Wie darf ich meinen Hund verteidigen?

13 Antworten

Du verwechselst hier juristische Begriffe.

Nothilfe kannst du nur einem Menschen leisten, denn Nothilfe ist ein Spezialfall der Notwehr. Es liegt also keine Nothilfe vor, sondern wenn dann Notwehr. Denn dein Hund ist dein Eigentum. Eigentum ist ein Rechtsgut. Liegt auf dein Eigentum ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vor, dann darfst du ein geeignetes und erforderliches Mittel einsetzen um diesen Angriff zu beenden.

Jedoch sind die Regelungen extrem streng. Und so wie du diese Fälle beschreibst lag hier eindeutig KEINE Notwehr vor. Wir haben in Deutschland aus guten Gründen Leinenzwang. Also leine deinen Hund einfach an. Du riskierst schon so jedes mal eine erfolgreiche Strafanzeige gegen dich, und jetzt erst recht wenn du deinen frei laufenden Hund verteidigen würdest.

Es gibt ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, dort kann man seinen Hund rechtssicher frei laufen lassen. Ich habe einen 30 kg Schäferhundmix, und wenn ich das mit dem auch so hinbekomme, dann kannst du das auch ;-)

Ja, du darfst im Rahmen von Notwehr handeln. Jedes individuelle Rechtsgut ist notwehrfähig.

Um Nothilfe (was in Deutschland ohnehin keinen Unterschied macht) handelt es sich jedoch nicht - das wäre nur dann der Fall, wenn es sich um eine andere Perosn bzw das Rechtsgut einer anderen Person handeln würde.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das heißt erstmal, dass ein gegenwärtiger Angriff vorliegen muss und dieser muss gegenwärtig sein, d.h. gerade stattfinden oder kurz bevorstehen.

Erforderlich heißt, dass du das mildeste erfolgsversprechendste Mittel nehmen musst. Dabei muss im Rahmen der Notwehr keine Güterabwägung erfolgen.

Beim ersten ist das Problem schonmal die Gegenwärtigkeit. Ich denke das die Handlung der anderen Person bereits beendet ist.

Auch ist natürlich die Frage inwifern die andere Person nicht ihrerseits versucht (ob berechtigt oder nicht ist hier nicht ersichtlich) ihren Hund oder sich selber zu schützen.

"Nach Zurufen von mir, dass sie nichts böses will"

wie oft wurde das schon gesagt und wie oft ist danach doch etwas passiert? Für die andere Person kann das durchaus als Angriff seitens des Hunde interpretiert werden und diese Person kann ihrerseits entweder in Notstand oder in Notwehr (wenn eine personelle Komponente dabei ist) handeln.

D.h. selbst wenn hier der Angriff noch in Gange ist stellt sich die Frage ob dieser auch rechtswidrig war.

Ob und inwifern deine Handlung also entsprechend gerechtfertigt ist kann man aus der Ferne nicht beurteilen und ich denke insbesondere hier handelt es sich meist um eine relativ komplexe Situation bei der im Nachhinein juristisch wohl vieles offen ist.

Ganz einfach: Wenn Dein Hund nicht auf Zuruf zu dir kommt / von anderen ablässt etc, gehört er an die Leine.

Es gibt tatsächlich Leute, die keinen Kontakt mit Hunden mögen. Warum auch immer. Es ist deren gutes Recht, zu verlangen, Deinen Hund bei Dir zu behalten und nicht von ihm behelligt zu werden.

Wenn Du das nicht einsiehst, solltest Du auch mal zur Hundehalterschule.

Wenn andere Menschen meinen Hund angreifen, darf ich dann meinen Hund verteidigen?>

So wie Du das beschreibst, greifen diese Menschen Deinen Hund aber nicht an. Sie verteidigen sich gegen ihn (aus ihrer Sicht)

Das wäre so, als wenn ein Mann eine Frau mit einem Messer bedroht, diese ein Pfefferspray zückt und Du ihr das Spray aus der Hand schlägst, damit sie dem "armen" Angreifer nicht weh tut???

Wenn Jemand meinen Hund grundlos angreifen würde, um ihm (z. B.) einen Knüppel über den Kopf zu ziehen, weil Derjenige ein Hundehasser ist... dann würde ich auch nicht lange zögern und ihm den Knüppel aus der Hand treten. Da wäre mir die Gesetzeslage auch erst mal egal.

Aber so wie Du den Fall schilderst, ist es relativ einfach, einem "Angriff" mit Pfefferspray zu umgehen. Nämlich, indem Du Deinen Hund anleinst, BEVOR er auf fremde Menschen zulaufen und diese belästigen und verängstigen kann. Dann wird Deinem Liebling auch nichts Schlimmes passieren und Du brauchst Niemanden zu treten, schlagen oder boxen...

Ich denke mal, dass Du in dem Fall, wie Du ihn oben beschreibst, ganz schön einen "auf den Deckel" bekommen würdest... solltest Du tatsächlich einem Menschen, der ein Pfefferspray gegen Deinen Hund zückt, gegen die Hand treten (oder Schlimmeres) - wirst DU wahrscheinlich wegen Körperverletzung angezeigt werden...

Ich würde den anderen Hund auch treten, wenn er auf mich zu laufen würde (nur wenn ich mit meinem Hund unterwegs bin). Ich hasse den Gedanken einen Hund zu treten, aber in meinem Fall wäre das sicherer für alle. Mein Hund mag nämlich keine anderen und es würde vielleicht im Kampf enden. Aber ICH halte meinen Hund ja IMMER an der Leine, so wie es sich gehört. Ich bekomme schon Panik, wenn ein Hund frei herum lauft, da ich Angst habe, dass er auf uns zurennt. Was ist, wenn die Joggerin Angst vor Hunde hat!? Da hilft es auch nicht, wenn du sagst, dass dein Hund nett ist. Wenn dein Hund andauernd auf andere zurennt, darfst du dich nicht wundern, wenn er mal eine drüberbekommt. Du musst deinen Hund an die Leine nehmen, wenn er immer auf andere zurennt und du ihn nicht zurück rufst.

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