Was ist ein UAS?„UAS“ steht für ein „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ (englisch: unmanned aircraft system). Ein UAS bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug, die so genannten „Drohnen“, als auch die Flugmodelle, sowie deren Ausrüstung für ihre Fernsteuerung. Show
nach oben Was benötige ich zum Fliegen?Zum Betreiben / Fliegen des UAS benötigen Sie Folgendes:
Diese Anforderungen gelten nicht für den Betrieb von UAS in Gebäuden. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie auf unserer Startseite. nach oben Welches Mindestalter gilt für UAS-Betreiber und Fernpiloten in Deutschland?Das Mindestalter für Fernpiloten in der „offenen“ und „speziellen“ Kategorie liegt in Deutschland bei 16 Jahren. Gemäß Artikel 9 der DVO (EU) 2019/947 gelten folgende Ausnahmen:
Für vorgenannte Fälle gibt es kein Mindestalter für Fernpiloten. Fernpiloten und UAS-Betreiber sind unterschiedliche Rollen, die unterschiedliche Verantwortungsbereiche haben. Vergleichbar sind diese mit den unterschiedlichen Rollen des Halters und des Fahrers eines Kraftfahrzeuges. In der Verordnung ist kein konkretes Mindestalter für den Betreiber vorgegeben. In Deutschland ist eine Registrierung als UAS-Betreiber grundsätzlich ab dem 16. Lebensjahr möglich. Abweichende Regelungen hinsichtlich des Mindestalters für Fernpiloten und UAS-Betreibern sind beim Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden möglich. nach oben Wo darf ich fliegen? Welche Voraussetzungen gelten für den UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie?Die Betriebskategorie eines UAS gilt dann als „offen“, wenn folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
nach oben In welcher Unterkategorie der „offenen“ Kategorie findet mein UAS-Betrieb statt?Um herauszufinden, in welcher Betriebskategorie Sie fliegen können, nutzen Sie bitte folgendes Schaubild. Wenn Sie gemäß Schaubild in der Unterkategorie A1 fliegen, müssen Sie sicherstellen, dass keine Menschenansammlungen überflogen werden. Außerdem müssen Sie nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen können, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Außerdem muss in der Unterkategorie A1 das unbemannte Luftfahrzeug:
Beim UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 muss sichergestellt werden, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden und ein horizontaler Sicherheitsabstand von mind. 30 m zu diesen Personen eingehalten wird. Dieser Abstand kann bis auf 5 m verkürzt werden, soweit der Langsamflugmodus des UAS eingeschaltet ist. In der Unterkategorie A2 muss der Fernpilot mit dem entsprechenden Benutzerhandbuch des UAS vertraut sein und Inhaber eines Fernpilotenzeugnisses A2 sein. Der Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden, welches der Klasse C2 gemäß Verordnung (EU) 2019/945 entspricht. Nicht nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifizierte UAS, die vor dem 1.1.2023 in Verkehr gebracht wurden, dürfen in der Unterkategorie A2 betrieben werden, wenn ihre Abflugmasse unterhalb 2 kg liegt. Diese dürfen jedoch nur in einem Abstand von mindestens 50 m zu unbeteiligten Personen betrieben werden. Beim UAS-Betrieb in der Unterkategorie A3 muss dieser in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass innerhalb des Betriebsbereiches des UAS keine unbeteiligte Person gefährdet wird. Außerdem ist in der Unterkategorie A3 ein horizontaler Sicherheitsabstand von mind. 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, oder Erholungsgebieten einzuhalten. Beim UAS-Betrieb in der Unterkategorie A3 muss das unbemannte Luftfahrzeug:
Des Weiteren sind die geografischen Gebiete gemäß § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu beachten. Für Drohnen ohne eine C-Klassifizierung gelten bis Ende 2022 Übergangsregelungen. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in den nachfolgenden Fragen. nach oben Gibt es noch andere Kategorien als die immer wieder erwähnte „Offene Kategorie“?Der Begriff „Offene Kategorie“ kann beschrieben werden als „offen für Jedermann“. Drohnen dürfen in dieser Kategorie ohne eine Betriebsgenehmigung unter Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Betriebsrahmens betrieben werden. Das EU-Drohnenrecht kennt auch die Spezielle und die Zulassungspflichtige Kategorie. Der Uas-Betrieb in diesen beiden Kategorien bedarf, im Gegensatz zur Offenen Kategorie, einer oder mehrerer vorheriger Genehmigung(-en) durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Die Spezielle oder Zulassungspflichtige Kategorie wird erreicht, wenn der Betriebsrahmen der offenen Kategorie verlassen wird, z.B. wenn mit der Drohne über 120 m hoch geflogen oder außerhalb der Sichtweise betrieben wird. Die Regelungen zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung in diesen Kategorien sind nicht Gegenstand dieser FAQ. nach oben Meine Drohne trägt keine C-Klassenmarkierung (C0, C1, C2, …). Darf ich sie weiterhin fliegen?Ja, sogenannte „Bestandsdrohnen", das heißt Drohnen ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945, die vor dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht wurden, können gem. Art. 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (DVO) wie folgt noch in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Betriebskategorie betrieben werden:
Zusätzlich gelten bis zum 31. Dezember 2022 folgende nationale Übergangsregelungen in der Bundesrepublik Deutschland für den Betrieb von „Bestandsdrohnen“:
nach oben Meine Drohne trägt keine C-Klassenmarkierung (C0, C1, C2, …). Darf ich selber eine Klassenmarkierung auf der Drohne anbringen?Nein. Eine Privatperson ist nicht befugt, eine Klassenmarkierung auf einer Drohne anzubringen. Bei Drohnen ohne Klassenmarkierung muss der Hersteller ein neues Zertifizierungsverfahren einleiten und die Konformität der Drohne prüfen lassen. Das ist ein aufwendiges Verfahren, welches sich für die meisten Anwenderdrohnen nicht lohnt. nach oben Wo gilt die neue EU-Drohnenverordnung?Die EU-Drohnenverordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, sowie in assoziierten Staaten (Norwegen, Liechtenstein, Island, Schweiz), sofern
die Verordnung (EU) 2019/947 dort ratifiziert wurde. Bisher wurde die Verordnung nur in Norwegen ratifiziert (Stand 11/2021). Achtung: nach oben Was sind geografische (UAS-) Gebiete?Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Behörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb ermöglicht, einschränkt oder ausschließt, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken für die Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre und die personenbezogenen Daten, die Sicherheitslage oder die Umwelt Rechnung zu tragen. Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind in § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) festgeschrieben. Dazu zählen bspw. Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Wohngrundstücke u.a. Sofern es sich um geografische (UAS-) Gebiete nach § 21h Absatz 3 und 4 handelt und keine Zustimmung des Betreibers oder der zuständigen Stelle eingeholt werden konnte, können, beim Bestehen eines berechtigten Interesses, Ausnahmegenehmigungen zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden. Hierfür ist das Luftfahrt-Bundesamt nicht zuständig. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Landesluftfahrtbehörde. nach oben Was muss ich bei Flugverbotszonen, Festungen, Naturschutzgebieten, landwirtschaftlichen Flächen, Regierungsgebäuden oder Wohngrundstücken beachten?Ich habe eine Drohne gefunden. Was soll ich tun?Bitte wenden Sie sich aufgrund des Drohnenfundes an die lokalen Ordnungsbehörden und geben Sie das Gerät dort ab. Die Ordnungsbehörden haben die Möglichkeit, sich an das Luftfahrt-Bundesamt zu wenden, um die Betreiberdaten abzufragen, sofern die Drohne ordnungsgemäß markiert ist. nach oben Ich habe eine Drohne über meinem Wohngrundstück oder über dem meines Nachbarn gesehen und fühle mich in meiner Privatsphäre verletzt. Ist das überhaupt erlaubt?Der Betrieb über Wohngrundstücken ist in folgenden Fällen erlaubt:
nach oben Darf ich mein UAS in der Nacht fliegen?Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht sind Flüge von UAS bei Nacht nicht ausgeschlossen und bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung. Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein (gültig ab 01.Juli 2022). In der Zeit bis zum 01. Juli 2022 muss das UAS für Flüge bei Nacht Lichter führen, sofern es nicht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist, die es erkennbar macht und es klar von anderen Luftfahrzeugen unterscheidet. Der Flug ist, wie am Tage, in direktem Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne durchzuführen. Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert. nach oben Ich nutze meine Drohne gewerblich. Was muss ich zusätzlich beachten?Luftrechtlich wird nicht zwischen gewerblichem und privatem Betrieb unterschieden. Somit gelten dieselben Regeln. nach oben Gibt es für BOS-Kräfte Sonderrechte?Zu den BOS (Behörden und Organisationen mit Sonderaufgaben) gehören Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, aber auch andere Behörden die Sonderaufgaben wahrnehmen, die im Allgemeinen von öffentlichen Interesse sind. Zu diesen Kräften gehören auch Betreiber von Drohnen, die Dienste im Auftrag dieser BOS ausführen. Der Artikel 2 der Verordnung (EU) 2018/1139, der ranghöchsten europäischen Verordnung in Bezug auf das Luftrecht, regelt Folgendes im Absatz 3: (3) Diese Verordnung gilt nicht für
... Hinsichtlich Buchstabe a müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Sicherheitsziele der vorliegenden Verordnung bei der Durchführung von Tätigkeiten und Diensten mit den unter jenem Buchstaben genannten Luftfahrzeugen angemessen berücksichtigt werden. Darin sollten sich alle BOS-Kräfte wiederfinden. Dieser Absatz besagt, dass das EU-Luftrecht für diese Kräfte nicht gilt – somit auch nicht die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Der Nachsatz schränkt diese Aussage allerdings insoweit ein, dass die Mitgliedstaaten und somit auch dessen Behörden gehalten sind, die Regelungen des EU-Rechts angemessen zu berücksichtigen. Was bedeutet das in der Praxis? Auch BOS-Kräfte müssen die Regelungen kennen und anwenden. Sie dürfen jedoch davon abweichen, sofern es die Art des Einsatzes erfordert und es im Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. nach oben Was gilt für BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)?Zu den BOS (Behörden und Organisationen mit Sonderaufgaben) gehören Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, aber auch andere Behörden, die Sonderaufgaben wahrnehmen, die im Allgemeinen von öffentlichen Interesse sind. Zu diesen Kräften gehören auch Betreiber von Drohnen, die Dienste im Auftrag dieser BOS ausführen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Sicherheitsziele der vorliegenden Verordnung bei der Durchführung von Tätigkeiten und Diensten mit UAS angemessen berücksichtigt werden. Was bedeutet das in der Praxis? Auch BOS-Kräfte müssen die Regelungen kennen und anwenden. Sie dürfen jedoch davon abweichen, sofern es die Art des Einsatzes erfordert und es im Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. Es wird empfohlen das folgende Formular beim Betrieb im Rahmen von BOS mitzuführen. nach oben Wo kann ich Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse mit UAS/Drohnen melden?Was ist die Flughöhe eines UAV?Zu bedenken ist hierbei Folgendes: Die maximale Flughöhe für UAS beträgt 120 m, gemessen vom nächsten Punkt der Erdoberfläche.
Wie lautet die maximal erlaubte Flughöhe für unbemannte Luftfahrzeuge in der offenen Kategorie?Unbemannte Fluggeräte (UAS) werden in drei unterschiedliche Betriebskategorien eingeteilt (offen, speziell und zulassungspflichtig). Die offene Kategorie wird in die Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt. Die zulässige maximale Flughöhe wird von vormals 100 m auf 120 m angehoben.
Welche Methode zur Einschätzung der Flughöhe und Entfernung eines UAV ist am wenigsten präzise?Welche Bedingungen erschweren die Einschätzung der Flughöhe einer Drohne? Neben anderen Faktoren sind es insbesondere Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit, die das Einschätzen der Flughöhe eines UAS erschweren. Übrigens: Die Flughöhe einer Drohne wird auch als AGL (Above Ground Level) angegeben.
Welchen Sicherheitsabstand muss ein UAS der Klasse C2?In der Unterkategorie A2 können UAS der Klasse C2 (< 4 kg) und "Altgeräte" bis 2 kg Abflugmasse erlaubnisfrei betrieben werden. Es dürfen auch hier keine unbeteiligten Personen überflogen werden und es muss zusätzlich ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen eingehalten werden.
|