Wie viel Meter hinter Einmündungen ist das Parken verboten?

In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?In welchem Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken verboten?

Merkliste ändern

Autor: michael
Datum: 11/12/2008

Vor Kreuzungen und Einmündungen ist das Parken auf einer Länge von 5m verboten. Hiermit soll gewährleistet sein, dass sowohl für eine ausreichende Sicht auf den Querverkehr gesorgt ist als auch, dass die Fahrbahn querende Fußgänger rechtzeitig erkannt werden können.

Parkverbote gelten an Kreuzungen und Einmündungen, neben gekennzeichneten Parkflächen, vor Zufahrten, über Schachtdeckeln, vor Bordsteinabsenkungen, an Haltestellen, vor und hinter Andreaskreuzen, auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen und in Engstellen.

In diesem Beitrag habe ich zu den einzelnen Parkverboten alle relevanten Urteile zusammengetragen und an der passenden Stelle eingefügt. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Regelung zum Parkverbot gilt an straßenbegleitenden baulichen Radwegen?
  • Wer darf in zweiter Reihe parken?
  • Wer wird durch das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten geschützt?
  • Was gilt als “schmale” Fahrbahn?
  • Wie erkennt man abgesenkte Bordsteine?
  • Was bedeuten Zick-Zack-Linien?

Die wichtigsten Parkverbote kannst du dir hier auf einen Blick ansehen:

Parkverbote Überblick Infografik

Inhalt

  1. Kreuzungen und Einmündungen
    1. 5 m-Parkverbotsbereich
      1. Eckausrundungen
      2. Lifehack: 5 m-Parkverbotsbereich schnell bestimmen
    2. 8 m-Parkverbotsbereich
  2. Gekennzeichnete Parkflächen
  3. Grundstücke
    1. Vor Grundstücksein- und -ausfahrten
      1. Welcher Bereich ist geschützt?
      2. Berechtigte
      3. Strafbarkeit
    2. Gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten
  4. Parken auf Gehwegen
  5. Schachtdeckel und andere Verschlüsse
  6. Bordstein­absenkungen
    1. Bordsteinabsenkungen und Grundstücksein- und -ausfahrten
    2. Woran erkennt man Bordsteinabsenkungen?
  7. Haltestellen
  8. Andreaskreuze
  9. Fußgängerzonen und Verkehrsverbote
  10. Vorfahrtstraßen
  11. Restfahrstreifenbreite
  12. Spezialgebiete 
  13. Anhänger ohne Zugfahrzeug
  14. Polizeiliche Weisungen
  15. Grenzmarkierungen
    1. Kreuzungen und Einmündungen
    2. Haltestellen
  16. Andere Parkverbote
  17. Fazit

Kreuzungen und Einmündungen

5 m-Parkverbotsbereich

Parken ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).

Sowohl das VG Schwerin, als auch das OLG Karlsruhe, sind der Ansicht, dass das Parkverbot aus § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO nicht auf der gegenüberliegenden Seite der Einmündung gilt (VG Schwerin, Urteil vom 14.09.2016 – 7 A 31/16 SN; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.1988 – 2 Ss 190/88).

Das Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen ist zum gefahrlosen und erleichtertem Abbiegen sowie zur Gewährleistung der Übersicht im Kreuzungs- und Einmündungsbereich notwendig.

Das bestätigen die Entscheidungen folgender Gerichte:

GerichtQuelleEntscheidungOVG Nordrhein-WestfalenBeschluss vom 09.06.2000 - 5 A 5135/99Vermeidung von Verkehrs- und Sicht­behinderungen im Einmündungs- und Kreuzungs­bereichOLG KarlsruheBeschluss vom 22.11.1988 - 2 Ss 190/88Erleichterung des Abbiegens und Einbiegens sowie Vermeidung von Verkehrs- und Sicht­behinderungen im Einmündungs- und Kreuzungs­bereichBayObLGBeschluss vom 04.09.1981 - 1 Ob OWi 347/81Keine Sicht­behinderung für abbiegende FahrzeugeBayObLGBeschluss vom 03.09.1980 - 1 Ob OWi 417/80Keine Sicht­behinderung für abbiegende Fahrzeuge und FußgängerOLG KölnBeschluss vom 13.12.1985 - 1 Ss 763/85
BGHUrteil vom 04.12.1959 - 4 StR 420/59Vermeidung von Gefahren oder Belästigungen beim Abbiegen

Natürlich könnte man sich jetzt denken: 

Falls ich einmal erwischt werde, zahle ich eben das Verwarngeld und gut. Das sind doch sowieso nur ein paar Euro.

Dass das nicht gerade die intelligenteste Herangehensweise ist, zeigen die Urteile des OLG Frankfurt und des KG:

Kommt es aufgrund von sichtbehinderndem Parken an einer Kreuzung zu einem Unfall, muss sich der Falschparker auf eine Mithaftung einstellen (KG, Urteil vom 18.10.1976 – 12 U 1878/76; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1973 – 18 U 160/72).

Darüber hinaus dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern im Einmündungs- und Kreuzungsbereich (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.06.2000 – 5 A 5135/99).

Das liegt daran, dass Fußgänger Fahrbahnen an Einmündungen oder Kreuzungen überschreiten müssen, wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordert (§ 25 Absatz 3 StVO).

Eckausrundungen

In den meisten Fällen haben Kreuzungen und Einmündungen Eckausrundungen. 

Eine Eckausrundung an einer versetzten Kreuzung sieht zum Beispiel so aus:

Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen Eckausrundungen Straße

Bei Eckausrundungen wird ebenfalls von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gemessen.

Dabei ist der gedachte Schnittpunkt maßgebend (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.1988 – 2 Ss 190/88; OVG Berlin, Urteil vom 10.03.1982 – OVG 1 B 69.80; BayObLG, Beschluss vom 03.09.1980 – 1 Ob OWi 417/80; OLG Hamm, Urteil vom 10.05.1954 – (2) 2a Ss 158/54, VRS 7, 227, 228).

Parkverbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen Eckausrundungen

Nach Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist das Parken am Anfang der Biegung einer Eckausrundung erlaubt, wenn der gedachte Schnittpunkt mehr als 5 m vom Beginn des Bogens entfernt ist (BayObLG, Beschluss vom 03.09.1980 – 1 Ob OWi 417/80).

Bei Einmündungen und Kreuzungen mit besonders ausgeprägten Eckausrundungen könnte man auf die Idee kommen mitten auf der Straße zu parken.

Das Parken “auf” einer Kreuzung oder Einmündung ist allerdings nicht durch das Parken im 5 m-Bereich verboten, sondern verstößt laut Urteil des KG gegen das Gebot aus § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO beim Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (KG, Beschluss vom 06.12.1990 – 2 Ss 252/90, 3 Ws (B) 283/90).

Folgt man der Argumentation des KG, ist das Parken auf Einmündungen und Kreuzungen bei besonders ausgeprägten Eckausrundungen mitten auf der Straße ebenfalls verboten.

Lifehack: 5 m-Parkverbotsbereich schnell bestimmen

Wie hilft das aber jetzt in der Praxis? Wie kann man ermitteln, wo sich der 5 m-Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen befindet?

Sollte man den Bereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen mit großen Schritten abschreiten, oder mit einem Meterstab oder einem Messrad herumrennen? 

Falls du nicht des Öfteren gefragt werden willst, ob du vom Ordnungsamt bist, solltest du davon lieber absehen. Mir ist das bis heute bestimmt schon ein Dutzend Mal passiert.

Was ist also die Alternative?

In der Fahrschule hat mir mein Fahrlehrer damals gesagt: “Wenn du unsicher bist, ob du in die Parklücke passt, kannst du einfach kurz neben der Parklücke anhalten und schauen, ob dein Auto da reinpasst.” 

Als ich heute morgen in der Dusche stand, dachte ich mir: Das kann man doch auch super beim 5 m-Bereich an Einmündungen und Kreuzungen anwenden.

Wenn man die eigene Fahrzeuglänge kennt, kann man nach dem Anhalten, sehr gut abschätzen, ob man sich innerhalb, oder außerhalb des 5 m-Bereichs befindet.

Dazu muss man natürlich erst einmal wissen wie lang das eigene Fahrzeug ist.

Die Fahrzeuglängen der beliebtesten Pkw-Modelle Deutschlands habe ich unten aufgelistet:

ModellLängeFiat 5003,571 mMINI 3-Türer3,821 mMINI 5-Türer3,982 mVW Golf 20124,255 mVW Golf 20174,258 mVW Golf 20204,284 mVW Polo4,053 mVW T-Roc4,234 mVW Tiguan 20214,509 mVW Passat4,775 mOpel Corsa 5p 20154,021 mOpel Corsa 20204,060 mOpel Astra 20164,370 mOpel Astra 20204,370 mOpel Vectra C4,611 mBMW 3er Limousine 20154,633 mBMW 3er Limousine 20194,709 mBMW 5er Limousine 20134,907 mBMW 5er Limousine 20174,936 mBMW 5er Limousine 20204,963 mAudi A4 20164,726 mAudi A4 20204,762 mFord Fiesta 20133,969 mFord Fiesta 20174,040 mFord Focus 20154,360 mFord Focus 20184,378 mFord Kuga 20134,524 mFord Kuga 20174,524 mFord Kuga 20204,614 mMercedes C-Klasse 20144,686 mMercedes C-Klasse 20184,686 mPorsche 911 Carrera 20164,499 mPorsche 911 Carrera 20194,519 mŠkoda Octavia 20134,659 mŠkoda Octavia 20174,670 mŠkoda Octavia 20204,689 m

Die durchschnittliche Pkw-Länge in Deutschland beträgt demnach 4,434 m.

Durchschnittliche Pkw-Länge Deutschland

Wenn du dein eigenes Fahrzeugmodell nicht in der obigen Tabelle wiederfindest, kannst du auch mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – auch Fahrzeugschein genannt – deine eigene Fahrzeuglänge ermitteln.

8 m-Parkverbotsbereich

Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, besteht zudem ein Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten (§ 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO).

Gekennzeichnete Parkflächen

Du darfst ebensowenig an den Stellen Parken, wo du die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhinderst (§ 12 Absatz 3 Nummer 2 StVO).

Mit gekennzeichneten Parkflächen sind Parkflächen

  • mit Zeichen 314 (Parken)
  • Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen)
  • Parkstreifen,
  • Parkbuchten
  • und Parkstreifen- oder Parkbuchten auf Gehwegen

gemeint (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 46 zu § 12 StVO).

Wann man die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, hat das OLG Düsseldorf in seinem 1999 gefassten Beschluss konkretisiert:

Es kommt nicht darauf an, ob die Benutzung der gekennzeichneten Parkflächen unmöglich ist. Vielmehr wird die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen bereits verhindert, wenn das Parken für “weniger geübte Kraftfahrer mit derart großen Schwierigkeiten verbunden ist, daß [sic!] sie davon Abstand nehmen” (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.1999 – 2b Ss (OWi) 221/99 – (OWi) 81/99 I).

Es gibt aber auch Ausnahmen: Umgangssprachlich ist häufig vom Parken in zweiter Reihe die Rede.

Unter welchen Umständen darf auf der blauen Fläche in zweiter Reihe geparkt werden?

Parkverbot Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert Straße

Taxen dürfen lediglich, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen, wenn die Verkehrslage es zulässt (§ 12 Absatz 4 StVO).

Ein- oder Aussteigen sollte hierbei wie das Ein- oder Aussteigenlassen in eingeschränkten Haltverboten betrachtet werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 40a zu § 12 StVO).

Was unter erlaubtes Ein- und Aussteigen bei eingeschränkten Haltverboten fällt, kannst du im Kapitel Halten im eingeschränkten Haltverbot in meinem Artikel zu Zeichen 286 nachlesen.

Fahrzeuge von Universaldienstleistungen dürfen in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken. Das gilt aber nur, wenn 

  • keine geeigneten anderweitigen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
  • und Briefkästen geleert werden müssen (§ 35 Absatz 7a StVO).

Was genau sind Universaldienstleistungen?

Universaldienstleistungen sind lizenzpflichtige Postdienstleister mit Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2000 g, deren Briefe innerhalb der Maße des Weltpostvertrags liegen (§ 11 PostG; § 1 Nummer 1 PUDLV).

In der Praxis gibt es nur einen Universaldienstleister, der sich zur Grundversorgung verpflichtet hat: Die Deutsche Post AG. 

Die Hermes Germany GmbH, UPS, GLS Germany GmbH & Co. OHG und die DPD Deutschland GmbH sind keine Universaldienstleister.

Universaldienstleister

Fahrzeuge der Hermes Germany GmbH, UPS, GLS Germany GmbH & Co. OHG und der DPD Deutschland GmbH dürfen folglich nicht in zweiter Reihe parken.

Grundstücke

Vor Grundstücksein- und -ausfahrten

Vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist Parken nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).

Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten

Auf dem unteren Bild liegen zwei Grundstücksein- und -ausfahrten dicht beieinander. Dadurch ergibt sich zunächst in Fahrtrichtung, und anschließend in Gegenrichtung ein Parkverbot.

Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten zwei hintereinander

Welcher Bereich ist geschützt?

Unter Grundstücksein- und ausfahrten fallen auch Zufahrten zu

  • Tankstellen,
  • Gaststättenparkplätzen,
  • Parkhäusern, 
  • Doppelgaragen,
  • Garagenreihen,
  • Vorhöfen
  • und zur Feuerwehr (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 47 zu § 12 StVO; KG, Beschluss vom 15.01.1985 – 3 Ws (B) 337/84).

Grundstücksein- und -ausfahrten müssen an den baulichen Umständen deutlich erkennbar sein (VGH München, Beschluss vom 18.10.2017 – 11 ZB 17.1301).

Gelbe “Parken verboten” Schilder sind unbeachtlich (VG Regensburg, Urteil vom 16.05.2017 – RN 5 K 16.790).

Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten Carport

Nach Meinung des OVG Nordrhein-Westfalen und des OLG Karlsruhe ist das Parken “in der Breite einer normalen Torausfahrt” auf der Fahrbahn vor einer Grundstücksein- und -ausfahrt verboten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2004 – 5 A 850/03, Randnummer 33; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.1978 – 2 Ss (B) 237/77).

Jedenfalls muss das Ein- und Ausfahren aus der Grundstücksein- und -ausfahrt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse möglich sein (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.1978 – 2 Ss (B) 237/77).

Bei Garagenreihen und Vorhöfen ist es ausreichend, wenn das Ein- und Ausfahren ohne schwierige Fahrmanöver möglich ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.11.1968 – 3 Ss 841/68).

Bei langen Grundstücksein- und -ausfahrten ist ein Interessensausgleich erforderlich. Ein Parkverbot besteht dann nicht auf der ganzen Länge der Grundstücksein- und -ausfahrt. Vielmehr ist ausreichend, wenn an “einer Stelle der gesamten Grundstücks- oder Garagenfront die ungehinderte Zu- und Abfahrt ermöglicht” wird (BGH, Beschluss vom 04.03.1971 – 4 StR 535/70).

Es besteht kein Parkverbot auf weiterem Straßenraum neben der Grundstücksein- und -ausfahrt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2004 – 5 A 850/03, Randnummer 31).

Beim Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist die geradlinige Ein- und Ausfahrt geschützt. Fahrzeugführer müssen sich zum Erreichen oder Abfahren ihres Grundstücks nicht auf angrenzende Gehwege, Nachbargrundstücke oder andere Straßenteile verweisen lassen (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.1989 – 5 Ss (OWi) 438/89 – (OWi) 180/89 I, 1 Ws (OWi) 1048/89).

Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten geradlinige Ein- und Ausfahrt

Grundstücksein- und -ausfahrten müssen ferner keine abgesenkten Bordsteine aufweisen (BGH, Beschluss vom 04.03.1971 – 4 StR 535/70). 

Parkverbote vor Grundstücksein- und -ausfahrten gelten demnach auch, wenn der Bordstein zur Fahrbahn nicht abgesenkt ist.

Berechtigte

Das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten schützt den Anlieger und seine Besucher – auch Berechtigte genannt. So wird man als Anlieger oder Besucher beim Aus- und Einfahren nicht behindert:

GerichtDatumQuelleOLG Düsseldorf15.02.19942 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 IIIOLG Karlsruhe07.12.19771 U 210/77OLG Nürnberg18.01.19741 U 136/73KG15.01.19853 Ws (B) 337/84

Das bedeutet, dass du deine eigene Grundstücksein- und -ausfahrt zuparken darfst. 

Des Weiteren kannst du als Grundstückseigentümer anderen die Erlaubnis erteilen vor deiner eigenen Grundstücksein- und -ausfahrt zu parken. Siehe dazu die folgenden Entscheidungen:

GerichtDatumQuelleOLG Düsseldorf18.01.19945 Ss (OWi) 393/93 - (OWi) 169/93 IBayObLG26.02.19922 ObOWi 403/91BayObLG24.02.19751 ObOWi 57/75

Das zulässige Parken von Berechtigten schiebt sich laut den oben genannten Beschlüssen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sogar vor die Regelung eines Zonenhaltverbotes.

Auch wenn die Grundstücksein- und -ausfahrt über einen Seitenstreifen führt, der mit einem eingeschränkten Haltverbot und dem Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis Nr. … frei” beschildert ist, dürfen nach obigen Beschluss des OLG Frankfurt Berechtigte auch ohne Bewohnerparkausweis vor der betreffenden Grundstücksein- und -ausfahrt parken.

Kurzgesagt: Berechtigte dürfen unbegrenzt vor Grundstücksein- und -ausfahrt in einem Zonenhaltverbot oder neben Seitenstreifen parken, sofern nicht andere gesetzliche Halt- und Parkverbote greifen.

Was gilt aber, wenn eine Grundstücksein- und -ausfahrt mit einem abgesenkten Bordstein zusammenfällt? Das erfährst du weiter unten in diesem Beitrag im Kapitel Bordsteinabsenkungen.

Strafbarkeit

Wer penetrant ohne Berechtigung Grundstücksein- und -ausfahrt versperrt, nötigt Anlieger. Man spricht von Gewalt durch Unterlassen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 32 zu § 240 StGB).

Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 240 StGB).

Gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten

Das Parken ist auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO).

Parkverbot gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten schmale Fahrbahn

Und jetzt die Preisfrage: Was ist eine “schmale” Fahrbahn?

Nachdem das VGH Baden-Württemberg 2017 Zweifel an der Bestimmtheit – und damit Wirksamkeit – des Parkverbotes gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten erhoben hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2017 – 5 S 1044/15), hat das Bundesverwaltungsgericht 2019 ein entscheidendes Urteil gefällt: 

Der Begriff der schmalen Fahrbahn ist verfassungskonform (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17).

Das Bundesverwaltungsgericht wies ferner darauf hin, dass die Fahrbahnbreite als Orientierungswert dienen kann, um eine Fahrbahn als “schmal” einzustufen. Eine Fahrbahnbreite von unter 5,50 m ist demnach ein Indiz für das Vorliegen einer schmalen Fahrbahn.

Letztendlich muss aber am Einzelfall geprüft werden, ob eine schmale Fahrbahn vorliegt, oder nicht.

Dabei verwies das Bundesverwaltungsgericht insbesondere auf die folgenden Punkte:

  • Wie breit und tief ist die Grundstückszufahrt?
  • Besteht auf dem Grundstück die Möglichkeit zum Einbiegen anzusetzen?
  • Ist zusätzlich nutzbare Gehwegbreite zum Ein- und Ausfahren vorhanden?
  • Ist die betreffende Stelle übersichtlich?
  • Welche Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung hat die Straße?

Zudem ist bei der Einordnung einer Fahrbahn als “schmal” entscheidend, ob Berechtigte die Grundstücksein- und -ausfahrt noch mit mäßigem Rangieren benutzen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.1994, Ss (Z) 227/93; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.02.1980 – 1 Ws (B) 26/80 OWiG; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.1978 – 4 Ss OWi 1962/77).

Kurz gesagt: Eine Fahrbahn ist nicht “schmal”, wenn die betreffende Grundstücksein- und -ausfahrt mit mäßigem Rangieren benutzt werden kann.

In welchem Maße Rangieren zumutbar ist, muss ebenfalls im Einzelfall beurteilt werden. 

Ob Rangierens zumutbar ist, wird daran bemessen, ob es beim Rangieren zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs kommt. (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 35).

Eine feste Höchstgrenze zumutbarer Rangiervorgänge kann insoweit nicht festgelegt werden.

BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 35

Je nach örtlichen Umständen können zwei bis drei Rangiervorgänge zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 24.01.2019 – 3 C 7.17, Randnummer 44; VGH München, Beschluss vom 21.12.2005 – 11 CS 05.1329; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2002 – 5 S 108/02; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.02.1994, Ss (Z) 227/93).

Parken auf Gehwegen

Gehwegparken ist verboten. 

Das ergibt sich daraus, dass das Gehwegparken nur dort erlaubt ist, wo dies mit Zeichen 315 

Erlaubtes Gehwegparken Zeichen 315

oder einer Parkflächenmarkierung gekennzeichnet ist (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).

Erlaubtes Gehwegparken Parkflächenmarkierung

Auch Gehwegparken vor der eigenen Grundstückszufahrt ist verboten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.1991 – 5 Ss (OWi) 152/91 – (OWi) 80/91; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.1984 – 3 Ws (B) 196/83 OWiG).

Falls der Gehweg vor deinem Grundstück dir gehört, ist es dir jedoch gestattet auf diesem zu parken (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.1994 – 2 Ss (OWi) 171/84 – 2 Ss (OWi) 31/94 III).

Ist das Gehwegparken durch Verkehrszeichen oder Markierung erlaubt, musst du darauf achten, dass du dein Fahrzeug, wie es die Parkflächenmarkierung oder die Abbildung auf dem Verkehrszeichen 315 vorgibt, aufstellst (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).

Parken auf Gehwegen Parkflächenmarkierung Zeichen 315

Als ich mich zum ersten Mal mit diesem Thema beschäftigt habe, dachte ich:

Zeichen 315 verlangt eine bestimmte Aufstellung des Fahrzeugs beim Gehwegparken? Das ist doch ganz einfach: Da gibt es doch sowieso nur eine.

Ich war dann ein wenig überrascht, als ich feststellen musste, dass es alleine in Fahrtrichtung rechts vier verschiedene Varianten zur Aufstellung eines Fahrzeugs beim Parken auf Gehwegen gibt:

Zeichen 315 Fahrtrichtung rechts

Das Gleiche gibt es auch für das Gehwegparken in Fahrtrichtung links:

Zeichen 315 Fahrtrichtung links

Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ist hingegen selbst im Bereich von Parkflächenmarkierungen oder Zeichen 315 das Parken nicht erlaubt (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).

In Einbahnstraßen kann ebenfalls das Parken auf Gehwegen erlaubt sein. Dort darf dann bei entsprechender Beschilderung oder Markierung der rechte und linke Gehweg benutzt werden (§ 12 Absatz 4a).

Vom zugelassenen Gehwegparken in Einbahnstraßen sind allerdings Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t ausgeschlossen (Anlage 2 laufende Nummer 74 StVO; Anlage 3 laufende Nummer 10 StVO).

Einen kompakten Überblick über die durch Zeichen 315 und Parkflächenmarkierungen vorgeschriebenen Aufstellarten beim Parken auf Gehwegen erhältst du in meinem Beitrag Zeichen 315: Vorgeschriebene Aufstellungsarten.

Schachtdeckel und andere Verschlüsse

Jedoch darf auch nicht an allen Stellen, wo das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, uneingeschränkt geparkt werden.

Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, 

  • wo durch Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) 
  • oder eine Parkflächenmarkierung

das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, ist Parken trotzdem nicht erlaubt (§ 12 Absatz 3 Nummer 4 StVO).

Parkverbot über Schachtdeckel bei Gehwegparken

Bordstein­absenkungen

Vor Bordsteinabsenkungen ist Parken nicht zulässig (§ 12 Absatz 3 Nummer 5 StVO).

Parkverbot vor Borsteinabsenkungen

Das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen wurde am 19.03.1992 mit der 11. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt (BGBl 1992 Seite 678).

In der Begründung zur Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es:

Städte und Kommunen richten vermehrt sogenannte Rollstuhlabsenkungen an Bordsteinkanten ein, um den Rollstuhlfahrern die Auf- und Abfahrt zu erleichtern. Es wird daher gefordert, das Parken an allen abgesenkten Bordsteinen in der StVO zu verbieten.

VkBl 1992 Seite 186

Rollstuhlfahrer sollen durch Bordsteinabsenkungen leichter auf- und abfahren können (VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 – 1 A 1393/96; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Randnummer 53 zu § 12 StVO).

Werden Bordsteinabsenkungen zugeparkt, rechtfertigt dies laut dem VG Schwerin ein sofortiges Abschleppen (VG Schwerin, Urteil vom 15.05.1998 – 1 A 1393/96).

Bordsteinabsenkungen und Grundstücksein- und -ausfahrten

Oben wurde erläutert, dass Berechtigte vor Grundstücksein- und -ausfahrt parken dürfen. Dürfen Berechtigte direkt vor Grundstücksein- und -ausfahrt parken, wenn dort ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist?

Das KG und die Literatur gehen davon aus, dass das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein vor dem erlaubten Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrt durch Berechtigte gilt (KG, Beschluss vom 22.06.2015 – 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 49 zu § 12 StVO mit weiteren Nachweisen; Rebler, Der abgesenkte Bordstein, NZV 2020, 137).

Mit anderen Worten: Berechtigte dürfen vor ihrer Grundstücksein- und -ausfahrt nicht parken, wenn vor der Grundstücksein- und -ausfahrt ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist.

Dies würde auch dem Wortlaut der Gesetzesbegründung entsprechen, wonach das Parkverbot an allen abgesenkten Bordsteinen gelten sollte (VkBl 1992 Seite 186).

Meiner Meinung nach fehlt allerdings nach wie vor ein höchstrichterliches Urteil, um zweifelsfrei zu beantworten, ob es Berechtigten verboten ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, welche einen abgesenkten Bordstein vorweisen, zu parken.

Woran erkennt man Bordsteinabsenkungen?

Wenn Bordsteine über einen längeren Streckenabschnitt flach sind, so handelt es sich nicht um eine Bordsteinabsenkung.

Der abgesenkte Bordstein muss sich deutlich vom übrigen Bordsteinverlauf unterscheiden (LG Paderborn, Urteil vom 22.08.2002 – 1 S 91/02; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996 – Ss 515/96 (Z) – 326 Z –; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, Randnummer 53 zu § 12 StVO).

Umstritten ist allerdings, in welchem konkreten Bereich vor einem abgesenkten Bordstein ein Parkverbot gilt.

Nach Beschluss des OLG Köln darf es sich beim abgesenkten Bordstein nur um eine Strecke von “einigen Metern – etwa eine Pkw-Länge” handeln (OLG Köln, Beschluss vom 05.11.1996 – Ss 515/96 (Z) – 326 Z –).

Anders sehen es das KG und das VG Regensburg: Ein Parkverbot vor einer Bordsteinabsenkung kann auch auf einer eine Fahrzeuglänge überschreitenden Strecke bestehen (VG Regensburg, Urteil vom 16.05.2017 – RN 5 K 16.790; KG, Beschluss vom 22.06.2015 – 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15).

Haltestellen

An Haltestellen ist das Parken 15 m vor und hinter dem Verkehrszeichen 224 verboten.

Parkverbot Haltestellen

Das Parkverbot gilt im Bereich von Haltestellen auch auf den Seitenstreifen, da nur so der Zugang für Fahrgäste gewährleistet ist (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 51 zu § 12 StVO).

Häufig wird der Parkverbotsbereich einer Haltestelle mit einer Grenzmarkierung verdeutlicht.

Parkverbot Grenzmarkierung Haltestelle

Hast du dich schon einmal gefragt hast, was gilt, wenn ein absolutes Haltverbot mit einem Zeichen 224 (Haltestelle) zusammenfällt?

Dieser Frage habe ich ein Kapitel im Beitrag Absolute Halteverbote mit Pfeil gewidmet.

Andreaskreuze

Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht 5 m vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201) ein Parkverbot (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).

Parkverbot vor hinter Andreaskreuz innerorts

Die blaue Fläche auf dem unteren Bild stellt exemplarisch den Parkverbotsbereich vor einem innerörtlichen Bahnübergang mit Andreaskreuz dar.

Parkverbot vor Andreaskreuz innerorts Straße

Außerorts darf 50 m vor und hinter Andreaskreuzen nicht geparkt werden (Anlage 2 laufende Nummer 1 StVO).

Parkverbot vor hinter Andreaskreuz außerorts

Die Parkverbote vor und hinter den Andreaskreuzen dienen der Freihaltung der Sicht auf den Bahnübergang (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 52 zu § 12 StVO).

Fußgängerzonen und Verkehrsverbote

Laut Anlage zum Bußgeldkatalog ist das Parken im Bereich einer Fußgängerzone nicht erlaubt (Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144).

Ebenso darfst du mit einem Fahrzeug im Bereich von Verkehrsverboten wie dem “Verbot für Fahrzeuge aller Art” (Zeichen 250) nicht parken.

Verbot Fahrzeuge aller Art Zeichen 250

Ferner dürfen Kraftfahrzeuge über einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t in mit Zeichen 253 beschilderten Bereichen nicht parken.

Verbot Fahrzeuge zulässige Gesamtmasse über 3,5 t Zeichen 253

Vorgenanntes Parken in Verkehrsverboten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar:

„Entgegen […] Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 der StVO trotz eines Verkehrsverbots geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)“

Anlage zur BKatV Abschnitt I laufende Nummer 144

Vorfahrtstraßen

Auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) ist das Parken auf der Fahrbahn verboten (Anlage 3 laufende Nummer 2 StVO).

Parkverbot Vorfahrtstraße außerorts Zeichen 306

Das Parkverbot entlang von Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften dient dem Schutz des fließenden Verkehrs in beide Richtungen (BGH, Urteil vom 07.10.1986 – VI ZR 3/86).

Durch Zeichen 314 kann jedoch ausnahmsweise das Parken auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen erlaubt werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 54 zu § 12 StVO).

Restfahrstreifenbreite

Du darfst auch nicht an den Stellen parken, bei denen zwischen deinem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).

Parkverbot Restfahrstreifenbreite weniger 3 m

Das gilt auch für den Abstand zwischen deinem Fahrzeug und einer einseitigen Fahrstreifenbegrenzung (Anlage 2 laufende Nummer 69 StVO).

Spezialgebiete 

Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Kraftfahrzeuganhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2 t im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in den folgenden Gebieten nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO):

  1. Reine und allgemeine Wohngebiete,
  2. Sondergebiete, die der Erholung dienen,
  3. Kurgebiete und
  4. Klinikgebiete.

Allerdings sind hiervon Linienbusse ausgenommen, die an Endhaltestellen parken. Weiterhin ist das Parken innerhalb der oben genannten Bereiche in gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt (§ 12 Absatz 3a StVO).

Anhänger ohne Zugfahrzeug

Das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug gilt als Parken (BVerwG, Urteil vom 05.09.1985 – 7 C 40.84).

Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal zwei Wochen geparkt werden (§ 12 Absatz 3b StVO). Längeres Parken mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Parkverbot Anhänger ohne Zugfahrzeug über zwei Wochen

Das gilt übrigens laut dem OLG Frankfurt auch auf Autobahnparkplätzen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.1996 – 2 Ws (B) 156/96 OWiG).

Natürlich gibt es auch hier eine Ausnahme: Auf gekennzeichneten Parkplätzen dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug auch länger als zwei Wochen geparkt werden (§ 12 Absatz 3b StVO).

Zeichen 314 Parkplätze für Anhänger

Polizeiliche Weisungen

Die Polizei kann Parkverbote auf Grundlage des § 36 StVO aussprechen oder aufheben.

Polizisten können zum Beispiel erlaubtes Parken in seiner Bedeutung verändern oder rechtmäßiges Parken verbieten (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 44a zu § 12 StVO).

Parkverbote können jedoch auch durch polizeiliche Weisung gänzlich ausgehebelt werden (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 44a zu § 12 StVO).

Trotz dessen, dass die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten vor allen anderen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und sonstigen Verkehrsregeln gelten, muss ein Verkehrsteilnehmer, der den Anordnungen eines Polizeibeamten Folge leistet, weiterhin den Verkehr sorgfältig beobachten (§ 36 Absatz 1 StVO).

Grenzmarkierungen

Grenzmarkierung, was ist das denn? 

Genau diese Frage habe ich mir gestellt, als ich zum ersten Mal den Begriff Grenzmarkierung gelesen habe.

Sollte dir dieser Begriff auch spanisch vorkommen, sei unbesorgt: Genauso wie dir, waren mir Grenzmarkierungen früher nur als Zick-Zack-Linien bekannt.

Grenzmarkierung

Ich verrate dir ein kleines Geheimnis:

Auf einer Verkehrsschau verwende ich manchmal auch den Ausdruck Zick-Zack-Markierung, statt Grenzmarkierung. So wissen alle Beteiligten sofort, was gemeint ist.

In der Straßenverkehrs-Ordnung wird die Regelungswirkung von Grenzmarkierungen in Anlage 2 StVO erläutert:

Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.

Anlage 2 laufende Nummer 73 StVO

Grenzmarkierungen ohne Bezug zu einem anderen Parkverbot haben keinerlei Aussagekraft (BayObLG, Beschluss vom 26.02.1992 – 2 ObOWi 403/91; BayObLG, Beschluss vom 16.01.1978 – 2 ObOWi 434/77).

Damit Grenzmarkierungen überhaupt wirken, muss also zunächst einmal an anderer Stelle ein Parkverbot existieren.

Welche anderen Parkverbote können das sein?

Kreuzungen und Einmündungen

An Kreuzungen und Einmündungen können die oben genannten “reinen” Parkverbote bezeichnet, verlängert oder verkürzt werden.

Wichtig dabei: Grenzmarkierungen müssen immer mit dem betreffenden Parkverbot in Zusammenhang gebracht werden können.

So erklärte das OLG Köln eine Zick-Zack-Linie von 25-30 m, welche eine Grundstücksein- und -ausfahrt verlängerte, als unwirksam und in Folge dessen nichtig (OLG Köln, Beschluss vom 23.07.1991 – Ss 325/91 (Z)).

Haltestellen

Wie bereits oben beschrieben, wird an Bushaltestellen das durch Zeichen 224 geltende Parkverbot mit einer Grenzmarkierung bezeichnet. So lässt sich die Parkverbotsregelung 15 m vor und hinter dem Zeichen 224 auf einen Blick erkennen.

Zick-Zack-Linien im Bereich von Haltestellen sind so lang, dass beispielsweise Busse problemlos an den Rand der Fahrbahn oder des Seitenstreifens heranfahren können (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Randnummer 51 zu § 12 StVO).

Andere Parkverbote

In einem eingeschränkten Haltverbot ist das Parken verboten. Halten für maximal drei Minuten ist in einem eingeschränkten Haltverbot allerdings erlaubt (Anlage 2 laufende Nummer 63 StVO).

Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen darf aber auch länger als drei Minuten dauern (Anlage 2 laufende Nummer 63 StVO).

Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen ebenfalls nicht geparkt werden (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).

Parkverbot verkehrsberuhigter Bereich außerhalb Parkflächen

Auf dem unteren Bild sind gar keine Parkflächen ausgewiesen. Demnach ist Parken auf der öffentlichen Verkehrsfläche in diesem verkehrsberuhigten Bereich überhaupt nicht erlaubt.

Parkverbot verkehrsberuhigter Bereich keine Parkflächen

Davon ausgenommen ist das Ein- oder Aussteigen und Be- oder Entladen (Anlage 3 laufende Nummer 12 StVO).

Was unter Ein- oder Aussteigen zu verstehen ist, und was zum zulässigen Be- oder Entladen gehört, kann man von den Urteilen zum eingeschränkten Haltverbot ableiten.

Lies dazu gerne meinen Beitrag Was bedeutet Zeichen 286?

Fazit

Parken ist vor Kreuzungen und Einmündungen je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist.

Nur Taxen und Universaldienstleister dürfen unter bestimmten Umständen in zweiter Reihe parken.

Das Parkverbot vor Grundstücksein- und -ausfahrten schützt den Anlieger und seine Besucher.

Ob eine Fahrbahn schmal ist, muss anhand der örtlichen Umstände abgewogen werden.

Okay, jetzt möchte ich von dir wissen:

Welches Parkverbot war dir noch nicht bekannt? Hast du eine Frage zu einem bestimmten Parkverbot?

Lass es mich in den Kommentaren wissen.

Hat dir dieser Artikel gefallen?

  • Markus Herbst

    Markus Herbst

    Markus Herbst
    Markus schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Über die Jahre hat Markus bereits mit der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, Hessischen Verwaltungs­­schulen und der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz zusammengearbeitet.

    Alle Beiträge ansehen

  • Teilen1
  • Twittern3
  • Merken2
  • Teilen9
  • Teilen6
  • Gefällt mir13
  • 34Geteilt

Ähnliche Beiträge

4. Januar 2023

Welche Größe müssen Verkehrszeichen aufweisen?


Weiterlesen

17. November 2022

Sichtdreiecke im Straßenverkehr berechnen: Der komplette Guide 2Go [mit Bildern]


Weiterlesen

5. November 2022

7 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung


Weiterlesen

39 Kommentare

  1. Thomas Maus-Holzer sagt:

    5. Mai 2022 um 8:07 Uhr

    Hallo Markus,

    vielen Dank für die gut verständliche Aufarbeitung dieses doch sehr komplexen Sachverhalts.
    Ich habe eine Frage zur Möglichkeit eines wechselseitigen Parkverbots: In unseren Nachbarländern (und immer öfter auch in deutschen Kommunen) findet man die Regelung “Parken an geraden/ungeraden Tagen verboten” oder ähnliches. Häufig verbunden mit wechselnden Straßenseiten. Ich habe in der StVO keine passende Rechtsgrundlage dazu gefunden, sondern nur die Möglichkeit von anderen zeitlichen Eingrenzungen (Wochentage, Uhrzeiten) Habe ich etwas übersehen?

    Danke und viele Grüße
    Thomas

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Mai 2022 um 15:04 Uhr

      Hi Thomas,

      über welche Beschilderungskombination sprechen wir genau?

      Antworten

  2. Markus Herbst sagt:

    7. Februar 2022 um 1:59 Uhr

    Hallo Christa,

    vielen Dank für deine Frage.

    Zu abgemeldeten Fahrzeugen im Straßenverkehr werde ich noch einen Artikel verfassen.

    Antworten

  3. Markus Herbst sagt:

    7. Februar 2022 um 1:44 Uhr

    Hi Robert,

    eine rechtsverbindliche Auskunft erhältst du bei deinem Rechtsanwalt.

    Antworten

  4. Markus Herbst sagt:

    7. Februar 2022 um 1:18 Uhr

    Hi Adolf,

    bitte wende dich in deinem Einzelfall an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Antworten

  5. Falk Reichelt sagt:

    2. Februar 2022 um 10:18 Uhr

    Hallo Markus,
    mit der Novellierung der StVO darf nicht mehr als 8m vor Kreuzungen und Einmündungen geparkt werden, wenn neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt ist.
    In der Anlage 2 der StVO, Abschnitt 9, Nr. 68 steht aber unter 2a, dass links neben der Markierung (Zeichen 295) gar nicht gehalten werden darf. Da schließt sich doch ein “Parkverbot” von vornherein aus, Oder?

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Februar 2022 um 1:32 Uhr

      Hi Falk,

      “das Parken ist unzulässig […] soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten” (§ 12 Absatz 3 StVO).

      Damit sind bauliche Radwege rechts neben der Fahrbahn gemeint.

      Bei Radfahrstreifen gilt:

      “Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist” (Anlage 2 laufende Nummer 68 StVO).

      Antworten

  6. Falk Weber sagt:

    17. Januar 2022 um 21:05 Uhr

    Hallo,

    gibt es eine Regelung ob und wie vor einer Kontaktschleife für ein Warnblinklicht ein absolutes Halteverbot zulässig ist?
    Wenn ja, wie weit vor der Kontaktschleife darf das absolute Parkverbot beginnen?

    Danke vorab
    FW

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Februar 2022 um 1:58 Uhr

      Hi Falk,

      ich gehe davon aus, dass du Induktionsschleifen meinst.

      Induktionsschleifen werden in der Regel vor Ampeln in der Nähe von Pfeilmarkierungen aufgebracht.

      “Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten” (Anlage 2 laufende Nummer 70 StVO).

      Ich denke, ich werde noch eine Übersicht aller Haltverbote auf dieser Website veröffentlichen.

      Antworten

  7. Kathrin sagt:

    5. Januar 2022 um 4:44 Uhr

    Hallo Markus, danke für den tollen Artikel. Ich finde jetzt leider nichts zu meiner Frage:
    Die Sache ist die, dass ich einen Umzug mache und dazu müsste ich an einer zweispurigen Straße auf dem rechten Fahrstreifen vor dem Haus parken. Ist das denn zulässig?

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Februar 2022 um 2:01 Uhr

      Hi Kathrin,

      falls du ein Haltverbot wegen deines Umzugs benötigst, kannst du dir gerne den Artikel Haltverbot wegen eines Umzugs: Antrag, Genehmigung & Einrichtung durchlesen.

      Antworten

  8. Joe sagt:

    20. Dezember 2021 um 8:06 Uhr

    Wier schaut es gegenüber T-Kreuzungen aus?

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Februar 2022 um 1:46 Uhr

      Hi Joe, hi Karl,

      bitte lest euch den Artikel Haltverbot in engen Straßen [Gelöst & Erklärt] auf dieser Website durch.

      Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      7. Februar 2022 um 1:52 Uhr

      Hi Joe,

      das Parken “auf” einer Kreuzung oder Einmündung ist nicht durch das Parken im 5 m-Bereich verboten, sondern verstößt laut Urteil des KG gegen das Gebot aus § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO beim Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren (KG, Beschluss vom 06.12.1990 – 2 Ss 252/90, 3 Ws (B) 283/90).

      Antworten

  9. Markus Herbst sagt:

    8. November 2021 um 22:20 Uhr

    Hi Görür,

    bitte schildere deinen Einzelfall dem örtlich zuständigen Ordnungsamt.

    Antworten

  10. Micha sagt:

    3. November 2021 um 13:58 Uhr

    Danke für Deine Artikel, sehr hilfreich.

    Frage zum Thema Bushaltestelle: Wenn an einer Bushaltestelle keine Grenzmarkierung oder ähnliches vorhanden ist, sondern die Bus-Haltestelle ihre eigene Position rechts der Fahrbahn hat die mit Schriftzug “BUS” gekennzeichnet ist, besteht dann auch ein Halte/Parkverbot?

    » Also es ist neben der Fahrbahn ein Haltepunkt für den BUS vorhanden und da parken Leute immer um “schnell schnell” zum Bäcker zu gehen ..

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      8. November 2021 um 22:22 Uhr

      Hi Micha,

      zu Zeichen 224 (Haltestelle) heißt es in Anlage 2 laufende Nummer 14 StVO:

      “Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.”

      Antworten

  11. Markus Herbst sagt:

    2. November 2021 um 15:38 Uhr

    Hi Thomas,

    wie oben bereits beschrieben, ist dies von vielen Faktoren abhängig und demnach eine Einzelfallentscheidung.

    Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt.

    Antworten

  12. Marcel Wagner sagt:

    29. Oktober 2021 um 18:19 Uhr

    Hallo , in meiner Straße gibt es einseitige Inseln (30er zone) und manche parken gegen über von der Insel am Bordstein aber gleichzeitig so nah an der Insel das man nur schwer drann vorbei kommt . Wie viel Platz muss da sein ?

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      8. November 2021 um 22:24 Uhr

      Hi Marcel,

      ich empfehle hierzu den Artikel Haltverbot in engen Straßen [Gelöst & Erklärt] auf dieser Website.

      Antworten

  13. Saskia sagt:

    10. Oktober 2021 um 20:33 Uhr

    Hallo, wie sieht es mit einem Parkverbot vor Mülltonnenhäuschen aus? Gibt es hier irgendeine schriftliche Regelung?

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      25. Oktober 2021 um 11:38 Uhr

      Hi Saskia,

      die mir bekannten Parkverbote sind in diesem Beitrag aufgelistet.

      Antworten

  14. Martin sagt:

    23. August 2021 um 13:14 Uhr

    Hallo

    wieviel Fahrbahnbreite muss beim Parken noch übrig bleiben?
    Bei eine Straße ohne Bürgersteig im Wohngebiet.

    Antworten

    • Markus Herbst sagt:

      24. August 2021 um 2:02 Uhr

      Hi Martin,

      wenn ich dich richtig verstehe, geht es bei deiner Frage um enge Straßen.

      Dem Haltverbot in engen Straßen habe ich bereits einen Artikel gewidmet.

      Antworten

  15. Markus sagt:

    1. August 2021 um 18:21 Uhr

    Hi Hans,

    zum unerlaubten Parken auf Gehwegen werde ich einen separaten Artikel schreiben.

    Bitte schildere deinen Einzelfall deinem Rechtsanwalt.

    Antworten

    • Isabel sagt:

      13. Mai 2022 um 11:52 Uhr

      Hallo Markus,
      wann ist denn der Artikel zum unerlaubten Gehwegparken fertig?

      Antworten

  16. Nadine Hempke sagt:

    5. Februar 2021 um 15:25 Uhr

    Super Seite, leider fehlt “mein Fall”: Ich habe an einer rechten Fahrbahnseite geparkt, direkt an einer Häuserfront nach der Häuserfront kommen Parkplätze und erst danach kommt die Fahrbahn. Der GVD- eine Person- meint, dass mit dem Ende der Häuserfront die Einmündung beginnt; ich habe aber gelesen, dass es mit der Kreuzung der beiden Fahrwege etwas zu tun hat. Gerne stelle ich dafür auch Fotos zur Verfügung.
    Der GMVD hat knappe vier Meter gemessen; ich habe dann über 6m gemessen.

    Ich freue mich, wenn mein Fall hier auch Erwähnung finden könnte. 🙂

    Antworten

    • Markus sagt:

      1. August 2021 um 18:23 Uhr

      Hi Nadine,

      zum Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen kannst du dir nochmal das obige Kapitel durchlesen.

      Antworten

  17. Norbert sagt:

    20. Dezember 2020 um 19:20 Uhr

    Kurzgesagt: Berechtigte dürfen unbegrenzt vor Grundstücksein- und -ausfahrt in einem Zonenhaltverbot oder neben Seitenstreifen parken, sofern nicht andere gesetzliche Halt- und Parkverbote greifen.

    … solange der Bordstein nicht abgesenkt ist. Das geht in dem Fall vor. Zumindest soweit man auf der gegenüberliegenden Seite auch wieder mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator, Hackenporsche wieder auf einen Gehweg kommt.

    Antworten

    • Markus sagt:

      24. Dezember 2020 um 13:19 Uhr

      Hi Norbert,

      deswegen

      sofern nicht andere gesetzliche Halt- und Parkverbote greifen.

      Ist dir zum Thema Parken vor einem abgesenkten Bordstein vor Grundstücksein- und -ausfahrten ein Urteil bekannt?

      Antworten

      • Norbert sagt:

        5. Februar 2021 um 21:38 Uhr

        Hallo Markus,

        ich habe deine Frage erst jetzt gesehen.

        Erst einmal sind beide Verbote gleichrangig. Das Verbot vor den Einfahrten ist anwohnerschützend. Die Verfolgung einer Selbstblockade ist nicht im öffentlichen Interesse. Der Querbarkeit für u. a. Rollstuhlnutzer*innen hingegen ist drittschützend und geht daher vor. In die Richtung argumentiert z. B. Schubert im Münchener Kommentar (§ 12 Rn. 45) und König im Beck’schen Kurzkommentar (§ 12, R. 49 mit weiteren Literaturverweisen; dem schließt sich Rebler 2020, NZV 33 (3), S. 137–138. an).

        Ein Blick in die Gesetzes-Begründung bestärkt die Auslegung. Demnach soll das Parken an allen abgesenkten Bordsteinen verhindert werden, um das Aus- und Abfahren mit dem Rollstuhl zu ermöglichen.

        Was soll da ein Urteil noch klären? 🙂

        Antworten

        • Markus sagt:

          28. Februar 2021 um 20:15 Uhr

          Hallo Norbert,

          danke für deine Hinweise. Ich habe etwas recherchiert und deine Argumentation mit Quellenangaben in den obigen Artikel aufgenommen.

          Allerdings ist das meiner Meinung nach nicht ausreichend, um zweifelsfrei zu beantworten, ob es Berechtigten verboten ist vor Grundstücksein- und -ausfahrten, welche einen abgesenkten Bordstein vorweisen, zu parken.

          Antworten

          • Norbert sagt:

            28. Februar 2021 um 23:46 Uhr

            Für den Verkehrsteilnehmer: Im Zweifel nein,
            Für die Ordnungsbehörde: Würdigung des Einzellfalls.

            🙂

  18. Max sagt:

    19. Dezember 2020 um 8:19 Uhr

    Sehr ausführlicher und gelungener Beitrag!

    Antworten

    • Markus sagt:

      24. Dezember 2020 um 13:13 Uhr

      Hallo Max,

      danke.

      Antworten

  19. Markus sagt:

    11. Dezember 2020 um 15:12 Uhr

    Hi Martin,

    bitte richte dein Anfrage an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Antworten

  20. Christian sagt:

    11. November 2020 um 17:40 Uhr

    Hallo,

    darf auf einem Grünstreifen neben einem Schotterweg geparkt werden? Der Grünstreifen grenzt an unser Haus an und wird leider öfter beparkt.

    VG, Christian

    Antworten

    • Markus sagt:

      30. November 2020 um 16:30 Uhr

      Servus Christian,

      beim Parken gilt:

      Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
      § 12 Absatz 4 StVO

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentar *

Name *

E-Mail *

Website

Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser, für die nächste Kommentierung, speichern.

Wie viel Meter vor und hinter einer Einmündung darf ich nicht Parken?

Ein Parkverbot gilt an all jenen Stellen, an denen das Schild “Eingeschränktes Halteverbot” angebracht ist. Darüber hinaus ist das Parken an folgenden Stellen verboten: 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. 5 Meter vor und hinter Andreaskreuzen innerorts, 50 Meter außerorts.

Wie viel Meter vor und hinter der Einmündung?

Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken. Maßgeblich sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Verläuft rechts ein Radweg, müssen Sie sogar 8 Meter vor und hinter der Einmündung freihalten.

Wie viel Meter vor und hinter einer?

Wie viel Meter vor und hinter einer Einmündung dürfen Sie nicht parken? Rechts neben der Fahrbahn ist ein Radweg baulich angelegt. Hier ist das Parken bis zu 8 Meter vor einer Kreuzung und Einmündung verboten.

Wo beginnt eine Einmündung?

05.02.1974 – VI ZR 195/72; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.1999 – 2b Ss (OWi) 253/99). Wenn zwei Straßen aufeinandertreffen, jedoch nur eine Straße von den Schnittpunkten wegführt, wird das “Einmündung” genannt (BGH, Urt.