Was ist der unterschied zwischen truecam und dashcam definition

Prinzipiell gilt: Je größer der Blickwinkel, desto größer ist die Gesamtübersicht über die Verkehrssituation, und desto kleiner sind die Bilddetails (z.B. Kennzeichen).

Aufgrund des Auflösungslimits von meist 1920 x 1080 Pixeln gilt es zwischen einem Kompromiss aus Übersicht und Detailgröße zu wählen.

Hinweis:
Der Trend geht hin zu noch höheren Auflösungen wie 1296p (2304 x 1296 Pixel) oder 1440p (2560 x 1440 Pixel). In der Praxis ergibt sich jedoch kein derartiger Gewinn an Videodetails, wie die Erhöhung der Auflösung vermuten lässt.

Der optimale Blickwinkel ist u.a. von Neigung und Länge/Höhe der Frontscheibe abhängig, an der die Dashcam angebracht werden soll:

Bei einer langen Frontscheibe mit flachem Winkel ist eher ein Blickwinkel von 135° bis 140° optimal, da bei höherem Blickwinkel nur zusätzlich die Seitenstreben (A-Säule)  in das Videobild gelangen würden.

Ist die Frontscheibe hoch bzw. mit einem steilen Winkel (z.B. LKW, Transporter), eignen sich eher Dashcams mit bis zu 170° Blickwinkel. Der hohe Blickwinkel ermöglicht eine bessere u.a. im Kreisverkehr oder bei Kreuzungen mit spitzen Fahrbahnwinkeln.

Dashcams mit einem Blickwinkel von unter 135° sind heute kaum noch empfehlenswert, da der erfasste Sichtbereich in manchen Situationen zu klein sein kann. Bereits bei 125° muss der Nutzer sich entscheiden, ob er die Kamera eher etwas nach rechts (z.B. nahe Fahrradfahrer) oder links (entgegen kommender Verkehr, Kennzeichen) neigt.

Dieser Screenshot-Vergleich  wurde von zwei nebeneinander montierten Dashcams zusammen gesetzt:

Unten: 135°
Oben: 170°

Was ist der unterschied zwischen truecam und dashcam definition

Noch höhere (diagonale) Blickwinkel als 170° sind nur in seltensten Fällen wirklich sinnvoll, da bei derart hohen Weitwinkeln viele Bilddetails, wie weiter entfernte Kennzeichen, nicht mehr zu identifizieren sind. Zudem sind höhere Weitwinkel häufig mit einem Fischaugeneffekt versehen – der Bilddetails zusätzlich verzerrt.

Zwar könnte hier eine höhere Videoauflösung (höher als FullHD) Abhilfe schaffen, jedoch muss auch die Güte des Objektivs höheren qualitativen Ansprüchen genügen. Bei derart kleinen Objektiven, wie bei Dashcams üblich, ist es schwierig die benötigte physikalische bzw. optische Auflösung mit dem Objektiv zur Verfügung zu stellen, um höhere Pixel-Auflösungen des Videosensors vollständig zu nutzen.

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Diskrete Dashcam für das Auto, Auflösung 2.5K (30 fps), schnelles 5 GHz WiFi, Datenbank 40 tausend Radare in Europa, G-Sensor, integriertes GPS, Unterstützung von 128 GB MicroSD-Karten, modernes Codec H.265, Bedienung über App in Deutsch, Anschlussmöglichkeit einer hinteren Kamera, CPL-Filteroption

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Als Dashcam (Abkürzung von englisch dashboard camera, ‚Armaturenbrettkamera‘) wird eine Videokamera bezeichnet, die dazu bestimmt ist während der Fahrt das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen.

Die Kamera wird meist am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe befestigt. Als Befestigungsmaterial werden oft Saugnapfhalterungen oder Klebepads verwendet.

Bei einer Dashcam werden, im Gegensatz zu herkömmlichen Videoaufnahmesystemen, ununterbrochen Aufnahmen in einer Schleife gespeichert. Nach Ablauf einer programmierbaren Zeit oder bei Erreichen des Speicherlimits des Speichermediums werden ältere Aufnahmen überschrieben. Diese Funktion wird oft als Loop-Aufnahme bezeichnet.[1]

Viele Kameras besitzen einen Beschleunigungssensor (G-Sensor), der im Falle eines Unfalls das aktuelle Video mit einem Schreibschutz versieht. Damit wird sichergestellt, dass das Video nicht überschrieben wird. Bei falscher Justierung und einer holprigen Fahrt kann dies jedoch zu ungewollten Auslösern des Schreibschutzes führen.[2] In einigen Autokameras ist der Bewegungssensor ein- sowie ausschaltbar sowie seine Empfindlichkeit regulierbar.

Manche Dashcams verfügen über einen integrierten GPS-Empfänger. Die hieraus ermittelten Daten, die jeweilige Position und die gefahrene Geschwindigkeit, können so je nach Modell direkt in die Aufnahmen eingeblendet oder zur späteren Auswertung genutzt werden.

Es gibt auch Kameras mit Fahrerassistenzsystemen, beispielsweise Spurhalteassistent, Abstandswarner (englisch Front Collision Warning System, kurz FCWS), sowie Verkehrszeichenerkennung. Durch die unmittelbare Anzeige der gefahrenen sowie der zulässigen Geschwindigkeit auf dem rückwärtigen Display können diese Systeme Funktionen ähnlich einem Head-up-Display übernehmen.

Teilweise eine Alternative zur Dashcam sind sogenannte Dashcam-Apps. Hierbei handelt es sich um eine Softwarelösung in Form einer Mobile App für ein Smartphone mit Kamera, Satellitennavigation und Beschleunigungssensor. Besonders für das Betriebssystem Android und für das iPhone gibt es zahlreiche Dashcam-Apps.

Während Dashcam-Geräte an sich 50 bis 300 Euro kosten, sind viele Dashcam-Apps gratis oder für wenige Euro zu haben. Da Dashcam-Geräte gegenüber Dashcam-Apps in der Regel fest montiert sind und nicht vor jeder Fahrt neu montiert werden, bieten Dashcam-Geräte wie auch dedizierte Navigationsgeräte mehr Bedienkomfort. Zudem sind Smartphone-Kameras meist nicht dafür ausgelegt, eine Nachtfahrt aufzunehmen. Die Videoqualität und der Weitwinkel von neueren Dashcams erreicht einen Blickwinkel von bis zu 160 Grad und ist damit einem Smartphone überlegen. Dashcam-Apps eignen sich eher für spontane Aufnahmen.

Smartphone-Akkus sind temperaturempfindlich. Im Sommer oder bei langem starkem Lichteinfall kann die zulässige Betriebstemperatur überschritten werden. Dies birgt ein Explosionsrisiko. Fest montierte Dashcams enthalten daher zumeist einen weniger temperaturempfindlichen Kondensator.

Als weitere Alternative bieten sich Action-Camcorder an, die dauerhaft über das Bordnetz mit Energie versorgt werden.

Autofahrer installieren diese Kameras überwiegend, um Verkehrsabläufe zu dokumentieren und so die Frage des Verschuldens von Verkehrsunfällen zu beweisen oder Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen zu können oder zur Dokumentation von Polizeikontrollen. Allerdings kann sich bei einem Eigenverschulden die Dashcam-Aufnahme auch zum Negativen des Besitzers auswirken, da die Polizei je nach Land das Recht besitzt, die Aufnahme sicherzustellen.[3]

Die Nutzung von Dashcams stellt in Deutschland eine datenschutzrechtliche Grauzone dar, wobei allenfalls anlassbezogene Aufnahmen zulässig sind – „soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Verantwortlichen oder Dritten erforderlich ist und sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen“ – also bspw. bei einem Unfall. Erschwerend kommt hinzu, dass beim Betrieb den Informationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 12 ff.) entsprochen werden muss. Dashcams, die das Verkehrsgeschehen dauerhaft aufzeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt.[4]

Im Mai 2018 erklärte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor deutschen Zivilgerichten zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.[5] Davor war die Rechtsprechung größtenteils uneinheitlich bezüglich der Verwertbarkeit als Beweismittel.[6] Aber auch in neueren Urteilen wird davon abgewichen: So befand das Landgericht Mühlhausen im Mai 2020, dass das Urteil des BGH nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung „keine Anwendung mehr [findet]“ und folglich die „Aufzeichnungen sog. Dash-Cams ohne die Einwilligung der auf der Aufnahme erkennbaren Personen generell nicht gerichtlich als Beweismittel verwertbar [sind]“.[7]

In der deutschen Bevölkerung selbst war das Meinungsbild über Dashcams im Jahr 2015 uneinheitlich. Laut einer Umfrage im Auftrag des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom[8] waren 58 Prozent der Meinung, dass Dashcams zur Verkehrssicherheit beitragen würden. 67 Prozent wünschten sich, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden. Auf der anderen Seite fanden 54 Prozent, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen und 45 Prozent fürchteten, die Kameras könnten den Fahrer vom Verkehr ablenken. 26 Prozent fanden, Dashcams würden einen Eingriff in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer darstellen und sollten verboten werden.[9]

In Österreich vertritt die Datenschutzbehörde die Rechtsauffassung, dass Dashcams der im Datenschutzgesetz festgelegten Meldepflicht und dem Registrierungsverfahren für Videoüberwachungen unterliegen. Im bislang einzigen Bescheid über einen entsprechenden Antrag lehnte die Datenschutzkommission im Februar 2012 die Registrierung ab und untersagte dem Antragsteller damit den Einsatz.[10] Nach Ansicht der Behörde ist der Betrieb von Dashcams durch Private in Österreich grundsätzlich nicht zulässig. Der Bescheid wurde vom Antragsteller keiner gerichtlichen Überprüfung zugeführt, insgesamt geht die Datenschutzbehörde davon aus, dass die Entwicklung „noch nicht abgeschlossen“ sei.[11]

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr in der Rechtssache Ro 2015/04/0011 mit Erkenntnis vom 12. September 2016 bestätigt. Dabei bejahte er grundsätzlich die rechtliche Befugnis Privater zur Videoüberwachung (auch) öffentlicher Orte, sofern ein privatrechtliches Rechtsverhältnis des Auftraggebers zum überwachten Objekt oder zur überwachten Person besteht. Diese Voraussetzung sah der VwGH im von ihm zu beurteilenden Fall erfüllt. Ungeachtet des Vorliegens der rechtlichen Befugnis erachtete der VwGH die Videoüberwachung mittels Dashcam jedoch als nicht verhältnismäßig und im Ergebnis als nicht zulässig.[12] Inwieweit jedoch der mittels Dashcam-Videoüberwachung erlangte Beweis verwertet werden darf, ist derzeit noch nicht geklärt.

Laut Digitec war die Nachfrage nach Dashcams im Sommer 2013 noch „gering, jedoch stark steigend“.[3]

Das Bundesamt für Strassen sieht in Dashcams keinen Verstoß gegen das Strassenverkehrsrecht, solange „die Kamera das Sichtfeld des Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht bedient.“[3] Demgegenüber sieht man im Amt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten eine Verletzung des Datenschutzgesetzes, da bei Dashcam-Aufnahmen unweigerlich auch Personen zu erkennen sind und diese im Rahmen der vorgeschriebenen Transparenz nicht vorweg informiert werden. Aus diesem Grund veröffentlichte das Amt im Juli 2013 eine Erläuterung mit der Empfehlung, auf Dashcams zu verzichten.[13] Das Bundesgericht entschied im Oktober 2019, dass Dashcam-Aufnahmen nicht als Beweis bei einem Verkehrsdelikt zugelassen sind, weil die Aufnahmen heimlich gemacht werden, und ließ offen, ob Aufnahmen bei schweren Straftaten verwertet werden dürfen.[14]

Für die Versicherung AXA Winterthur stellen Unfalldatenspeicher eine „bessere Alternative“ dar, da Dashcams nur ein „eingeschränktes Sichtfeld“ liefern würden.[15]

Dashcam-Aufnahme des Meteors von Tscheljabinsk

In Russland ist der Einsatz von Dashcams sehr weit verbreitet. Daraus resultierende skurrile oder drastische Aufzeichnungen wurden zum Internetphänomen.[16] Besonders Dashcam-Aufnahmen vom Meteor von Tscheljabinsk 2013 haben dazu beigetragen.

Zu den Gründen für die hohe Verbreitung werden häufige Unfallfluchten, korrupte Verkehrspolizei und vorgetäuschte oder provozierte Unfälle von Erpresserbanden gezählt. Aufnahmen von Dashcams wurden vor russischen Gerichten als Beweis akzeptiert und werden durch niedrigere Haftpflicht-Versicherungsprämien attraktiv.[17][18][19]

Die Nutzung von Dashcams ist gesetzlich zulässig.[20] In Großbritannien bieten einzelne Kfz-Versicherungen Rabatte an, wenn der Versicherungsnehmer eine Dashcam installiert.[21]

Was ist der Unterschied zwischen einer Dashcam und einer Actioncam?

Eine Action-Cam ist klein, unverwüstlich, einfach in der Handhabung und lässt sich im Außenbereich bei widrigen Verhältnissen auch unter Wasser einsetzen. Eine Dashcam kann im Oldtimer zum Mitschneiden der gefahrenen Fahrtstrecke inklusive der GPS-Daten und gefahrenen Geschwindigkeit genutzt werden.

Was ist eine Dashcam?

Eine Dashcam – auch Dash Cam – ist eine kleine Autokamera, die auf dem Armaturenbrett oder wie ein Navigationsgerät innen an der Windschutzscheibe des Autos angebracht wird.

Ist eine Dashcam erlaubt?

Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten. Wer aber mit der Kamera permanent ohne konkreten Anlass den Verkehr filmt, verstößt gegen Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.

Was ist die beste Dashcam?

Die besten Dashcam-Modelle im Vergleich.
Abask Dashcam mit Rückfahrkamera. ... .
Nextbase 422GW Dashcam. ... .
Azdome Autokamera. ... .
Mio MiVue 788 Connect Dashcam. ... .
Garmin DashCam 57. ... .
Rollei Dashcam 402. ... .
Viofo A119 Dashcam. ... .
Nextbase 622GW Dashcam..