Wer entscheidet bei welcher rentenversicherung man ist

Selbstverwaltung

Gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungen und gesetzliche Rentenversicherungen verwalten sich selbst. Die Selbstverwaltungsorgane, bei den Krankenkassen der Verwaltungsrat, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlung, werden je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten gebildet. Ausnahmen hiervon gibt es bei einigen Ersatzkassen.

Die Selbstverwaltungsorgane legen in vielen Bereichen das Vorgehen ihres Selbstverwaltungsträgers fest. Beispielsweise legt die Vertreterversammlung in der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften, die Höhe der Beiträge, die Gefahrentarife und auch den Haushaltsplan fest. Der Verwaltungsrat in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, welche Präventions- oder Reha-Maßnahmen gefördert oder übernommen werden, setzt ehrenamtlich besetzte Widerspruchausschüsse ein und stellt den Haushaltsplan fest. In der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet die Vertreterversammlung unter anderem, welche Reha-Maßnahmen gefördert und übernommen werden, stellt den Haushaltsplan fest und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -berater.

Sozialwahlen

Alle sechs Jahre werden in Deutschland die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherungsträger und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger gewählt. Die nächsten Sozialwahlen finden 31. Mai 2023 statt.

Die Sozialwahl soll den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen.

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden. Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten „Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen. Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung, den so genannten „Friedenswahlen“, werden von den beteiligten Organisationen/Verbänden nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie Sitze vorhanden sind.

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beiträge zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Der dbb nimmt an den Sozialwahlen teil und entsendet seine Mitglieder in Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen.

Soziale Selbstverwaltung

Kandidatinnen und Kandidaten gesucht (Update!)

16. Dezember 2021 Selbstverwaltung & Sozialwahl

Können Sie sich vorstellen, aktiv die Belange der Versicherten und Rentnerinnen und Rentern, mitzugestalten? Dann hätten wir etwas für

Vorbereitungen für Wahl 2023 laufen

Sozialversicherung: Selbstverwaltung konsequent stärken

Wer entscheidet bei welcher rentenversicherung man ist

08. Dezember 2021 Selbstverwaltung & Sozialwahl

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekommt in der Öffentlichkeit immer noch zu wenig Aufmerksamkeit, findet der dbb Bundesvorsitzende Ulrich

Selbstverwaltung

Neue Bundeswahlbeauftragte für Sozialwahl 2023

27. Oktober 2021 Selbstverwaltung & Sozialwahl

Am 1. Oktober 2021 wurde Peter Weiß zum neuen Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen ernannt. Seine Stellvertreterin ist Daniela Kolbe. dbb Chef

Versichertenberater

„Die meisten Menschen finden den Weg zu mir, wenn es um den Rentenantrag geht oder schon vorher zur Kontenklärung, Fragen zur Rehabilitation und sonstigen tangierenden Sozialleistungen und Ansprüchen. Ich verstehe mich als Bindeglied der Versicherten zu den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung.“

Werner Echle
aus Wolfach/Schwarzwald, Jahrgang 1944, ist seit 1974 als Versichertenberater tätig.

Wer entscheidet bei welcher rentenversicherung man ist

Versichertenberater

„Meine täglichen Aufgaben bestehen darin, alle Versicherten in Fragen der Kontenklärung, Kindererziehungszeiten, bei Reha-Anträgen oder Anträgen auf Alters- und Hinterbliebenenrente/Waisenrente zu beraten, die dazu erforderlichen Anträge aufzunehmen und an die Sozialversicherungsträger weiterzuleiten. Als Mitglied eines Widerspruchsausschusses der DRV Bund habe ich zudem Einfluss, dass Entscheidungen zum Wohl der Versicherten getroffen werden. Es ist mir eine sehr große Freude, Menschen helfen zu dürfen. Dieses Ehrenamt, das ich mit Leib und Seele ausübe, gibt mir die Möglichkeit, dass die Versicherten mein Büro mit einem Lächeln verlassen.“

Horst Schmidt
aus Wuppertal, Jahrgang 1946, ist seit November 1992 Versichertenberater bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Seit Dezember 2010 ist er Mitglied eines Widerspruchsausschusses der DRV Bund

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Versichertenvertreter

„Als Versichertenvertreter in der Vertreterversammlung der VBG habe ich die Möglichkeit, auch auf den Unfallschutz der Beschäftigten Einfluss zu nehmen und diesen verantwortlich zu gestalten. Ferner ist es mir ein besonderes Anliegen, auch die Interessen der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft im höchsten Selbstverwaltungsorgan zu vertreten.“

Uwe Beckmann
aus Herten, Jahrgang 1960, ist seit 2011 Versichertenvertreter in der Vertreterversammlung der  Verwaltungsberufsgenossenschaft  (VBG)

Wer entscheidet bei welcher rentenversicherung man ist

Versichertenberater

„Ich möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten Einfluss nehmen und dies nicht anderen überlassen. Im Widerspruchsausschuss arbeite ich mit, weil ich den Versicherten zu ihrem Recht auf Renten in jeglicher Form und zum Beispiel auch bei Rehabilitationsmaßnahmen verhelfen will. Hier sieht und erlebt man die Probleme und Nöte der Versicherten hautnah. Hier kann man den Versicherten, sofern rechtlich möglich, noch direkt helfen.“

Lutz Köhler
aus Zöberitz/Sachsen, Jahrgang 1950, ist seit mehr als zehn Jahren Versichertenberater bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland.

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Versichertenvertreterin

„Grund für meine Kandidatur als Listenführerin der GdS war die Herausforderung, das Unterschriftenquorum von 1000 Unterschriften zu erfüllen und meiner Fachgewerkschaft GdS und damit dem dbb den Weg für die Mitarbeit in der Selbstverwaltung der AOK Niedersachsen zu öffnen. Inzwischen bin ich mit einem Kollegen aus dem Ehrenamt ständiges Mitglied im Verwaltungsrat. Damit sind wir gut aufgestellt und möchten unsere Fachkompetenz einbringen. Es macht Spaß, sich sowohl für die Anliegen der Versicherten als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Niedersachsen zu engagieren.

Marlis von Saß-Ihnken
aus Wiefelstede/Niedersachsen, Jahrgang 1959, ist im Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen Versichertenvertreterin

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Versichertenvertreter

„Der Grund für meine Kandidatur bei der Selbstverwaltung ist es die Interessen vorwiegend der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrzunehmen und durch meine Tätigkeit im Hauptpersonalrat und der Gewerkschaft das Thema Selbstverwaltung für die Menschen in den Dienststellen  greifbar zu machen. Ich bin dort in der Vertreterversammlung als Mitglied im Satzungs- und Gefahrtarifausschuss tätig, welcher sich mit wichtigen Grundsätzen der  Aufgaben der Unfallversicherung Bund und Bahn befasst. Für mich ist wichtig das die Menschen die Unfallversicherung Bund und Bahn als „Ihre“ Versicherung wahrnehmen die sich um Prävention am Arbeitsplatz kümmert und im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfall den Versicherten zur Seite steht.“

Thomas Zeth
aus Pleinfeld, Jahrgang 1970, ist seit 2011 Versichertenvertreter bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Wer entscheidet bei welcher rentenversicherung man ist

Wer bestimmt die Rentenversicherung?

Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden.

Ist jeder bei der Deutschen Rentenversicherung?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus.

Welche RV habe ich?

Melden Sie sich unter Servicetelefonnummer 0800-1000 4800 der Rentenversicherung. Die Servicenummer ist kostenfrei – auch hier erhalten Sie die Rentenversicherungsnummer nach Meldung aus Sicherheitsgründen nur per Post. Sie können auch bei ihrer Krankenkasse anfragen.

Kann man die DRV wechseln?

Ein Wechsel ist nur möglich wenn ausländische Zeiten dazukommen oder wenn der Wohnsitz in ein anderes Bundesland erfolgt. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft/Bahn/See versichert sind. Ein Wechsel "auf Antrag" ist daher nicht möglich.