Berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt und erfahren Sie, wie Sie Ihren Stundenlohn bei Teilzeit verbessern.
Der Teilzeitrechner dient nur zur Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen der Teilzeit bei dem einzelnen Betroffenen.
Die angezeigten Informationen erheben nicht den Anspruch der vollständigen Berücksichtigung aller Spezialfälle, wie zum Beispiel Mini- und Midi-Jobs.
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Teilzeitgehalts findet ausschließlich auf dem Endgerät statt. Es werden weder personenbezogene Daten noch Gehaltsinformationen zum Webserver übermittelt.
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Der Mindestlohn-Rechner berechnet Ihr Monatsgehalt anhand Ihres Stundenlohns und Ihrer Arbeitszeit. Umgekehrt können Sie Ihren Stundenlohn anhand des Monatsgehalts errechnen. Dabei wird auch stets die Differenz zum Mindestlohn ausgegeben und in einem grafischen Chart anschaulich verdeutlicht. Aktueller Mindestlohn: 12,00 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn 2022 betrug im ersten Halbjahr 9,82 Euro, er erhöhte sich ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro und stieg ab 1. Oktober auf 12 Euro. 2021 betrug der Mindestlohn zu Beginn 9,50 Euro und 9,60 Euro im zweiten Halbjahr.
Inhalt
Das Bundeskabinett hatte am 23. Februar 2022 die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 beschlossen. Somit lag der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 bei 9,82 Euro, stieg ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, bis er schließlich seit dem 1. Oktober 2022 bei 12 Euro liegt.
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Zum 1. Januar 2015 wurde der erste gesetzliche Mindestlohn durch die Bundesregierung beschlossen. Seitdem müssen Arbeitgeber mindestens diesen Lohn je Stunde zahlen. "Gesetzlich" bedeutet u.a., dass auch ein freiwilliger Lohnverzicht des Arbeitnehmers nicht erlaubt ist. Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch eine Kommission geprüft und ggf. angepasst.
Dadurch soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer trotz Vollzeitbeschäftigung nicht in der Lage sind, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
2015 | 8,50 € |
2016 | 8,50 € |
2017 | 8,84 € |
2018 | 8,84 € |
2019 | 9,19 € |
2020 | 9,35 € |
1. Halbjahr 2021 | 9,50 € |
2. Halbjahr 2021 | 9,60 € |
1. Halbjahr 2022 | 9,82 € |
3. Quartal 2022 (Juli-Sep.) | 10,45 € |
Seit Oktober 2022 | 12,00 € |
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Die einzelnen Monate haben bekanntermaßen unterschiedlich viele Werktage. Um einen gleichmäßigen Monatslohn anhand des Mindestlohnes - der ja als Stundenlohn definiert ist - zu gewährleisten, kann offiziell das sogenannte verstetigte Monatsgehalt herangezogen werden. Dieses beruht auf einer monatlichen durchschnittlichen Arbeitstundenzahl. Bei dem im Mindestlohnrechner berechneten Brutto-Monatsgehalt bzw. bei der Angabe Ihres Brutto-Monatsgehalts handelt sich um ein verstetigtes Monatsgehalt. Dies ist ein jeden Monat gleichbleibendes Gehalt auf Basis einer fest angenommenen durchschnittlichen Stundenzahl. Weil nämlich die Anzahl der Arbeitstage und damit die geleisteten Arbeitsstunden von Monat zu Monat variieren, wird ein Durchschnitt für die monatliche Stundenzahl berechnet und für das verstetigte Monatsgehalt zugrunde gelegt. Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl die Formel
Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4
Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich somit 173,33 Stunden/Monat.
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Seit dem 1. Januar 2022 stand grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde zu. Im zweiten Halbjahr 2022 wurde dieser Betrag auf 10,45 Euro und seit Oktober 2022 nochmals auf 12 Euro erhöht. Dies ist der gesetzlich festgelegte Mindestlohn. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales ist es zulässig, die Arbeitnehmer in gleichen Monatsraten zu vergüten, wenn dabei der Stundenlohn - auf das ganze Jahr gerechnet - dem Mindestlohn entspricht. Ein verstetigtes Monatsgehalt wird also akzeptiert. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich seit Oktober 2022 ein verstetigtes monatliches Mindest-Gehalt in Höhe von 2.080 € (12,00 € × 173,33 Stunden/Monat).
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Viele Unternehmer vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern eine feste Vergütung, ein Gehalt also. Zusätzlich wird dann festgehalten, wie viele Arbeitsstunden dafür zu leisten sind. Üblich sind also Regelungen wie "Bruttogehalt 2.200 Euro bei 40 Arbeitsstunden je Woche". Auch hier muss überprüft werden, ob damit der Mindestlohn verdient wird. Ausgangspunkt können die durchschnittlichen 173,33 Arbeitsstunden des Monats sein, es ergibt sich dann ein Entgelt von 12,69 Euro je Stunde (2.200 Euro / 173,33 Stunden). Der seit Oktober 2022 geltende Mindestlohn von 12,00 Euro wird also hier gezahlt.
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Arbeiten in Teilzeit, also mit weniger Wochenstunden als 40 Stunden, bietet vor allem Eltern eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Für sie gelten Rechte und Pflichten wie für Arbeitnehmer in Vollzeit, das betrifft auch den Mindestlohn. Bei einer Gehaltsvereinbarung muss das Entgelt dann auf die Arbeitsstunden angepasst werden: 173,33 durchschnittliche Arbeitsstunden Vollzeit × 50 Prozent (20 Wochenstunden) × 9,82 € (Mindestlohn 1. Halbjahr 2022) = Mindestgehalt 851,05 € je Monat.
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Im Dienstleistungssektor und im Handel sind Minijobs beliebt – diese geringfügigen Beschäftigungen sind auf ein Entgelt von 450 Euro (520 Euro ab Oktober 2022) begrenzt. Doch Arbeitgeber dürfen keinesfalls eine zeitlich unbegrenzte Arbeitsleistung fordern! Denn neben der Vergütungsgrenze ist auch der Mindestlohn zu beachten. Umgekehrt heißt das: Wenn der Mindestlohn jetzt schrittweise angehoben wird, die Verdienstmöglichkeit im Minijob jedoch nicht, dann müssen die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen!
Maximale Stundenzahl von Minijobbern aufgrund des Mindestlohns
2020 | 9,35 € je Stunde | 48,13 Stunden |
2021 1. Halbjahr | 9,50 € je Stunde | 47,36 Stunden |
2021 2. Halbjahr | 9,60 € je Stunde | 46,87 Stunden |
2022 1. Halbjahr | 9,82 € je Stunde | 45,82 Stunden |
2022 3. Quartal | 10,45 € je Stunde | 43,06 Stunden |
Seit Oktober 2022 | 12,00 € je Stunde | 43,33 Stunden *) |
*) Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze von 450 auf 520 Euro seit 4. Quartal 2022, also seit 1. Oktober 2022
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Der Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren. Mittlerweise sind auch alle Übergangsfristen, mit denen einzelne Tarifverträge noch Ausnahmen von der Mindestentgeltzahlung gestattet waren, ausgelaufen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf die Mindestvergütung, allerdings nur dann, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert. Außerdem gibt es weitere Ausnahmen:
- Für Arbeitsverträge mit Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss gibt es keinen Mindestlohn. Damit soll die Ausbildungsbereitschaft gefördert werden. Schulabgänger sollen nicht aus Verdienstgründen einen Job annehmen und die Ausbildung vernachlässigen.
- Mindestlohn muss auch für Ausbildungsverhältnisse nicht gezahlt werden. Damit wird honoriert, dass die Jugendlichen noch sehr viel Unterstützung benötigen und dafür auch bei Arbeitgebern Kosten entstehen. Aber es gibt die Mindestausbildungsvergütung, an die sich die Unternehmer halten müssen.
- Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten noch keinen Anspruch auf Mindestlohn. Unternehmen sollen so ermutigt werden, auch Langzeitarbeitslose einzustellen und ihnen eine Eingewöhnungszeit zuzugestehen. Auch Ehrenamtler erhalten keinen Mindestlohn. Auch dann nicht, wenn sie eine 450-Euro-Vereinbarung (520 Euro seit 1.10.2022) unterzeichnet haben. Sie dürfen damit auch mehr als die oben schon genannten Stunden im Monat tätig sein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mindestlohn" verwendet:
Letzte Aktualisierung am 01.10.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Mindestlohn" wurden am 01.10.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 01.10.2022: Anpassung des Mindestlohns auf 12,00 Euro ab dem für vierten Quartal 2022 im Mindestlohnrechner.
- 01.07.2022: Anpassung des Mindestlohns auf 10,45 Euro für das dritte Quartal 2022 im Mindestlohnrechner.
- 23.02.2022: Einpflegen des neuen Mindestlohns von 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 im Mindestlohnrechner und den dazugehörigen Texten gemäß Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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