Wo bekomme ich einen corona schnelltest her

Unsere Testationen für Sie im Überblick:

Teststation Stadt-Apotheke, Teltower Damm 5, 14169 Berlin

Montag bis Freitag 9.15 - 19 Uhr
Samstag 9.15 - 16 Uhr
Sonntag 10 - 16 Uhr

Letzte Testregistrierung 20 Minuten vor Testende

Teststation Breisgauer Str. 1, Auf dem REWE-Parkplatz

Montag bis Freitag 10 - 16 Uhr
Samstag 10 - 16 Uhr

Letzte Testregistrierung 20 Minuten vor Testende

HINWEIS +++ PCR-Tests werden nur an der Testation Stadt-Apotheke durchgeführt. +++
 

Im Auftrag der Senatsverwaltung GPG, Berlin  führt die Stadt-Apotheke, Berlin Antje Baumgardt e.K gemeinsam mit der Test2Go Deutschland GmbH, unter ärztlicher Leitung der Oberärztin Dr. Nadine Jerusel  Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 durch. Die von uns verwendeten Testverfahren sind PoC Antigen Schnelltests, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind und PCR-Tests.

Hinweise zum PoC-Antigen-Test auf SARS-CoV-2

Ist der Antigentest positiv, hat der Getestete unverzüglich ein PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.  Ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass eine COVID-19-Infektion sicher ausgeschlossen werden kann. Das Ergebnis stellt lediglich den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar.

Datenschutzinformation

Sehr geehrte/r Patient/in,

im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 erhebt die Stadt-Apotheke, Antje Baumgardt e.K., Teltower Damm 5, 14169 Berlin und die Apotheke zum Schwarzen Bär, Potsdam, Antje Baumgardt e.K., Dortustr. 4 14467 Potsdamals Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Fall einer positiven Testung nach 4 Wochen. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und - sofern angegeben - E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG. Die Löschung Ihrer Daten bei Negativtestung erfolgt unverzüglich nach Ergebnismitteilung.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Hauptinhalt

Um eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festzustellen, gibt es drei Möglichkeiten: den PCR-Test, den Antigen-Schnelltest,  und den Selbsttest. PCR-Tests werden durchgeführt, wenn aufgrund von typischen Symptomen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder wenn der Antigenschnelltest (auch Selbsttest) positiv war.

Das Sozialministerium empfiehlt ausdrücklich den Erwerb und die Nutzung von Schnell- und Selbsttests, die den Mindestkriterien für SARS-CoV-2 Antigentests entsprechen.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat einige der Tests, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet und somit erstattungsfähigen SARS-CoV-2 sind, evaluiert. Es wurde verglichen, wie gut die Tests infizierte Personen tatsächlich erkennen (Sensitivität).

  • Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
  • Evaluierte Tests auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts

Angebote an Schnelltests in Sachsen

Auf dieser Karte finden Sie Möglichkeiten zu Corona-Schnelltests in Deutschland, die an die Corona-Warn-App angeschlossen sind und das digitale COVID-Zertifikat der EU ausstellen. Zu Angeboten für die ärztlichen Testungen erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt.

In der Karte sind die Teststellen erfasst, die Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung sind und sich bei der Corona-Warn-App registriert haben.

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