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bussgeldrechner.org, letzte Aktualisierung am: 6. August 2022 Ordnungswidrigkeit begangen? Rechnen Sie hier aus, was das kostet! Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße innerorts Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße außerortsBußgeld nicht bezahlt? Mit welchen Folgen Sie rechnen müssen
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch? ... bis 10 km/h
30 €
eher nicht
... 11 - 15 km/h
50 €
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... 16 - 20 km/h
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... 21 - 25 km/h
115 €
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... 26 - 30 km/h
180 €
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(1 Monat)*
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... 31 - 40 km/h
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... 41 - 50 km/h
400 €
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... 51 - 60 km/h
560 €
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700 €
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... über 70 km/h
800 €
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3 Monate
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch? ... bis 10 km/h
20 €
eher nicht
... 11 - 15 km/h
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... 16 - 20 km/h
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... 21 - 25 km/h
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... 31 - 40 km/h
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... über 70 km/h
700 €
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3 Monate
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* Normalerweise droht nur ein Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wurde.
Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?
Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Letztere stellen geringfügige Verstöße gegen das Gesetz dar und werden in der Regel zunächst mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeldbescheid sanktioniert. Bei Verkehrsverstößen werden in einigen Fällen zudem Punkte in Flensburg vergeben oder es wird ein Fahrverbot erteilt.
Bei Beträgen unter 55 Euro handelt es sich dabei im Regelfall um ein Verwarngeld. Zahlen Sie dieses nicht, folgt dann ein Bußgeldbescheid. Sollten Sie diesen jedoch ignorieren, kann das schwerwiegende Folgen haben. Was genau passiert, wenn Sie ein Bußgeld nicht zahlen, erfahren Sie im Folgenden.
- Was passiert, wenn man das Bußgeld nicht bezahlt?
- FAQ: Ich habe das Bußgeld nicht bezahlt
- Nach dem Bußgeld: Vollstreckungsbescheid als nächste Sanktion
- Bußgeld nicht bezahlt: Droht eine Erzwingungshaft?
FAQ: Ich habe das Bußgeld nicht bezahlt
Was passiert, wenn ich ein Bußgeld nicht zahle?
Wenn Sie ein Bußgeld nicht zahlen, wird zunächst eine Mahnung versandt, die mit weiteren Kosten verbunden ist. Danach prüft ein Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit des Betroffenen. Das Bußgeld kann dann u. U. zwangsvollstreckt werden.
Kann ich dafür ins Gefängnis kommen?
Ja, diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Falls Sie sich gegen den Vollstreckungsbescheid wehren, obwohl Sie zahlungsfähig sind, dürfen die Behörden eine Erzwingungshaft anordnen.
Was kann ich tun, wenn ich das Bußgeld nicht zahlen will?
Sind Sie der Meinung, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt wurde, können Sie Ihre Einspruchsmöglichkeiten und Erfolgschancen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.
Nach dem Bußgeld: Vollstreckungsbescheid als nächste Sanktion
Wird ein Verwarngeld nicht gezahlt, bedeutet das für die Behörde in der Regel, dass Sie die Verwarnung nicht anerkennen. Die Frist einfach verstreichen zu lassen, ist in diesem Fall der übliche Vorgang.
Es folgt dann ein Bußgeldbescheid gegen den Sie Einspruch einlegen können. Anders als bei einem Verwarngeld ist es jedoch nicht empfehlenswert, auf ein Bußgeld auf dieselbe Art zu reagieren.
Um ein Bußgeld zu bezahlen, gibt es eine Frist. Wird diese überschritten, folgt eine Mahnung, die wiederum weitere Kosten mit sich bringt. Entscheidet sich der Betroffene, die Zahlung nicht zu tätigen, prüft in der Regel ein Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit des Beschuldigten. Wird festgestellt, dass das Zahlen des Bußgeldes vom finanziellen Standpunkt ausgehend grundsätzlich möglich wäre, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Die Zahlung des Bußgeldes wird dann zwangsvollstreckt.
Als gültige Reaktion auf einen Bußgeldbescheid wird auch ein Einspruch gegen die Geldbuße gewertet. Nur das konsequente Ignorieren der Zahlungsaufforderung der Behörde bringt Mahnungen und weitere Sanktionen mit sich.
Bußgeld nicht bezahlt: Droht eine Erzwingungshaft?
Wer sowohl den Bußgeldbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid ignoriert, bewegt sich in einem Bereich, der weit über eine Lappalie hinausgeht.
Es wird nun davon ausgegangen, dass Sie sich bewusst weigern, der Ihnen auferlegten Sanktion nachzukommen.
In diesem Fall ist dann auch eine Erzwingungshaft möglich. In § 96 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) heißt es zur „Anordnung von Erzwingungshaft“:
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
- die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
- der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
- er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
- keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
Haben Sie den Bußgeldbescheid und den Vollstreckungsbescheid ignoriert, obwohl Ihre Zahlungsfähigkeit bestätigt wurde, sind die entsprechenden Parameter erfüllt und Sie müssen ggf. mit der Anordnung einer Erzwingungshaft rechnen. Diese kann je nach Sachlage zwischen sechs Wochen und drei Monaten liegen.
Wer ein Verwarn- oder Bußgeld nicht bezahlt und den Bescheid ignoriert, sollte sich diesen Schritt wohl überlegen. Häufig geht es dabei nicht um besonders viel Geld. Wird aus dem Bescheid aber ein Verfahren, lauern zusätzliche Kosten, die im Zweifelsfall lediglich dafür sorgen, dass Sie am Ende eine größere Summe zahlen müssen.
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