Arbeitszimmer gleich betriebstätte

Arbeitszimmer gleich betriebstätte

Arbeitszimmer gleich betriebstätte
(c) BBH

Für ein häusliches Arbeitszimmer ist der Abzug von Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erheblich eingeschränkt. Hierbei ist ein Abzug bis 1.250 Euro nur möglich, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ein unbegrenzter Abzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Betätigung bildet.

Für eine häusliche Betriebsstätte gelten diese Beschränkungen nicht.

Zu den Voraussetzungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich eine Entscheidung (Beschl. v. 9.5.2017, X B 23/17)gefällt. Danach sind betrieblich genutzte Räume, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind, nur dann als Betriebsstätte anzuerkennen, wenn sie nach außen erkennbar für einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr vorgesehen sind.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Versicherungsmakler für seine Tätigkeit im Obergeschoss des Hauses seiner Töchter, in welchem er auch wohnte, einen Büroraum mit davor liegendem Flurbereich und einer Gästetoilette angemietet. Die darauf entfallenden Aufwendungen machte er in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt qualifizierte die Räume als häusliches Arbeitszimmer und lehnte den Betriebsausgabenabzug ab.

Das Gericht folgte der Auffassung des Finanzamts. Bei der Eingliederung der betrieblich genutzten Räume in den Wohnbereich fehlte es an der nach außen erkennbaren Widmung für den Publikumsverkehr.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Christian Fesl

Wann ist ein Büro eine Betriebsstätte?

Leitsatz. Ein Büroraum im Wohnhaus des Steuerpflichtigen stellt nur dann eine Betriebsstätte und kein häusliches Arbeitszimmer dar, wenn er auch von dritten, nicht familien- und haushaltszugehörigen Personen genutzt wird und dadurch seine Einbindung in die häusliche Sphäre aufgehoben oder überlagert wird.

Kann Wohnung Betriebsstätte sein?

Eine Betriebsstätte ist nach dem Gesetz z.B. eine feste Geschäftseinrichtung, die dem Unternehmen dient, also etwa ein Büro oder eine Lagerhalle. Das Finanzgericht München (FG) hat geklärt, ob auch ein Zimmer in einer Mietwohnung als Betriebsstätte dienen kann.

Wann gilt ein Arbeitszimmer als Arbeitszimmer?

Laut Definition des Gesetzgebers ist ein Arbeitszimmer immer ein abgeschlossener Raum. Die Arbeitsecke im Flur zählt daher nicht als Arbeitszimmer. Darüber hinaus gilt, dass ein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und büromäßig eingerichtet ist .

Wann ist ein Arbeitszimmer Betriebsvermögen?

ein häusliches Arbeitszimmer, das sich im Eigentum eines Freiberuflers befindet, ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen gehört. Gibt ein Unternehmer bzw. Freiberufler seine Tätigkeit auf, scheidet das Arbeitszimmer aus dem Betriebsvermögen aus. Die Entnahme erfolgt i.d.R. zum Marktwert.