42 wer ist träger der gesetzlichen unfallversicherung für das bewachungsgewerbe

  • Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln 

  1. Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  2. nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und
  3. die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen:

  • Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie z.B. Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen
  • Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
  • Personen, die selbständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
  • häusliche Pflegepersonen
  • Arbeitslose, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
  • bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)
  • Personen in der Rehabilitation (z.B. Krankenhausaufenthalt).

Unternehmer können sich freiwillig versichern, wenn sie nicht schon - wie in einigen Branchen - durch Gesetz oder Satzung pflichtversichert sind.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die versicherten Personenkreise sind in den §§ 2, 3 und 6 SGB VII aufgeführt.

Der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Religion, Staatsangehörigkeit oder Einkommen.

Hinweis: Bei der Frage des Versicherungsschutzes kommt es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an; verbindlich entscheiden kann dies nur der zuständige Unfallversicherungsträger.

 

Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Grundvoraussetzung für Leistungen der Unfallversicherung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Darüber hinaus muss ein Ursachenzusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfallgeschehen sowie zwischen Unfallgeschehen und Gesundheitsschaden bestehen. Somit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn sich im Einzelfall der eingetretene Gesundheitsschaden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lässt

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (z.B. Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und - im Todesfalle - Hinterbliebenenleistungen (z.B. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten).

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände). 

Die Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der Unfallversicherungsträger sind auf den folgenden Internetseiten abrufbar:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: www.dguv.de
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): www.svlfg.de

Die Träger der Unfallversicherung stehen unter staatlicher Aufsicht. Aufsichtsbehörde über die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallversicherung Bund und Bahn sowie die Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (bundesunmittelbare Unfallversicherungsträger) ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Die Aufsicht über die Versicherungsträger der öffentlichen Hand im Kommunal- und Landesbereich obliegt der jeweils zuständigen Behörde im Landesbereich, dies ist im Regelfall das Landessozialministerium.

Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung

In der gewerblichen Wirtschaft erfolgt die Finanzierung der Unfallversicherung durch Beiträge, die allein von den Unternehmern getragen werden, so dass der Versicherungsschutz für die Versicherten beitragsfrei ist. Die Beiträge richten sich nach den Entgelten der Versicherten eines Unternehmens und nach dem Grad der Unfallgefahr. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gelten besondere Beitragsmaßstäbe, die sich überwiegend nach den Flächen- und Ertragswerten der landwirtschaftlichen Unternehmen richten. Die öffentlichen Unfallversicherungsträger finanzieren ihre Ausgaben regelmäßig aus Haushaltsmitteln (Steuern).

FAQ zur Unfallversicherung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier.

Auswahl von Publikationen zum Thema Gesetzliche Unfallversicherung

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Informationsblatt)

Unfallversichert im freiwilligen Engagement

Unfallversichert bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Informationsblatt)

Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert bei häuslicher Pflege von Angehörigen

Zu Ihrer Sicherheit Unfallversichert in der Schule

Wer ist der Träger bei einer Unfallversicherung?

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).

Bei welcher Versicherung ist der Träger die Berufsgenossenschaft?

Versichert gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind bei der BGN alle Arbeitnehmer wie z. B. Arbeiter, Angestellte, Aushilfen und Auszubildende, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, für dessen Unternehmen die BGN der zuständige Unfallversicherungsträger ist (§§ 2 Abs.

Wer sind die Träger der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist zuständig für die Unfallversicherung der Arbeiter:innen und Angestellten, Schüler:innen und Studierende. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sind die selbständig Erwerbstätigen in der gewerblichen Wirtschaft und selbständige Landwirtinnen bzw.

Wer gehört zur VBG?

Die VBG ist u. a. zuständig für Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe und besondere Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßenbahnen, U-Bahnen und Eisenbahnen. Aber auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure und Architekten gehören zur VBG.