Ein empfindlicher Punkt: Mit einem Bußgeld etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß oder „Überfahren" einer roten Ampel ist auch ein Eintrag in die Flensburger Verkehrssünderdatei verbunden. Im Rahmen des am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Fahreignungs-Bewertungssystems wurde nicht nur das Verkehrszentralregister in Fahreignungsregister umgetauft, sondern auch ein neues Punktesystem eingeführt. Die
wichtigsten Änderungen: ↑ Tempoüberschreitungen werden danach differenziert,
ob sie innerorts oder außerorts passiert sind. Wer mit einer erhöhten Geschwindigkeit von 21 bis 30 km/h innerorts geblitzt wird, erhält einen Punkt auf dem Flensburger Konto. Gleiches gilt für eine Tempoüberschreitung von 21 bis 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Werden Sie bei zu schnellem Fahren ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts von der Polizei erwischt, müssen Sie mit zwei Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Punkte, Fahrverbot und Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen in der Übersicht Verkehrsverstoß - Geschwindigkeitsüberschreitung ↑ Die rote Ampel „überfahren" und Punkte gemachtFür einen Rotlichtverstoß erhalten Sie stets einen Eintrag ins Fahreignungsregister. Für einen einfachen Verstoß 1 Punkt, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß – mit oder ohne Gefährdung – zwei Einträge in Flensburg. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Verstoß länger als eine Sekunde rot angezeigt hat. ↑ Abstandsverstoß – Geblitzt bei zu nahem AuffahrenZu dichtes Auffahren wird nach zwei Geschwindigkeitskategorien gewertet:
Rücken Sie dem Vordermann bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h und unter 130 km/h mit einem Abstand zu nahe, der geringer als der halbierte Tachowert in m ist, kommen Sie mit einem Bußgeld davon. Ab einem Abstand, der weniger als 5/10 des halbierten Tachowerts beträgt, gibt es in beiden Geschwindigkeitsbereichen 1 Punkt. Ist der Abstand kleiner als 3/10 des halbierten Tachowertes in Metern, werden 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei für diese Tat vermerkt. Für Lkw ab 3,5 t und Omnibusse gilt auf Autobahnen bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m. Komplette Übersicht bei Abstandsverstoß Bußgeld bei Abstandsverstoß ↑ Alkohol: Immer mit Punkten serviertFahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis unter 1,1 Promille enden – sofern Sie in eine Polizeikontrolle geraten bzw. ein Alkoholtest durchgeführt wurde – in einem Bußgeld, zwei Punkten und Fahrverbot. Der Grenzwert bei einer Atemalkoholmessung beträgt 0,25 mg/l oder mehr. Info: 0,5 Promille (= mg/g) werden mit 0,25 mg/l juristisch gleichgesetzt. Der Umrechnungsfaktor von 1:2.000 stellt gegenüber dem physiologischen Mittelwert von 1:2.100 eine Begünstigung von 5 % zugunsten der Atemalkoholmessung dar.
↑ Punkte und ihre FolgenSeit dem 01. Mai 2014 werden unabhängig von der Bußgeldhöhe Verstöße gegen Vorschriften nicht mehr mit Punkten belegt, wenn keine unmittelbare Verkehrsgefährdung vorliegt. Befuhren Sie früher ohne eine Umweltplakette eine Umweltzone, konnte dies mit Punkten in der Verkehrssünderdatei geahndet werden. Seit Mai 2014 wird dies nicht mehr bestraft und mehr noch: Alte Punkte, die heute nicht mehr verhängt werden könnten, wurden gelöscht. Die Punkte werden im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Oft spricht man daher auch von „Punkten in Flensburg". ↑ 8 Punkte und mehr: Entziehung der FahrerlaubnisBereits ab 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, und nicht mehr wie früher erst ab 18 Punkten, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Da gibt es keine Ausnahme. Die Fahrerlaubnis können Sie erst nach einer Frist von mindestens 6 Monaten wieder beantragen. Bevor Sie wieder ans Steuer dürfen, müssen Sie die medizinische psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Allein die gesetzlich festgelegten Gebühren für eine MPU liegen bei rund 350 Euro. Die Kosten können je nachdem, wofür die Punkte verhängt wurden, auch wesentlich höher ausfallen. Dazu kommen u. U. noch Kosten für die von der Behörde in Auftrag gegebenen Gutachten und Screenings und oft auch noch die Kosten für einen privaten Vorbereitungskurs. Fallen Sie bei der MPU durch, werden für den zweiten Versuch die amtlichen Gebühren noch einmal fällig. Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass es gar nicht so weit kommt. Aus heiterem Himmel trifft Sie die Entziehung der Fahrerlaubnis jedoch nie. Vorangehen muss eine Ermahnung und Verwarnung. Das gilt ausnahmslos. Wenn Sie drei Punkte auf einmal kassiert haben und Ihr Punktkonto dadurch von 5 auf 8 hochschnellt, wird Ihnen ein Punkt abgezogen, damit Sie erst noch amtlich verwarnt werden können. ↑ 6 oder 7 Punkte: VerwarnungHaben Sie 6 oder 7 Punkte angesammelt, erhalten Sie eine kostenpflichtige Verwarnung aus Flensburg. Ihnen wird Ihr Punktestand mitgeteilt und nahegelegt, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Wichtig zu wissen: Kein Punkteabbau durch ein Fahreignungsseminar Das Fahreignungsseminar kann Ihr Fahrverhalten verbessern und verhindern, dass Sie weitere Punkte sammeln. Punkte abbauen können Sie jedoch bei diesem Punktestand heutzutage nicht mehr. Früher war das anders. ↑ 4 oder 5 Punkte: ErmahnungWenn Ihr Punktekonto 4 oder 5 Punkte aufweist, erhalten Sie vom Verkehrszentralregister eine kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich erhalten Sie den Hinweis zum Punkte-Abbau. ↑ 3 Punkte und wenigerHaben Sie 3 Punkte oder weniger, wird die Behörde noch nicht tätig. ↑ Was passiert wenn man 8punkte hat?Seit der Punktereform im Jahr 2014 dürfen Fahrer maximal einen Punktestand von 7 Punkten in Flensburg haben. 8 oder Punkte führen in aller Regel zum Führerscheinentzug. Aber wie lange sind Sie den Führerschein los? Und wie erhalten Sie ihn wieder zurück? FAQ: Was passiert wenn man 8 Punkte hat? Was passiert bei 8 Punkten in Flensburg?
Was passiert wenn man 8 Punkte im Fahreignungsregister hat?Das Bundesverwaltungsgericht schiebt einer gängigen Praxis der Behörden nun einen Riegel vor. Hat man 8 Punkte im Fahreignungsregister, gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, weshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Das geschieht nicht automatisch, sondern muss durch die zuständige Behörde durch Verwaltungsakt erfolgen.
Wie kann ich einen Punkt abbauen?Sie haben zudem die Möglichkeit, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungseminar einen Punkt abzubauen (das geht jedoch nur einmal in fünf Jahren). 6 bis 7 Punkte: Eine kostenpflichtige Verwarnung erfolgt mit dem Hinweis auf den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Sie 8 Punkte in Flensburg erreichen.
Wie kann ich 8punkte abbauen?Sammeln sich auf dem Konto in Flensburg 8 Punkte, ist der Führerschein für mindestens 6 Monate weg (Sperrfrist). Wie können Sie Punkte abbauen? Um zu verhindern, dass sich irgendwann 8 Punkte auf Ihrem Konto befinden, können Sie diese abbauen. Dies funktioniert durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Was muss man machen wenn man 8 Punkte hat?8 Punkte in Flensburg haben die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Das heißt, der Betroffene muss den Führerschein abgeben. Mehr noch – anders als bei einem gewöhnlichen Fahrverbot – erlischt die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen, sogar.
Was passiert bei vielen Punkten?Bei bis zu drei Punkten erfolgt eine Vormerkung. Vier bis fünf Punkte ziehen eine kostenpflichtige Ermahnung nach sich. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine kostenpflichtige Verwarnung. Acht Punkte in Flensburg führen zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Kann man mehr als 8 Punkte haben?Seit der Punktereform im Jahr 2014 dürfen Fahrer maximal einen Punktestand von 7 Punkten in Flensburg haben. 8 oder Punkte führen in aller Regel zum Führerscheinentzug.
Was passiert mit den Punkten nach Führerscheinentzug?Wird die Fahrerlaubnis vom Gericht rechtskräftig entzogen, so werden gemäß § 4 Abs. 2 StVG bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis alle Punkte aufgrund früherer, vor dieser Maßnahme begangener Zuwiderhandlungen gelöscht.
|