Was ist, wenn mein Kind ein Fr�hchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde?
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Wie und wo muss Elternzeit beantragt werden?
Die Elternzeit beantragst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Der Antrag muss deinem Chef sp�testens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit unterschrieben vorliegen. Eine Zustimmung deines Chefs ist rechtlich nicht n�tig. Wir empfehlen jedoch, die Mitteilung best�tigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken.
Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt ein besonderer K�ndigungsschutz, den du �ber die gesamte Elternzeit genie�t. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir f�r die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine K�ndigung bef�rchten musst.
Hier findest du weitere Hinweise f�r deinen Antrag:
Artikel: Antrag auf Elternzeit
Was muss der Antrag beinhalten?
Ein formloses Schreiben an deinen Chef gen�gt. Darin gibst du verbindlich an, wie du die ersten zwei Jahre deiner Elternzeit gestalten willst, d.h. in welchen Zeitr�umen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre deines Kindes du Elternzeit nimmst.
Gib dabei genaue Daten an und vermeide Formulierungen wie "Elternzeit f�r ein Jahr". Wenn du als Vater unmittelbar nach der Geburt deines Kindes Elternzeit nehmen m�chtest, gib als Beginn "ab Geburt" an. Nenne deinem Chef auch das voraussichtliche Geburtsdatum, damit dieser sich z.B. um eine Vertretung k�mmern kann.
Falls du w�hrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten m�chtest, solltest du das hier bereits andeuten und Vorschl�ge zum Zeitpunkt und zur genauen Stundenzahl machen. So kannst du vermeiden, dass dein Chef den Antrag ablehnt, weil er z.B. schon f�r die gesamte Dauer deiner Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.
Weitere Informationen zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit findest du hier:
Artikel: Teilzeitarbeit und Elternzeit
Alle wichtigen Musterantr�ge findest du hier:
Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber (Muster)
Antrag auf Teilzeit w�hrend der Elternzeit (Muster)
Antrag auf �bertragung von Elternzeit? – Lies hier, ob und wann er n�tig ist
Gibt es Fristen f�r den Antrag?
Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit bei deinem Chef angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt f�r die Mutter fr�hestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes) und f�r den Vater fr�hestens mit der Geburt des Kindes.
Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt f�r M�tter und V�ter ein besonderer K�ndigungsschutz, der �ber die ganze Auszeit G�ltigkeit hat. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir f�r die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine K�ndigung bef�rchten musst.
Was gilt, wenn ich die Frist vers�umt habe?
Wenn du die Frist nicht eingehalten hast, beginnt die Elternzeit immer sieben Wochen, nachdem dein Chef deinen Elternzeitantrag erhalten hat - der Termin f�r den Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich also entsprechend um sieben Wochen.
Was ist, wenn mein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt?
Wird dein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren, muss dir dein Chef die Elternzeit entsprechend flexibel einr�umen. M�tter m�ssen ihre Elternzeit sp�testens 7 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin oder sp�ter zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit also innerhalb der ersten Lebenswoche deines Kindes beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Was ist, wenn mein Kind ein Fr�hchen ist, also mehr als drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurde?
Bei einer Fr�hgeburt verl�ngert sich f�r M�tter die Mutterschutzfrist um die Zeit, die das Kind zu fr�h kommt - mindestens aber auf 12 Wochen nach der Geburt. Soll sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschlie�en, haben M�tter auch entsprechend mehr Zeit, um die Elternzeit - unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist - anzumelden.
V�ter k�nnen die Anmeldefrist der Elternzeit beim Arbeitgeber aus dringenden Gr�nden - und mindestens sieben Wochen vor Beginn - verk�rzen. Eine Fr�hgeburt ist ein solcher dringender Grund.
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Kommentare von Lesern:
9 Kommentare lesen
Peter, Leipzig:
15.06.2019 14:50
Ich bin am 12.06.unverhofft Vater geworden. Termin war der 8.7. Ich habe meine Elternzeit ab Geburt (vorraussichtlich 8.7.) fristgerecht eingereicht. Nun möchte mir mein Arbeitgeber die Vorverlegung aufgrund der Frühgeburt nicht gewähren, sondern hält an dem festgesetzten Datum fest. Ist das rechtens? Und wo finde ich dazu die rechtliche Grundlage?
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Daniel, Plochingen:
26.09.2018 16:54
Hallo,
Meine Frau ist Schwanger, der vom Arzt errechnete Entbindungstermin ist der 03.11.2018. Ich habe meinen Arbeitgeber fristgerecht darüber informiert, dass ich vom 03.11.2018 - 03.01.2019, also für 2 Monate in Elternzeit gehen möchte. Da die Auftragslage im Betrieb derzeit sehr hoch ausfällt, wollen sie mir die Elternzeit im November verweigern, da meine Frau aber keinen Führerschein besitzt und ich im 1. Lebensmonat des Kindes meiner Frau gerne zur Seite stehen möchte ist meine Frage, ob ich auch Anspruch auf Elterngeld erheben kann, wenn ich zum 01.11.2018 kündige und somit in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehen würden.
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John, Stuttgart:
10.09.2018 17:26
Hätte auch eine Frage: Will für drei Monate gehen, würde aber gerne bei Bedarf nachträglich noch entscheiden, ob ich den dritten Monat auch noch nehme, oder da dann wieder zurück gehe und es bei zwei belasse. Geht das?
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Uwe, Rheinland-Pfalz:
25.05.2018 09:44
Hallo,
wie ist es eigentlich, wenn das Kind 3 Wochen vor dem Termin kommt. Muss der Arbeitgeber dann auch "flexibel" sein? Der Antrag ist auf den errechneten Termin fristgerecht gestellt worden. Das Risiko besteht bei uns.
Danke.
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Nico, Magdeburg:
17.11.2017 11:16
Ich möchte den 13 und 14 LM meines Kindes zuhause bleiben. Muss ich also den Antrag beim AG 7 Wochen vor den 13 LM abgeben oder auch 7 Woche vor der Geburt? Blicke nicht so richtig durch, hoffe Ihr könnt mir helfen.
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Sam, Berlin:
14.08.2017 11:50
Meine Personalabteilung braucht auch die Geburtsurkunde mit Elternzeit Antrag. Kann man den Antrag erst ohen Geburtsurkunde einreichen und später wenn sie verfügbar ist, einreichen? Danke!
(Ich möchte 3 Monate nach dem Geburt in die Vaterzeit gehen)
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Paul, Berlin:
29.03.2017 11:56
Muss ich als Vater den voraussichtlichen ET mit einer Schwangerschaftsbescheinigung der Mutter nachweisen? Hat der AG des Vaters ein Anrecht auf eine Bescheinigung?