Wieviel Kaution darf für Nebenkosten einbehalten werden

Guten Tag, Ich bin mit meiner Verlobten am 1.3.2011 umgezogen. Nun wollen wir die Mietkaution der alten Wohnung zurück haben. Die Wohnung ist ohne beanstandung abgenommen worden, und wir haben auch keine Mietschulden. Meine Ex-Vermieterin vertrößtet mich jetzt mit der Ausage, das das Kautionssparbuch noch bei ihrer Schwester liegt und diese gerade im Urlaub ist, und sie ausserdem auch noch die hälfte der Kaution für die Endabrechnung der Nebenkosten einbehalten. Meine Frage, wie lang darf die Vermieterin die Kaution zurückbehalten und darf die Vermieterin die hälfte der Kaution einbehalten. Ich dachte die Kaution darf nur für Mietrückstände und Schäden an der Wohnung genutzt werden.

Vielen Dank für eine Antwort.

Tobias

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8 Antworten

XtraDry

Topnutzer im Thema Mietrecht

11.03.2011, 13:43

Die Vermieterin darf die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, einen Teil für etwaige Nebenkostennachzahlungen auch darüber hinaus (ca. 3 Vorauszahlungsbeträge, auch mehr, wenn eine höhere Nachzahlung zu erwarten ist)...

Die Kaution darf grundsätzlich für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden, nicht nur für Schäden und Mietrückstände...

ErsterSchnee

Topnutzer im Thema Mietrecht

11.03.2011, 13:12

Die Kaution darf in "realistischer Höhe" der geschätzten NK-Nachzahlung einbehalten werden. Wenn z.B. in den Vorjahren die Nachzahlung immer um die 100 bis 150 Euro betrug, darf sie meines Wissens maximal 200 Euro einbehalten, wenn die Verbräuche (und Preise) einigermaßen stabil geblieben sind.

1 Kommentar 1

Dekol 11.03.2011, 13:14

vollkommen richtig, zudem kann dieser Zeitraum unter Umständen bis zu einem Jahr dauern, darf aber nicht ohne Grund in die Länge gezogen werden.

LonoMisa

Topnutzer im Thema Mietrecht

11.03.2011, 13:12

Nein, auch die Nebenkosten können damit verrechnet werden!

NORDANWALT

11.03.2011, 13:22

...für welche Forderungen aus dem Mietverhältnis die Kaution als Sicherheit dienen soll hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Ist nichts vereinbart, sind von der Sicherung auch Forderungen aus Nebenleistungen (z.B. Gas, Wasser, Strom und sonst. Nebenkosten) aus dem Mietverhältnis umfasst, selbst, wenn sie noch nicht fällig sind.

Müssen mithin, bei fehlender Vereinbarung, die Nebenkosten aus dem Mietverhältnis noch nach dem Ende des Mietverhältnisses abgerechnet werden, kann der Vermieter die Kaution solange einbehalten. Die Rechtsprechung gewährt der Vermieter dazu 6 - 12 Monate. Eine Zahlungsklage, vor Ablauf dieser Zeit, hätte keine Aussicht auf Erfolg...

Nemisis2010

Topnutzer im Thema Mietrecht

11.03.2011, 13:26

habe hier einen guten Link für Dich: //www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

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