9 euro ticket für abo kunden

Günstig unterwegs im Nahverkehr

Fahrgäste von Bussen und Bahnen in Deutschland werden mit der Einführung eines „9-Euro-Tickets“ entlastet. Das hat die Koalition im Bund am 24.03.2022 vereinbart. Die Idee: Ein Ticket für 9 Euro pro Monat, das für maximal 90 Tage aufgelegt werden soll.

Ein solches Angebot wird selbstverständlich auch im GVH angeboten. Profitieren sollen davon auch ausdrücklich alle Kundinnen und Kunden, die bereits ein Jahresabonnement oder ein Jobticket besitzen. Es ist also keine Kündigung des bisherigen Abos erforderlich! Weitere Informationen für Abonnentinnen und Abonnenten finden Sie hier.

Einige häufige Fragen zum 9-Euro-Ticket haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Die Fragen und Antworten werden dabei kontinuierlich von uns erweitert:

Allgemeine Informationen

Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatsfahrkarte. Es wird in den Monaten Juni, Juli und August 2022 für 9 € je Kalendermonat angeboten. Es gilt ganztägig zusammen mit einem Lichtbildausweis, bundesweit in der 2. Klasse in allen Nahverkehrszügen und S-Bahnen, in Straßen- und U-Bahnen sowie in allen Stadt- und Regionalbussen. Die Nutzung der 1. Wagenklasse sowie die Nutzung von Fernverkehrszügen (ICE, IC, EC, Flixtrain etc.) ist generell ausgeschlossen. Das 9-Euro-Ticket ist nur mit einer Gültigkeit von einem Monat erhältlich, es verlängert sich nicht automatisch und ist nicht als eine Drei-Monatskarte zu kaufen.  Die Auflage des Tickets ist nicht limitiert.

Die Fahrkarte ist nicht übertragbar und gilt nur für eine Person. Kinder unter 6 Jahre können kostenlos mitfahren. Kinder ab 6 Jahren benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket.

Die Mitnahme weiterer Personen mit dem 9-Euro-Ticket ist ausgeschlossen.

Für die Mitnahme eines Fahrrads oder eines Hundes gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen/Verbünde vor Ort oder der jeweiligen Relation (Ausschluss, zusätzliches Ticket, kostenfreie Mitnahme).

Für Fahrten innerhalb des GVH gelten die üblichen Regeln zur Fahrrad- und Hundemitnahme. Das 9-Euro-Ticket kann im GVH nicht zur Mitnahme eines Fahrrads oder eines Hundes genutzt werden.

Ein Umtausch oder eine Stornierung der Fahrkarte ist, auch vor dem 1. Geltungstag, ausgeschlossen.

Das 9-Euro-Ticket wird ab dem 23. Mai über möglichst viele Vertriebswege des GVH zu verkaufen sein, das heißt an den Fahrkartenautomaten der ÜSTRA und der Eisenbahnverkehrsunternehmen, in Service- und Verkaufsstellen, im GVH Kundenzentrum, über die GVH App, im DB Navigator sowie beim Fahrpersonal bei regiobus und der SVG. In den ÜSTRA-Bussen ist der Kauf des 9-Euro-Tickets nicht möglich. Weitere Informationen über die verschiedenen Vertriebswege gibt es hier.

Ja, die GVH Pünktlichkeitsgarantie gilt auch bei Nutzung des 9-Euro-Tickets, sofern es sich dabei um eine GVH Fahrkarte handelt (erkennbar am GVH Logo).

Nein, die Boote können nicht mit dem 9-Euro-Ticket genutzt werden.

Nein, das 9-Euro-Ticket gilt ausschließlich für eine Person. Bei Fahrten außerhalb des GVH erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Verkehrsunternehmen, wie die Mitnahmeregeln für Hunde und Fahrräder sind.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis bei Ihrer Fahrt mit metronom:

Sicherheit geht vor: metronom schränkt Fahrradmitnahme ein

Aufgrund anstehender Baumaßnahmen und als Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen mit dem „9-Euro-Ticket“ schränkt der GVH-Partner metronom die Fahrradmitnahme ab Freitag, den 10. Juni, auch auf Linien im GVH stark ein.

Auf der Linie RE2 Göttingen-Hannover-Uelzen ist die Fahrradmitnahme jeweils am Wochenende von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen. Das heißt, auf dieser Strecke ist freitags ab 15 Uhr kein Zustieg mit Fahrrad mehr möglich.

Gerade an den Wochenenden sind die Züge stark ausgelastet. Schauen Sie deshalb einmal öfters auf die Website von metronom oder in die mein metronom-App und informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Reise über die gewählte Verbindung. Möglicherweise stehen dort schon entsprechende Hinweise zur Auslastung und zu verspäteten Abfahrten.

Ja, auch im sprinti wird das 9-Euro-Ticket als Fahrkarte anerkannt.

Informationen für GVH Abonnentinnen und Abonnenten

Darunter sind sowohl Besitzerinnen und Besitzer der Monatskarte Abo, Monatskarte Ausbildung Abo, des Jobtickets, Jobtickets S / M, der Seniorennetzkarte Abo, Jahreskarte U21, Schulfahrkarte als auch des Semestertickets GVH gemeint.

Abonnentinnen und Abonnenten wird in dem besagten Zeitraum nur ein Betrag in Höhe von 9 Euro pro Kalendermonat berechnet. Wie die Erstattung beziehungsweise der reduzierte Geldeinzug im Einzelnen vorgenommen wird, wird derzeit geprüft. Sie müssen also nichts tun, um in den Genuss der Preisreduzierung zu kommen.

Ihre bereits übersandten Abo-Fahrkarten gelten im Aktionszeitraum zusammen mit einem Lichtbildausweis ebenfalls bundesweit mit den oben genannten Regelungen.

Ja, auch Schülerinnen und Schüler, die eine Schulfahrkarte haben, dürfen diese im Aktionszeitraum bundesweit als Fahrkarte nutzen.

Ja, das Semesterticket GVH kann im Aktionszeitraum bundesweit als Fahrkarte genutzt werden. Derzeit wird noch geprüft, wie der Semesterticketbeitrag zum Teil erstattet werden kann.

Ja, auch die Jahreskarte U21 wird im Aktionszeitraum bundesweit als Fahrkarte im Aktionszeitraum anerkannt.

Die bestehende Mitnahmeregelung gilt für Sie als Abonnentin beziehungsweise Abonnent der Monatskarte Abo, eines Jobtickets oder der Seniorennetzkarte Abo ausschließlich innerhalb des GVH in den Aktionsmonaten in den Zonen A-F.

Kundinnen und Kunden, die über eine GVH Abo-Fahrkarte und einen gültigen IC/EC-Aufpreis der DB verfügen, dürfen im Aktionszeitraum weiterhin die gelöste IC/EC-Strecke befahren.

Der Basispreis der 2.Klasse-Fahrkarte wird auf 9 € reduziert, für die 1.-Klasse-Nutzung bezahlen Sie den 1.-Klasse Aufpreis 1-3 Zonen Ihres jeweiligen Aboprodukts. Mit der Fahrkarte können Sie im Aktionszeitraum in den GVH Zonen A-F die 1.-Klasse nutzen.

Die Jobtickets des GVH werden im Aktionszeitraum bundesweit als Fahrkarte anerkannt. Ihnen wird von Ihrem Arbeitgeber nur ein Betrag in Höhe von 9 € pro Kalendermonat berechnet. Der Arbeitgeberzuschuss beim Jobticket M wird für die Aktionsmonate ausgesetzt. Der Arbeitgeber kann diesen jedoch freiwillig weiterhin leisten.

Innerhalb der GVH Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte.

Innerhalb der GVH Tarifzonen A-F bleibt die Fahrkarte im Aktionszeitraum übertragbar. Bei der bundesweiten Nutzung ist sie eine persönliche Fahrkarte. Da wir nicht mit Sicherheit sagen können, wie und ob die persönliche Berechtigung bei der bundesweiten Nutzung außerhalb des GVH geprüft wird, empfehlen wir die Mitnahme eines Nachweisdokuments, dass Sie als die Inhaberin / den Inhaber ausweist (Abonnementvertrag, Anschreiben vom Ticketversand o.ä.).

Ja, Sie erhalten eine Gutschrift über den zu viel bezahlten Betrag. Wir überweisen Ihnen das Guthaben dann pro Aktionsmonat, sofern wir eine Bankverbindung vorliegen haben sollten. Alle Kundinnen und Kunden, die Ihre Vorauszahlungen in Bar geleistet haben, wurden angeschrieben und um eine Bankverbindung gebeten.

GVH Geschäftsführer Ulf-Birger Franz im Interview

Im nachfolgenden Video sehen Sie GVH Geschäftsführer Ulf-Birger Franz, der die wichtigsten Informationen zum 9-Euro-Ticket für Sie zusammengefasst hat:

Wie bekommt man 9

Wo bekommt man das Neun-Euro-Ticket? Die Tickets ist seit dem 23. Mai online, über die Navigator App der Deutschen Bahn, am Schalter, an den Automaten und auch bei den regionalen Verkehrsbetrieben erhältlich.

Wird 9

Abo-Aktion in NRW nach dem 9-Euro-Ticket bis Jahresende verlängert. Das 9-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ist Ende August ausgelaufen.

Für was gilt das 9

Mit dem 9-Euro-Ticket kann man alle U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbusse benutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (Regionalbahn, Regionalexpress und InterRegioExpress), nicht jedoch im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.

Wann kommt das 9

Allzu viel Zeit soll nicht mehr verstreichen, bis es einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket gibt. Volker Wissing nannte als Starttermin den 1. Januar 2023. „Das ist ein ehrgeiziges Ziel.