Kann man nach 30 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Die Rente mit 63 ist in vielen Facetten möglich. Mal als abschlagsfreie Rente oder mit Rente mit Abzügen.

Die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit ist bei vielen bekannt als Rente mit 63, als vorzeitige Altersrente mit 63 oder als Frührente. Der Begriff Frührente ist mehrdeutig. Er wird auch für die Erwerbsminderungsrente gebraucht. In unserem Renten-ABC betrachten wir die Frührente als Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit.


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Was steckt hinter der Rente mit 63 nach 35 Jahren?

Die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit wird im Gesetz Altersrente für langjährig Versicherte genannt. Sie ist in den §§ 36, 236 SGB VI geregelt.

Versicherte haben einen Rentenanspruch für die Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67.Lebensjahr vollendet und 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nach Vollendung des 63.Lebensjahres möglich, § 36 SGB VI.

Die allgemeine Regelaltersgrenze ist auf das 67.Lebensjahr angehoben worden.


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Damit veränderten sich auch die Altersgrenzen, in dem man in die Rente mit 63 nach 35 Jahren gehen kann. Denn auch diese Rente ist abschlagsfrei möglich. Sie ist dafür aber kaum bekannt.

Entlassungswelle bei VW, BMW, Audi und Mercedes geplant: früher in Rente gehen mit rentenbescheid24.de

§ 236 SGB VI enthält eine Vertrauensschutzregelung für diese Rente

Ist der Versicherte vor dem 01.01.1964 geboren, kann mit Vollendung des 65.Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Auch hier ist die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten im Jahr 2021 auf 46.060€ angehoben


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Für diejenigen die vor dem 01.01.1949 geboren sind, haben aber Anspruch auf die abschlagsfreie Rente erst nach Vollendung des 65.Lebensjahres. Denn die Altersgrenzen werden auch wie bei anderen Rentenarten bis zum 31.12.1963 angehoben.

Beispiel:

Hugo Rentner, am 10.05.1954 geboren, möchte wissen, wann er frühestmöglich mit Abschläge in Rente gehen kann. Laut Rentenauskunft hat er seine 35 Jahre Wartezeit am 01.02.2017 erfüllt.

Ergebnis:

Hugo erreicht das 63. Lebensjahr am 10.05.2017. Das Gesetz sagt, dass er dann die Rente mit 63 nach 35 Wartejahren erreicht hat. Die Rente bekommt er mit 9,6 Prozent Abschlägen. Hugo kann aber auch am 01.02.2020 abschlagsfrei in die Rente mit 63 nach 35 Jahren Wartezeit gehen. Dann erreicht er die für ihn maßgebende Altersgrenze von 65 Jahren und 8 Kalendermonaten. Dies ist für Hugo gleichzeitig die Regelaltersgrenze. Hugo könnte sogar noch eher abschlagsfrei in die 63er Rente mit 35 Jahren gehen, da er vor dem 01.01.1955 geboren ist und wenn er vor 2007 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hat. Dann könnte er mit Vollendung des 65. Lebensjahres in diese Altersrente gehen.

Kann man nach 45 Jahren Arbeit ohne Abzug in Rente gehen? Wer muss bis 67 arbeiten? Die Rente mit 67 ist sicherlich eine der umstritteneren politischen Entscheidungen der jüngsten Vergangenheit. Während Gewerkschaften wie die IG Metall oder die Linkspartei sich um die Gesundheit zahlreicher ArbeitnehmerInnen sorgen und eine Rückkehr zum Ruhestand mit 65 befürworten, fordern einige Ökonomen einen noch späteren Renteneinstieg.

Es gibt viele Gründe, vor dem offiziellen Rentenalter in den Ruhestand zu gehen: Um mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, die langersehnte Weltreise zu beginnen oder um sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Das Problem ist bloß: Viele befürchten, dass der Staat ihre Rente kürzt, wenn sie früher aus dem Berufsleben aussteigen. Das stimmt meistens auch. Allerdings kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch schon eher den Arbeitsdienst quittieren und dabei sogar die volle Rente kassieren.

Kann man nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Das geht, sofern du zwei Bedingungen erfüllst:

– Erstens musst du mindestens 45 Jahre in der Rentenkasse versichert gewesen sein. Dann giltst du bei der Deutschen Rentenversicherung offiziell als „besonders langjährig versichert“.
– Zweitens musst du mindestens 63 oder 65 Jahre alt sein (dazu gleich mehr).

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren für die Berechnung der Rente?

Mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte will der Staat jene Menschen belohnen, „die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen“, schreibt dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Prinzip bedeutet das: Hast du viel gearbeitet und ganze 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, kannst du bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen. Und zwar ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Wichtig ist, dass nicht nur die Jahre angerechnet werden, in denen du gearbeitet hast. Hast du zum Beispiel eine Ausbildung absolviert und in der Zeit normal in die Rentenkasse gezahlt, werden diese Jahre auch angerechnet. Das gilt auch für den Wehr- oder Zivildienst, den viele noch verpflichtend ableisten mussten. Hast du Angehörige gepflegt oder Kinder zu Hause betreut, kannst du auch die Erziehungszeit bis zum 10. Lebensjahr der Kinder anrechnen lassen. Mehr Informationen findest du in unserem Artikel über die Mütterrente.

Auch die Zeiten, in denen du womöglich arbeitslos warst, zählen übrigens als Beitragsjahre für die Rentenversicherung. Wichtig ist allerdings, dass du Arbeitslosengeld I bezogen hast. Empfänger von Arbeitslosengeld II können sich die Zeiten nicht anrechnen lassen. Außerdem solltest du nicht zwei Jahre vor deinem offiziellen Rentenbeginn arbeitslos werden, da dir diese Zeit nicht angerechnet wird. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass du abschlagsfrei einfach zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheidest.

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Welches Alter muss ich erreicht haben?

Allerdings musst du für die frühere Rente ohne Abzüge auch ein bestimmtes Alter erreicht haben. Wie die Tabelle zeigt, konnten abschlagsfrei mit 63 Jahren nur Versicherte nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, die vor 1953 geboren sind. Für alle anderen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise, in Zwei-Monatsintervallen, auf 65 Jahre an. Ab Jahrgang 1964 liegt der frühestmögliche Eintritt in eine abschlagsfreie Rente folglich bei 65 Jahren.

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren

GeburtsjahrRenteneintrittErreichen des Renteneintritts195864Januar 2022-Januar 2023195964 +2 MonateMärz 2023 – März 2024196064 + 4 MonateMai 2024 – Mai 2025196164 + 6 MonateJuli 2025 – Juli 2026196264 + 8 MonateSeptember 2026 – September 2027196364 + 10 MonateNovember 2027 – November 20281964ab 65Januar 2029 – Januar 2030

Wichtig ist: Du musst zwar keine Abschläge hinnehmen, wenn du als besonders langjährig Versicherte früher in den Ruhestand gehst. Da du aber deine Arbeitszeit und damit die Zeit verkürzt, in der du in die Rentenkasse einzahlst, sammelst du weniger Rentenpunkte.

Die Rentenpunkte bestimmen letztlich die Höhe deiner Rente. Trotzdem ist es hierzulande sehr beliebt, etwas früher in den Ruhestand zu gehen. Wie die Deutsche Rentenversicherung angibt, gingen 2020 etwa 256.000 Erwerbstätige nach 45 Beitragsjahren vorzeitig in Rente. Das machte in dem Jahr fast ein Drittel aller neuen AltersrentnerInnen aus.

Extra-Tipp: Die Rente für besonders langjährige Versicherte musst du beantragen. Hier findest du das Online-Formular der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man nach 30 Arbeitsjahren in Rente gehen?

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Wie hoch ist die Rente nach 45 Beitragsjahren?

Wie hoch deine Rente am Ende ausfällt, hängt zum einen davon ab, wie lange du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel du in deinem Erwerbsleben verdient hast. Jedes Jahr, das du einzahlst, entspricht genau einem Rentenpunkt – sofern du das Durchschnittsgehalt bekommen hast. 2022 liegt es laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) bei 38.901 Euro im Jahr. Verdienst du darüber hinaus, bekommst du auch mehr als einen Rentenpunkt zugeschrieben. Verdienst du weniger, erhältst du entsprechend weniger als einen.

Ein Beispiel: Du hast über dein Arbeitsleben hinweg jährlich im Durchschnitt 38.901 Euro brutto verdient und konntest insgesamt 45 Rentenpunkte sammeln. Gehst du nun mit Erreichung deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand, kannst du – Stand heute – mit einer monatlichen Rente von 1.538,55 Euro rechnen. Weitere Beispiele kannst du unserer Tabelle entnehmen.

Tabelle 4: Rentenhöhe nach 45 Beitragsjahren

Einkommen pro MonatEinkommen pro JahrMögliche monatliche Rente nach 45 Beitragsjahren (*)2.600,00 €31.200,00 €1.180,00 €4.100,00 €**49.200,00 €1.856,00 €5.090,00 €61.080,00 €2.312,00 €

* Quelle: einfachrente, 13.06.2022

** Durchschnittliches Einkommen der Deutschen, Quelle: Statisa, 13.06.2022

Wie hoch deine Rente voraussichtlich sein wird, ist ganz einfach zu erfahren. Hier zeigen wir dir, wie du deine Renteninformation richtig liest.

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Kann man nach 30 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Rente mit 35 Beitragsjahren

Erst nach 45 Beitragsjahren in Rente zu gehen, ist für manche wenig attraktiv. Es gibt daher eine weitere Option, früher in den Ruhestand zu gehen: Die Rente nach 35 Jahren. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre zusammen hat und 63 Jahre alt ist, gilt offiziell als „langjährig Versicherter“ und kann ebenfalls früher in den Ruhestand – allerdings nur mit finanziellen Einbußen.

Steigst du nach 35 Versicherungsjahren als langjährig Versicherte aus dem Berufsleben aus, verlierst du nicht nur die Rentenpunkte, die du in den weiteren Erwerbsjahren sammeln würdest. Stattdessen gilt: Jeder Monat, den du früher als regulär in Rente gehst, reduziert sich die Rente um 0,3 Prozent.

Der Grund für die Abzüge: Wer früher in Rente geht, bezieht sie in der Regel auch länger. Die Abschläge sollen die längere Bezugsdauer wieder ausglichen. Gehst du zum Beispiel ein ganzes Jahr früher in Rente, zieht der Staat von deiner Rente 3,6 Prozent ab. Je später du geboren bist, umso höher sind die Abschläge, die du in Kauf nehmen musst, wenn du mit 63 Jahren in Rente gehen willst. Wie viel dich die Rente nach 35 Beitragsjahren kostet, zeigt die Tabelle.

Tabelle 2: Abschläge bei Rente nach 35 Beitragsjahren

GeburtsjahrRegulärer RenteneintrittAbschlag bei Rente mit 63 Jahren19586610,80%195966+2 Monate11,40%196066+4 Monate12,00%196166+6 Monate12,60%196266+8 Monate13,20%196366+10 Monate13,80%ab 19646714,40%

Rechenbeispiel

Angenommen du bist 1960 geboren, dann liegt dein reguläres Rentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Würdest du bis dahin durcharbeiten und hättest in jedem der notwendigen Beitragsjahre immer genau das jeweils gültige Durchschnittseinkommen verdient, bekämst du – Stand heute – eine Rente von knapp 1.539 Euro monatlich. Sie wird als so genannte Eckrente bezeichnet.

Willst du aber zum Beispiel nach 40 Beitragsjahren in Rente gehen, musst du zwei Abzüge hinnehmen: Zum einen wird dir für jedes fehlende Rentenjahr ein Rentenpunkt à 34,19 Euro abgezogen. (Anmerkung: Der Wert gilt für die alten Bundeländer. In den neuen liegt er bei 33,23 Euro pro Rentenpunkt). Gehst du also bereits mit 63 Jahren in Rente – bei besagtem Beispiel also 3 ¼ Jahre früher – wären das 3 ¼ Rentenpunkte, was einer Summe von rund 111 Euro entspricht. Die Rente würde dann also nur noch 1.428 Euro betragen.

Dazu kommt ein weiterer Abzug in Höhe von 12 Prozent, da für jeden der fehlenden 40 Monate noch die 0,3 Prozent abgezogen werden. Bei den ursprünglich zugrunde gelegten 1.539 Euro pro Monat bedeutet das: Diese Summe reduziert sich um rund 185 Euro (184,68 Euro).

Unterm Strich blieben also – wenn man das Minus bei den Rentenpunkten und die 0,3-Prozent-Abschläge pro Monat zusammenrechnet – rund 1.243 Euro. Du kannst also – Stand heute – mit einer Rente von knapp 1.243 Euro monatlich rechnen.

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Rente nach 45 Beitragsjahren: Was gilt bei Schwerbehinderung?

Für Schwerbehinderte gibt es einige Sonderregelungen: Sie können ohne Abschläge zwei Jahre und mit Abschlägen sogar fünf Jahre früher in Rente gehen. Außerdem steigt ihr reguläres Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre, statt von 65 auf 67 für Menschen ohne Behinderung. Die volle Rente können schwerbehinderte Menschen, die 1958 geboren sind, also zum Beispiel bereits mit 64 Jahren erhalten. Diese Altersgrenze steigt für jeden jüngeren Jahrgang an. Schwerbehinderte, die erst ab 1964 geboren sind, können also erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.

Tabelle 3: Verfrühter Renteneintritt für Schwerbehinderte

GeburtsjahrRenteneintrittErreichen des Renteneintritts195864Januar 2022-Januar 2023195964 + 2 MonateMärz 2023 – März 2024196064 + 4 MonateMai 2024 – Mai 2025196164 + 6 MonateJuli 2025 – Juli 2026196264 + 8 MonateSeptember 2026 – September 2027196364 + 10 MonateNomember 2027 – November 2028196465Januar 2029 – Januar 2030

Um als Schwerbehinderte vorzeitig Rente zu beziehen, musst du einen bestimmten Grad an Behinderung aufweisen. Dieser kommt nur dann in Betracht, wenn du zum Zeitpunkt deines Rentenantrags mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent hast. Der Grad der Behinderung zeigt übrigens, wie stark sich deine gesundheitliche Beeinträchtigung auf deinen Alltag auswirkt und kann zwischen 20 und 100 liegen.

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Nachweisen kannst du den Grad der Behinderung mithilfe eines Schwerbehindertenausweises. Außerdem müssen Schwerbehinderte für einen früheren Renteneintritt auf mindestens 35 Jahre Beitragseinzahlungen kommen. Auch hier rechnet der Staat zum Beispiel die Erziehung der Kinder oder die Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, mit an.

Ansonsten gelten die gleichen Regelungen wie für Menschen ohne Behinderung. Auch schwerbehinderten Menschen zieht die Deutsche Rentenversicherung pro Monat 0,3 Prozent ab, wenn sie mehr als zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen.

Rente nach 34 – 45 Beitragsjahren: Wie ist der Hinzuverdienst geregelt?

Ein verfrühter Rentenstart ganz ohne Abschläge wäre natürlich ideal. Er ist, wie wir gesehen haben, aber nicht immer möglich. Es gibt auch noch eine andere Option: Du kannst auch mit Abschlägen früher in Rente gehen und die Differenz mit Zuverdiensten ausgleichen. Allerdings nicht unbegrenzt. Hast du deine reguläre Renteneintrittsgrenze erreicht, darfst du zu deiner gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. In der Frührente – also bei Eintritt nach 35 oder 45 Beitragsjahren – gibt es hingegen bestimmte Obergrenzen.

In Zeiten ohne Pandemie gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag kannst du also hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Verdienst du im Jahr hingegen mehr als 6.300 Euro, erhältst du nur noch eine Teilrente. Ab einem gewissen Hinzuverdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz wegfallen.

In den Jahren 2020 bis 2022 hat der Gesetzgeber die Obergrenze übrigens auf 46.060 Euro pro Jahr angehoben. Du kannst in diesen Jahren also erheblich mehr hinzuverdienen, ohne dass deine gesetzliche Rente gekürzt wird. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die alte Obergrenze von 6.300 Euro.

Alles, was die Obergrenze von 6.300 oder eben 46.060 Euro überschreitet, wird pauschal zu 40 Prozent auf deine Rente angerechnet. Das bedeutet konkret: Angenommen du erhältst eine gesetzliche Rente von 1.000 Euro monatlich und verdienst dir außerdem 1.000 Euro mit einem Teilzeitjob hinzu. Von deinem jährlichen Zuverdienst von insgesamt 12.000 Euro kannst du 6.300 Euro ohne Kürzung behalten. Von den übrigen 5.700 Euro werden 40 Prozent angerechnet, also 2.280 Euro. Dieser Betrag wird von der gesetzlichen Rente abgezogen. Somit erhältst du im Monat 190 Euro weniger. Deine monatliche Rente liegt dann also nur noch bei 810 Euro.

Ein kleiner Tipp: Es kann sich für dich auch lohnen, mit einem 450-Euro-Job im Ruhestand weiter in die Rentenkasse zu zahlen. Das kostet derzeit zwar 16 Euro monatlich, bringt aber schon nach einem Jahr fünf Euro mehr im Monat und zwar bis zum Lebensende. Nach vier Jahren hättest du die Einzahlung also raus.

Mehr über die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes erfährst du hier.

Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Bist du noch nicht alt genug oder hast nicht genügend Beitragsjahre in der Rentenkasse zusammen, kann der frühere Renteneintritt mit Abschlägen einhergehen. Die kannst du allerdings ausgleichen, und zwar mit freiwilligen Sondereinzahlungen ab dem 50. Lebensjahr. Wie hoch diese Ausgleichszahlen sein müssen, um die fehlende Rente auszugleichen, kannst du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

Das Gute ist: Selbst wenn du bereits eine vorzeitige Altersrente mit Rentenabschlägen beziehst, kannst du so lange Ausgleichbeiträge einzahlen, bis du deine offizielle Renteneintrittsgrenze erreicht hast.

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Kann man nach 30 Arbeitsjahren in Rente gehen?
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Du willst noch mehr Tricks, wie du früher in Rente gehen kannst? Wie du drei oder mehr Jahre bis zu Rente überbrücken kannst, erfährst du hier.

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  1. Prüfe, wie viel Rente du voraussichtlich bekommen wirst. So findest du es heraus.
  2. Rechne aus, wie viel Rente du brauchen wirst. Dann weißt du, wie hoch deine persönliche Rentenlücke ist. Zum Renten-Check
  3. Überlege, wie du die Lücke schließen kannst. Infrage kommen zum Beispiel die Betriebsrente, Riester, die Rürup-Rente für Selbstständige oder ein Fonds-Auszahlplan.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Kann man nach 30 Arbeitsjahren in Rente gehen?

Marilena Piesker

Marilena Piesker hat Wirtschaft und Politik studiert. Nach Stationen bei der Kölner Stadtrevue und der taz arbeitet sie heute als Wirtschaftsredakteurin. Sie interessiert sich für Nachhaltigkeit und Frauen-Finanzthemen.

Wie viel Rente bekomme ich nach 30 Arbeitsjahren?

Maximal bringt die Grundrente ein Plus von 12,25 Entgeltpunkten (Rentenpunkten). Aktuell ist ein Entgeltpunkt im Westen 34,19 Euro wert, im Osten 33,23 Euro (ab 1.7.2021: 33,37 Euro). Die Grundrente sorgt also maximal für etwa 419 Euro brutto monatlich zusätzlich.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Kann man mit 33 Beitragsjahren in Rente gehen?

Grundrente mit 33 Jahren Grundrentenzeiten: 33 Jahre dürfen es mit Stand 16.01.2020 sein. Der aktuelle Referentenentwurf offenbart es. Als Anspruchsgrundlage für die Grundrente werden mit dem neuen Referentenentwurf vom 16.01.2020 nicht mehr 35 Jahre Wartezeiten vorausgesetzt, sondern nur noch mindestens 33 Jahre.

Was passiert wenn ich mit 55 aufhöre zu arbeiten?

Der frühzeitige Rentenbeginn ist für Rentner mit Verlusten verbunden. Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, werden Abschläge fällig. Bisher konnten Rentenversicherte die Abzüge mit Sonderzahlungen erst ab 55 Jahren ausgleichen. Ab 1. Juli 2017 sinkt die Grenze auf 50 Jahre im Zuge der Flexi-Rente.