Was mache ich wenn mein schnelltest positiv ist

Auf dieser Seite

  1. Ich habe den Verdacht, mich angesteckt zu haben: Was sollte ich tun?
  2. Mein Corona-Selbsttest ist positiv: Was muss ich tun?
  3. Mein Antigen-(Schnell-)Test ist positiv: Was muss ich tun?
  4. Registrierung eines positiven Testergebnisses beim Gesundheitsamt Bonn
  5. Mein PCR-Test ist positiv: Was muss ich tun?
  6. Wann muss ich mich in Isolation oder Quarantäne begeben?
  7. Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person: Was muss ich tun?
  8. Wann kann ich mich freitesten?
  9. Meine Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko: Was muss ich tun?
  10. Rechtliche Regelungen
  11. Städtische Mailadressen

Ich habe den Verdacht, mich angesteckt zu haben: Was sollte ich tun?

Wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, suchen Sie ein Testzentrum auf und reduzieren Sie Kontakte. Bei Beschwerden wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt. Sie sollten die Arztpraxis mit vorheriger telefonischer Anmeldung besuchen. Bei starken Beschwerden oder außerhalb der Verfügbarkeit von Hausärzten wählen Sie die 116 117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Mein Corona-Selbsttest ist positiv: Was muss ich tun?

Was mache ich wenn mein schnelltest positiv ist

Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) oder mindestens einem Coronaschnelltest zu unterziehen.

Personen, die einen PCR-Test benötigen, dürfen die Isolierung oder Quarantäne zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie für die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist.

Weitere Informationen zu Coronavirus-Testungen finden Sie auf  www.bonn.de/teststellen.

Mein Antigen-(Schnell-)Test ist positiv: Was muss ich tun?

Bei positivem Testergebnis eines Corona-Schnelltests oder eines Corona-Selbsttests soll unverzüglich eine Nachkontrolle durch PCR-Testung erfolgen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses müssen Sie sich in Isolation begeben. Ist das Ergebnis negativ, ist die Isolation automatisch beendet. Ist das Ergebnis positiv, müssen Sie in Isolation bleiben.

Personen, die einen PCR-Test benötigen, dürfen die Isolation oder Quarantäne nur zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie für die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist. 

Nimmt eine durch einen Schnelltest positiv getestete Person keinen PCR-Kontrolltest vor, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Isolation zu begeben. Bitte beachten Sie, dass für Ansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (bspw. Lohnersatzleistungen) der Testnachweis genügt, jedoch nicht als Genesenennachweis. Hierfür ist das positive Ergebnis eines PCR-Tests notwendig. 

Bitte beachten Sie: Wird eine infizierte Person im Rahmen der Freitestung am Ende der Isolation mittels qualifiziertem Schnelltest positiv getestet, so muss kein PCR-Test gemacht werden, sondern im Abstand von 24 Stunden ein erneuter Schnelltest. Die Isolation endet, wenn ein Folge-Schnelltest negativ ist beziehungsweise nach Ablauf von zehn Tagen.

Hinweise zur Isolation und Quarantäne lesen Sie unter  www.bonn.de/quarantaene.

Falls Sie ein positives Schnelltestergebnis erhalten haben, sind Sie zur Isolation verpflichtet.

Registrierung eines positiven Testergebnisses beim Gesundheitsamt Bonn

Mein PCR-Test ist positiv: Was muss ich tun?

Personen, bei denen eine Infektion mit COVID-19 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in Isolation zu begeben. Grundsätzlich dauert die Isolation zehn Tage ab PCR- oder Schnelltest. Tag 1 der Quarantäne ist der Tag der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest), beziehungsweise der Tag des Symptombeginns, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen.

Für die Isolation ist keine behördliche Anordnung erforderlich, sie gilt automatisch ab der Information über das positive Testergebnis. Eine gesonderte behördliche Anordnung ist auch nicht erforderlich, um Entschädigungen für ausfallende Löhne geltend zu machen. Hierfür reicht die Vorlage des schriftlichen Nachweises über den positiven Test auf COVID-19. Bei Symptomfreiheit können Sie sich mit Beendigung von Tag 5 mit einem negativen Ergebnis eines qualifizierten Antigen-Schnelltests (Bürgertest) freitesten. Bei über Tag 10 fortbestehenden Symptomen lassen Sie sich über Ihren Hausarzt krankschreiben.       

Das Gesundheitsamt erhält Ihren Laborbefund automatisch. Wird zusammen mit dem positiven Befund des PCR-Tests vom Labor eine Mobilnummer oder eine E-Mailadresse an das Gesundheitsamt weitergeleitet, schickt die Stadt Ihnen eine SMS mit dem Absender „Corona Bonn“ oder eine E-Mail mit dem Absender „Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn“. In der SMS/E-Mail befindet sich ein Link, der Sie zu einem Fragebogen führt, den Sie bitte online ausfüllen. 

In diesem Fragebogen werden folgende Infos abgefragt: Impfstatus, Meldeadresse, zurückliegende Coronainfektionen, gesundheitliches Befinden/Symptome, stationärer Aufenthalt, Vorerkrankungen und vieles mehr.

Wenn Sie keinen Link per SMS oder per E-Mail erhalten haben, können Sie Ihre Daten selbständig einpflegen. Folgen Sie dafür bitte den Anweisungen unter 

  •  Registrierung eines positiven Testergebnisses beim Gesundheitsamt Bonn (Öffnet in einem neuen Tab)

Infizierte Personen können die zehn Tage Isolierung eigenständig auf fünf Tage verkürzen. Hierfür ist ein negativer qualifizierter Antigen-Schnelltest (Bürgertest), ein negativer PCR-Test, oder ein positiver PCR-Test mit einem CT-Wert von mehr als 30 erforderlich. Wird eine infizierte Person im Rahmen der Freitestung am Ende der Isolation mittels qualifiziertem Schnelltest positiv getestet, so muss kein PCR-Test gemacht werden, sondern im Abstand von 24 Stunden ein erneuter Schnelltest. Die Isolation endet, wenn ein Folge-Schnelltest negativ ist bzw. nach Ablauf von zehn Tagen. Den Testnachweis müssen Sie für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahren. 

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens besteht mit Beginn der Isolierung zusätzlich ein berufliches Tätigkeitsverbot nach § 31 des Infektionsschutzgesetzes. Zur Beendigung des Tätigkeitsverbots müssen sie die Voraussetzungen für die Beendigung der Isolierung erfüllen und zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Zudem müssen sie in jedem Fall über einen Nachweis einer negativen Testung verfügen und sind daher verpflichtet, sich nach Ablauf der Isolierung mittels Coronaschnelltest (Bürgertest) oder PCR-Test testen zu lassen. 

Als positiv auf COVID-19 getestete Person sind Sie verpflichtet, Ihre engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor Abnahme des positiven Tests) schnellstmöglich eigenständig über die Infektion zu informieren.

Ihren engen Kontaktpersonen wird, unabhängig von einer individuellen behördlichen Quarantäneanordnung, empfohlen für fünf Tage enge Kontakte zu anderen Personen, insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen, zu vermeiden, sich möglichst täglich mit Selbst- oder Bürgertests zu testen, eine medizinische Maske zu tragen und die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Kinder und Jugendliche als enge oder häusliche Kontaktpersonen können weiterhin unter Beachtung der Hygieneregeln den Kindergarten oder die Schule besuchen, sollten aber von zusätzlichen Kontakten (Geburtstagsfeiern, Sportverein etc.) absehen. Wenn im Zeitraum von 10 Tagen nach dem letzten Kontakt typische Symptome auftreten, sind Ihre engen Kontaktpersonen verpflichtet, eine Testung durchführen zu lassen.

Hinweise zur Isolation und Quarantäne lesen Sie unter  www.bonn.de/quarantaene.

Wann muss ich mich in Isolation oder Quarantäne begeben?

Personen mit einem positiven PCR-Test sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in Isolierung zu begeben. 

Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaschnelltest erhalten haben, sollen sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) unterziehen. 

Ist für eine durch einen Coronaschnelltest positiv getestete Person aus unterschiedlichen Gründen die Vornahme eines PCR-Kontrolltests nicht möglich, ist die betreffende Person verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg in Isolierung zu begeben.

Weitere Informationen rund um die Isolation und Quarantäne finden Sie auf  www.bonn.de/quarantaene.

Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person: Was muss ich tun?

  • Lassen Sie sich testen! Viele Bonner Teststellen finden Sie auf  www.bonn.de/teststellen.

Wenn Sie einen Kontakt zu einer positiv getesteten Person beispielsweise über ein privates Treffen, einen gemeinsamen Gaststättenbesuch, die gemeinsame Sportausübung oder ein sonstiges Treffen ergeben hat, gibt es keine automatische Quarantäne. Es wird ein verantwortungsvolles Verhalten erwartet (zum Beispiel durch das Tragen einer Maske, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests, bis zur Kontaktreduzierung).

Wann kann ich mich freitesten?

Seit Donnerstag, 5. Mai 2022, gilt für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, eine generelle Isolationsdauer von 10 Tagen, die auf fünf Tage verkürzbar ist, wenn ein am fünften Tag durchgeführter PCR- oder zertifizierte Antigenschnelltest (Bürgertest) negativ ist. Weitere Informationen finden Sie auf  www.bonn.de/quarantaene.

Meine Corona-Warn-App zeigt ein erhöhtes Risiko: Was muss ich tun?

Eine rote Warnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben. Die Corona-Warn-App warnt Sie damit lediglich vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Bitte achten Sie jetzt besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Begeben Sie sich, wenn möglich, nach Hause bzw. bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie Begegnungen außerhalb Ihres Haushalts.
  • Achten Sie auf Krankheitssymptome. Symptome können auch bei geimpften und genesenen Personen auftreten. Falls Sie sich krank fühlen oder Symptome auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis.
  • Lassen Sie sich testen, auch wenn Sie keine Symptome haben. Bei einer Warnung über ein erhöhtes Risiko ("rote Kachel") haben Sie Anspruch auf einen Corona-Schnelltest für 3 Euro. Testmöglichkeiten finden Sie auf  www.bonn.de/teststellen.
  • Sollten Sie bisher nicht geimpft sein, besprechen Sie nach der Testung die Impfung mit Ihrer Hausarztpraxis.
  • Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Rechtliche Regelungen

Die Vorgehensweise bei einem positiven Coronatest regelt die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW.

Städtische Mailadressen

Bürger*innen können sich bei gesundheitlichen Fragen rund um das Coronavirus per E-Mail an  coronabonnde wenden. Gesundheitliche Fragen zur Impfung können Sie per E-Mail an  fragen.impfenbonnde richten.