Was ist wenn impfpass verloren

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Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument, in dem der Impfstatus jedes Menschen festgehalten wird. Steht eine neue Impfung an, muss das Dokument mit zum Arzttermin genommen werden, sodass diese genauestens vermerkt werden kann. Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist?

Wer hilft beim Verlust des Impfpasses?

Während alles digitaler wird, bleibt der Impfpass ein Relikt aus Papier. Dies hat Vor- und Nachteile. Verliert man seinen Impfpass, ist es eindeutig ein Nachteil. Denn alle Informationen rund um die bereits durchgeführten Impfungen sind nur dort komplett festgehalten. Jeder Arzt bzw. jede Ärztin hat nur eine Übersicht über die selbst durchgeführten Impfungen. Er oder sie ist verpflichtet, medizinische Maßnahmen zehn Jahre lang aufzubewahren. Krankenkassen sind zudem nicht gesetzlich gebunden, diese Informationen zu speichern.

Führt ein Arzt/eine Ärztin eine Impfung durch – sei es eine Standardimpfung oder Indikations- oder Reiseimpfungen –, wird dies alles im Impfpass des Impflings festgehalten.

Sollte das Heft also wirklich nicht auffindbar sein, wendet man sich am besten an seinen Hausarzt/seine Hausärztin. Dieser/Diese kann dann einen neuen Impfpass ausstellen.

Was ist wenn impfpass verloren

Alexander Raths - stock.adobe.com

Impfungen nachtragen oder nachholen?

Die erste Eintragung in den Impfpass passiert in der Regel schon im Säuglingsalter von sechs Wochen. Über das restliche Leben kommen immer mehr durchgeführte Impfungen hinzu. Ist der Impfpass weg und wird ein neuer Impfpass ausgefüllt, sollten alle diese Impfungen nachgetragen werden. Eine aufwendige Angelegenheit. Denn ein Arzt/eine Ärztin darf immer nur die Impfungen eintragen, die er/sie selbst durchgeführt hat.

Weiß der Impfling selbst noch, bei welchen Kinder-, Jugend- und Hausärzten er zuvor war, kann man sich bei jedem dieser Ärzte einen Termin geben und die jeweiligen Impfungen nachtragen lassen. Dies kann ganz schön viel Laufarbeit bedeuten, in manchen Fällen ist dies vielleicht sogar mit Reisen in andere Orte verbunden.

Der Hausarzt/Die Hausärztin kann helfen

Sollte ein Nachtrag bestehender Impfungen nicht umsetzbar sein, wendet man sich am besten an seinen aktuellen Hausarzt/seine aktuelle Hausärztin. Dieser/Diese kann dann gegebenenfalls die betroffenen Impfungen nachholen. Auch weiß er/sie am besten Bescheid, was man hier beachten sollte und wann welche Impfung vorgenommen werden muss.

Übrigens, eine doppelte Impfung stellt erst einmal kein erhöhtes Risiko dar, beachtet werden muss allerdings das Alter des Impflings.2

Um diesen Aufwand zu vermeiden, gibt es ein paar Tipps:

  • Leg deinen Impfpass immer zu anderen wichtigen Dokumenten wie Reisepass und Geburtsurkunde.
  • Mach eine Kopie vom Impfpass, dann kann der aktuelle Hausarzt/die aktuelle Hausärztin vorangegangene Impfungen einsehen. Mitarbeiter vom Gesundheitsamt dürfen die erfolgten Impfungen sogar nachtragen.

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Wie alle anderen Impfungen, wird auch die Corona-Impfung dokumentiert. Idealerweise erfolgt der Impfnachweis in Ihrem „gelben Heftchen“. Bringen Sie dieses daher zu Ihrem Impftermin mit.

Sie können Ihren Impfausweis nicht finden? Dann helfen Ihnen unsere Tipps auf dieser Seite sicher weiter. Aber keine Sorge: liegt der Impfpass nicht rechtzeitig vor, wird Ihr Arzt Ihnen eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Diese kann später durch den Arzt in Ihren Impfpass nachgetragen werden.

Neu: Als freiwillige Ergänzung zum gelben Impfpass gibt es jetzt den digitalen Corona-Impfpass für das Smartphone. Dieser ist EU-weit anerkannt. Welche Vorteile der digitale Impfnachweis mit sich bringt und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem Online-Magazin.

Sollten Sie auf die Schnelle eine Bescheinigung zur Dokumentation Ihrer Corona-Impfung oder einer anderen Impfung benötigen, können Sie das notwendige Formular hier auch direkt selbst herunterladen.

Ersatzbescheinigung zur Corona-Impfung PDF, 594 KB

Weitere nützliche Dokumente rund um die Corona-Schutzimpfung, wie z.B. Aufklärungsmerkblätter, finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.