Was tun wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt?

Das ist ausgesprochen ärgerlich: Das monatliche Gehalt kommt unregelmäßig auf das Konto. Das kann unangenehme Folgen haben. Schließlich sind die Miete, Versicherungen, Unterhalt und andere Zahlungen fällig. Aber wann muss das Geld konkret auf dem Konto sein? Gibt es für die Zahlung von Entgelten eine Regel? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bis zu welchem Tag muss der Betrieb das Monatsentgelt zahlen?

Du als Mitarbeiter*in, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob, bist "vorleistungspflichtig", wie es heißt. Das meint, dass du erst einmal arbeiten musst. Erst dann folgt die Vergütung deiner Tätigkeit. Üblicherweise regelt dieses Prozedere dein Arbeits- oder Tarifvertrag. Üblich ist heute eine monatliche Zahlung. Und hier gilt: Das Geld muss am ersten Tag des Folgemonats auf deinem Konto sein. 

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Was tun wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) macht Vorgaben, und zwar in § 614. Im Juristen-Deutsch heißt es: "Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten." Der Arbeits- oder Tarifvertrag kann von der Regel abweichen, aber nicht völlig willkürlich. Manchmal ist ein Spielraum vorgesehen: bis zum 1. oder 15. Tag des Folgemonats. Aber danach ist Schluss. Wichtig: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu.

Weiter hinauszögern als bis zum 15. Tag des Folgemonats dürfen Arbeitgeber das Entgelt nicht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Regelung in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Vertragsbedingung, nach der das Monatsgehalt erst am 20. des Folgemonats fällig ist, unwirksam ist (Urteil vom. 9.10.2017, Az.: 4 Sa 8/17). Darin sah das Gericht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers. Ein Abweichen sei nur möglich, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich jeweils neu berechnen müsse. In einem solchen Fall ist ein Hinausschieben bis zum 15. des Folgemonats noch angemessen. Jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt werde. Im konkreten Fall lag jedoch keine monatlich wechselnde Abrechnung vor. 

Der Streit um 40-Euro-Verzugspauschale

Eine besondere gesetzliche Regelung gibt es darüber hinaus für Auszubildende: Für den laufenden Kalendermonat ist die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen (§ 18 Berufsbildungsgesetz - BBiG). 

Ein besonderes kniffeliges Problem ist der pauschalierte Schadensersatz bei einer verspäteten Zahlung. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Urteil vom 22.11.2016, Az.: 12 Sa 524/16) verdonnerte einen Arbeitgeber wegen einer verspäteten Entgeltzahlung zu einem Pauschal-Schadensersatz von 40 Euro. Das Urteil kassierte aber das Bundesarbeitsgericht (BAG). In seinem Grundsatzurteil hat sich die achte Kammer gegen eine Verzugspauschale für Arbeitgeber bei verspäteter Entgeltzahlung ausgesprochen (Urteil vom 25.9.2018, Az.: 8 AZR 26/18). Die Arbeitsgerichte (AG) der unteren Ebene halten die Rechtsauffassung des BAG aber für falsch und entschieden bewusst gegen das höchste deutsche Arbeitsgericht. Insofern kann es sich lohnen, vor dem AG bei regelmäßiger verspäteter Entgeltzahlung zu klagen.

Unabhängig davon können sich erhebliche finanzielle Nachteile ergeben, wenn die Arbeitgebenden das Gehalt zu spät oder nicht vollständig auf das Konto der Mitarbeitenden einzahlen. Das können die rechtlichen Folgen sein: 

  • Die Arbeitgebenden müssen den Arbeitnehmenden den Schaden ersetzen. 
  • Konkret können das Überziehungs- oder Mahngebühren sein.
  • Die Arbeitnehmenden sind unter Umständen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Durch die verspätete Entgeltzahlung geraten die Arbeitgebenden ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag. Der entstandene Schaden ist in jedem Fall nachzuweisen.

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Was gilt bei Kündigung, Insolvenz und Mindestlohn?

Wenn du bei einem Zahlungs­verzug fristlos kündigen willst, solltest du dein Vorgehen eng mit der Bunde­s­agentur für Arbeit abstimmen. Das ist deshalb wichtig, weil die Agentur Beschäftigte, die eine fristlose Kündigung einreichen, norma­ler­weise mit einer dreimo­na­tigen Sperrzeit beim Arbeits­lo­sengeld I belegt werden. 

Was geschieht bei einer Insolvenz? Wenn das Unter­nehmen zahlungsunfähig ist, solltest du dich an die Insol­venz­ver­waltung wenden und dort ausste­henden Lohn oder Gehalt geltend machen. Zugleich muss man Insol­venzgeld bei der Bunde­s­agentur für Arbeit beantragen, eine Leistung, die die Behörde für die letzten drei Monate zahlt.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt in § 2  Abs. 1 vor, wann der Mindestlohn spätestens fällig ist und setzt damit individuell vertraglich geregelten Vereinbarungen Grenzen: Die Arbeitgebenden müssen den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist. 

Das Arbeitsverweigerungsrecht

Beschäftigte können den Arbeitgebenden offen auf die ausstehende Entgeltzahlung ansprechen. Schließlich erwarten sie, dass du pünktlich zur Arbeit kommst. Entsprechend kannst du erwarten, dass das Geld pünktlich kommt. Zahlt der Betrieb nicht pünktlich, hast du das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Abmahnungen sollten in Schriftform verfasst und der Erhalt des Schreibens bestätigt sein.

Und wann ist mein Gehalt nach der Kündigung fällig? Nach einer Kündigung muss das Entgelt zum ersten Tag des Folgemonats überwiesen sein. Und das kannst du tun, wenn die Arbeitgebenden nicht zahlen:

  • Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat
  • Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung
  • Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht)
  • Einreichen einer Entgeltklage beim zuständigen Arbeitsgericht

Ist der Lohnrückstand gravierend (zwei Monate) hast du ein sogenanntes "Zurückbehaltungsrecht" (§ 273 BGB), was deine Arbeitsleistung angeht. Sprich: Du kannst der Arbeit fern bleiben, die Arbeitgebenden sind dennoch weiterhin verpflichtet, Entgelt zu bezahlen. Das Zurückbehaltungsrecht musst du aber gegenüber den Arbeitgebenden zuvor ausdrücklich im Fall ausbleibender Zahlungen ankündigen. Laut BAG (BAG vom 25.10.1984, Az.: 2 AZR 417/83) ist die Voraussetzung für das Zurückbehaltungsrecht spätestens nach einer Arbeitsleistung von zwei Monaten ohne zwischenzeitliche Zahlung erfüllt.

Fazit

Den Arbeitgebenden, die es mit der pünktlichen Zahlung des Gehalts nicht so genau nehmen, solltest du sofort auf die Finger klopfen. Schließlich hast du einen Monat gearbeitet und dir steht das Geld zu. Da gibt es kein Pardon.

Wie lange darf der Lohn überfällig sein?

Gehaltszahlung nicht über den Folgemonat hinaus aufschieben Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen.

Was kann ich machen wenn mein Geld nicht pünktlich kommt?

Was tun wenn Arbeitgeber nicht zahlt?.
Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat..
Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung..
Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht).
Einreichen einer Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht..

Bis wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?

Gesetzlich ist die Fälligkeit in § 614 BGB geregelt. Danach ist das monatliche Gehalt erst nach Erbringung der Arbeitsleistung zum Ende des Monats, also am letzten Tag des jeweiligen Monats, zu zahlen. Ein Arbeitnehmer ist damit gesetzlich verpflichtet, erst seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Wo bekomme ich Geld her wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?

Wird das Gehalt nicht wie vereinbart gezahlt, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen. Woher bekomme ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Kann der Arbeitgeber nicht zahlen, weil er kein Geld hat, kann bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragt werden.