Welches versorgungsamt ist für Hannover zuständig?

Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis

Wenn bei Ihrem Kind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, gilt es als schwerbehindert. Dann hat es Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Für die Feststellung des Anspruchs ist das Versorgungsamt zuständig. Es entscheidet auf Grundlage von eingereichten Arztberichten oder einer amtsärztlichen Untersuchung.

Der Ausweis kann helfen, bestimmte Nachteilsausgleiche zu erhalten. Mehr Informationen und Antragsformulare finden Sie beim Landessozialamt.

Mobilität

Wenn Ihr Kind einen Schwerbehindertenausweis hat, in dem das Merkzeichen B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) vermerkt ist, können Sie als seine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitfahren.

Für einen Parkausweis muss man eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweisen. (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis) Informationen gibt es auf der Website der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.

Antrag auf Pflegegrad

Wenn Ihr Kind aufgrund seiner Behinderung mehr Pflege braucht als andere Kinder, können Sie einen Pflegegrad beantragen. Das ist auch für junge Kinder möglich. Man muss den pflegerischen Mehraufwand nachweisen. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Dort sind die Anträge erhältlich. Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Falls Sie als Eltern Unterstützung benötigen, können andere Personen oder Dienste die pflegerischen Aufgaben übernehmen. Das nennt man „Verhinderungspflege“. Dies ist bis zu 6 Wochen im Jahr möglich. Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums für Gesundheit.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. informiert über rechtliche Fragen. Broschüren sind in verschiedenen Sprachen erhältlich.

Feststellung und Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (GdB-Antrag)

Menschen mit Behinderung stehen viele Vorteile zu, z. B. Kündigungsschutz, mehr Urlaub, erhebliche Steuerfreibeträge, u. U. Freistellung von der Kfz-Steuer, ermäßigte Eintritte, kostenlose Bahnfahrten etc. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenausweis muss beantragt werden.

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter. Dieser beurteilt den GdB und setzt die Merkzeichen der Behinderung fest. Den abschließenden Bescheid erlässt das Versorgungsamt.

In der Regel dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate. Um den Vorgang zu beschleunigen, legen Sie Ihrem Antrag gleich alle Arztbefunde und Gutachten bei. So muss das Amt diese nicht erst bei Ihrem Arzt anfordern. Sie können sich die Befunde vorab gezielt von den Fachärzten, Rehas und Kliniken herausgeben lassen.

Ratgeber zum Thema finden Sie hier:

  • Ratgeber – Staatliche Hilfen bei Behinderung
  • Ratgeber – Grad der Behinderung von 50: Motor zur Rente

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Leistungsbeschreibung

Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

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Spezielle Hinweise - An wen muss ich mich wenden?

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Voraussetzungen

Grad der Behinderung mindestens 50 %

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles Passfoto
  • Nachweis zum Grad der Behinderung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.

Was sollte ich noch wissen?

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.

Internetseite des Landesamtes
Kontaktformular

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Wo beantrage ich in Hannover einen Schwerbehindertenausweis?

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Wo stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung Niedersachsen?

Die für den Wohnort zuständige Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie stellt auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest.

Was ist das Niedersächsische Landesamt?

Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) besteht aus den Standorten Aurich, Braunschweig, Hannover und Lüneburg. Es sorgt dafür, dass aktive Beschäftigte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Niedersachsen allmonatlich pünktlich ihre Bezüge erhalten.