Finanzamt wer ist zuständig

Demzufolge geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch nach einem Umzug bei dem Finanzamt des neuen Wohnsitzes ab.

Beispiel:

Wenn Sie 2020 in Köln gelebt haben und in 2021 nach Coesfeld umgezogen sind, dann ist das Finanzamt Coesfeld für Sie zuständig - auch wenn Sie die Steuererklärung für 2020 abgeben wollen.

Zuständiges Finanzamt bei mehreren Wohnsitzen

Haben Sie mehrere Wohnsitze, hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung von Ihrem Familienstand ab. Je nachdem, ob Sie verheiratet oder ledig sind, gilt Folgendes: 

  • ledig:

Bei mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie sich überwiegend aufhalten.

  • verheiratet:

Leben Sie nicht dauernd von Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner oder Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner getrennt, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie vorwiegend aufhält (Familienwohn-sitz).

Zuständiges Finanzamt bei einer Trennung 

Wenn Sie sich von Ihrer Ehepartnerin/Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin/Ihrem Lebenspartner im Laufe eines Jahres getrennt haben, können Sie für das Trennungsjahr letztmalig zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ausführungen zur Veranlagung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften verwiesen. 
Entscheiden Sie sich insoweit für die Zusammenveranlagung, ist folgendes Finanzamt zuständig: 

  • bisheriges Finanzamt:

Wohnt wenigstens ein Ehegatte/Lebenspartner bzw. eine Lebenspartnerin nach der Trennung noch im Bezirk des bisherigen Finanzamts, ist das Finanzamt auch noch für die Bearbeitung der Steuererklärung zuständig.

  • neues Finanzamt:

Ziehen beide Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen/Lebenspartner nach der Trennung in die Bezirke verschiedener Finanzämter, ist das Finanzamt desjenigen Ehepartners/Lebenspartners bzw. derjenigen Lebenspartnerin für die Bearbeitung der gemeinsamen Steuererklärung zuständig, der die höheren Einkünfte erzielt hat.

Finanzamt wer ist zuständig

Bei welchem Finanzamt müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben?

Welches Finanzamt im Einzelfall zuständig ist, hängt insbesondere von der jeweiligen Steuerart der Erklärung ab.  

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), ist bei Verheirateten der Wohnort maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Ledigen ist der Wohnort maßgebend, an dem dieser sich vorwiegend aufhält. Das kann auch eine bescheidene Unterkunft sein, z. B. ein möbliertes Zimmer während der Zeit einer auswärtigen Beschäftigung oder Ausbildung.

Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei der Einzelveranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

Sonderfall 1: Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie als Rentner im Ausland leben und aus Deutschland nur Einkünfte aus Renten beziehen, müssen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Erzielen Sie neben den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Verbindung.

 

Sonderfall 2: Wegzug aus Deutschland

Für die Zuständigkeitsbestimmung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

A. Der Arbeitnehmer erzielt nach seinem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland

In diesen Fällen liegt mangels beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte kein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht vor. Für die Veranlagungszeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht verbleibt die Zuständigkeit beim letzten Wohnsitzfinanzamt.

B. Der Arbeitnehmer erzielt auch nach seinem Wegzug Einkünfte in Deutschland

Wenn der Arbeitnehmer nur noch im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielt, ist im Wegzugsjahr noch das Finanzamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Erzielt der Arbeitnehmer auch nach dem Wegzugsjahr inländische Einkünfte, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das dann zuständige Finanzamt ist auch für die früheren Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden.

Wer ist für die Steuer zuständig?

Das Wohnsitzfinanzamt ist das zuständige Finanzamt für natürliche Personen und Einzelunternehmen. Ohne Wohnsitz gilt das Finanzamt des gewöhnlichen Aufenthalts. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich man sich überwiegend aufhält.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig Deutschland?

Grundsätzlich ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie im Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung wohnen: das so genannten Wohnsitzfinanzamt. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie - oder bei Verheirateten Ihre Familie - sich überwiegend aufhalten.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig Bayern?

Mit dem Online-Dienst "Finanzamtsuche" des Bundeszentralamts für Steuern können Sie deutschlandweit das für Ihr steuerliches Anliegen zuständige Finanzamt und dessen Kontaktdaten ermitteln.

Welches Finanzamt Köln ist für mich zuständig?

nicht das Wohnsitzfinanzamt zuständig ist, sondern das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie ihre Betriebsstätte haben. Die Stadt Köln verfügt über folgende sieben Finanzämter: Finanzamt Köln-Mitte (Blaubach 7, 50676 Köln) Finanzamt Köln-Altstadt (Am Weidenbach 2-4, 50676 Köln)