Was tun wenn rentenzeiten fehlen

26.10.2021 Aktuelles Rente Gesundheit

Um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte halten sich zahlreiche Gerüchte im Umlauf. Ein wenig komplizierter ist es jedoch bei der Frage, ob Arbeitslosengeld I als Wartezeit anerkannt wird. Das kommt tatsächlich auf die Situation an.

Was tun wenn rentenzeiten fehlen

Was tun wenn rentenzeiten fehlen
Wie komme ich auf 45 Jahre Wartezeit für die Rente?

Wie Sie in der Grafik oben sehen können, führen mehrere Wege nach Rom. Auf 45 Jahre kommen Sie nicht unbedingt nur durch Erwerbsarbeit - auch Kindererziehung oder Zeiten, in denen Sie Krankengeld erhalten haben, spielen eine wichtige Rolle.

Komplizierter wird es beim Thema Arbeitslosigkeit. Hier muss man genauer hinschauen, wenn es um die Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung geht.

Besonders verwirrend ist, dass bei anderen Rentenoptionen - bei der Rente mit Schwerbehindertenausweis oder mit Abzügen - Arbeitslosigkeit grundsätzlich Wartezeit ist. Also auch "Hartz IV" oder die frühere Arbeitslosenhilfe. Bei der Altersrente nach 45 Jahren, bei der Sie ohne Abzug Ihren Ruhestand antreten, ist es nicht ganz so einfach.

Hier bringt Sie nur das Arbeitslosengeld I weiter. Aber mit einer wichtigen Ausnahme.

Was tun wenn rentenzeiten fehlen
Wann zählt Arbeitslosigkeit als Wartezeit für die Rente?

In den letzten 24 Monaten vor dem Beginn Ihrer geplanten Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch das Arbeitslosengeld I nicht bei der Wartezeit berücksichtigt. Das bedeutet: Sind vor dem Verlust des Jobs noch keine 45 Jahre erfüllt, müssen Sie zusehen, wie Sie die fehlenden Monate zusammenbekommen. Dazu lesen Sie am besten diesen Artikel.

ALG I nach Krankengeld

Und wie ist es in der besonderen Situation, wenn Sie Arbeitslosengeld nur beziehen, weil Sie langzeitkrank sind? Wenn das Krankengeld ausläuft, folgt die Aussteuerung. Trotz Job und Kranmeldung können Sie jetzt bis zu 24 Monate - je nach Alter und Vorversicherung - ALG I beziehen.

Welche Rolle spielt diese Form des Arbeitslosengeldes nun für die Wartezeit in der Rente?

Die kurze und klare Antwort lautet: Hier gibt es keine Ausnahme. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung beziehen, wird dieses für die Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung genauso gewertet wie sonst auch. Falls Ihnen also noch einige Monate bis zur 45 fehlen, müssen Sie einen anderen Weg finden, Ihre Wartezeit zu vervollständigen - zum Beispiel mit freiwilligen Beiträgen.

Fazit

Wichtig ist: Die 45 muss stehen. Möglichst noch vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie darauf keinen Einfluss haben, zum Beispiel wegen einer langen und schweren Erkrankung, lassen Sie sich am besten rechtzeitig sozialrechtlich beraten. In diesem Fall geht das kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Oder Sie nutzen als Mitglied des SoVD unsere Sozialberatung.


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Details zum Rentenkonto möglichst früh abklären

Im Laufe eines Lebens kommen viele verschiedene rentenrechtlich bedeutende Zeiten zusammen, die auf dem Rentenkonto gespeichert und für die Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Manche werden automatisch an den Rentenversicherungsträger weitergegeben, andere müssen selbstständig angegeben werden. Bei aller Sorgfalt kann es dabei immer wieder zu Missverständnissen oder Fehlern kommen, die Betroffene so bald wie möglich klären sollten. Die häufigsten Stolpersteine finden Sie hier.

Schule und Studium

Grundsätzlich gilt: Schul- und Studienzeiten werden ab dem 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit auf dem Rentenkonto gespeichert. Da diese Phase der Ausbildung aber am längsten zurückliegt, empfiehlt es sich rechtzeitig Belege wie Immatrikulationsbescheinigungen, Prüfungsnachweise oder Ausbildungsbescheinigungen beim Versicherungsträger einzureichen.

Sind diese nicht mehr auffindbar, können beispielsweise die IHK oder Handwerkskammer sowie Schulämter und Universitäten helfen.

Kindererziehung

Bestimmte Kindererziehungszeiten werden so angerechnet, als hätte man in dieser Zeit Rentenbeiträge eingezahlt. Wichtig ist es dabei, dass die Eltern die Geburtsurkunde für eine Erfassung rechtzeitig beim zuständigen Rentenversicherungsträger vorlegen.

Bei einer gemeinsamen Erziehung hat grundsätzlich die Mutter einen Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit. Mit einer gemeinsamen Erklärung kann diese auch an den Vater abgetreten werden. Ebenfalls qualifizieren sich Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern, die das Kind in dauerhafter häuslicher Pflege betreuen, für die Kindererziehungszeit. Eine Neuerung besteht seit 2013 bei der sogenannten Mütterrente. In unserem Artikel Kindererziehungszeit und Rente: Das sind Ihre Ansprüche erfahren Sie mehr zu dem Thema.

Lohnersatzleistungen

Generell wird dem Versicherungsträger automatisch mitgeteilt, wenn man Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen hat. Doch auch hier kann es zu Missverständnissen bzw. Versäumnissen kommen, die ohne einen entsprechenden Beleg zu einer Rentenlücke führen können. Hat man Lohnersatzleistungen bezogen, sollte man sein Rentenkonto daher zeitnah überprüfen und gegebenenfalls einen Leistungsnachweis nachreichen.

Fehlende Arbeitsjahre

Auch hier gilt: Die Rentenbeiträge seitens des Arbeitgebers werden automatisch auf dem Rentenkonto gespeichert. Sind dennoch fehlende Arbeitsjahre vorhanden, können diese mit einer Meldung zur Sozialversicherung nachgereicht werden. Beachten Sie dabei, dass die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Unterlagen meistens nach 30 Jahren vernichten und ein entsprechender Beweis nur noch in den Archiven zu finden ist.

Fehler bei der Übertragung

Sind es 31.000 Euro oder 13.000 Euro Jahresverdienst? Startete der Job am 12.1. oder am 1.12.? Kleine Zahlendreher passieren gelegentlich und wirken sich unter Umständen negativ auf die spätere Rente aus. Es empfiehlt sich deshalb, den Versicherungsverlauf gründlich zu überprüfen und Fehler umgehend zu melden.

Arbeiten im Ausland

Bei Arbeitnehmern, die in verschiedenen Staaten gearbeitet haben und auch dort versicherungspflichtig waren, gestaltet sich die Rentenkontoklärung komplizierter. Jeder Staat hat seine eigenen Vorschriften. Man sollte daher schon möglichst früh bei den jeweils zuständigen Versicherungsträgern der Staaten, in denen man als Arbeitnehmer tätig war, seine Rentenansprüche geltend machen.

Hierbei ist zu beachten, dass im Ausland ein anderes Renteneintrittsalter gilt als in Deutschland. Um hier keine finanziellen Nachteile zu erleiden, sollte man die jeweiligen Fristen für den Rentenantrag recherchieren. In unserem Artikel Arbeiten im Ausland: Die Rentenansprüche sichern erhalten Sie mehr Infos.

Beschäftigungszeiten in den neuen Bundesländern

Besondere Aufmerksamkeit ist den Beschäftigungszeiten vor 1992 in den neuen Bundesländern zu widmen. In der ehemaligen DDR erfolgte keine maschinelle Speicherung der Entgelte. Darüber hinaus endete hier die Aufbewahrungsfrist für staatliche Unterlagen über Arbeitsverhältnisse und Löhne am 31.12.2011. Seit diesem Zeitpunkt ist es für Betroffene sehr schwierig geworden, die relevanten Beitragsjahre mit Dokumenten zu belegen.

Wer in der ehemaligen DDR gearbeitet hat und noch den grünen Sozialversicherungsausweis besitzt, kann diesen im Rahmen des Antrags auf Kontenklärung vorlegen, so die Deutsche Rentenversicherung.

Was passiert wenn Rentenzeiten fehlen?

Nachzahlung von Beiträgen. Fehlende Beitragszeiten lassen sich teilweise wett machen. Für bestimmte Personen ist es möglich, Beiträge nachzuzahlen, um etwaige Verluste bei der Rente auszugleichen.

Wie wirkt sich eine Lücke in der Rentenversicherung aus?

Wenn sich im Versicherungsverlauf Lücken auftun sollten, müssen Versicherte die „Fehlzeiten“ mit Belegen nachweisen. Das geschieht mit dem „Antrag auf Klärung des Versicherungsverlaufs“ („Kontenklärung“). Das Formular gibt es bei der DRV. Betroffene sollten sich dafür nicht zu lange Zeit lassen.

Kann man Fehlzeiten in der Rente nachzahlen?

60 Monaten für eine Altersrente noch nicht erfüllt, kann fehlende Beiträge nachzahlen und sich dadurch einen Rentenanspruch sichern. Diese Möglichkeit besteht für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und mindestens einen Monat Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen haben.

Kann ich mir Rentenjahre kaufen?

Fehlende Rentenjahre kaufen: Wie viele Rentenpunkte kann man erwerben? Für den Kauf von Rentenpunkten ist ein formaler Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die gewünschten Beiträge lassen sich entweder monatlich oder auf einen Schlag bezahlen.