Wohnungssuche Show
26.09.2022 - Sie gilt als so etwas wie die „Eintrittskarte“ für eine neue Wohnung: Die Vorvermieterbescheinigung. Sie gibt an, wie sich der Mieter im letzten Mietverhältnis verhalten hat. Hier die wichtigsten Infos zum sogenannten Mieterzeugnis.
Warum wird eine Vorvermieterbescheinigung verlangt?Mietnomaden oder Messies – sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Klar, dass der sich bei einer Neuvermietung davor schützen will. Einkommensnachweise und Selbstauskunft des neuen Mieters sind dafür bewährte Mittel. Gerade bei der Selbstauskunft kann aber leicht geschummelt werden. Darum verlangen viele Vermieter die Vorvermieterbescheinigung. Wie der Name schon sagt: Ausgestellt wird sie vom Vorvermieter des Wohnungsinteressenten. Sie soll Auskunft über die Mieterqualitäten des Wohnungssuchenden geben. Die Idee dahinter: Da die Informationen von einem Dritten stammen, sind sie in der Regel objektiv. Damit sollen sie auch aussagekräftiger sein. Der Vermieter hat den ersehnten Schlüssel herausgegegeben und der Umzug in die neue Wohnung liegt schon hinter Ihnen? Tipp: Bleiben Sie mit der Umzugsmitteilung auch weiterhin für Ihre Vertragspartner erreichbar. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch komplett kostenlos! Was muss im Mieterzeugnis stehen?Anders als die Vermieterbescheinigung ist die Vorvermieterbescheinigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Mieter ist also auch nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung vorzulegen. Verweigert er sie aber, läuft er Gefahr, die Wohnung nicht zu bekommen. Der Vermieter könnte z. B. denken, dass sein neuer Mieter etwas zu verbergen hat. Die Entscheidung für einen anderen Interessenten kann dann die Folge sein. Daher empfiehlt es sich, auf Verlangen des Vermieters eine Vorvermieterbescheinigung einzuholen. Was drinstehen darf oder muss, ist nirgendwo festgelegt. Üblich aber ist folgender Inhalt:
iStock.com/Szepy In die Vorvermieterbescheinigung kommen Informationen zum Mietverhältnis, zum Beispiel der Grund für die Kündigung und Angaben zu Mietzahlungen. Hier ein Muster, wie eine Vorvermieterbescheinigung aussehen kann: Überschrift: Vorvermieterbescheinigung (Anschrift des Vermieters) Hiermit wird bestätigt, dass Herr/ Frau (Name des Mieters) seit dem (Datum) bei mir/uns ein Haus/eine Wohnung in (Ort und Straße) bewohnt hat. Das Mietverhältnis wurde gekündigt von (Zutreffendes ankreuzen): () Mieter () Vermieter () fristgerecht () fristlos wegen (Zutreffendes ankreuzen): () Umzug () Eigenbedarf () Mietschulden () sonstiger Grund (bitte angeben) Miete und Nebenkosten wurden immer pünktlich gezahlt. / Miete und Nebenkosten wurden in unregelmäßigen Abständen gezahlt. Es bestehen keine Mietrückstände. / Es bestehen Mietrückstände in Höhe von ... Euro. Das Mietverhältnis verlief störungsfrei. / Das Mietverhältnis verlief mit Differenzen. Verstöße gegen die Hausordnung sind (nicht) bekannt. (Ggf. Art der Verstöße) Die Wohnung wurde stets in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten (Zutreffendes ankreuzen): () ja () nein () nicht überprüfbar Ort, Datum Unterschrift des Vermieters ggf. Telefonnummer des Vermieters für Rückfragen Übrigens: Die Ausstellung der Vorvermieterbescheinigung ist nicht immer kostenlos. Der Vorvermieter darf eine Gebühr verlangen. Wie hoch die ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Handelt es sich um größere Wohnungsverwaltungsunternehmen, können durchaus Gebühren von 20 bis 50 Euro verlangt werden. Umzugsmitteilung der Deutschen PostNeue Wohnung + neue Adresse = zuverlässiger Postservice. Mit der kostenlosen Umzugsmitteilung geht diese Gleichung auf: Damit können sich Vertragspartner (z. B. Banken, Versicherungen oder Versandhäuser) selbstständig über Ihre neue Adresse informieren.
PS: Sie wollen es ganz genau wissen? Weitere Infos zum Service finden Sie bei uns. Zur Umzugsmitteilung Ist mein alter Vermieter verpflichtet, eine Vormieterbescheinigung auszustellen?Ob ein Mieter eine Vorvermieterbescheinigung vorlegen kann, hängt nicht allein von seinem guten Willen ab. Ausgestellt werden muss sie schließlich vom Vorvermieter. Und der ist dazu nicht verpflichtet. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 238/08).
iStock.com/fizkes Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Vorvermieterbescheinigung auszustellen. Alternativen können Kontoauszüge oder eine freiwillige SCHUFA-Auskunft sein. Was tun, wenn ich keine Vormieterbescheinigung bekomme?Wird die Ausstellung der Vorvermieterbescheinigung verweigert, ist das nicht nur ärgerlich: Im Zweifel bedeutet das auch das Aus für den Zuschlag zur neuen Traumwohnung. Es gibt allerdings Alternativen.
Vorvermieterbescheinigung vs. VermieterbescheinigungOft werden Vorvermieterbescheinigung und Vermieterbescheinigung (auch als Wohnungsgeberbestätigung bekannt) miteinander verwechselt – kein Wunder bei diesen ähnlichen Bezeichnungen. Beide Bescheinigungen dienen aber unterschiedlichen Zwecken.
Gefälschte Vorvermieterbescheinigung: Keine gute IdeeAuch wenn der alte Vermieter die Bestätigung nicht ausstellen will: Man sollte sich nicht dazu hinreißen lassen, die Vorvermieterauskunft zu fälschen. Fliegt der Schwindel auf, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden – auch Jahre später noch. Das hat der Bundesgerichtshof ebenfalls klargestellt (Aktenzeichen VIII ZR 107/13).
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? Wann macht sich der Vermieter strafbar?Da nämlich mit Abschluss des Mietvertrags der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG nicht mehr dem Vermieter, sondern dem Mieter zusteht, begeht der Vermieter, der ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betritt, einen Hausfriedensbruch und macht sich nach § 123 StGB strafbar.
Was darf der Vermieter nicht fragen?Das dürfen Vermieter in der Selbstauskunft nicht fragen:
Fragen nach den weltanschaulichen oder religiösen Ansichten des Bewerbers. Fragen nach der ethischen Zugehörigkeit des Mietinteressenten. Fragen nach der sexuellen Orientierung, zu Hobbys oder dem Musikgeschmack. Fragen nach dem Gesundheitszustand.
Was darf der Vermieter vom Mieter erfragen?Persönliche Fragen, die der Vermieter berechtigtermaßen stellen darf, sind die nach dem vollen Namen des Interessenten und seiner bisherigen Adresse. Fragen darf er auch nach seinem Geburtsdatum und Geburtsort, der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen einschließlich Kinder und auch nach möglichen Haustieren.
Was hat ein Vermieter für Pflichten?Ihre Pflichten als Vermieter. Instandhaltungspflicht. ... . Kostenübernahme von Reparaturen. ... . Beseitigung von Mängeln und Schäden. ... . Beseitigung von Schimmel. ... . Verkehrssicherungspflicht. ... . Klingel- und Briefkastenschilder. ... . Nebenkostenabrechnung. ... . Bereitstellen der Heizung.. |