450 euro job kosten arbeitgeber rechner

Ob du als Studentin Pizza ausfährst oder als Schüler Regale im Supermarkt einräumst – häufig gehst du dabei einem Minijob nach. Wir geben dir hier einen Überblick, was ein Minijob überhaupt ist, welche Vor- und Nachteile er hat und worauf du als Minijobber zusammen mit deinem Arbeitgeber achten solltest. Mit unserem Minijob-Rechner kannst du außerdem dein Gehalt als Minijobber errechnen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis.

Geringfügig bedeutet, dass es für dich bei der Beschäftigung eine Verdienstgrenze gibt oder die Beschäftigung von dir von vornherein nur für eine bestimmte begrenzte Zeit wahrgenommen wird.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Minijobs:

  • 450€-Minijobs (max. Verdienst im Monat 450€)

  • kurzfristige Minijobs (max. bis zu 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Verdienst in dieser Zeit höher sein darf als 450€ im Monat)

Als Minijobber kannst du in einer Firma angestellt sein oder für eine Privatperson (zum Beispiel als Haushalts- oder Gartenhilfe) arbeiten. Unterschiede gibt es hier vor allem bei den Sozialabgaben für die die Beschäftigung. Die Anmeldung des Minijobs erfolgt bei der Minijob-Zentrale. 

So funktioniert der Minijob-Rechner

Unser Minijob-Rechner zeigt dir schnell und übersichtlich, wie viel du als Minijobber monatlich netto verdienst, ob du in die Rentenversicherung einzahlen musst und welche Sozial- und Steuerabgaben auf deinen Arbeitgeber zukommen. Die wenigen Angaben, die du für die Berechnung benötigst, findest du in der Regel in deiner Gehaltsabrechnung. 

Entscheide zunächst, für welches Jahr du dein Nettogehalt berechnen möchtest. Danach gibst du dein Monatsbruttogehalt ein. Ganz wichtig für Berechnung ist, dass du auswählst, ob du deinem Minijob in einem Betrieb oder in einem Privathaushalt nachgehst, denn an dieser Stelle gelten unterschiedliche Sätze für Steuern und Sozialabgaben. 

💡

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Als Minijobber kannst du dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Was das genau bedeutet, erklären wir dir im Abschnitt ‘Rentenversicherung beim Minijob: Was bedeutet „rentenversicherungsbefreit“?’.

Abschließend noch auswählen, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. 

Minijob-Rechner: Ergebnis erklärt

Unser Minijob-Rechner zeigt nun, wie hoch dein Nettogehalt aus dem Minijob ausfällt. Zudem wird dir die Höhe deines Beitrages zur Rentenversicherung angezeigt. Nicht nur für dich, sondern auch für deinen Arbeitgeber (AG) ist unser Rechner spannend. Denn er zeigt im Ergebnis, wie viel der Arbeitgeber in Summe für die Beschäftigung noch an Abgaben auf dein Monatsbrutto drauflegen muss. Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind Netto- und Bruttogehalt aus deinem Minijob in der Regel gleich.

450 euro job kosten arbeitgeber rechner
Beispiel-Rechnung eines 450€-Jobs 2021 in einem Betrieb mit Rentenversicherung.

Beschäftigungsart: Betrieb oder Privathaushalt

Wenn du einer Person im Garten oder Haushalt hilfst und dafür einen Lohn bekommst, bringt eine Anmeldung als Minijob einige Vorteile, unter anderem ein Anspruch auf Urlaub, Gehaltszahlung im Krankheitsfall und du bist auch bei einem Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. 

Die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch für die Person, die dich in ihrem Privathaushalt als Arbeitgeber beschäftigt, von Vorteil. Dadurch ist ausgeschlossen, dass sie aus eigener Tasche für Kosten aufkommen muss, die durch einen Arbeitsunfall entstehen. Weiterhin bringt ihr die Anmeldung als Minijobber steuerliche Vorteile.

Die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt erfolgt über ein Formular – den sogenannten „Haushaltscheck“. Diesen musst du zusammen mit der Privatperson ausfüllen, die dich beschäftigt.

⚠️

Gefälligkeitsleistungen sind keine Minijobs

Damit eine Tätigkeit im Privathaushalt als Minijob angemeldet werden kann, ist es wichtig, dass sich es sich nicht um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Eine Gefälligkeitsleistung liegt zum Beispiel vor, wenn Du Freunden, Angehörigen oder Lebenspartnern im Garten oder Haushalt hilfst und dafür Geld erhältst.

Wenn du hingegen einen Minijob in einem Betrieb hast, meldet dein Arbeitgeber dich bei der Minijob-Zentrale an. Für Betriebe gelten beim Minijob teils andere Regeln als bei Privatpersonen, zum Beispiel bei den Steuern oder den Beiträgen zur Rentenversicherung. Für dich gilt: Auch als Minijobber in einem Betrieb hast du Urlaubsanspruch, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. 

Welche Abgaben werden beim Minijob für Arbeitgeber fällig?

Je nachdem, ob du einen Minijob in einem Privathaushalt oder Betrieb hast, fallen unterschiedliche Abgaben für deinen Arbeitgeber an. Weiterhin macht es bei den Abgaben einen Unterschied, ob du den Minijob regelmäßig auf 450€-Basis ausübst oder nur kurzfristig. Generell gilt, dass Privathaushalte als Arbeitgeber beim Minijob weniger Abgaben zahlen als betriebliche Arbeitgeber.

Zu den Abgaben deines Arbeitgebers zählen:

  • der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • der Beitrag zur Rentenversicherung
  • der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Umlagen für Krankheit, Insolvenzgeld und Schwangerschaft
  • pauschale Steuer an die Minijob-Zentrale

Die Abgaben werden prozentual auf Basis deines Gehaltes berechnet. Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis fallen für deinen Arbeitgeber folgende Abgaben an:


Abgabe

Minijob privater Arbeitgeber

Minijob betrieblicher Arbeitgeber

Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

5%

13%


Beitrag zur Rentenversicherung

5%

15%


Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung

1,6%

individuell


pauschaler Steuerbeitrag

2%

2%

Umlage 1 (Krankheit)

1%

1%

Umlage 2 (Mutterschutz)

0,39%

0,39%

Umlage Insolvenz

keine Abgabe

0,12%

Gesamt

14,99%

31,51% + Unfallversicherung

Abgaben bei Minijobs (Quelle: minijob-zentrale.de, 02/2021)

Die Berechnung der genauen Abgaben für deinen Minijob kannst du ganz bequem mit unserem Minijob-Rechner weiter oben vornehmen.  

Rentenversicherung beim Minijob: Was bedeutet „rentenversicherungsbefreit“?

Grundsätzlich unterliegt ein Minijob der Rentenversicherungspflicht. Dein Arbeitgeber – egal ob Privatperson oder Firma – muss daher für dich einen festgelegten Pauschalbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Du selbst hast hingegen die Wahl, ob du von deinem Gehalt ebenfalls einen Beitrag zur Rentenversicherung zahlst oder dich von der Rentenversicherungspflicht durch schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber befreien lässt. 

🧐

Rentenversicherungsbefreit

Dein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt bei einem Minijob bei einer Firma 3,6% und bei einem Minijob im Privathaushalt 13,6% deines Bruttogehaltes. Der Beitrag wird automatisch von deinem Gehalt einbehalten, wenn du keinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellst.

Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hast du bei deinem Minijob in der Regel keine Abzüge vom Gehalt. Beachte jedoch, dass du dich hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht für deinen aktuellen Minijob nicht nochmal umentscheiden kannst.  Das ist nur möglich, wenn du einen neuen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber beginnst oder wenn du das Beschäftigungsverhältnis in deinem aktuellen Minijob für mindestens zwei Monate beendest und dann nochmal ein neues Beschäftigungsverhältnis im Minijob beim gleichen Arbeitgeber beginnst.

💡

Was bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beachten ist

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht klingt erstmal attraktiv, denn dann gilt in der Regel für dich: Bruttogehalt = Nettogehalt. Aber sei dir bewusst: Wenn du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, verzichtest du damit im Rahmen des Minijobs unter Umständen auch auf einige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie zum Beispiel eine Kur oder Erwerbsminderungsrente.

Ist man durch einen Minijob krankenversichert?

Über einen Minijob bist du, anders als bei einer normalen Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer, grundsätzlich nicht krankenversichert. 

Dein Arbeitgeber führt für den Minijob zwar einen pauschalen Solidarbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab. Dies führt aber nicht dazu, dass du über deinen Minijob eine Krankenversicherung erhältst. Vielmehr bist du bei einem Minijob verpflichtet, dich zu kümmern, dass du anderweitig krankenversichert bist. Hier hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Krankenversicherung über deinen Hauptberuf 

Du gehst deinem Minijob neben deinem Hauptberuf nach zum Beispiel in den Abendstunden oder am Wochenende. Die Krankenversicherung aus deinem Hauptberuf gilt dann auch für deinen Minijob.

  • Krankenversicherung über die Familie

Du bist über deine Eltern oder deinen Ehepartner in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Die Familienversicherung sichert dich auch im Minijob ab.

  • freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn du weder über einen Hauptberuf noch über deine Familie krankenversichert bist, hast du die Möglichkeit, dich selbst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dies nur für den Minijob zu tun, lohnt sich aber eher selten, da die Beiträge im Rahmen einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung recht hoch sind. 

  • private Krankenversicherung

Du kannst dich eigenständig privat krankenversichern. Wenn du privat krankenversichert bist, entfällt für deinen Minijob auch der pauschale Solidarbeitrag deines Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gilt Ähnliches wie bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung nur für einen Minijob abzuschließen, macht in der Regel keinen Sinn, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung verhältnismäßig hoch sind.

Gehalt und Stundenzahl beim Minijob

Bei einem 450-Euro-Minijob darfst du regelmäßig bis zu 450€ monatlich verdienen. 

Im Jahr ergibt sich dadurch eine Verdienstgrenze von 5400€ (12 Monate x 450€). Diese Verdienstgrenze darfst du bei einem 450-Euro-Minijob nur in Ausnahmefällen und vor allem nicht regelmäßig überschreiten. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden hier ebenfalls eingerechnet. Steuerfreie Einnahmen wie zum Beispiel Wochenend-, Feiertags- und Nachzuschläge werden hingegen nicht berücksichtigt. 

Dein Verdienst bei einem 450-Euro-Minijob darf in einzelnen Monaten auch mehr als 450€ betragen. Beim Verdienst darf es allerdings nicht regelmäßig zu erheblichen Schwankungen kommen (zum Beispiel in den ersten 3 Monaten des Jahres verdienst Du 1.500€ pro Monat, danach für die nächsten 9 Monate nur noch 100€). Auch bei schwankendem Gehalt muss die jährliche Verdienstgrenze von 5400€ eingehalten werden. Auf die Verdienstgrenze muss vor allem dein Arbeitgeber achten, weil er verpflichtet ist dich mit der richtigen Beschäftigungsart anzumelden.

Anders ist es bei einem kurzfristigen Minijob. Hier gibt es keine Obergrenze für das Gehalt. Es ist nur entscheidend, dass der Minijob von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist („kurzfristig“). Dies kann zum Beispiel bei einem Job der Fall sein, den du nur in den Schul- oder Semesterferien ausübst. Folgende Zeitgrenzen gelten bei kurzfristige Minijobs:

  • maximal drei Monate bei einer 5-Tage-Woche

  • maximal 70 Arbeitstage im Jahr, wenn man weniger als 5 Tage in der Woche arbeitet

Egal, ob 450-Euro- oder kurzfristiger Minijobber – in einem Minijob hast Du Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit 01.01.2021 bei 9,50€ und wird in drei weiteren Schritten bis Juli 2022 auf 10,45€ angehoben.    

Minijob & Steuern: Das musst Du beachten

Als Minijobber hast Du im Normalfall mit den Steuern keinen Aufwand. Durch die pauschale Steuerabgabe, die dein Arbeitgeber monatlich mit den Abgaben für den Minijob entrichtet, sind alle steuerlichen Pflichten erfüllt. 

Du musst den Minijob dann in der Regel in deiner Einkommensteuerklärung nicht noch zusätzlich angeben. Jedoch kannst du dann bei der Steuer aber auch keine Werbungskosten für den Minijob geltend machen. Wenn Du einen privaten Arbeitgeber hast, sollte dieser hingegen unbedingt seine Ausgaben für den Minijob in der Steuererklärung angeben. Für ihn winken größere Steuervorteile.

💡

Pauschale Steuerabgabe beim Minijob

Dein Arbeitgeber kann über den Arbeitsvertrag für den Minijob mit dir vereinbaren, dass dir die pauschale Steuerabgabe von deinem Bruttolohn abgezogen wird, womit du effektiv weniger Lohn bekommst. Prüfe also genau, ob das für dich in Ordnung ist. Eine solche Vereinbarung ändert nichts daran, dass dein Arbeitgeber weiter verpflichtet ist, die Steuerabgabe an die Minijob-Zentrale zu entrichten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Minijob?

Bekommt man Elterngeld bei einem Minijob?

Mehrere Minijobs zusammen – geht das?

Bekomme ich als Minijobber Mindestlohn?

Darf mein Arbeitgeber bei einem Minijob die Sozialabgaben vom Lohn abziehen?

Habe ich als Minijobber einen Kündigungsschutz?

Teilzeit und Minijob, geht das?

Wie viele Stunden arbeitet man bei einem Minijob?

Darf ich neben meinem Hauptberuf noch einen Minijob ausüben?

Kann man neben einem Minijob weiter Arbeitslosengeld bekommen?

Ich bin Rentner. Darf ich trotzdem einen 450-Euro-Minijob haben?

Wieviel Urlaubsanspruch habe ich in meinem Minijob?

Was kostet eine 450 € Kraft den Arbeitgeber 2022?

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim Minijob?.

Was kostet ein 450 Euro Job dem Arbeitgeber?

Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,28 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.

Was kostet den Arbeitgeber ein 520 Euro Job?

Pauschalabgaben des Arbeitgebers:.

Wie viel kostet ein 400 Euro Job den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat bei einem 400-Euro-Job ca. 30% an Abgaben zu zahlen. Bei einem 401-Euro-Job sind es nur ca. 20%.