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Wenn Sie ein Testament richtig verfassen möchten, treffen Sie eine gute Entscheidung und nehmen sich am besten ein Testament Muster als Vorlage. Sie gestalten die Erbfolge nach Ihren Wünschen. Eines ist dabei aber unbedingt zu bedenken. Testamente müssen formsicher gestaltet werden. Damit Sie keine Fehler begehen, haben wir für Sie den folgenden Artikel verfasst. Das Wichtigste für Sie zum Thema "Testament Muster: Testament richtig verfassen":
Warum ist die Form des Testaments so wichtig?Die Formerfordernisse eines Testaments werden oft unterschätzt. Formfehler führen unweigerlich zur Formunwirksamkeit. Auf die Form kommt es aber zwangsläufig an, da Testamente nur so vor Fälschungen möglichst geschützt und im Erbfall anerkannt werden. Und gerade dann, wenn eine Person als Erbe oder gar als Alleinerbe eingesetzt wird, nutzt ein vermeintlicher Erbe oder ein enterbter Verwandter oft jede Kleinigkeit, um die Form des Testaments zu beanstanden. Immerhin sind nach der Einschätzung von Juristen gut 90 Prozent aller Testamente aus meist einfachen formellen Gründen unwirksam oder anfechtbar. Dann geht Ihr „letzter Wille“ ins Leere. Sie können dieses Risiko aber relativ leicht vermeiden, wenn Sie die wichtigsten Grundsätze beherzigen, auf die es für ein formwirksames Testament ankommt. Ein Testament Muster gibt Ihnen Orientierungshilfe, um ein Testament richtig zu verfassen. Expertentipp: Neben einer formwirksamen Gestaltung sollten Sie auch darauf achten, dass Ihr Testament inhaltlich so bestimmt formuliert ist, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich zum Ausdruck kommt. Hierbei geht es beispielsweise darum, dass Sie mit einem Testament einen gesetzlichen Erben vielleicht enterben und Pflichtteilsansprüche entstehen, dass Sie Ihren Wunscherben so deutlich bezeichnen, dass Zweifel ausgeschlossen bleiben oder Sie Schenkungen zu Lebzeiten auf einen Erbteil anrechnen möchten. Diese inhaltlichen Fragen sind Gegenstand gesonderter Texte, die Sie auf unserer Website nachlesen können. Sofern Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihr Testament richtig verfassen, sollten Sie unbedingt juristischen Rat in Anspruch nehmen. Ihr schönstes, hoffentlich formwirksam formuliertes Testament verpufft möglicherweise, wenn es inhaltliche Fehler aufweist. Benutzen Sie auf jeden Fall ein Testament Muster. Testament richtig verfassenVerfassen Sie ein Testament, sind Sie der Erblasser. Sie regeln für den Fall Ihres Ablebens Ihren Nachlass und bestimmen, was mit Ihren Vermögenswerten geschieht. Ein Testament wird auch als „letztwillige Verfügung“ oder als „Verfügung von Todes wegen“ bezeichnet. Auch das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten und der Erbvertrag sind solche letztwilligen Verfügungen. Expertentipp: Sie können Ihr Testament selbst schreiben. Sie brauchen es nicht vor einem Notar beurkunden oder von irgendwem beglaubigen zu lassen. Als Sicherheit reicht es bereits, wenn eine neutrale Person den Text zusätzlich unterschreibt und als Zeuge bekundet, dass Sie den Text verfasst haben. Nur wenn Sie 100-% sicher gehen wollen, dass Sie nicht nur Ihr Testament schreiben, sondern auch seine absolute Formwirksamkeit und Unanfechtbarkeit sicherstellen möchten, sollten Sie Ihr Testament vor dem Notar erklären oder als offenes vorgefertigtes Schriftstück einem Notar übergeben. Möchten Sie sich individuell beraten lassen, sollten Sie vorher anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanwalt wird sich die Zeit nehmen, Ihre Gegebenheiten und Wünsche individuell zu erfassen, Sie dazu individuell beraten und wird vor allem seine praktischen Erfahrungen, die er in seiner erbrechtlichen Praxis meist macht, direkt umsetzen und Ihnen zugutekommen lassen. Im Detail bedeutet dies für die Verfassung eines formsicheren Testaments:
Expertentipp: Sie können Ihr Testament verfassen und im neuen Text den Inhalt jederzeit abändern. Wenn Sie Änderungen wünschen, sollten Sie Ihr Testament stets neu schreiben und das alte Testament nur als Testament Muster benutzen. Verzichten Sie darauf, ein früheres Testament auf dem Papier abzuändern, zu ergänzen oder zu korrigieren. Sie schaffen möglicherweise Missverständnisse und Ansätze für spätere Beanstandungen. Besser ist, wenn Sie Ihr Testament schreiben und dafür ein neues Stück Papier verwenden und alles erneut handschriftlich zu Papier bringen. Damit ist sicherlich ein gewisser Aufwand verbunden. Sie ersparen sich und Ihren Familienangehörigen aber damit möglicherweise erheblichen Ärger und wahren den Familienfrieden. Wenn Sie ein Testament neu schreiben, sollten Sie im ersten Satz darauf hinweisen, dass Sie Ihr früheres Testament mit Datum vom … widerrufen. Dann können Sie Ihr Testament richtig verfassen, indem Sie es neu schreiben. Sie stellen damit klar, dass Ihr früheres Testament hinfällig ist und auch eventuell auftauchende Kopien nicht mehr verwendet werden dürfen. Alternative 1: Gemeinschaftliches Testament unter EhegattenSind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie mit Ihrem Partner ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen. Ein solches gemeinschaftliches Testament ist umgangssprachlich auch als Berliner Testament bekannt. Sie müssen aber unbedingt verheiratet oder als Lebenspartner im Partnerschaftsregister eingetragen sein. Beim gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn Sie beschließen, dass ein Partner das Testament schreiben soll. Dann braucht der andere Partner lediglich noch mit seinem Namen und möglichst auch noch mit dem Datum zu unterschreiben. Alternative 2: ErbvertragBeim Erbvertrag vereinbaren Sie mit einer dritten Person, die natürlich auch Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sein kann, eine erbvertragliche Regelung. Im Unterschied zum einfachen Testament verpflichten Sie sich vertraglich und können die Vereinbarung nicht mehr ohne weiteres widerrufen. Der Erbvertrag ist beurkundungsbedürftig und kann nur vor einem Notar vereinbart werden. Wenn Kinder den Pflichtteil verlangenBeim gemeinschaftlichen Testament unter Ehegatten setzen sich die Ehepartner meist jeweils gegenseitig zum Erben ein. Sind Kinder vorhanden, werden diese meist als Schlusserben bestimmt und erben erst, wenn auch der überlebende Ehepartner verstirbt. Das Problem dabei entsteht oft dadurch, dass ein Kind bereits beim Ableben des zuerst versterbenden Ehepartners seinen Pflichtteil verlangt. Dann ist der überlebende Ehepartner im ungünstigsten Fall vielleicht gezwungen, Vermögenswerte, meist das Elternhaus, vorzeitig zu verkaufen, um die Liquidität für den Pflichtteil zu beschaffen. Sie können diese, für den überlebenden Ehegatten unangenehme Situation vermeiden, indem Sie im gemeinschaftlichen Testament eine Strafklausel vereinbaren. Eine Strafklausel hat zum Inhalt, dass ein Kind, das bereits beim Tode des zuerst versterbenden Elternteils seinen Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils nur noch den Pflichtteil erhalten soll. Da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, verzichtet das Kind in diesem Fall zwangsläufig auf die Hälfte seines Erbteils. Testament MusterEin Testament Muster erleichtert es Ihnen, wenn Sie Ihr Testament richtig verfassen wollen. Doch Vorsicht, denn Sie dürfen das Testament Muster nicht gedankenlos übernehmen. Überlegen Sie genau, was Sie in Ihr Testament schreiben wollen. Eine erste Orientierungshilfe für Testament Muster bieten folgende Beispieltexte. Sie müssen selbstverständlich stets auf Ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmt werden, um das Testament richtig zu verfassen. Praxisbeispiel: Testament MusterEinfaches Testament richtig verfassen Mein letzter Wille / Testament Ich, Vorname, Familiennname, Adresse, Geburtsdatum, bestimme zu meinen Erben: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse. Ort, Datum Unterschrift Vorname, Familienname Gemeinschaftliches Testament richtig verfassen Wir, Vorname, Familienname Ehepartner 1 / Vorname, Familienname Ehepartner 2, setzen uns gegenseitig zu unseren alleinigen Erben ein. Derjenige von uns, der länger lebt, soll der unbeschränkte und alleinige Erbe des zuerst Verstorbenen sein. Zu Erben des länger Lebenden bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder. Falls ein Kind nach dem Ableben des zuerst versterbenden Elternteils vom überlebenden Elternteil den Pflichtteil verlangt, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen, so dass es auch vom zuletzt versterbenden Ehegatten nur noch den Pflichtteil erhält. Ort, Datum (am besten von jedem Ehegatten eigens geschrieben) Unterschriften Vorname, Familienname Ehepartner 1, Vorname, Familienname Ehepartner 2 Weiterführende LinksAutor: Henrick Kurt Wertheim Wie schreibe ich ein Testament ohne Notar Muster?Ein privates Testament schreiben Sie selbst. Sie müssen es handschriftlich und lesbar verfassen, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit ihrem vollen Namen unterschreiben, damit Ihr Testament gültig ist.
Wie setze ich ein handschriftliches Testament auf?Ein privates Testament muss der Erblasser handschriftlich, eigenhändig und lesbar verfassen. Das Testament muss das Datum und den Ort, den vollen Namen und die eigene Unterschrift enthalten. Es muss außerdem klar und detailliert verfasst sein, damit es nicht zu falschen Interpretationen kommt.
Wie schreibe ich ein privates Testament?Die Formvorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament sind im § 2247 BGB geregelt:. Ein privates Testament muss vom Erblasser persönlich und vollständig handschriftlich verfasst werden. ... . Der Erblasser muss das Testament am Ende des Dokuments unterzeichnen, vorzugsweise mit Vor- und Nachnamen.. Wie soll ein handgeschriebenes Testament aussehen?Vollständig handschriftlich und eigenhändig vom Erblasser zu schreiben! Angabe von Ort und Datum Nachtrag, Monat und Jahr! Eigenhändige Unterschrift des Erblassers! Spätere Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen sind erneut zu unterschreiben und sollten ebenfalls mit Ort und Datum der Änderung gekennzeichnet sein!
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