Was bekomme ich wenn ich arbeitslos werde

Arbeitlos

Die belgische Sozialversicherung garantiert Ihnen ein Mindesteinkommen, wenn Sie arbeitslos sind. An Jugendliche wird dies erst nach einer Berufseingliederungszeit von 310 Tagen ausbezahlt. Wenn sie nach diesem Zeitpunkt noch stets keine Arbeit haben, erhalten Sie eine Eingliederungsbeihilfe.

Sobald Sie genügend Arbeitslosigkeitsrechte aufgebaut haben, kommen Sie für ein Arbeitslosengeld vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LAAB) in Frage. Dieses wird zuerkannt, wenn Sie ohne Ihr Zutun arbeitslos werden und für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ihr Arbeitgeber kann Sie auch vorübergehend arbeitslos melden. Sie bekommen dann eine Beihilfe vom LAAB in Höhe von 70 % Ihres Lohns.

Auch wenn Sie im Ausland gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist ausreichend, dass Ihr Job der Sozialversicherung unterliegen würde, wenn er in Belgien ausgeübt werden würde und dass Sie nach Ihrer Arbeit im Ausland mindestens 1 Tag als Lohnempfänger in Belgien gearbeitet haben.

Abhängig von Ihrer Situation kommen Sie auch in den Genuss bestimmter Extras zusätzlich zum Arbeitslosengeld. Ist Ihre Arbeitslosigkeit beispielsweise die Folge einer Kollektiventlassung? Dann erhalten Sie extra Begleitung bei Ihrer Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, wie z.B. Outplacement oder eine Beschäftigungszelle.

Für Arbeiter, Dienstboten und Arbeitnehmer mittels Dienstleistungsschecks sieht das LAAB eine Kündigungsentschädigung zusätzlich zum Arbeitslosengeld vor.

Ältere Arbeitnehmer, die gekündigt werden, kommen für das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage (Frühpension) in Frage. Ihr früherer Arbeitgeber bezahlt ihnen eine Zulage zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld, um die Differenz zum früheren Lohn auszugleichen.

Wer langfristig arbeitslos bleibt, hat Anspruch auf eine Zulage zum gewöhnlichen Kindergeld, wenn das Familieneinkommen niedrig ist.

Der Staat sieht zudem eine Reihe von Beschäftigungsmaßnahmenvor, um verletzlichen Gruppen einen Arbeitsplatz zu beschaffen.

Wer für seinen Lebensunterhalt vorübergehend oder auf Dauer nicht selbst sorgen kann, hat einen Anspruch auf Grundsicherung. Die Leistungen der Grundsicherung werden als Arbeitslosengeld II oder als Sozialhilfe auf Antrag gezahlt. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wenn sie hilfebedürftig sind. Sozialhilfe erhalten Hilfebedürftige, die nicht erwerbsfähig sind.

Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sind eine gesetzlich verankerte Unterstützungsleistung. Arbeitslosengeld II kann auch dann gezahlt werden, wenn das aus einer Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Nach dem Prinzip „Fördern und fordern“ muss jeder Erwerbsfähige, der staatliche Leistungen erhält, aktiv daran mitwirken, wieder in Arbeit zu kommen. Anderenfalls kürzt die Grundsicherungsstelle  (Jobcenter oder die Träger in der Kommune) die Leistungen. Auch die Sozialhilfe soll Hilfebedürftige grundsätzlich in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten diese Regelsätze für die Grundsicherung:

  • 382 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,

  • 345 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und

  • 306 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben,

  • 289 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,

  • 255 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und

  • 224 Euro für Kinder unter 6 Jahren.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in angemessener Höhe übernommen. Wenn das Warmwasser in der Wohnung – zum Beispiel mit einem Durchlauferhitzer – aufbereitet wird, werden diese Kosten zusätzlich zum Regelsatz anerkannt.

Die Regelsätze für Grundsicherungsempfänger werden jährlich fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2013 ist die reguläre jährliche Anpassung erfolgt. Sie orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von der Mitte des Vorjahres im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum der Mitte des Jahres.

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleiter werden bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Wer als Leistungsempfänger zwischen 800 und 1.000 Euro hinzuverdient, kann 20 Prozent anrechnungsfrei behalten.

Seit 2011 gibt es das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen. Auch Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Es gibt Zuschüsse für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindergarten und bis zu 10 Euro pro Monat für Sportverein oder Musikschule. Jedem Kind steht pro Schuljahr ein Zuschuss von 100 Euro für die Ausstattung mit Lernmaterial zu. Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder versetzungsgefährdet sind. Außerdem kann Geld für Tagesausflüge mit der Klasse beantragt werden.

Für die Leistungen des Bildungspakets sind die Kommunen zuständig. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld richten ihre Anträge an die Kommune im Jobcenter.

Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, nennen die Kreise oder kreisfreien Städte – erreichbar zum Beispiel im Rathaus oder im Bürgeramt – den richtigen Ansprechpartner.

Was kann ich beantragen wenn ich arbeitslos werde?

Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II infrage..
Schulausflüge..
Mittagessen in der Kita oder Schule..
Sportverein oder Musikschule..

Was passiert wenn man plötzlich arbeitslos wird?

Spätestens aber am ersten Tag ohne Beschäftigung müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie entweder online oder vor Ort den Antrag dazu ausfüllen. Dafür brauchen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man wenn man 450 Euro Job hat?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und einen 450 Euro Minijob annehmen, reduziert sich Ihr ALG II im Regelfall um 280 Euro. Von den 450 Euro sind zunächst 100 Euro pauschal anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 350 Euro sind nur 20 Prozent, also 70 Euro, anrechnungsfrei.

Kann man sich arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melden?

Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I. Arbeitssuchend melden muss man sich bereits drei Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bzw. drei Tage nach der Kündigung.