Artikel 13 wer ist dafür und dagegen

Am 26. März 2019 wurde im EU-Parlament über die neue Copyright-Richtlinie abgestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp. Vor allem der Artikel 13, der Uploadfilter, wird seit Monaten heftig kritisiert: Freie Archive wie Wikipedia müssten massiv eingeschränkt werden und das freie Internet ist in Gefahr, lautet die Kritik. Was als faire Entlohnung für Kreative angekündigt wurde, schränkt  nun das Internet massiv ein. Und ÖVP und FPÖ gehen mit. Medienminister Blümel verteidigt sein Versagen.

Eine neue EU Urheberrechts-Richtlinie

Der Uploadfilter ist Teil einer neuen EU-Copyright-Richtlinie. Die Richtlinie braucht es, weil das EU-Urheberrecht aus den 1990er stammt und bereits 2001 beschlossen wurde. Um das zeitlich einzuorden: Damals ging Wikipedia gerade online und Internet-Dienste, bei denen die Nutzer die Inhalte maßgeblich selbst schaffen und teilen, wie Facebook oder Youtube, sind erst Jahre später entstanden. Das damalige Gesetz konnte die Art und Weise, wie im Internet mit Inhalten umgegangen wird, nicht vorhersehen – und es braucht eine Modernisierung.

Ziel dabei ist es, ein Gesetz zu schaffen, das Künstler für die von ihnen geschaffenen Werke gerecht entlohnt – und gleichzeitig eine freie Internetkultur erhalten bleibt. Denn große Plattformen wie Google und Facebook machen große Gewinne mit Inhalten von Kunstschaffenden und Verlagen – die Kreativen sehen davon aber nichts.

Was ist das Problem mit dem Uploadfilter?

Der Vorschlag ist dafür jedoch untauglich und bedroht neue innovative Anbieter und Freiheiten im Internet, sagen Kritiker: Der Artikel 17 (in eine früheren Fassung Artikel 13) beschreibt den Uploadfilter: Plattformen, wie Facebook und YouTube müssten technische Filter einführen, die vor einer Veröffentlichung jeden Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen.

Das bringt mehrere Probleme:

  • Nicht-kommerzielle Medienarchive, wie jenes von Wikipedia, sind in ihrer Existenz bedroht.
  • Die technischen Filter sind aufwendig – neue Unternehmen und „StartUps“ haben damit einen massiven Nachteil gegenüber den bestehenden Internet-Riesen. Der Filter verhindert also, dass neue und innovative Ideen ausprobiert werden.
  • Nicht menschliches Ermessen, sondern ein Programm entscheidet, was erlaubt ist und was nicht. Bereits bestehende technologische Filtersysteme, wie das von YouTube, zeigen, dass es damit zu “Overblocking” kommt. Es werden mehr Inhalte blockiert als notwendig, um rechtliche Risiken zu minimieren. Auch Facebook blockte Benutzer, die Statuen posteten – dann das entsprach nicht ihrer „keine Brustwarzen“-Richtlinie. Ein Computer zensiert also Menschen – Richter brauchen für ähnliche Entscheidungen oft Monate.
  • Neue Formen digitaler Remix- und Meme-Kultur – also zum Beispiel die auf Facebook populären, mit lustigen Überschriften versehenen Film- und Videoschnipsel – wären durch Uploadfilter gefährdet.

Abstimmung: Wer ist dafür, wer dagegen?

Kommt der Artikel 13, werden viele Inhalte aus dem Netz verschwinden – und auch ein Stück der Freiheit im Internet. Die fertige Urheberrechtsreform trägt die Handschrift der Film- und Musikindustrie. Sie haben für die Reform lobbyiert. Viele wollten Google und Facebook treffen, jetzt gefährdet die neue Richtlinie das freie Internet für alle.

So haben die Europa-Abgeordneten angekündigt am 26. März zu stimmen:

Artikel 13 wer ist dafür und dagegen

 

Und das sind die Ergebnisse der Abstimmung:

Artikel 13 wer ist dafür und dagegen

Eine Chronologie

Im Juli 2018 kam es im EU-Parlament zu einem Abstimmungskrimi bezüglich der Copyright-Richtlinie. 278 EU-Abgeordneten sprachen sich für ein Durchwinken der umstrittenen Richtlinie aus, 318 stimmten dagegen. Die Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission durften also nicht aufgenommen werden. Kritikpunkte waren vor allem der Uploadfilter und die fehlende Besserstellung für Urheber.

SPÖ und Grüne stimmten dagegen – ÖVP dafür – NEOS und FPÖ waren abwesend bzw. enthielten sich ihrer Stimme.

Damit wurde das Gesetzespaket wieder aufgeschnürt und die Abgeordenten brachten Abänderungen ein. Am 12. September 2018 wurde erneut abgestimmt: Hier lohnt es sich genauer auf das Abstimmungsverhalten zu schauen:  Zum Artikel 13, dem Uploadfilter, alleine gab es sechs Zusatz- bzw. Abänderungsanträge.

Das Ziel keine Uploadfilter zu haben, verfolgten dabei die österreichischen EU-Abgeordneten der SPÖ, Grünen und NEOS – die ÖVP war dagegen und die FPÖ enthielt sich bzw. stimmte dagegen.

Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Letztendlich wurde die Copyrightrichtlinie angenommen – neben dem Uploadfilter standen auch viele Verbesserungen bei der Vergütung von Künstlern im Gesetz.

Die parlamentarischen Maßnahmen gegen den Uploadfilter waren ausgereizt, und so wurde der Vorschlag in Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Kommission geschickt. Eine faire und angemessene Vergütung für die Kreativen ist überfällig, die Uploadfilter konnten bei der Mandatsverteilung im EU-Parlament nicht rausverhandelt werden. Es lag nun bei der Kommission und beim Ministerrat.

Doch die entschied sich anders:

Im Vorschlag, der am 26. März 2019 im Parlament abgestimmt wird, ist der Upload-Filter nach wie vor enthalten. Doch die Verbesserungen für Künstler und Kreative sind massiv abgeschwächt worden. Statt durchsetzbarem Recht, gibt es nur ein „Prinzip der Vergütung“ – wie die großen Plattformen und Internetgiganten es sich wünschten.

Die Copyright-Richtlinie bedient also beide Seiten: Internetkonzerne aus den USA auf der einen und europäische Verlage, sowie die Film- und Musikindustrie. Nachteile bringt sie für die Nutzer: Denn die freie Ausdrucksweise im Internet wird stark eingeschränkt.

Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
Das Thema "Copyright" im Parlament

Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
Bitte dieses Feld leer lassen

Newsalert

Kostenlos anmelden und keinen Artikel mehr verpassen. Jetzt auch Telegram!

E-Mail-Adresse *

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.

Ist Streik eine geeignete Form des Protests im Zuge von Lohnverhandlungen?

  • Ja, selbstverständlich.
  • Eher ja. Wenn die Arbeitgeber sich nicht bewegen wollen gar nicht nachgeben wollen, geht’s nicht anders.
  • Eher nein. Die Arbeitnehmer müssen mehr Kompromisse eingehen.
  • Nein. Streiks schaden uns allen.

Poll Options are limited because JavaScript is disabled in your browser.

  • Ja, selbstverständlich. 68%, 68 % der Stimmen

    68 % der Stimmen 68%

    68 % der Stimmen

  • Eher ja. Wenn die Arbeitgeber sich nicht bewegen wollen gar nicht nachgeben wollen, geht’s nicht anders. 21%, 21 % der Stimmen

    21 % der Stimmen 21%

    21 % der Stimmen

  • Nein. Streiks schaden uns allen. 9%, 9 % der Stimmen

    9 % der Stimmen 9%

    9 % der Stimmen

  • Eher nein. Die Arbeitnehmer müssen mehr Kompromisse eingehen. 3%, 3 % der Stimmen

    3 % der Stimmen 3%

    3 % der Stimmen

1781 Abstimmungen seit

29. November 2022

×

Von deiner IP-Adresse wurde bereits abgestimmt.

  • Ja, selbstverständlich.
  • Eher ja. Wenn die Arbeitgeber sich nicht bewegen wollen gar nicht nachgeben wollen, geht’s nicht anders.
  • Eher nein. Die Arbeitnehmer müssen mehr Kompromisse eingehen.
  • Nein. Streiks schaden uns allen.

×

Von deiner IP-Adresse wurde bereits abgestimmt.

Uploadfilter: Konservative gegen das freie Internet

Artikel 13 wer ist dafür und dagegen

ThemenArtikel 13, Copyright-Richtlinie, EU Abstimmung, Upload-Filter, Uploadfilter, Urheberrecht, Urheberrechtsreform

Top Themen

    Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
    Niederösterreichs Teuerungsausgleich bringt Millionen Steuergeld für Beratungsfirma Accenture

    Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
    Karl Merkatz: „In meinen Adern fließt immer noch Brecht“

    Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
    Skandal um Werbegelder bei der ÖVP Niederösterreich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Wirtschaftskriminalität!

    Artikel 13 wer ist dafür und dagegen
    Register der Firmen-Eigentümer geschlossen: „Ein Geschenk an Steuersünder und Oligarchen“

Wir recherchieren und überprüfen die Inhalte und Fakten in unseren Beiträgen. Du hast trotzdem einen Fehler entdeckt? Bitte schick uns eine Nachricht.

2 Comments

Label

{} [+]

Name*

Email*

Website

Daten für das nächste Kommentar merken

Sichere Name, E-Mail und Webseite in einem Browser-Cookie für das nächste Kommentar

Ich akzeptiere die Privacy Policy.

Mehr zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Label

{} [+]

Name*

Email*

Website

Daten für das nächste Kommentar merken

Sichere Name, E-Mail und Webseite in einem Browser-Cookie für das nächste Kommentar

Ich akzeptiere die Privacy Policy.

Mehr zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

2 Kommentare

Neuste

Älteste Beste

Inline Feedbacks

View all comments

SanoYT

13. November 2019 21:23

Tja FPÖ hat sich halbwegs enthalten bzw manche haben gegen artikel 13 gestimmt deswegen wird die fpö die övp sicher übers thema entscheiden lassen. Aber vorallem war ein Grund dass es gekommen ist ist dass einige Sozialdemokratische Parteien auf der bundesebene bzw in ihrer Bundesregierung dafür gestimmt haben. Wird aber gerne mal von nem spö Medium ausgelassen

0

0

Antworten

Andreas

27. März 2019 21:12

Wobei man leider sagen muss, dass die S&D in anderen Ländern auch dafür gestimmt hat. Da hätte ich mir ein besseres fraktionsinternes Lobbying gegen Uploadfilter und LSR gewünscht.

Wer ist für Artikel 13 verantwortlich?

Der umstrittene Artikel 13 (in der Endfassung Artikel 17) der Reform besagt, dass große Internetplattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter hierfür vor dem Upload eines Werkes das Copyright klären müssen. Die Plattformen haften voll für alle Inhalte, die von den Usern hochgeladen werden.

Was ist mit Artikel 13 passiert?

Ab dem 1. August 2021 soll der Uploadfilter die Urheber:innen schützen. Jedoch musste auch vorher niemand tolerieren, wenn Musik, Bilder, Schriftwerke oder Videoaufnahmen ungefragt verwendet wurden.

Was ist mit Artikel 13 passiert 2022?

Nach allen Versionen von Artikel 13 dieser geplanten Richtlinie sollen zukünftig alle großen Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter, auf denen Nutzer Texte, Bilder, Fotos, Videos oder Musik hochladen, für diese Inhalte haftbar gemacht werden können.

Was ist Artikel 13 für Kinder erklärt?

(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.