Nachdem wir in dem vorhergehenden Beitrag über Sichtschutzarten informierten, widmen wir uns nun ihren rechtlichen Anforderungen. Im speziellen Fall gehen wir hier auf Zaun, Mauer und Hecke ein. Show
Wie schnell kann es durch Unkenntnis der Sachlage zu vermeidbaren Streitigkeiten mit dem Nachbarn kommen. Da wird eine Hecke zu nah an das Nachbargrundstück gepflanzt oder eine Mauer zu hoch gebaut. Mit den wichtigsten Grundregeln in puncto Nachbarrecht müssen solche Situationen gar nicht erst entstehen. Geregelt werden die meisten Angelegenheiten dieser Art im Bürgerlichen Gesetzbuch ab § 903 bis § 924 (Inhalt des Eigentums). Was darüber hinaus zu klären und umzusetzen ist, ist Nachbarrecht und damit Ländersache. Bis auf Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer Nachbarrechtsregelungen, die unter anderem auch die Richtlinien für Hecke, Zaun und Mauer beinhalten. Mauer und Zaun als Sichtschutz und GrenzmarkierungPrinzipiell kann jeder innerhalb seines Grundstücks nach Belieben schalten und walten, sofern er die Gesetze nicht missachtet. Schwierig wird es erst an der Nachbargrundstücksgrenze. Das Recht auf die Gestaltung der eigenen Grundstücksgrenzen ist nicht nur bundesländerabhängig, sondern wird sogar in den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden bestimmt. In München beispielsweise darf ein Zaun oder eine Mauer nicht höher als 150 cm sein. Wenn in den Bebauungsplänen die Grundstücksbegrenzungsmöglichkeiten nicht explizit aufgeführt werden, gibt es noch ein paar Ansätze, die bundesweit geduldet werden. Zum einen sollte die Begrenzung eines Grundstücks durch Zaun- oder Mauerbau in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets passen. Diese Art der Einfriedung wird daher auch „ortsübliche Einfriedung“ genannt. Häufig resultieren Streitfälle demzufolge aus „ortsunüblichen Einfriedungen“. Daneben muss bedacht werden, ob der Zaun oder die Mauer aus Sichtschutzgründen errichtet oder doch eher als sogenannte Grenzeinrichtung verstanden wird, also als Markierung der Nachbargrenze. Im letzteren Fall muss der Nachbar – laut Nachbarrecht – um eine Genehmigung gebeten werden, an dieser Stelle die Mauer oder den Zaun errichten zu dürfen. Es kann auch vorkommen, dass Nachbargrundstücksgrenzen per Gesetz als solche markiert werden sollen. In diesem Fall haben beide Parteien die Kosten für die Einfriedung zu tragen. Das gleiche gilt für die Beseitigung derselben. Wie hoch ist ein Sichtschutz-Zaun?Höhe und Abstand sind, wie schon erwähnt, im Nachbarrecht oder in den Bebauungsplänen der Gemeinden festgeschrieben. Dennoch gibt es ein paar Orientierungsgrößen, mit denen zu rechnen ist. Zum einen sind Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze gelten sollen, rund 40 cm bis 90 cm hoch. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm. Einfriedungen können je nach Bundesland bis zu einer Höhe von 180 cm mitunter genehmigungsfrei sein, d.h. ein Bauamt muss nicht benachrichtigt werden. Mauer und Zaun sind sogenannte „tote Einfriedungen“, während die Hecke als „lebende Einfriedung“ bezeichnet wird. Hecke als Sichtschutz und lebende GrenzeDie Hecke gehört zu den ältesten und beliebtesten Grenz- und Sichtschutzarten. Auch ihre Handhabung als lebende Einfriedung ist zum Großteil über das Nachbarrecht der einzelnen Länder geregelt. Dem Heckenbesitzer werden einige Pflichten gesetzlich auferlegt, die zu erfüllen sind. So ist er allein für die Pflege seiner grünen Grenze zuständig – dies gilt auch für überstehende Zweige. Sogenannte Überhänge müssen laut Verkehrssicherungspflicht vom Grundstück des Nachbarn entfernt werden, denn mögliche Schäden, die beispielsweise durch Sturm oder einen durch Überhang entstehenden Unfall verursacht werden, können dem Heckenbesitzer zur Last gelegt werden. Besser ist, es gar nicht erst zu alldem kommen zu lassen. Ein nachbarliches Arrangement, ein- oder zweimal im Jahr für das Beschneiden der Hecke das Nachbargrundstück betreten zu dürfen, sollte ausreichend sein und zeigt zugleich Pflichtgefühl. Eine weitere Pflicht obliegt dem Heckenbesitzer gleich beim Bepflanzen. Das Bepflanzen einer grünen Grenze regelt neben dem BGB vor allem das entsprechende Nachbarrecht. Hier sind je nach Bundesland bestimmte Höhen und Abstände zum angrenzenden Grundstück einzuhalten. Im Allgemeinen lassen sich folgende Faustregeln herauslesen:
In Baden-Württemberg müssen Grenzbepflanzungen bis 180 cm generell einen Abstand von 50 cm einhalten. Übersteigt die Hecke diese Höhe, wird folgende Formel verbindlich: Gesamthöhe -130 cm. Bei einer Heckenhöhe von 250 cm müsste also ein Mindestabstand von 120 cm gewährleistet werden. In Thüringen gilt bei einer Heckenhöhe über 200 cm die Regel Gesamthöhe -125 cm. Bei einer Höhe von 250 cm würde der Abstand 125 cm betragen. Daneben gibt es in den Bundesländern Brandenburg und Schleswig-Holstein eine 1/3-Regelung. Die Hecke muss mindestens 1/3 Abstand im Verhältnis zur Gesamthöhe einhalten. Bei einer Höhe von beispielsweise 150 cm muss der Abstand mindestens ca. 50 cm (150 x 1/3) betragen. Bäume als Sichtschutz – Regelung nach dem NachbarrechtDie nicht-einheitlichen Regelungen für lebenden Sichtschutz gelten selbstverständlich auch für Bäume. Unabhängig davon, ob diese schon vorher vorhanden waren oder extra zu diesem Zweck gepflanzt wurden, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen nach dem sogenannten Nachbarrecht. Diese Regelungen legen Abstände zur Grundstücksgrenze, Höhe, Überhang und sonstige Besonderheiten fest, die zu berücksichtigen sind, wenn Bäume als Sichtschutz verwendet werden.Exkurs: Nachbarrecht ist LändersacheAls Teil des sogenannten Sachenrechts, welches sich sowohl mit beweglichen Sachen als auch mit Grundstücken befasst, umfasst das Nachbarrecht Regelungen, die das Schalten und Walten eines Grundbesitzers auf seinem Grundstück betreffen. Wichtig dabei ist für unseren Betrachtungsgegenstand folgender Grundsatz: Das Recht, mit seiner Sache (Grundstück) nach Belieben zu Verfahren, gilt unter Rücksichtnahme auf benachbarte Grundstücke und die gegenseitigen Beeinträchtigungen, die durch diese Nachbarschaft unvermeidlich sind. Da wesentliche Bestandteile des Nachbarrechts schon immer regionalen bis örtlichen Gesetzen und Gebräuchen unterworfen waren, können in den meisten Fällen keine Aussagen getroffen werden, die für das gesamte Bundesgebiet gelten. Allgemein gültige Gesetze hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Konkret interessant sind dabei §§ 903 bis 924 sowie §1004. Die einzelnen Länder fassen ihr Nachbarrecht mehr oder weniger streng; in Hamburg gibt es das Nachbarrecht nicht. Daher können hier aufgeführte Fälle nur als Fallbeispiele dienen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit Ihren Fragen an die jeweils zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Bei Streitfragen ist dies zunächst das Schiedsamt, welches ohne lästiges und kostspieliges Gerichtsverfahren hinzugezogen werden kann, um eine Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen. Sollte so eine Einigung nicht zustande kommen, müssen derartige Streitfälle vor einem Zivilgericht verhandelt werden. Nachbarrechte im ÜberblickNachbarrecht Sachsen Nachbarrecht Sachsen-Anhalt Nachbarrecht Thüringen Nachbarrecht Berlin Nachbarrecht Brandenburg Nachbarrecht Bayern Nachbarrecht Baden-Württemberg Nachbarrecht Hessen Nachbarrecht NRW Nordrhein-Westfalen Nachbarrecht Rheinland-Pfalz Nachbarrecht Schleswig-Holstein Nachbarrecht Niedersachsen Nachbarrecht Saarland In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein spezifisch ausgearbeitetes Nachbarrecht, aber dennoch ein paar Richtlinien, die vom Bundesland kommuniziert werden. Diese sind hier zu finden: Nachbarrecht – Richtlinien – Mecklenburg-Vorpommern. Bebauungsplan der Gemeinde kommt vor den NachbarrechtenBevor Sie jedoch die Nachbarrechte durchstöbern, sollten Sie sich zunächst den Bebauungsplänen Ihrer Stadt oder Gemeinde widmen. Diese Vorschriften sind den Nachbarrechten gegenüber höher gestellt! Sagt das Nachbarrecht, Sie dürfen Ihren Sichtschutz-Zaun 1,80 m hoch bauen, der Bebauungsplan jedoch spricht von einer maximalen Höhe von 1,50 m, dann ist dem Bebauungsplan Folge zu leisten. Ihr Zaun dürfte die Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Bäume als Sichtschutz – zulässige Höhen und AbständeWie bereits beschrieben, gelten für Pflanzabstände und Höhen von Bäumen, die als Sichtschutz genutzt werden, je nach Bundeland unterschiedliche Regelungen. Wir haben hier exemplarisch einige Regelungen aufgeführt, um Ihnen einen ungefähren Eindruck dessen vermitteln zu können, worauf Sie sich als Grundstücksbesitzer einzustellen haben.Das Wesentliche vor allem dann, wenn Sie neue Bäume pflanzen möchten: Informieren Sie sich, wie hoch diese Bäume werden. Bedenken Sie dabei auch, dass Sie eventuell das Grundstück Ihren Kindern oder anderen Personen vererben möchten, die sich dann gegebenenfalls mit dem Problem befassen müssen. Ausgehend von diesen Wachstumsgrößen sollten Sie entscheiden, welche Bäume Sie pflanzen. Nehmen Sie die Pflanzung dann bereits im entsprechenden Abstand zum Grundstück Ihrer Nachbarn vor. Pflanzabstände bemessenUm den Abstand eines Baumes von der Grundstücksgrenze korrekt zu bestimmen, wird von der Mitte des Baumstammes aus (knapp über der Baumwurzel) bis zur Grundstücksgrenze gemessen. Pflanzabstände in NRWIn Nordrhein-Westfalen sind folgende Pflanzabstände für Bäume von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
Zur Erläuterung: Veredelung auf Unterlagen bedeutet, dass das Wurzelsystem einer Pflanze sowie ein Teil des Stammes (die Unterlage) mit einer weiteren Sorte derselben Pflanze durch Aufpflanzung gekreuzt bzw. geklont wird. Dies geschieht, um die optimale Versorgung des Triebs durch die Unterlage zu gewährleisten und gute Resultate bei der Ernte zu erzielen. Pflanzabstände in NiedersachsenDer direkte Vergleich zwischen dem niedersächsischen und dem nordrhein-westfälischen Nachbarrecht eignet sich gut, um die teilweise gravierenden Unterschiede zu illustrieren, die beim Nachbarrecht zwischen den einzelnen Bundesländern bestehen. Niedersachsen unterscheidet nicht zwischen einzelnen Baumsorten und geht indes nur nach der Größe der Bäume beziehungsweise nach dem Abstand, den die Bäume zur Grundstücksgrenze haben:
(Quelle: Tipps für Nachbarn – Nachbarschaftsrecht in Niedersachsen) Pflanzabstände in BayernWer in Bayern lebt und dort Bäume als Sichtschutz verwenden möchte, hat es mit dem vorhergehenden Studium der Regularien noch einfacher. In Artikel 47 (Grenzabstand von Pflanzen), Abschnitt 1 des bayerischen Nachbarrechts heißt es schlicht und ergreifend: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.“ (Quelle: Bayerische Staatsregierung) Pflanzabstände in Baden-WürttembergWesentlich penibler geht dagegen die Regierung in Baden-Württemberg mit dem Thema „Pflanzabstände“ um.
(Quelle: beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de) Hinweis: Richtlinien wie die hier dargestellten können im Laufe der Zeit vom Gesetzgeber geändert werden. Dies soll nur ein kleiner Abriss sein, der aufzeigt, auf was bei einer Sichtschutzanschaffung geachtet werden müsste. Grundsätzlich sind bei Fragen das BGB, die Nachbarrechte oder die Landesrechte heranzuziehen. Wer die genannten rechtlichen Regelungen beherzigt, wird den berüchtigten Streit am Gartenzaun respektive an der Hecke minimieren oder sogar vermeiden können. Bildquellen: Fotolia.com (Einzelnachweise siehe Impressum) Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein RheinlandRheinland-Pfalz (RP): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 39 Einfriedungspflicht) Saarland (SL): 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§ 43 Einfriedungspflicht) Sachsen (SN): bis 2,00 Meter hoher Zaun (§ 23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)
Wie hoch darf der Zaun vom Nachbarn sein?Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen. Der Abstand zum Nachbargrundstück beträgt, wenn nicht anders geregelt, mindestens 50 cm.
Wo steht wie hoch ein Zaun sein darf?Das eigene Reich endet dort, wo der Zaun zum Nachbargrundstück steht. Über die Art und Höhe des Sichtschutzzauns, Gartenzauns oder der Einfriedung kommt es oft zu Streit. Doch es gibt keine einheitliche Regelung, wie ein Zaun aussehen und wie hoch er sein darf – erster Ansprechpartner ist das Bauamt der Gemeinde.
Kann Nachbar Sichtschutz verbieten?Dient ein Sichtschutz gleichzeitig als Begrenzung zum Nachbargrundstück, muss der Nachbar seine Zustimmung geben. Die Begrenzung richtet sich auch nach der "ortsüblichen Einfriedung" und darf das Gesamtbild der Straße oder des Wohnviertels nicht stören.
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