Wer erbt wenn kein testament gemacht wurde

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, stellt sich für Verwandten die Frage, wer etwas erbt und wie viel. Bestimmt der Erblasser keinen Erben, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge – das Gesetz legt in diesem Fall genau fest, welcher Angehöriger welchen Anteil des Vermögens erhält.

Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament oder einen Erbvertrag, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Auch wenn das Testament ungültig ist oder nicht über das gesamte Vermögen verfügt wurde, wird das Vermögen des Erblassers entsprechend den Aufteilungsregeln der gesetzlichen Erbfolge unter den Angehörigen aufgeteilt.

Ehefrau, Kinder - Wer hat einen Anspruch?

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, haben der Ehepartner, die Kinder und deren Nachkommen (Enkelkinder) einen Erbanspruch. Zu den Kinder zählen auch Adoptivkinder und uneheliche Kinder.

Sind keine Kinder oder andere Nachkommen vorhanden, erben neben dem Ehepartner auch die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Schwester, Bruder, Neffen, Nichten). Sind auch keine Eltern vorhanden, erben schließlich die Großeltern.

WICHTIG: Schwiegerkinder, Schwiegerkinder oder Stiefkinder haben keinen Anspruch auf das Erbe!

Wie hoch ist der Anspruch?

Der Ehegatte erbt grundsätzlich 1/3 des Vermögens des Verstorbenen, wenn Kinder vorhanden sind. Gibt es keine Kinder oder andere Nachkommen, erbt der Ehepartner neben den Eltern des Verstorbenen 2/3 des Vermögens.

Die Kinder und deren Nachkommen erben neben dem Ehegatten 2/3 des Vermögens und müssen sich diese 2/3 auch aufteilen. Sind beispielsweise 2 Kinder vorhanden, erhält jedes Kind 1/3 des Erbes. Ist eines der Kinder des Erblassers bereits verstorben, hat aber Kinder, so erben diese Kinder den 1/3 Anteil des Elternteils.

BEISPIELE:

  • Hinterlässt der Verstorbene 1 Ehegattin und 2 Kinder, so erbt die Ehefrau 1/3 und die Kinder auch jeweils 1/3 des Erbes.

  • Hat der Verstorbene 1 Ehegattin und 4 Kinder, so erbt die Ehefrau 1/3 und die Kinder jeweils 1/6 des Nachlasses.

  • Leben nur mehr 2 Kinder und ist auch die Ehegattin des Erblassers bereits verstorben, dann erben die beiden Kinder jeweils die Hälfte des Vermögens.

  • Der Verstorbene hinterlässt seine Ehegattin und 1 Kind. Ein zweites Kind ist bereits verstorben, hinterlässt aber selbst 2 Kinder (2 Enkelkinder des Verstorbenen). In diesem Fall erbt die Ehegattin und das Kind jeweils 1/3 des Vermögens. Die beiden Enkelkinder erben jeweils 1/6 des Vermögens. Der Ehegatte des verstorbenen Kindes erhält nichts.

  • Der Erblasser hinterlässt 1 Ehegattin und seine beiden Eltern. In diesem Fall erbt die Ehegattin 2/3 des Erbes und die beiden Eltern jeweils 1/6 des Vermögens.

  • Der Erblasser hinterlässt seine Ehegattin, seine Mutter und eine Schwester. Der Vater ist bereits verstorben. In diesem Fall erbt die Ehegattin  2/3 des Vermögens, die Mutter und die Schwester 1/6 des Erbes.

Müssen Steuern für die Erbschaft gezahlt werden?

Nein, für Erbschaften fallen in Österreich keine Steuern an – die Erbschaftssteuer wurde 2008 abgeschafft. Wird dagegen eine Liegenschaft vererbt, muss der Erbe oder Vermächtnisnehmer Grunderwerbsteuer in der Höhe von bis zu 3,5% zahlen (Stufentarif: 0,5% für die ersten 250.000, 2% für die nächsten 150.000 und darüber hinaus 3,5%)

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Gültigkeit des Testaments nach der Scheidung – was Sie wissen sollten
  • Komprimierte Darstellung des kroatischen Erbrechts im groben Vergleich zum österreichischen Erbrecht
  • Die Rolle des Notars im Verlassenschaftsverfahren
  • Wie hoch sind die Kosten für ein Testament?
  • Sie wollen Ihr Testament handschriftlich verfassen? – diese Tipps sollten Sie beachten!
  • Was ist das Testamentsregister – wie funktioniert eine Eintragung und wie hoch sind die Kosten?
  • Schenkung auf den Todesfall: Das sollten Sie wissen
  • Wie kann man ein Testament widerrufen?
  • Enterbung – wann Sie in Österreich enterbt werden können!
  • Was ist ein Vermächtnis?

Was passiert wenn man kein Testament gemacht hat?

Wenn keine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages existiert, dann greifen die §§ 1922 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und legen fest, wer Erbe und damit Rechtsnachfolger des Erblassers wird. Die gesetzliche Erbfolge ist aber in fast allen Erbfällen immer nur die zweitbeste Lösung.

Was macht das Nachlassgericht wenn kein Testament vorliegt?

Hat der Verstorbene kein Testament oder ähnliches hinterlassen, entsteht kein Verfahren bei Gericht. Das Nachlassgericht tritt hier weder in Erscheinung, noch meldet es sich bei den Beteiligten. Es ist Aufgabe d. Erben, die Erbmasse zu verteilen und bei Banken u.

Wer verwaltet Erbe ohne Testament?

Partner erben laut Gesetz ein Viertel der Hinterlassenschaft, wenn es andere Verwandte der ersten Ordnung gibt. Gibt es davon keine und sind nur noch Angehörige der zweiten oder rangniedrigeren Ordnung vorhanden, steht Ehepartnern die Hälfte der Erbschaft zu. Diese Regelung gilt auch für Eheleute in Gütertrennung.

Was Erbt ein Kind ohne Testament?

Was erben Kinder ohne Testament? Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die eigenen Abkömmlinge. Dazu zählen sowohl alle leiblichen Kinder – eheliche wie nichteheliche –, Enkel, Urenkel und Adoptierte. Ein Einzelkind erbt allein, mehrere Kinder erben zu gleichen Teilen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte