche Heizungen in ihre Häuser einzubauen, planen SPD, Grüne und FDP, die Vermieter an den CO2-Kosten ihrer Mieter zu beteiligen. Der entsprechende Gesetzentwurf sieht ein Stufenmodell vor, in dem Vermieter einen hohen Anteil der CO2-Kosten bei emissionsreichen Gebäuden und einen niedrigen Anteil bei emissionsarmen Wohngebäuden übernehmen. Wann diese Regelung in Kraft treten könnte, ist noch offen.

Wie wird die CO2 Umlage berechnet?

Hermann-Josef Tenhagen

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Wie wird der CO2-Preis erhoben?

Der CO2-Preis heißt zwar nicht Steuer, wird aber wie eine Energiesteuer erhoben (§ 2 BEHG). Gelangt ein von der Steuer erfasster Brennstoff in den freien Warenverkehr, muss der Händler oder Produzent ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt kaufen. Schickt beispielsweise Dein Heizölhändler ein Tankfahrzeug zum Großhändler, damit dieser den Tank befüllt, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die Steuer.

Die Händler und Produzenten, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, sind auch verpflichtet, dem Umweltbundesamt zu melden, wie viele Zertifikate sie in einem Jahr erworben haben. Die Daten nutzt die Behörde, um ab 2026 die Menge an Zertifikaten zu begrenzen. Wie viele Zertifikate noch ausgegeben werden können, richtet sich dabei nach den Klimaschutzzielen. Verringert sich die Emissionsmenge in einem Jahr weniger als nötig wäre, bedeutet das eine stärkere Verknappung der Zertifikatsmenge.

Im Gegensatz zu einer echten Steuer fließt allerdings der CO2-Preis nicht in den Haushalt von Bund oder Ländern. Vielmehr dienen die Mittel dazu, etwa Fördermittel zu finanzieren oder die Bürger zu entlasten.

Wie hoch ist die CO2-Steuer?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt bis 2025 die Preise für die Emissionszertifikate fest. Es ist dabei nicht möglich, mehr Zertifikate in einem Jahr zu kaufen, um sie in einem Folgejahr einzulösen. Für den im Jahr 2021 gelieferten Brennstoff muss das zugehörige Zertifikat auch zu Emissionspreisen des Jahres 2021 erworben werden.

Im September 2022 hat die Bundesregierung beschlossen, dass der CO2-Preis im Jahr 2023 ausnahmsweise nicht wie vorgesehen um 5 Euro pro Tonne ansteigen soll. Stattdessen soll die nächste Erhöhung erst wieder zum 1. Januar 2024 erfolgen. Die Maßnahme ist Teil des von der Ampel-Koalition beschlossenen Entlastungspakets wegen der hohen Energiekosten, die durch den Krieg in der Ukraine auf die Verbraucher zukommen.

Aus den Beschlüssen der Bundesregierung ergeben sich folgende Preise für eine Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid:

Quellen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 19.10.2022, § 10 Abs. 2 BEHG (Stand: Oktober 2022)

Ab 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert, wobei zumindest noch 2026 ein Preiskorridor gilt – von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab 2027 soll sich der Preis dann ganz frei am Markt bilden. Die Bundesregierung unterstellt im Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz, dass der CO2-Preis von 2026 bis 2035 bei 65 Euro pro Tonne liegen wird.

Was bedeuten diese Preise für Dich? Das hängt davon ab, welche Brennstoffe Du nutzt und wie viel Kohlendioxid bei ihrer Verbrennung entsteht.

In der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) sind Werte zur Berechnung der Emissionsmengen für jeden Brennstoff bis 2022 festgelegt. Jeder Händler, der Brennstoffe in den Verkehr bringt, soll entsprechend dieser Werte selbst berechnen, welche Emissionen bei der Verbrennung seiner Ware entstehen – und auch, welche Kosten für das freigesetzte Kohlendioxid damit verbunden sind (§ 5 EBeV). Sind Bio-Brennstoffe beigemengt – etwa bei Gas oder Diesel –, sind für diese Teilmengen Emissionswerte von Null anzusetzen. Wie bei der Strom-, Gas- und Mineralölsteuer kommt auch bei der CO2-Steuer noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent dazu.

Wir haben gemäß der Emissionsberichterstattungsverordnung in den folgenden Tabellen die CO2-Steuer für rein fossiles Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel berechnet:

CO2-Preise im Jahr 2021

Quelle: eigene Berechnung nach EBeV (Stand: 21. Dezember 2020)
Alle Zahlen sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei Heizöl handelt es sich um Heizöl extraleicht (EL).

CO2-Preise im Jahr 2022

Quelle: eigene Berechnung nach EBeV (Stand: 2. März 2021)
Alle Zahlen sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei Heizöl handelt es sich um Heizöl extraleicht (EL).

Welche Werte zur Berechnung der CO2-Preise ab 2023 gelten, ist noch offen. Die EBeV gilt erst einmal nur für die Jahre 2021 und 2022.

Wie vermeidest Du hohe Kosten durch die CO2-Preise?

Deutlich höhere Kosten durch den Handel mit die CO2-Zertifikaten kannst Du durch vier Hebel vermeiden:

  • Verringere den Wärmebedarf Deiner Wohnung.
  • Fahre weniger mit einem Verbrenner und wenn doch, dann gemeinsam mit anderen.
  • Ersetze Deine Öl- oder Gasheizung durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Kauf Dir ein Elektro- oder Brennstoffzellenauto.

Die Heizkosten senken kannst Du mit vielen kleineren Maßnahmen, am stärksten aber durch eine energetische Sanierung. Über die KfW-Bank gibt es günstige Kredite. Seit 2020 kannst Du die Kosten von der Steuer absetzen.

Auf das Auto kannst Du vielleicht nicht immer verzichten. Du solltest Dir aber überlegen, ob Du manche Wegstrecken auch mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegen kannst. Seit 2020 beträgt die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten im Fernverkehr nur noch 7 Prozent. Fahrkarten gibt es bereits ab 17,90 Euro – ergattern kannst Du sie am besten, wenn Du mehrere Monate im Voraus buchst.

Fährst Du mit dem Auto zur Arbeit, dann bilde Fahrgemeinschaften mit anderen – die Spritkosten könnt Ihr Euch teilen. Sollte Dein Verbrenner schon älter sein, kannst Du überlegen, als nächstes ein klimafreundlicheres Auto anzuschaffen. Die Zuschüsse für Autos mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb wurden 2020 erhöht und die Befreiung von der Kfz-Steuer für diese Autos verlängert. Auch günstig betanken lässt sich ein Elektroauto – mit eigenem Solarstrom.

Ist Dein Öl- oder Gaskessel in die Jahre gekommen, dann überlege, wie Du künftig heizen willst. Für Biomasseheizkessel, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen gibt es Zuschüsse. Tauschst Du einen Ölkessel gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, zahlt der Staat Dir eine Prämie. Mit dem CO2-Preis hast Du dann zumindest beim Heizen nichts mehr zu tun.

Was passiert mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis?

Eines hat die Bundesregierung bei der Vorstellung des Klimapakets 2019 angekündigt: Der CO2-Preis soll nicht dem Finanzminister Geld in die Kasse spülen, sondern in Förderprogramme fließen und Dich bei Deinen Energie- und Mobilitätskosten entlasten. Die Mehrkosten durch die neue Steuer kannst Du wie oben beschrieben senken. Darüber hinaus gilt:

  • Die Bundesregierung senkt die EEG-Umlage auf den Strompreis in den Jahren 2021 und 2022 mithilfe der Einnahmen aus der CO2-Steuer. 2023 plant die Bundesregierung, die EEG-Kosten komplett aus dem Haushalt zu finanzieren.
  • Aufgrund der steigenden Kosten für Benzin und Diesel erhöht sich die Pendlerpauschale – zumindest für Beschäftigte mit einem einfachen Weg von mehr als 20 Kilometern.
  • Das Wohngeld erhöht sich 2021, damit Bezieher die höheren Heizkosten stemmen können.

An einer Stelle erhöht der CO2-Preis aber die Einnahmen des Staats – durch die Mehrwertsteuer, die stets auf die Preise für die Zertifikate erhoben wird.

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Wie hoch ist die CO2 Abgabe pro kWh Gas?

Zusätzlich zum Anstieg der Belastung durch die Mehrwertsteuer ist auch der gesetzlich festgelegte CO2 -Preis gestiegen. Dieser betrug 25 €/t CO2 für das Jahr 2021 und beträgt 30 €/t CO2 im Jahr 2022. Damit steigt dieser Aufschlag auf 0,546 ct/kWh (netto) bzw. 0,671 ct/kWh (brutto).

Wie funktioniert die CO2 Abgabe?

Dieses System wurde im Januar 2021 eingeführt. Der Festpreis beträgt anfangs 25 Euro pro Tonne CO2 und steigt schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Ab 2026 soll es einen Preiskorridor geben, von zunächst mindestens 55 und höchstens 65 Euro.

Wie hoch ist die CO2

Die CO2-Steuer ist im Jahr 2022 auf 30 Euro pro Tonne gestiegen. Verbraucher müssen mit höheren Kosten rechnen. Alle Fakten im Überblick. Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Braun- und Steinkohle aussteigen.

Wer muss den CO2 Preis bezahlen?

Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben.