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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ErbringungLandkreis Uelzen - SozialamtPostanschrift: LeistungsbeschreibungDie Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen: 1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2. Persönlicher Schulbedarf
Ab dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst. 3. Schulbeförderung 4. Lernförderung 5. Mehraufwendung für Mittagessen 6.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben VerfahrensablaufEs ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag erforderlich. Es ist – mit Ausnahme der
außerschulischen Lernförderung - keine gesonderte Antragstellung in den Bereichen des SGB II, SGB XII und AsylbLG erforderlich, aber informieren Sie sich bitte im Vorfeld über mögliche Zuschüsse bei der örtlich zuständigen Stelle. An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit bei einer Hilfebedürftigkeit nach SGB II und dem BKGG liegt beim örtlichen Jobcenter. VoraussetzungenBerechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Ansprüche auf
haben. Berechtigt sind auch Kinder und Jugendliche, deren Familien
beziehen. Eine Berechtigung besteht ebenfalls, wenn durch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe erst eine Hilfebedürftigkeit ausgelöst wird. Die Altersgrenze für das Bildungspaket liegt grundsätzlich bei 25 Jahren. Abweichend hiervon ist die Berücksichtigung von Bedarfen für Bildung von Schülerinnen und Schülern, die Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen nach §§ 2 oder 3 AsylbLG erhalten, nicht an die Altersgrenze von 25 Jahren gebunden. Für die Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt hiervon abweichend die entsprechende Altersgrenze bei 18 Jahren. Welche Unterlagen werden benötigt?Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. Welche Fristen muss ich beachten?Die Antragstellung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen. RechtsgrundlageAnträge / FormulareDie entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle. Was sollte ich noch wissen?Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen. Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen. Fachlich freigegeben durchNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Wie stelle ich einen Antrag auf Bildung und Teilhabe?Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?. Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen.. In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis.. Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbedarf?Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt, Fachamt Grundsicherung und Soziales beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
Was ist alles im Bildungspaket enthalten?Welche Leistungen beinhaltet das Hamburger Bildungspaket?. Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,. Kosten für Kurse in künstlerischen Fächern, zum Beispiel Musikunterricht,. angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und.. die Teilnahme an (Ferien-)Freizeiten.. Was ist ein schulbedarfspaket?Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das sind Leistungen, mit denen der Staat Eltern und Alleinerziehende sowie Kinder und junge Erwachsene bei den Kosten in der Schule und in der Freizeit unterstützt.
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