Wer ist berechtigt zur tafel zu gehen

Wichtiger Hinweis:  Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel sowie die Menge. Die Lebensmittelausgabe ist immer abhängig von den vorgegebenen Spenden. Die Abgabe von Lebensmittel kann nach den Tafelgrundsätzen nie eine Vollversorgung sein, sondern sie entspricht nur einer Ergänzungsversorgung!

Voraussetzungen:

  • Sie sind Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherungs- oder  Wohngeldempfänger.
  • Sie waren in den letzten 12 Monaten nicht Kunde der Essener Tafel.
  • Sie sind wohnhaft in Essen.
  • Wir halten uns an die Residenzpflicht.  (§56 AsylG, §61 AufenthG)

Dann bringen Sie bitte die folgende Bescheide und Ausweise zur Anmeldung mit,

Aktuellen und kompletten Bewilligungsbescheid mit mindestens 3 monatiger Gültigkeit

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Grundsicherung
  • Wohngeld
  • Personalausweis(e) für alle auf dem Bescheid aufgeführten Personen

Sonstige Bescheinigungen (falls vorhanden)

  • Schwerbehinderten-Ausweis
  • Integrations- oder Deutschkurse
  • Maßnahmen des JobCenter
  • Impfnachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Std. ist !!

Bei der Anmeldung wird Ihnen eine Kundenkarte und eine feste "Lebensmittel-Abholzeit" zugeteilt (z.B. montags von 13.00 - 13.30 Uhr). Sie können für ein Jahr einmal wöchentlich zu Ihrer zugeteilten Zeit  Lebensmittel erhalten. Für die Lebensmittel ist je Erwachsenen eine Schutzgebühr (z.Zt. 1,50€) zu entrichten. Nach Ablauf der Berechtigung setzt man für 1 Jahr aus.

Ausnahmen:

Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich nach Ablauf ihres Berechtigungsjahrs für ein weiteres Jahr anzumelden, und müssen somit nicht für ein Jahr aussetzen. Voraussetzung ist der Bezug einer Transferleistung (Hartz4, Grundsicherung, Wohngeld).

  1. Personen ab dem 60. Lebensjahr
  2. Personen mit einer Schwerbehinderung GdB 100 oder als Merkmal G, aG, Bl oder H

Bedarfsgemeinschaften in dem beide den Pkt.1 und/oder Pkt.2 erfüllen

Auf Personen mit einer Schwerbehinderung GdB 100 oder als Merkmal G, aG, Bl oder H  wird bei der Verteilung besonders Rücksicht genommen.

Sind Sie einmal längerfristig verhindert, z.B. Krankenhaus oder Reha, müssen Sie sich schriftlich abmelden.

Nach dem vierten Fehlen in Folge müssen wir Sie leider von der Lebensmittelausgabe ausschließen.

Sollten Spenden der Tafel weiter verkauft werden, erlischt sofort die Berechtigung!

Stand:  18.08.2022

Zum Bundesverband:


Viele Hartz-4-Empfänger stehen vor großen finanziellen Problemen, der Regelsatz ist knapp bemessen und kann nicht immer gewährleisten, dass am Ende des Monats noch genügend Geld für Lebensmittel übrig ist. Gemeinnützige Vereine wie die Tafel sind dann eine wichtige Anlaufstelle. Doch wer kann eigentlich zur Tafel gehen? Unser Ratgeber klärt Sie auf.

Das Wichtigste zur Tafel zusammengefasst:

Was ist die Tafel?

“Tafel“ ist der Name vieler gemeinnütziger Organisationen, die unter dem Bundesverband Tafel Deutschland e.V. organisiert werden und zumeist kommunal agieren.

Was macht die Tafel?

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensmittel, die aussortiert wurden, an Bedürftige entweder kostenfrei oder gegen einen kleinen Obolus weiterzugeben. Zudem bieten einige Tafeln auch viele Angebote für Kinder, wie beispielsweise eine Hausaufgabenbetreuung an.

Wie wird die Tafel finanziert?

Die Tafeln in Deutschland finanzieren sich ausschließlich über Spenden. Die Tafel beschäftigt hauptsächlich Ehrenamtliche, es gibt gerade im Dachverband aber auch einige Vollzeitarbeitsplätze.

Was gibt es bei der Tafel? Unser Ratgeber klärt diese Frage auf und liefert Ihnen weitere wichtige Informationen.

  • Das Wichtigste zur Tafel zusammengefasst:
  • Was ist die Tafel?
    • Wer darf zur Tafel gehen?
    • Was bekommt man bei der Tafel?
    • Wie finanziert sich die Tafel?
      • Mitarbeiter der Tafel: wer kann sich dort engagieren?
  • Debatte um die Essener Tafel

Was ist die Tafel?

Als Tafel werden verschiedene gemeinnützige Hilfsorganisationen beschrieben, welche kommunal agieren und unter dem Bundesverband der Tafeln organisiert werden. Es handelt sich dabei um einen eingetragenen Verein.

Die deutsche Tafel rettet Lebensmittel, welche beispielsweise von Supermärkten nicht mehr verwertet werden, weil sie leichte Beschädigungen aufweisen. Diese sind allerdings noch genießbar und sollen an Bedürftige weitergegeben werden.

Seit 1993 sind die Tafeln aktiv. Seit 1995 fungiert der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. als Dachorganisation und bündelt die Interessen der einzelnen Tafeln. Aktuell gehören rund 900 Tafeln dem Dachverband an.

In den einzelnen Städten werden sie häufig in Verbindung mit dem Stadtnamen genannt („Berliner Tafel“ oder „Hamburger Tafel“). Doch nicht nur die Ausgabe von Lebensmittel gehört zum Angebot der Tafeln an Bedürftige. Der Verein betreut auch Kinder und Jugendliche, bietet beispielsweise eine Hausaufgabenbetreuung an.

Der Begriff „Tafel“ ist nicht geschützt. So gibt es seit 2006 beispielsweise den Tiertafel Deutschland e. V. Dieser gibt Sachspenden an Bedürftige Tierbesitzer weiter, eine Beratung wird ebenfalls angeboten. Es besteht allerdings keinerlei Verbindung zum Bundesverband Deutsche Tafel e.V.

Wer darf zur Tafel gehen?

Wer darf bei der Tafel einkaufen?

Das Angebot der Lebensmittel bei der Tafel richtet sich an Hilfebedürftige. Daher stellt sich unweigerlich die Frage: „Wer darf eigentlich zur Tafel gehen?“ bzw. „Wer gilt laut dem Verein als hilfebedürftig?“.

Bei Hilfebedürftigen handelt es sich quasi um alle Menschen, die über ein geringes monatliches Einkommen verfügen. Dies können Hartz-4-Empfänger, Rentner oder auch Geringverdiener bzw. Aufstocker sein. Statistiken belegen, dass immer mehr Menschen im Ruhestand auf Angebote wie die der Tafel angewiesen sind.

Damit Spenden an die Tafel auch wirklich nur an Bedürftige abgegeben werden, müssen diese einen Nachweis erbringen, dass sie tatsächlich hilfebedürftig sind. Bei Menschen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, wäre der Hartz-4-Bescheid ein entsprechender Nachweis.

Rentner können zum Beispiel den Rentenbescheid einreichen. Es ist allerdings nicht notwendig, den Nachweis bei jedem Besuch zu erbringen. Die Kunden der Tafel werden in aller Regel registriert, sodass ein Personalausweis zur Identitätsüberprüfung bei folgenden Besuchen ausreicht.

Wichtig: Zur Tafel kann grundsätzlich jeder Mensch gehen, der nachweislich über geringe finanzielle Mittel verfügt. Herkunft, Religion, Alter oder Geschlecht spielen dabei überhaupt keine Rolle.

Was bekommt man bei der Tafel?

Die von der Tafel weitergeleiteten Spenden sind nicht ausschließlich Lebensmittel. Einige örtliche Tafeln bieten auch Möbelstücke oder ähnliches zu einem günstigen Preis an. Auch gebrauchte, aber gut erhaltene Kleidung kann erworben werden.

Die Lebensmittel werden je nach Verfügbarkeit angeboten. Von Obst, über Nudeln bis hin zu Süßwaren, lassen sich viele Produkte finden, die auch in einem Supermarkt erhältlich sind. Da die Tafel die Lebensmittel nicht selbst produziert und auf Spenden angewiesen ist, kann vorab nicht zuverlässig bestimmt werden, welche Waren an dem jeweiligen Tag, an dem ein Hilfebedürftiger dort einkaufen möchte, zur Verfügung stehen.

Die Essenausgabe stellt zwar das Kerngeschäft der Tafel dar, immer mehr Mitglieder des Dachverbandes bieten allerdings noch weitere Angebote an. So wird durch die Hilfe bei Hausaufgaben für Jugendliche oder durch Deutschkurse für Flüchtlinge auch ein wesentlicher Beitrag im Bereich der Bildung geleistet.

Wie finanziert sich die Tafel?

Die Tafel ist auf Spenden angewiesen.

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Tafel nicht um eine wirtschaftlich orientierte oder staatlich geförderte Organisation. Der Verein ist auf Spenden angewiesen. Diese können sowohl von Privatpersonen als auch von großen Unternehmen kommen.

Dabei sind sowohl Geld- als auch Sachspenden notwendig, um den reibungslosen Betrieb sicherstellen zu können. Wer eine Geldspende an die Tafel richten möchte, kann diese an ein eigens eingerichtetes Spendenkonto überweisen. Den Betrag bestimmt der Spender dabei selbstverständlich selbst.

Mitarbeiter der Tafel: wer kann sich dort engagieren?

Nicht nur Spenden sind für die Tafel wichtig, damit der Verein seiner Arbeit nachgehen kann. Er ist ebenso auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen, die beispielsweise an der Essenausgabe helfen oder die Lebensmittel sortieren. Grundsätzlich kann jeder Interessierte in dem Verein mitwirken. Es werden häufig auch Fahrer gesucht, die die Waren an die entsprechenden Ausgabestellen befördern können. Möchten auch Sie bei der Hilfsorganisation mitwirken, sollten Sie sich an eine Tafel in Ihrer Nähe wenden und fragen, ob diese noch ehrenamtliche Hilfe benötigt.

Debatte um die Essener Tafel

Zu Jahresbeginn 2018 geriet die Essener Tafel medial heftig in die Kritik. Der Grund dafür war, dass die Hilfsorganisation keine Ausländer mehr als Neukunden aufnehmen wollte. Begründet hatte die Tafel diesen Schritt mit einem sehr hohen Ausländeranteil unter den Kunden.

Kapazitätsengpässen taten ihr Übriges und der „Ausländerstopp“ wurde tatsächlich praktiziert. Nachdem sich auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisch gegen dieses Vorgehen geäußert hatte, wurde die Situation schließlich erneut bewertet.

Seit April können nun auch wieder Ausländer das Angebot der Essener Tafel nutzen und sich bei der Essenausgabe als Neukunden registrieren lassen.

Bildnachweise: depositphotos.com/vondris, depositphotos.com/X-etra

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Wie bekommt man einen Schein für die Tafel?

Wer kann einen Ausweis bekommen? Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises ist die Bedürftigkeit. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, in der Regel über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.

Wann habe ich das Recht zur Tafel zu gehen?

Grundsätzlich sind alle Personen mit einem Einkommen unter 1.200,00€ im Monat dazu berechtigt, unser Angebot zu nutzen. Für jede weitere Person im Haushalt kommen 300,00€ dazu.

Wie hoch darf die Rente sein um zur Tafel zu gehen?

Gleiches gilt für Rentner oder Geringverdiener. Die Einkommensgrenzen für Einzelpersonen beträgt 950,00 Euro. Jeder weitere Erwachsene in der Bedarfsgemeinschaft/ Familie darf zusätzlich 350,00 Euro Einkommen haben.

Welche Menschen dürfen zur Tafel gehen?

Für die Hamburger Tafel gilt jeder als bedürftig, der sein Geld hauptsächlich dafür ausgibt, dass er davon leben kann (Miete, Strom, Heizung, Wasser und Essen), so dass wenig bis gar kein Geld übrig ist um mal etwas außer der Reihe zu unternehmen.

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