Berufsschulstunden gleich arbeitsstunden

Hallo,

Wenn ich 6 Unterrichtsstunden an der Berufsschule als volljähriger Azubi habe. Wieviel Arbeitsstunden sind das dann?

lg

6 Antworten

Ja, es wurden die Arbeitsstunden in 45 Minuten Schritten berechnet und alle 4h 30 min Pause.

So viele, wie du Zeit in der Schule verbringst. Wenn die Schule um 08.00 Uhr anfängt und um 13.00 Uhr endet, dann hast du 5 Stunden "gearbeitet" - und somit dein Soll noch nicht erfüllt, müsstest dann theoretisch noch 3 Stunden arbeiten gehen (bei einer 40-Stunden Woche). Eine Schulstunde zählt eben NICHT als Arbeitsstunde, da eine Schulstunde meistens nur 45 Minuten und KEINE 60 Minuten hat.

Topnutzer im Thema Ausbildung

Dann rechne doch aus wie viel das von Schulbeginn bis Unterrichtsende plus den Pausen sind. Danach durch sechzig Minuten teilen. Dann hast Du Deine Arbeitsstunden heraus. 

6 x 45 min Unterricht entsprechen 4 1/2 Stunden auf der Arbeit

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Unter­richts­zeit­en in der Be­rufs­schule

Während der Lehre muss ein Lehrling auch die Berufsschule be­such­en. Da­für gelten jedoch bestimmte Regeln, damit der Lehrling sowohl die Aus­bild­ung im Betrieb als auch die schulische Ausbildung unter einen Hut bringt:

  • Der Lehrling muss freibekommen, um die Berufsschule zu besuchen. Für die Unterrichtszeit wird das Lehrlingseinkommen weiterbezahlt.
  • Die Unterrichtszeit (einschließlich Pausen, jedoch ohne Mittagspause) wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.
  • Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig.
  • Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit, die notwendige Wegzeit zwisch­en Betrieb und Schule und die im Betrieb zu verbringende Zeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten. 
  • Besucht der Lehrling eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, darf er während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saison­mäßigen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.
  • Entfallen ganze Schultage oder Wochen, z.B. auf Grund von Semesterferien oder schulautonomen Tagen, besteht für den Lehrling die Verpflichtung, im Betrieb zu arbeiten.

Broschüren

  • Lehrlings- & Jugendschutz (4,1 MB)
  • Deine Rechte als Lehrling (16,7 MB)
  • Lehrabschlussprüfung (4,6 MB)
  • Lehre & Matura (4,1 MB)

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Als Azubi hast du bestimmte Pflichten aber eben auch Rechte. Hierzu gehört, dass du eine festgelegte Arbeitszeit in der Ausbildung hast – Regelmäßige Überstunden oder Aufgaben ohne Bezug zur Ausbildung sind laut Ausbildungsvertrag nicht erlaubt. Im Folgenden möchten wir dir einen kurzen Überblick über deine Arbeitszeit in der Ausbildung geben.

Überstunden und Fremd-Tätigkeiten

In § 14 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzt (BBiG) ist festgehalten, dass grundsätzlich vom Auszubildenden keine Überstunden verlangt werden können. Nur in wirklichen Notfällen ist es zu verlangen, dass der Auszubildende über seine normale Arbeitszeit hinaus im Betrieb arbeitet. Hierzu zählt nicht, dass ein Auftrag noch dringend am selben Tag raus muss. In deinem Ausbildungsvertrag darf auch keine Regelung zu Überstunden stehen. Sollten Überstunden trotzdem geleistet werden, ist jede Überstunde in der Ausbildung zu vergüten (§ 17 BBiG). Allerdings bedeutet das auch, dass du als Auszubildender keine Minusstunden machen darfst. Die Arbeitszeit in der Ausbildung ist also genauestens im BBiG geregelt.

Neben Überstunden darf von dir auch nicht verlangt werden “ausbildungsfremde” Arbeiten zu erledigen, die nichts mit deinem Berufsbild zu tun haben. So dürfen dir beispielsweise keine Umsatzvorgaben o.ä. gemacht werden. Allerdings darf von dir verlangt werden, kleinere Nebenarbeiten (auch Reinigungsarbeiten) zu erledigen. Ständiges Kopieren oder noch besser das Auto vom Chef waschen, gehört nicht dazu!

Berufsschule und Prüfungen in der Ausbildung

Als Auszubildender möchtest du natürlich auch eine gute Abschlussprüfung machen. Hierzu musst du Lernen. Generell gilt, dass Berufsschulzeit gleich Arbeitszeit ist – es darf nicht von dir verlangt werden, die Zeit in der Berufsschule im Betrieb nachzuholen. Sofern einzelne Unterrichtstage stattfinden, ist ein Berufsschultag in der Woche als voller Arbeitstag (8-Stunden-Tag) anzurechnen, wenn mehr als fünf Unterrichtsstunden stattfinden. Bei Blockunterricht darf in der gesamten Woche nicht gearbeitet werden, wenn an fünf Tagen mindestens 25 Stunden Berufsschule sind. Ausnahme: zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen mit bis zu zwei Stunden in der Woche sind zulässig. Auch eine Beschäftigung vor der Berufsschule ist nicht zulässig, wenn der Unterricht um 9 Uhr beginnt.

Wir von azubister raten dir: versuche bei Verstößen gegen die Arbeitszeit in der Ausbildung (Überstunden etc.) immer zuerst freundlich mit deinem Ausbilder zu reden. Auch die ein oder andere Überstunde tut dir nicht weh und ist einem guten Arbeitsklima fördernd. Du solltest aber trotzdem darauf achten, dass du nicht “ausgenommen” wirst in deiner Ausbildung.

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