Ex works bedeutung

Définition de EXW

EXW fait partie des 11 incoterms de la révision 2020.

EXW (ou Ex works traduit par Départ usine) représente l'obligation minimale pour le vendeur. Sa seule obligation est de mettre à la disposition de l'acheteur les marchandises emballées pour l'export (généralement dans les locaux du vendeur) et de fournir une facture commerciale.

C'est donc l'acheteur qui va supporter tous les frais et risques liés à l'acheminement de la marchandise entre vendeur et acheteur (transport, douane et assurance). 
C'est un incoterm valable quelque soit le moyen de transport. 

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Ex works bedeutung

Die Incoterms sind eine Zusammenstellung von Vertragsklauseln, die im internationalen Handel angewendet werden. Was genau der Incoterm „EXW“ im internationalen Warenhandel bedeutet und welche Bestimmungen für mit EXW deklarierte Sendungen gelten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Incoterms im internationalen Handel

Incoterms existieren bereits seit 1936. Von der Internationalen Handelskammer ICC aufgestellt, spiegelt jeder Incoterm – also jede der Klausel – wider, wie bestimmte Vertragsgegenstände im internationalen Handel üblicherweise behandelt werden. Allerdings sind Incoterms keine internationalen Gesetze und müssen von den Vertragsparteien ausdrücklich als Vertragsbestandteile benannt werden. Damit es bei der Aufnahme einzelner Incoterms in zukünftige Verträge nicht zu Missverständnissen kommt, werden zu ihrer Benennung englischsprachige Abkürzungen aus drei Buchstaben – wie EXW – verwendet.

Was bedeutet EXW?

Die Incoterm-Abkürzung EXW steht für „Ex Works“ und kann mit „ab Werk“ übersetzt werden. Der Incoterm besagt dabei, dass die Lieferung einer Ware nur mit minimalen Verpflichtungen für den Verkäufer einhergeht und stellt so quasi eine Abholklausel dar. Für den Verkäufer wird ein internationales damit quasi zu einem Inlandsgeschäft.

Schließlich muss der Verkäufer die betreffende Ware lediglich auf seinem Betriebsgelände bzw. am Herstellungsort pünktlich und in transportgerechtem Zustand verladebereit für den Käufer bereithalten. Damit die Ware als transportgerecht und verladebereit angesehen werden kann, muss sie selbstverständlich zuvor verpackt werden. Die Kosten der Verpackung hat dabei der Verkäufer zu tragen.

Der „EXW“-Incoterm hat zur Folge, dass die Gefahr von Untergang oder Verschlechterung der Ware schon dann auf den Käufer übergeht, wenn die Handelsware am Werk des Verkäufers abgenommen worden ist. Außerdem kann EXW dazu führen, dass der Käufer für Lagerkosten aufkommen muss, falls er die Ware nicht rechtzeitig abtransportieren kann oder sie zur Abwicklung von Zollformalitäten gelagert werden muss.

EXC Incoterm – Pflichten des Verkäufers

  • Ware pünktlich am vereinbarten Ort bereit halten
  • Verpackung der Ware
  • Benachrichtigung des Käufers darüber, wann und wo die Bereitstellung erfolgen kann

EXC Incoterm – Pflichten des Käufers

Pflichten des Käufers bei EXW-Verträgen

  • Zahlung der Ware
  • Abholung der Ware
  • Verladen der Ware
  • Zollrechtliche Abfertigung der Ware

Die Verwendung von internationalen Handelsklauseln wie Incoterms® 2020 bietet den Parteien eines internationalen Handelsgeschäfts eine standardisierte Abwicklung ihres Vertragsverhältnisses.

Werden Incoterms® vertraglich vereinbart, sind die wesentlichen Elemente der Erfüllung einer internationalen Warenlieferung (Übergang Besitz und Risiko, Verantwortlichkeit für Transport, Versicherung, Zoll und Kosten) definiert. Abweichende bzw. individuelle Regeln sind zwar möglich, jedoch nicht notwendig. Incoterms® schaffen damit Rechtssicherheit in internationalen und Handelsgeschäften verhindern Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen den Parteien. Incoterms®-Klauseln werden generell von internationalen Gerichten anerkannt, werden aber nur wirksam, wenn sich die Parteien über die Verwendung vertraglich einig geworden sind.

EXW («Ex Works» – ab Werk) ist eine der Incoterms®-Regeln und bedeutet, dass der Verkäufer seine Ware ab Platz zum Verkauf anbietet. Dem Käufer obliegt hierbei die Pflicht, die gekaufte Ware ab Platz abzuholen, weswegen die Ex-Works Klausel auch als «Abholklausel» bezeichnet werden kann.

Durch die vertragliche Einbeziehung dieser Klausel ist die Kosten- und Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer eindeutig geregelt. Für den Verkäufer bedeutet es, dass er die Ware lediglich am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit abholbereit anbieten muss und von seinen Pflichten und Risiken ab dem Moment der Übergabe frei wird. Der Transport sowie bereits die Verladung obliegen dem Käufer. Der Pflichtenkreis des Käufers würde damit grundsätzlich auch die Anmeldung der Ware am Zoll bei einem internationalen Verkauf beinhalten.

Dass die «Ex Works» Klausel zwar eine Vereinfachung im internationalen Handelsrecht darstellt, aber nicht mit allen nationalen Regelungen harmoniert, wurde durch Urteil des Bundesstrafgerichts vom 30. Mai 2017 (SK.2016.51) deutlich. Nach dem zu beurteilenden Sachverhalt verkaufte ein Unternehmen zwei Werkzeugmaschinen (Dual Use) ab Platz und vertrat die Auffassung, dass der Erwerbende entsprechend der Bedeutung aus dem Ausland sich eigenständig um die Zollanmeldung kümmern müsse. In der Folge wurde der Vertreter des Unternehmens wegen der versuchten Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz (Art. 14 Abs. 1 lit. a GKG) schuldig gesprochen.

Der Verurteilung lag folgende Begründung zugrunde: Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf von Dual-Use Gütern wird eine Bewilligung des SECO benötigt, Art. 3 Abs. 1 Güterkontrollverordnung (GKV). SECO erteilt die Bewilligungen grundsätzlich nur an natürliche oder juristische Personen, die ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren Sitz oder ihre Niederlassung im schweizerischen Zollgebiet oder in einem schweizerischen Zollausschussgebiet haben. Dem Empfänger im Ausland ist es prinzipiell nicht möglich, eine Ausfuhrbewilligung für Dual-Use Güter einzuholen. Die Bewilligungspflicht umfasst dabei neben neuen Gütern auch solche, die in gebrauchten oder defekten Zustand sind.

Das schweizerische Güterkontrollgesetz (GKG) sowie die Güterkontrollverordnung (GKV) legt einem ausländischen Käufer damit keine Pflichten auf. Die normierten Pflichten richten sich nur an den Exporteur, Ausführer bzw. Versender im Inland, da nur dieser der nationalen Gesetzgebung untersteht. Aus diesem Grund kann auch ausschliesslich der inländischen Vertragspartner die notwendige Ausfuhrbewilligung einholen.

Das Einholen einer Ausfuhrbewilligung liegt demnach nach Güterkontrollrecht unabhängig von der Vereinbarung der Incoterms®-Klausel «Ex Works» oder einer anderslautenden privatrechtlichen Vereinbarung beim schweizerischen Exporteur. Wie in dem genannten Urteil deutlich festgehalten, ist die Verwendung der «Ex Works»-Klausel in Hinblick auf das Güterkontrollrecht unbeachtlich. Vielmehr gilt: Wer ohne entsprechende Bewilligung Waren ausführt, macht sich nach Art. 14 Abs. 1 lit. a GKG strafbar.

MME Legal | Tax | Compliance unterstützt ihre Klienten sowohl bei der Überprüfung und Überarbeitung von internationalen Handelsverträgen als auch in der Organisation der Erfüllung solcher Verträge, um vertragliche Rechte und Pflichten mit der tatsächlichen Organisation und Durchführung des Handelsgeschäfts in Einklang zu bringen.

Was ist ex works?

Die Lieferung EXW (Ex Works), “ab Werk”, bedeutet in der Logistikfachsprache, dass Ihr Verkäufer Ihnen als Käufer die Ware auf seinem Gelände oder einem anderen zu benennenden Ort zur Abholung bereitstellt. Damit übernehmen Sie als Käufer die Verladung und auch den Transport der Ware selbst.

Wer zahlt bei ex works?

Der Transport ist bei EXW Incoterms also nicht Aufgabe des Verkäufers und anfallende Kosten werden auch nicht von ihm übernommen. Stattdessen müssen Sie sich, als Käufer bzw. Importeur, selbst darum kümmern.

Ist EXW Frei Haus?

„Ab Werk“ und „Frei Haus“ sind Lieferklauseln, aber keine Incoterms! “EXW“ ist eine reine Abholklausel – benötigen Sie Ausfuhrnachweise, müssen diese von der KäuferInnenseite eingeholt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Ex Works und FCA?

Käufer erstellt und zum anderen in seinem Werk die Verladung auf das Transportmittel des Käufers durchführt. Unter EXW ist dies freiwillig und geschieht auf Risiko des Käufers, unter FCA ist es eine Verpflichtung des Verkäufers auf sein eigenes Risiko. Es wäre daher systematisch sauberer, FCA zu vereinbaren.