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Ab der Geburt eines Kindes erhalten Familien in Deutschland Kindergeld. Das Einkommen der Eltern spielt dabei keine Rolle.
Wer bekommt das Kindergeld?
Kindergeld bekommen deutsche Staatsangehörige und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Deutschland. Bei anderer Staatsangehörigkeit hängt der Anspruch auf Kindergeld vom Aufenthaltstitel ab.
Kindergeld erhalten Eltern für leibliche als auch für adoptierte Kinder sowie für Pflege- und Stiefkinder. Auch Großeltern können Kindergeld bekommen für Enkelkinder, die in ihrem Haushalt leben und für die sie sorgen. Bei Alleinerziehenden oder getrenntlebenden Eltern wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
Wie und wo wird es beantragt?
Das Kindergeld wird auf Antrag - online oder schriftlich - von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bzw. für Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gezahlt. Die Familienkasse der Arbeitsagentur ist gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 4 555530 erreichbar.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Für das erste und zweite Kind werden derzeit jeweils 219 Euro pro Monat gezahlt. Für das dritte Kind beträgt das monatliche Kindergeld 225 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Ab Januar 2023 wird das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro betragen.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt eines Kindes. Die Dauer der Zahlung hängt vom Alter bzw. dem Ausbildungsstatus der Kinder ab. Ohne Einschränkung wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, danach kann es unter bestimmten Voraussetzungen weiterbezogen werden.
Bei arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Kindern wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt. Bei Kindern, die sich in Ausbildung befinden oder ausbildungsplatzsuchend sind, besteht der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung können Eltern den so genannten Kinderfreibetrag sowie Freibeträge für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ihrer Kinder abziehen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerentlastung durch die Freibeträge für die Eltern günstiger als die Kindergeldzahlung gewesen wäre. Ist dies der Fall, wird der Unterschiedsbetrag erstattet.
Kinderzuschlag
Familien, die kein ausreichendes Einkommen haben, haben zusätzlich Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Downloads
Familienkasse: Merkblatt Kindergeld
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Links
- berlin.de: Kindergeld
- Bundesagentur für Arbeit: Berliner Familienkassen
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld und Kinderzuschlag - Infos und Anträge
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld online beantragen
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld verstehen - Infos und Anträge
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Infotool für Familien
- Familienportal: Kindergeld
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