Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Vor einigen Monaten bekam ich in den Abendstunden einen Anruf einer Mutter, die ich seit einigen Jahren in unregelmäßigen Abständen betreue. Sie war regelrecht panisch und noch bevor ich wirklich wusste, was passiert war, fragte sie verzweifelt, wann das Jugendamt ihr das Kind entziehen darf. Hintergrund war ein häuslicher Streit, der in Handgreiflichkeiten zwischen meiner Klientin und ihrem Ehemann endete. Die Nachbarn hatten daraufhin die Polizei gerufen und diese wiederum meldete den Einsatz an das örtliche Jugendamt, da sich in der Wohnung neben dem Ehepaar auch die beiden kleinen Kinder befanden. Meine Klientin hatte nun große Angst, dass ihr ihre beiden Kinder weggenommen werden könnten.

Da ich in meinen Beratungen immer wieder erlebe, dass die Angst, dass das Kind aus der Familie genommen wird, eine Kontaktaufnahme zum Jugendamt verhindert oder zu Panik führt, wenn eine Meldung gemacht wird, habe ich mich entschieden, dazu einen eigenen Artikel zu schreiben. Denn meine Erfahrung ist, dass es in den allermeisten Fällen gar keine Rolle spielt, wann das Jugendamt den Eltern das Kind entziehen darf. Es steht in der Regel gar nicht zur Debatte, weil andere Hilfsmöglichkeiten in Frage kommen.

Ein kurzer Überblick

Wenn das Jugendamt ein Kind fremdunterbringt, findet eine sogenannte Inobhutnahme statt. Es gibt sehr klare gesetzliche Regelungen, die festlegen, wann das Jugendamt Eltern das Kind entziehen darf. Der Gesetzgeber hat hierfür hohe Hürden angelegt, um Willkür zu vermeiden und die Rechte der Eltern nicht unnötig zu beschneiden. Auch das Jugendamt versucht Inobhutnahmen möglichst zu vermeiden. Warum das so ist, wann eine Inobhutnahme tatsächlich gerechtfertigt ist und wie es dann weitergeht, erkläre ich dir in diesem Artikel. Außerdem stelle ich dir einige der wichtigsten Hilfsmöglichkeiten des Jugendamtes vor, die, wenn irgend möglich, einer Inobhutnahme vorgezogen werden.

Rechtliche Grundlagen einer Inobhutnahme – wann darf und wann muss das Jugendamt Eltern ein Kind entziehen?

Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Ich will hier gar nicht groß mit Paragraphen um mich werfen, aber zwei sind wichtig zu kennen. Da ist zum einen § 8a SGB VIII. Hier geht es um den Schutzauftrag, der dem Jugendamt obliegt. In aller Regel ist hier eine Unterabteilung des Jugendamtes, der Allgemeine Soziale Dienst – kurz ASD – zuständig. Werden dem ASD Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bekannt, muss er handeln. Das Kindeswohl ist unter dem Aspekt der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Kindes zu verstehen. Sehr häufig melden Schulen oder Kindergärten Auffälligkeiten, aber auch Polizeieinsätze oder aufmerksame Nachbarn können zu einer Meldung über den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung führen.

Abläufe nach einer Meldung

Der § 8a SGB VIII legt sehr genau fest, wie mit einer solchen Meldung umzugehen ist. Denn eine Meldung an sich ist noch keine feststehende Kindeswohlgefährdung, sondern ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, den jemand äußert. Deshalb ist der erste Schritt immer, dass sich mehrere Mitarbeiter des ASD zusammensetzen und die Meldung auf Glaubwürdigkeit, Grad der Gefährdung und, damit verbunden, Dringlichkeit überprüfen. Damit Willkür möglichst ausgeschlossen werden kann, darf nie nur ein Mitarbeiter allein eine Einschätzung vornehmen.

Glaubwürdigkeit einer Meldung

Die Glaubwürdigkeit ist immer dann relevant, wenn eine Meldung beispielsweise anonym von einem Nachbarn gemacht wurde. Gar nicht so selten schwärzen sich Nachbarn nämlich auf Grund anderer Differenzen gegenseitig beim Jugendamt an. Die Kollegen dort wissen das und beurteilen derartige Meldungen dementsprechend kritisch. Aber auch Meldungen, die gemacht wurden, weil derjenige über vier Ecken etwas gehört hat, haben keinen hohen Glaubwürdigkeitsgrad. Das ist wie das Prinzip der stillen Post – je mehr Menschen eine Geschichte weitererzählen, desto weiter ist diese Geschichte letztlich von der Wahrheit entfernt.

Wie hoch ist die tatsächliche Gefahr?

Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Der Grad der Gefährdung und die Dringlichkeit eines eventuellen Handelns hängen untrennbar zusammen. Denn je höher der Grad der Gefährdung, desto schneller muss gehandelt werden. Meldet beispielsweise eine Schule, dass ein Kind mit Würgemalen am Hals in die Schule gekommen ist, besteht eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes. In diesem Fall ist ein schnelles Eingreifen definitiv notwendig. Berichtet das Kind von regelmäßigen Ohrfeigen, besteht auch eine Gefährdungslage, jedoch muss hier nicht innerhalb der nächsten Minuten gehandelt werden und das Kind wird auch nicht zwingend aus der Familie genommen.

Nach der Einschätzung der Gefährdungslage

Der nächste Schritt führt dann auch zum nächsten Paragraphen – dem § 42 SGB VIII. Stellen die Mitarbeiter des ASD fest, dass tatsächlich eine Gefährdung für das Kind vorliegt, sind sie verpflichtet, angemessene Maßnahmen einzuleiten. Immer dann, wenn eine Gefährdung für die körperliche oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden, muss eine Inobhutnahme erfolgen. In diesem Fall wird das Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegestelle untergebracht.

Eltern müssen mit einbezogen werden

Die Eltern sind während des kompletten Prozesses mit einzubeziehen. Sie sollen also über die Inobhutnahme und die Gründe, die dazu geführt haben, informiert werden. In der Regel bedeutet das, dass das Kind untergebracht wird und die Eltern zeitgleich von einem Mitarbeiter des ASD über diese Unterbringung informiert werden. Meist findet noch am selben Tag ein Gespräch zwischen den Eltern und dem ASD statt. In diesem Gespräch soll geklärt werden, wie die Eltern die Situation einschätzen, ob eine Kooperationsbereitschaft der Eltern gegeben ist und welche Hilfsmöglichkeiten bestehen, damit das Kind möglichst schnell wieder zurückgeführt werden kann. Denn das ist in den meisten Fällen das Ziel: eine Rückführung des Kindes. Auch wenn das nicht immer möglich ist, steht dieses Ziel nahezu immer am Beginn des Prozesses und es wird regelmäßig geprüft, ob eine Rückführung umsetzbar ist.

Wann immer ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht, darf das Jugendamt das Kind also entziehen – einige Beispiele

Nachdem du nun einen Crash-Kurs in Sachen Rechtsgrundlagen einer Inobhutnahme bekommen hast, gehen wir im nächsten Abschnitt darauf ein, wann das Jugendamt den Personensorgeberechtigten tatsächlich das Kind entziehen darf oder sogar muss.

Inobhutnahmen sollen möglichst vermieden werden

Eine Fremdunterbringung eines Kindes ist immer die ultima ratio, also die letzte mögliche Maßnahme. Hat der ASD eine Gefährdungslage festgestellt, erstellt er ein sogenanntes Schutzkonzept. Grundlage eines Schutzkonzeptes bilden Informationen, die das Jugendamt vorher bei verschiedenen beteiligten Aktueren eingeholt hat.

Je nach Art der Meldung können das Erkenntnisse aus einer Untersuchung in einer Kinderschutz-Ambulanz, Gespräche mit KiTa oder Schule, die das Kind besucht oder auch Gespräche mit anderen Außenstehenden, die das Kind regelmäßig betreuen, sein. Da die Schweigepflicht vorübergehend ausgesetzt wird, sobald eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, unterliegen weder der ASD noch die befragten Institutionen oder Personen dieser Schweigepflicht. Das ermöglicht einen offenen Austausch aller Beteiligten zur Abwehr von Gefahr gegenüber dem Kind. Zuletzt seien noch die Hausbesuche erwähnt, die sehr oft stattfinden, um sich einen Überblick über das Lebensumfeld des Kindes verschaffen zu können. Wie genau ein Hausbesuch abläuft, habe ich in meinem Artikel Auf was achtet das Jugendamt bei einem Hausbesuch? für dich erklärt.

Im Rahmen dieses dann erstellten Schutzkonzepts ist die Inobhutnahme nur legitim, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Und für diese hohe Hürde gibt es einen guten Grund: Wann immer das Kind seinen Eltern entzogen wird, darf das Jugendamt nicht aus den Augen verlieren, dass dieses Entziehen eine Traumatisierung für das Kind bedeuten kann. Es muss also immer abgewogen werden, welche Traumatisierung schwerer wiegt – die der anhaltenden Situation zu Hause oder die der Inobhutnahme. Oft genug ist das eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Aber die allermeisten Mitarbeiter des Jugendamtes sind sehr verantwortungsbewusst und versuchen, die beste Lösung für das Kind zu finden.

Möglichkeiten, wann das Jugendamt das Kind dem Einflussbereich der Sorgeberechtigten entziehen darf

Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Folgende Situationen können jedoch in jedem Fall zu einer (zumindest vorübergehenden) Inobhutnahme führen:

  • Massive körperliche Gewalt (mit Verletzungsspuren wie blauen Flecken u. ä.; Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung der Verletzungen; Berichte des Kindes über Gewaltausübungen der Eltern)
  • Häusliche Gewalt (regelmäßige Gewalt unter den Eltern; massive Gewalt unter Geschwistern im Rahmen von Geschwisterrivalitäten; regelmäßige Polizeieinsätze im Elternhaus)
  • Starke Vernachlässigung (Unterernährung; unsauberes äußeres Erscheinungsbild; Kind ist spät abends allein unterwegs oder ist nachts häufig allein zu Hause)
  • Sexueller Missbrauch innerhalb der Familie
  • Massiv auffälliges Verhalten des Kindes (extreme Gewalt, Selbstgefährdung, Straftaten)
  • Massiv auffälliges Verhalten der Eltern (Anstiften des Kindes zu Straftaten, Drogenkonsum jeglicher Art)

Es gibt viele Fälle, in denen die Inobhutnahme nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt, um Zeit zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes zu gewinnen. Hierzu kann dann beispielsweise eine ambulante Hilfe in der Familie installiert werden, so dass das Kind nur für wenige Tage fremduntergebracht werden muss.

Kooperation

Entscheidend für einen solchen Weg ist jedoch die Kooperation mit dem Jugendamt. Stellt der ASD eine Gefährdung fest, befinden sich die Eltern des Kindes in einem sogenannten Zwangskontext. Das bedeutet, dass sie nicht mehr frei wählen können, ob sie eine Hilfe annehmen oder nicht. In solchen Fällen geht das Jugendamt davon aus, dass die Gefährdung nur mit Hilfe von außen abgewendet werden kann. Erklären sich die Eltern mit der Hilfe und der vorübergehenden Inobhutnahme einverstanden, kann das Schutzkonzept gemeinsam mit den Eltern beschlossen und umgesetzt werden.

Und wenn keine Kooperationsbereitschaft besteht?

Lehnen die Eltern die Unterbringung des Kindes ab, muss das Jugendamt sich binnen 48 Stunden nach Beginn der Inobhutnahme an das Familiengericht wenden. Das hat damit zu tun, dass das Jugendamt selbst den Eltern nicht die Personensorge entziehen kann. Stimmen die Eltern dem Schutzkonzept des Jugendamtes zu, behalten sie in der Regel auch die Personensorge für ihr Kind, denn sie signalisieren damit, dass sie die Gefährdung ebenfalls sehen und gemeinsam mit den Fachkräften an einer Lösung arbeiten wollen.

Die Inobhutnahme selbst entzieht den Eltern vorübergehend diese Rechte und darf deshalb maximal 48 Stunden dauern, ohne dass ein Familiengericht dem zugestimmt hat. Ich rate in der Regel dazu, der Unterbringung zuzustimmen, um die elterliche Sorge nicht zu verlieren und aktiv am Prozess der Lösungsfindung beteiligt zu sein. Aber natürlich gibt es auch hier Ausnahmen – das ist jedoch nur im persönlichen Gespräch zu klären, denn dafür muss ich die konkrete Situation beurteilen können.

Wie und wann sollte ich vorbeugen, damit ich gar nicht erst in die Situation komme, dass mir das Jugendamt das Kind entziehen darf?

Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Nachdem wir nun viel über die rechtlichen Grundlagen und die Abläufe bei einer Inobhutnahme gesprochen haben, kommen wir zum letzten wichtigen Bereich – der Prävention, also dem Vorbeugen, damit eine solche Situation gar nicht erst entsteht.

Gehen wir noch einmal zurück zu meiner Klientin aus meinem eingangs erwähnten Beispiel: Im Grunde hat sie alles richtig gemacht, denn sie hat für sich selbst verstanden, dass sie Hilfe benötigt. Grundsätzlich war ihr klar, dass die Meldung der Polizei an den örtlichen ASD richtig war, denn natürlich wusste auch sie, dass ihre Kinder unter einer solchen häuslichen Situation leiden. Da dies zwar der erste Polizeieinsatz bei ihr zu Hause war, es jedoch auch im Vorfeld schon immer häufiger zu Auseinandersetzungen zwischen den Eltern kam, wäre es natürlich noch besser gewesen, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.

Und hier sind wir beim springenden Punkt: Es ist völlig in Ordnung, sich an das Jugendamt zu wenden, bevor es selbst auf dich aufmerksam wird. Aus meiner jahrelangen beruflichen Erfahrung und den vielen Gesprächen mit Eltern beim Jugendamt weiß ich, dass es immer besser ist, die Initiative selbst zu ergreifen. Allein deshalb, weil es schon von Beginn an signalisiert, dass du das Problem erkannt hast und dir das Wohl deiner Kinder am Herzen liegt. Dann ist die Frage, wann das Jugendamt das Kind entziehen darf nämlich überhaupt nicht mehr relevant für dich, weil das Thema gar nicht erst aufkommt.

„Und wenn sie mir dann direkt das Kind wegnehmen?“

Ich weiß gar nicht mehr, wie oft ich diese ängstliche Frage schon gehört habe. Aber eines weiß ich sehr genau: Es kommt extrem selten dazu, dass Kinder aus der Familie genommen werden, wenn sich Eltern selbst an den ASD wenden und um Hilfe bitten. Ich selbst habe das tatsächlich in all den Jahren noch nie erlebt. Das liegt daran, dass weit vor einer tatsächlichen Gefährdungslage bereits eingegriffen werden kann und somit gar nicht erst eine Situation entsteht, die eine Gefährdung für das Wohl eines Kindes bedeuten könnte.

Mögliche Hilfen, die das Jugendamt anbieten kann

Wendest du dich selbst mit der Bitte um Hilfe an das Jugendamt, gibt es – je nach Ausgangslage – verschiedene Hilfsmöglichkeiten. Eine Hilfe bedeutet auch nicht immer zwingend, dass jemand zu dir nach Hause kommen muss. Ein paar der wichtigsten Hilfsmöglichkeiten stelle ich dir jetzt vor.

Klassische Hilfe: Die Sozialpädagogische Familienhilfe

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Die Sozialpädagogische Familienhilfe, kurz SPFH, kommt immer dann zum Einsatz, wenn zu Hause irgendetwas nicht gut läuft und die Familie Hilfe bei der Bewältigung benötigt. Dabei geht es nicht immer nur um die Eltern, sondern um die komplette Familie. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Team aus SPFHs eingesetzt wird, von dem ein Mitarbeiter speziell für die Eltern da ist und ein anderer dann für das Kind. Die einzelnen Träger arbeiten unterschiedlich und haben verschiedene Schwerpunkte in ihrer Arbeit. In der Regel ist es so, dass bei Hilfen im freiwilligen Kontext die Möglichkeit besteht, die SPFH zunächst auf neutralem Boden, beispielsweise bei einem Gespräch im Jugendamt, kennenzulernen und dann zu entscheiden, ob man sich eine Zusammenarbeit vorstellen kann. Denn letztlich muss auch die Chemie stimmen. Deshalb rate ich dazu, zu fragen, ob diese Möglichkeit besteht.

Sozialpädagogische Gruppenarbeit

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Die sozialpädagogische Gruppenarbeit richtet sich in erster Linie an Kinder, allerdings werden oft auch die Eltern in die Gruppen mit einbezogen. Für viele Familien, deren Kinder auffälliges Verhalten zeigen, sobald die Eltern nicht greifbar sind, ist dieses Angebot eine gute Lösung. Haben Kinder beispielsweise mit hoher Aggressivität zu kämpfen und eine innerfamiliäre Ursache kann ausgeschlossen werden, gibt es Gruppen, in denen Kinder mit ähnlichen Problemlagen lernen, besser mit ihrer Wut umzugehen und ihre Impulse besser zu steuern.

Diese Gruppen finden meist im Nachmittagsbereich an ein bis zwei Tagen in der Woche statt. Angeleitet werden sie von Fachkräften in Bezug auf das Problemthema und die Teilnahme erstreckt sich in der Regel über einen relativ langen Zeitraum. So wird gewährleistet, dass eine Veränderung sich langsam, aber dafür nachhaltig entwickeln kann.

Familientherapeutische Angebote

Liegen in der Familie Probleme vor, die therapeutisch bearbeitet werden müssen, gibt es familientherapeutische Angebote für die Betroffenen. Die Arbeit findet meist bei der Familie zu Hause statt und ist beispielsweise für Familien geeignet, in denen Traumatisierungen aufgetreten sind oder in denen Kinder psychische Auffälligkeiten zeigen, deren Ursprung im familiären Kontext vermutet wird.

Wann kann man einer mutter das kind wegnehmen

Vermittlung an Beratungsstellen

Ist keine Hilfe zu Hause gewünscht, gibt es auch die Möglichkeit, sich in verschiedenen Beratungsstellen beraten zu lassen. Hier stellt der ASD dann bei Bedarf einen Kontakt her. Nützlich sind solche Angebote beispielsweise für Eltern, die für den Umgang mit einer konkreten Situation gern eine Beratung hätten. Der weisse Ring käme dann beispielsweise bei Gewalterfahrungen in Frage, Familieberatungsstellen bei leichteren Erziehungsschwierigkeiten oder Schulberatungsstellen bei schulischen Problemen.

Wie verhielt es sich in dem Beispiel mit meiner Klientin – wann darf das Jugendamt in einem solchen Fall das Kind entziehen?

Während meines Telefonats mit meiner Klientin ging ich gemeinsam mit ihr schon die Gefährdungsbereiche durch. Zudem verabredete mit ihr, dass wir am kommenden Tag gemeinsam zum ASD gehen würden, um aktiv das Gespräch zu suchen. Außerdem beruhigte ich sie im Hinblick auf ihre Angst, dass ihr die Kinder weggenommen werden könnten. Diese Wahrscheinlichkeit war wirklich gering, da es sich hier um einen einzelnen Polizeieinsatz gehandelt hatte und keiner ernstlich verletzt wurde. Darüber hinaus hatte meine Klientin noch am selben Abend dafür gesorgt, dass der Vater der Kinder vorerst nicht zu Hause wohnen würde. Damit hatte sie jegliche Gefährdung bereits selbst abgewendet und es gab keine Notwendigkeit mehr, ihr die Kinder zu entziehen.

Gemeinsam mit beiden Eltern sprachen wir dann am Folgetag mit dem zuständigen Sachbearbeiter des ASD und entwickelten einen Hilfeplan für die Familie. Der Vater der Kinder erklärte sich dazu bereit, auch im Interesse seiner Kinder eine Therapie zu machen und erst nach Abschluss dieser Therapie wieder zu Hause einzuziehen. Das war auch im Sinne meiner Klientin, da sie die Beziehung zu ihrem Mann nicht aufgeben wollte, gleichzeitig aber spürte, dass es so nicht weitergehen konnte.

Letztlich reichte dieser Familie völlig, im Abstand von ein paar Monaten mit dem zuständigen Mitarbeiter des ASD zu besprechen, wie es lief und nach einem Jahr war selbst das nicht mehr nötig. Eine Herausnahme der Kinder stand in der Tat nicht ein einziges Mal zur Debatte, weil beide Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollten und hart daran arbeiteten. Heute leben alle wieder zusammen unter einem Dach und sind froh, diese schwierige Zeit zusammen gemeistert zu haben.

Ein Fazit zu der Frage, wann das Jugendamt Eltern das Kind entziehen darf und ob es das überhaupt tut

Ich hoffe, dass es mir mit diesem Artikel gelungen ist, die Angst vor dem Jugendamt ein wenig einzudämmen. Ich möchte hier wirklich eine Lanze für die Mitarbeiter der Jugendämter brechen, denn den allermeisten geht es schlicht um das Wohl der Kinder und sie haben kein Interesse daran, Familien auseinanderzureißen. Natürlich gibt es Situationen, in denen es keine andere Wahl gibt, als die Kinder zu schützen und aus der Familie zu nehmen, aber das ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme.

Insofern ist die Frage, wann das Jugendamt Eltern das Kind entziehen darf im Grunde nicht halb so wichtig wie die Frage, wie das Jugendamt dir helfen kann. Denn nur darum geht es. Ich berate dich gern individuell, wenn du Fragen zu diesem Thema hast. Sollte dein Kind in Obhut genommen worden sein, kannst du dich ebenfalls gern an mich wenden, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Ich kann dir aus meiner Erfahrung heraus wertvolle Tipps geben, wie du am besten mit der Situation umgehen kannst. Wenn es dringlich ist, ist das auch sehr kurzfristig möglich. Schreibe mir hierzu einfach über mein Kontaktformular und ich melde mich dann schnellstmöglich bei dir.

Kann der leibliche Vater der Mutter das Kind wegnehmen?

In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.

Wann darf man der Mutter das Kind wegnehmen?

Immer dann, wenn eine Gefährdung für die körperliche oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden, muss eine Inobhutnahme erfolgen. In diesem Fall wird das Kind in einer Einrichtung oder einer Pflegestelle untergebracht.

Welche Chancen hat ein Vater auf das Sorgerecht?

Mit der Geburt ihres Kindes erhalten verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Daran ändert sich auch nichts bei einer Scheidung oder Trennung – sofern ein Familiengericht nichts anderes entscheidet.

Wann kann das Kind mit dem Vater bleiben?

Wann kann ein Kind selbst entscheiden, ob es zum Vater/zur Mutter will? Ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Kinder beim Umgangsrecht mitentscheiden, ob sie den Umgang beim familienfernen Elternteil weiterhin aufrechterhalten wollen.