Was bedeuten bei job anzeigen die abkuerzungen m w d

In Stellenanzeigen liest man immer häufiger die Abkürzung (m/w/d). Aber was bedeutet das eigentlich? Wir erklären, wofür (m/w/d) steht und welche ähnlichen Abkürzungen es noch gibt.

Was bedeuten bei job anzeigen die abkuerzungen m w d

m/w/d in Stellenanzeigen – was bedeutet das?

Wenn ihr in Stellenanzeigen nach einem neuen Job sucht, findet ihr häufig das Kürzel (m/w/d). Hier seht ihr, wofür die einzelnen Buchstaben stehen:

  • m = männlich
  • w = weiblich
  • d = divers

Im Video zeigen wir außerdem die wichtigsten Chat-Abkürzungen:

männlich, weiblich, divers? – Erklärung des „d“

Während früher in Stellenanzeigen nur „männlich“ (m) oder „weiblich“ (w) genutzt wurde, genügt das in modernen Zeiten nicht mehr. Grundlage ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017, durch den eine dritte Geschlechter-Beschreibung eingeführt werden muss, um die „geschlechtliche Identität“ und vor „Diskriminierungen wegen (...) [des] Geschlechts“ zu schützen. Zitat:

„Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.“

Das Kürzel (d) wurde also inbesondere auch im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für Menschen eingeführt, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen oder sich keinem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen können – oder möchten.

In Stellenanzeigen werden somit alle drei möglichen Geschlechterarten respektiert und akzeptiert. Unternehmen, welche die Job-Angebote ausschreiben, sichern sich damit des Weiteren gegen Vorwürfe der Geschlechterdiskriminierung ab.

Hier sind die wichtigsten Abkürzungen für WhatsApp und Co:

Erklärung weiterer Abkürzungen

Neben der erklärten Abkürzung (m/w/d) findet man mitunter auch folgende Abkürzungen:

  • (m/w/a) = männlich/weiblich/anders
  • (m/w/gn) = männlich/weiblich/geschlechtsneutral
  • (m/w/i) = männlich/weiblich/intersexuell
  • (m/w/i/t) = männlich/weiblich/intersexuell/transsexuell
  • m/w/x) = männlich/weiblich/egal (x = Geschlecht nicht definiert)
  • m/w/*) = männlich/weiblich/Asterisk (* = beliebiges Geschlecht oder Fußnote)

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„(m/w/d) gesucht“ – wo kommt das d in den Stellenanzeigen her?

Veröffentlicht am 30.09.2020 | Lesedauer: 4 Minuten

Was bedeutet das I in der Stellenanzeige?

Auf dem Stellenmarkt wimmelt es zur Zeit von neuen Abkürzungen. Die Geschlechtsneutralität wird zum Beispiel durch die Angabe „m/w/i“ gekennzeichnet. I steht dabei für intersexuell.

Quelle: WELT/ Laura Fritsch

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„Produktionsleiter (m/w/d) Tagebau gesucht“ – solche Stellenanzeigen irritieren Bewerber. Sie fragen sich, wofür das D steht. Für „deutsch“? Für „dauerhaft“? Die Antwort ist komplizierter.

Stellenanzeigen sind selten eine unterhaltsame Urlaubslektüre, verständlich sollten sie aber sein. Viele aktuelle Ausschreibungen dürften allerdings Stellensuchende eher verwirren als erhellen. Wer aktuell durch Stellenmärkte streift, stößt dort auf eine kryptische Ballung von Abkürzungen. Etwa auf einer Fachseite für die Kunststoffbranche: Eine Firma aus Sinzig suchte dort einen Projektingenieur/Projektleiter (m/w/d). Nicht wenige Interessenten dürften angesichts der Jobbezeichnung ins Grübeln geraten: Wofür bloß steht das D? Und wofür das X und das I, die anderswo auftauchen?

Die Codes signalisieren geschlechtsneutrale Stellenanzeigen. Bisher schon schrieben die Personalabteilungen hinter die Jobbezeichnungen das Kürzel „m/w“ für „männlich/weiblich“, um dem Vorwurf der Geschlechterdiskriminierung zu entgehen. Die neuen Buchstaben wie d, x oder i gehen noch einen Schritt weiter: Sie sollen all jene Personen adressieren, die sich in keinem der beiden Geschlechter wiederfinden.

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Auslöser für die Formulierungen ist ein spektakuläres Urteil aus Oktober 2017. Damals entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass es im Geburtenregister neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht eintragen zu lassen. Das sei nötig, um die geschlechtliche Identität auch derjenigen zu schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Firmen sollten sich anpassen

Geklagt hatte eine intersexuelle Person, die sich weder als Mann noch als Frau identifiziert und im Personenstandsregister als inter/divers bezeichnet werden wollte. Weil die Beamten sich geweigert hatten, zog die betroffene Person durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht. Intersexuelle Personen lassen sich von Geburt an nicht eindeutig einem biologischen Geschlecht zuordnen.

Schon kurz nach dem Urteil machten Arbeitsrechtler darauf aufmerksam, dass es künftig nicht mehr ausreichen werde, in Stellenanzeigen hinter die Positionsbeschreibung lediglich ein „m/w“ oder „w/m“ einzufügen. Mit diesen beiden Abkürzungen allein seien künftig nicht mehr alle Geschlechter erfasst und das öffne Tür und Tor für Diskriminierungsvorwürfe.

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Auch Steffen Nguyen-Quang, Arbeitsrechtler bei der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons, empfiehlt seinen Kunden geschlechtsneutrale Stellenanzeigen: „Wir raten unseren Mandanten, ihre Stellenbeschreibungen zu ändern“, sagt der Fachanwalt. „Zwar hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht zu Gesetzesänderungen geführt, aber in der Literatur herrscht Einigkeit, dass man das Urteil auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Stellenausschreibungen beziehen muss.“

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Andernfalls riskierten die Unternehmen teure und imageschädigende Klagen. Besonders riskant seien Angriffe sogenannter AGG-Hopper, warnt der Anwalt: „Diese Personen bewerben sich gezielt auf falsch formulierte Ausschreibungen, teilweise mit Profilen, die häufig überhaupt nicht passen“, berichtet Nguyen-Quang. „Wenn sie dann nicht genommen werden, klagen sie wegen Diskriminierung.“

Und dann gibt es auch noch X und I

Die Personaler in den Unternehmen reagieren und formulieren ihre Stellenanzeigen immer häufiger geschlechtsneutral. Ein fester Standard hat sich dabei noch nicht etabliert, und deshalb geht es in den Stellenanzeigen derzeit noch drunter und drüber: Im Schwarzwald wurde ein Gebietsverkaufsleiter (m/w/d) gesucht, in Köln ein Sicherheitstechniker (m/w/i) und in Berlin ein Rechtsanwalt (m/w/x).

Das Kürzel „d“ steht dabei für „divers“ bzw. die englischsprachige und wohl elegant klingende Formel „diverse“, das I für „intersexuell“. Das X soll vermutlich schlicht alle weiteren geschlechtlichen Formen jenseits von weiblich und männlich umfassen. Bei den Formulierungen lauern allerdings Fallstricke: Wer beispielsweise nur ein I hinter die Positionsbezeichnung setze, schließe damit alle Transsexuellen aus.

Transsexuelle, Menschen also, die biologisch zwar einem Geschlecht zugeordnet werden können, sich tatsächlich aber dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, werden zwar in dem Urteil der Verfassungsrichter nicht explizit erwähnt. In der juristischen Literatur gehe man aber inzwischen davon aus, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch für Transsexuelle gelte, sagt Fachanwalt Nguyen.

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Er rät Unternehmen, die neuen Abkürzungen für die Imagewerbung zu nutzen, um sich als besonders offen zu präsentieren. „Die Personalabteilungen sollten nicht so sehr darauf achten, was sie tun müssen, um gerade eben noch gesetzeskonform zu sein, sondern die neuen Kürzel offensiv einsetzen, um sich als divers darzustellen.“

Bei vielen Bewerbern sorgen die Kürzel allerdings offenbar für Verwirrung. Ein klares Signal dafür ist die Zahl der Suchanfragen bei Google nach der Kombination „m/w/d“. Seit März ist die Zahl dieser Anfragen in die Höhe geschossen. Auch Personalberater Christoph Athanas berichtet von Verwirrung: „Mir hat neulich ein Seminarteilnehmer erzählt die hätten ne Stelle mit m/w/d (=divers) ausgeschrieben und Nachfragen bekommen ob das männl,/ weibl./ deutsch (!) – bedeuten würde“, schreibt er auf Twitter.

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Dieser Artikel wurde erstmals im August 2018 veröffentlicht.

Was bedeutet das D in der Stellenanzeige?

Hinter dem Buchstaben „d“ verbirgt sich „drittes Geschlecht“ oder „divers“, das „i“ steht für intersexuell und das “x“ soll schlichtweg alle Geschlechter neben dem männlichen und dem weiblichen ausdrücken.

Was versteht man unter MWD?

Es handelt sich dabei ganz einfach um die Angabe des dritten Geschlechts. Neben dem “m” für “männlich” und “w” für “weiblich” gibt es verschiedene Zusätze mit unterschiedlichen Bedeutungen. Das “d” steht für “divers”, “i” für “inter”, “gn” für “geschlechtsneutral”oder “x” für ein nicht näher spezifiziertes Geschlecht.

Ist MWD verpflichtend?

Besteht eine (m/w/d) Pflicht? Entgegen vieler Meinungen sind Arbeitgeber:innen laut dem AGG nicht dazu verpflichtet, Abkürzungen wie (m/w/d) oder Abwandlungen hiervon in Stellenausschreibungen zu verwenden.

Was darf nicht in einer Stellenausschreibung stehen?

Bewerbende dürfen in Stellenanzeigen nicht aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden (§ 1 AGG). Ausnahmen gibt es nur wenige (siehe unten). Stellenanzeigen müssen also möglichst merkmalsneutral formuliert sein.