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ReisepässeEin Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise nach Mexiko noch mindestens 6 Monate gültig und in gutem Zustand sein. Hinweis zum ReisepassAdvanced Passenger Information System (Apis): VisaAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste ist bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich. Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple): Achtung: Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt, immer mitgeführt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Touristenkarten erhalten bei der Einreise u.a. von Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: [1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen). [2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen. Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) [3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) einreisen. Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist. Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten. KostenJe nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen. Touristenkarte: 640 MXN (schon im Flugticket enthalten), (bei Einreise auf dem Landweg: Bezahlung in bar in MXN oder über eine Bankfiliale. elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE): kostenlos GültigkeitTouristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreise- TransitAnsonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum. Antragstellung anZunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung ein Termin vereinbart werden. Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). AntragsunterlagenTouristenvisum Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen). Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin. Touristenkarte AufenthaltsgenehmigungInformationen sind von der Botschaft erhältlich. BearbeitungsdauerVisa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen. Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Einreise mit KindernDeutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Ausreise aus Mexiko Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben z.B. als Schüler oder als Studierende (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.). Einreise mit HaustierenFür alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und
SENASICA. Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt. Botschaften und KonsulateMexikanische BotschaftKonsulate in Binningen (bei Basel), Genf, Lugano und Zürich. Telefon: +41 (0)31 357 47 47. Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Mexikanische BotschaftHonorarkonsulat in Wattens. Telefon: +43 (0)1 310 73 83. Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-13.00 Uhr. Mexikanische BotschaftKonsulat in Frankfurt/M. Honorarkonsulate in Bremen, Düsseldorf, Hannover und Leipzig. Telefon: +49 (0)30 269 32 30. Bürozeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Publikumsverkehr: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Was passiert wenn der Reisepass keine 6 Monate mehr gültig ist?Ist der eigene nicht mehr gültig oder gleich gar nicht vorhanden, müssen sich Urlauber um einen vorläufigen Reisepass bemühen. Diesen gibt es bei der nächsten kommunalen Behörde, wenn diese denn geöffnet hat. Das Einwohnermeldeamt oder das Bürgeramt gibt dann gegen eine Gebühr von 26 Euro den vorläufigen Reisepass aus.
Warum muss mein Pass noch 6 Monate gültig sein?Etwa eine Krankheit könnte den Aufenthalt unfreiwillig verlängern. Und in diesem Fall würde man mit einem abgelaufenen Reisepass ohne gültiges Ausweisdokument dastehen. Das würde einen großen bürokratischen Aufwand bedeuten. Deshalb ist ein Reisepass mit einer längeren Gültigkeit sinnvoll.
Wie lange muss ein Pass gültig sein um zu fliegen?Wie lange muss mein deutscher Reisepass gültig sein, um damit ins Ausland reisen zu können? Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Andere, dass er nur bis über die Reise hinaus gilt, also die Rückreise noch komplett abdeckt.
Wie lange muss ein Pass noch gültig sein Schweiz?Beachten Sie:. |