Gefährdet Nachtarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers, muss der Chef ihm einen Tagesarbeitsplatz zuweisen. Aber wie oft ist die Untauglichkeit für Nachtschichten zu bescheinigen? Muss etwa alle
zwölf Monate ein neues Attest her? Nein – sagt das LAG Baden-Württemberg. Selbst dann nicht, wenn eine Betriebsvereinbarung dies anordnet. Immer wieder ist streitig, ob ärztliche Atteste zur Untauglichkeit für die Nachtarbeit auf Dauer gelten oder in Abständen überprüft werden müssen. In einer Drogeriemarktkette wird auch nachts gearbeitet. Eine Betriebsvereinbarung legt fest, wie Nachtarbeit
ausgestaltet ist und in welchen Fällen der Arbeitnehmer befreit werden kann. Ein wichtiger Befreiungsgrund liegt vor, wenn durch die Nachtarbeit gesundheitliche Gefahren bestehen. Die Betriebsvereinbarung verlangt, alle zwölf Monate ein neues ärztliches Attest für die Nachtschichtuntauglichkeit vorzulegen. Was gilt aber, wenn ein ärztliches Attest eine dauerhafte Untauglichkeit für Nachtschichten bescheinigt? Kann auch dann der Arbeitgeber unter Berufung auf die
Betriebsvereinbarung alle zwölf Monate ein erneutes Attest verlangen? Wer zahlt den Arzt, der die Nachtuntauglichkeit bescheinigt hat, wenn es nicht der Betriebsarzt war? Liegt ein ärztliches Attest vor, das einem Beschäftigten bescheinigt, dass Nachtarbeit für seine Gesundheit schädlich ist, so hat er Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz. Das bestimmt schon das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in seinem wichtigen § 6 Abs. 4
ArbZG. Dieser Anspruch ist zwingend, er enthält auch nicht die Verpflichtung, eine bereits erstellte ärztliche Bescheinigung über die Nachtuntauglichkeit in bestimmten Abständen zu überprüfen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann den Beschäftigten nicht verpflichten, die ärztliche Untersuchung in Abständen zu wiederholen. Die Betriebsvereinbarung kann nur – wie hier auch geschehen – neben § 6 Abs. 4 ArbZG weitere Befreiungsgründe von der Nachtarbeit vorsehen und dafür
Regelungen festlegen. Der Anspruch aus § 6 Abs. 4 ArbZG selbst kann aber nicht geschwächt oder mit Bedingungen versehen werden. Durch wen der Beschäftige sich untersuchen und von wem er sich die Untauglichkeitsbescheinigung ausstellen lässt, ist ebenfalls Sache des Beschäftigten. Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat können die Wahl des Arztes beeinflussen. Auch eine Betriebsvereinbarung kann daran nichts ändern. Der Arbeitgeber hat zudem die Kosten der ärztlichen Untersuchung
zu tragen, sofern er diese Untersuchungen nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ordnet in § 6 Abs. 4 ArbZG in drei Fällen an, dass der Arbeitgeber Nachtarbeitnehmer auf Antrag auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz umsetzen muss: Der Arbeitgeber kann die Umsetzung nur verweigern, wenn ihr
dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Das kann er allerdings nicht einfach behaupten, sondern muss zu dieser Frage den Betriebs- oder Personalrat anhören. Auch das ordnet § 6 Abs. 4 ArbZG an. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber auch selbst Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten. © bund-verlag.de (fro) LAG Baden-Württemberg (09.01.2018)Das war der Fall
Das sagt das Gericht
Hinweis für die Praxis
Gesetzlicher Schutz vor Nachtarbeit
Quelle
Aktenzeichen 19 TaBV 2/17
Diesen Tipp hat mir eine ehemalige Kollegin gegeben, als ich meine ersten Nachtdienste machte.
Nach der letzten Nacht möglichst am Tag nicht schlafen gehen, erst abends. Klingt erstmal banal, ist aber nicht ganz einfach.
Je nach dem, wann euer Dienst endet, gibt es einige Möglichkeiten die schlimmste Müdigkeit am Vormittag zu überwinden.
- macht den Wocheneinkauf
- putzt die Wohnung
- geht einen Kaffee trinken
- ...
Wichtig ist in Bewegung zu bleiben, legt euch also besser nicht zum "kurz kuscheln" zu eurem Partner, ihr kommt nur sehr schwer wieder hoch.
In diesem Sinne wünsche ich allen, die nachts arbeiten, ruhige Dienste.
Wie findest du diesen Tipp?
Voriger Tipp
Bewerbung schreiben - Tipps
Nächster Tipp
Besser lernen - 10 ultimative Tipps
Jetzt bewerten!
Bewerte jetzt diesen Tipp!
Vergib zwischen ein und fünf Sternen:
4,6 von 5 Sternen
auf der Grundlage von
Passende Tipps
Ein Gesellschaftsspiel für die Feiertage
4 18
Schritt für Schritt zum richtigen Beruf
4 5
Frag Mutti - Gedanken zum Thema Hausfrau
24 21
3 Kommentare
Tipp online aufrufen