Was passiert wenn ein Schuldner nicht zahlen kann?

Ich bin Inhaber einer kleinen Werbeagentur. Leider muss ich immer wieder feststellen, dass einzelne Kunden die Rechnungen für unsere Leistungen auch nach mehrmaliger Mahnung nicht zahlen. Kann ich durch eine Betreibung zu meinem Geld kommen? Wie muss ich vorgehen, wenn Rechtsvorschlag erhoben wird?

Eine Betreibung ist ein geeignetes Mittel, um an ausstehende Geldbeträge aus offenen Rechnungen zu kommen. Die blosse Einreichung eines Betreibungsbegehrens erzeugt vielfach bereits den nötigen Druck, um zahlungsunwillige Kunden zur Begleichung offener Rechnungen zu bewegen.

MLaw Silvan Bötschi.

Durch die Betreibung kann – ohne vorherige Androhung – ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einer Geldforderung eingeleitet werden. Bezahlt dieser seine Geldschulden in der Folge trotz entsprechender Aufforderung des Betreibungsamtes nicht, kann letztlich sein Vermögen gepfändet oder der Konkurs über ihn eröffnet werden, um aus dem Erlös die Geldschulden zu bezahlen. Da ein solches Verfahren ohne vorgängige Überprüfung oder Feststellung der geltend gemachten Forderung eingeleitet werden darf, kann der Betriebene dieses Verfahren im Gegenzug ohne weitere Begründung oder Belege unterbrechen, indem er durch blosse mündliche oder schriftliche Erklärung Rechtsvorschlag erhebt.

Wird Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger zunächst in einem gerichtlichen Verfahren die Beseitigung des Rechtsvorschlags verlangen (sogenannte Rechtsöffnung), um die Betreibung fortsetzen zu können. Dazu muss er beweisen, dass die geltend gemachte Forderung tatsächlich besteht.

Dies ist nur durch Vorlegen eines vollstreckbaren gerichtlichen Entscheids (sogenannter definitiver Rechtsöffnungstitel) oder einer schriftlichen Schuldanerkennung (sogenannter provisorischer Rechtsöffnungstitel) möglich, woraus eindeutig hervorgeht, dass der Schuldner dem Gläubiger den geforderten Geldbetrag schuldet und die Zahlung dieses Betrags fällig ist.

In Ihrem Fall ist primär die Beseitigung des Rechtsvorschlags aufgrund eines provisorischen Rechtsöffnungstitels denkbar. Vorausgesetzt wird allerdings, dass einerseits das geschuldete Honorar im Auftrag selber oder durch Verweis auf andere Dokumente (z. B. einen Kostenvoranschlag oder eine Preisliste) klar beziffert ist und dass andererseits der Auftrag vom Kunden von Hand unterschrieben ist; eine nur mündliche Zusage oder Bestätigung per E-Mail genügen nicht. Dabei kommt insbesondere ein Auftrag für Ihre Werbedienstleistungen in Frage.

Vorschuss leisten

Sind diese Voraussetzungen erfüllt und kann der Kunde nicht vor Gericht glaubhaft machen, dass Sie Ihre Auftragsleistung nicht oder nicht gehörig erbracht haben, wird Ihnen die Rechtsöffnung erteilt und Sie können Ihren Kunden danach durch Fortsetzung des Betreibungsverfahrens für den geschuldeten Geldbetrag belangen. Die Kosten der Betreibung und des Rechtsöffnungsverfahrens sind vom Kunden als Schuldner zu tragen; als Gläubiger müssen Sie diese allerdings vorschiessen.

* MLaw Silvan Bötschi ist Rechtsanwalt und Notar, SchochMaierPartner St. Gallen; www.schochmaier.ch


Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen Termin in der Schuldnerberatung kümmern. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich in dieser Situation sofortige Hilfe suchen.

Bleiben die ersten Mahnschreiben der Gläubiger unbeantwortet, werden diese zu Zwangsmitteln greifen. Die Folgen davon können sehr unangenehm sein, wenn Sie nicht wissen, wie Sie hierauf reagieren müssen. Denn wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können, werden die Banken und Gläubiger versuchen, Sie zu Zahlungen zu zwingen. Hierauf müssen Sie richtig reagieren.

Wenn Sie Konsumkredite nicht mehr bezahlen, so kann es zur Offenlegung der Lohnabtretung beim Arbeitgeber kommen. In vielen Kreditverträgen ist im Kleingedruckten eine Klausel zu finden, nach der die Bank das Recht hat, bei Zahlungsverzug den pfändbaren Anteil des Lohns direkt vom Arbeitgeber zu fordern. Dies kann sehr schnell gehen, oftmals dauert es nur wenige Wochen nach dem ersten Zahlungsverzug.

Denn in diesem Fall muss die Bank weder einen Vollstreckungstitel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) erwirken, noch den Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Bank muss nur eine Kopie des Kreditvertrages beim Arbeitgeber vorlegen und Zahlung verlangen.

Andere Gläubiger werden die Forderungen an ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei übergeben, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen. Dies führt dazu, dass diese erheblich steigen, da die hohen Gebühren, die hierdurch entstehen, zu den bestehenden Schulden dazukommen.

Nach Titulierung (also der rechtskräftigen Feststellung der Forderung durch das Gericht) kann es dazu kommen, dass Sie bald mit einem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen müssen. Dieser wird von Ihnen verlangen, dass Sie die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid) ableisten, wenn Sie keine Zahlung leisten können. Dies wird dann ins Schuldnerverzeichnis eingetragen und Ihre Kreditwürdigkeit wird massiv und langfristig beschädigt.

Weiter kann es dazu kommen, dass Ihr Lohn und Ihr Konto gepfändet werden. Besonderes eine Kontopfändung ist sehr bedrohlich, da Sie hierdurch vom einen auf den anderen Tag kein Geld mehr abheben können und das Konto gesperrt wird. Hierauf müssen Sie unbedingt schnellstmöglich reagieren, um das gesperrte Geld wiederzubekommen und das Konto wieder freizuschalten. Reagieren Sie in dieser Situation falsch oder gar nicht, kann es dazu kommen, dass Ihr bestehendes und künftiges Kontoguthaben vollständig an den Gläubiger überwiesen wird, egal ob Sie dann noch Geld zum Leben haben oder nicht.

Spätestens hier kann nur noch ein Schuldnerberater helfen. So lange sollten Sie aber gar nicht erst warten. Sobald Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können – besser noch, sobald Sie merken, dass es sich abzeichnet, dass Sie in der Zukunft Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können werden, sollen Sie unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen. Je früher Sie dies tun, desto effektiver kann man verhindern, dass sich die Situation verschlimmert.

Was tun wenn beim Schuldner nichts zu holen ist?

Ist beim Schuldner nichts zu holen, trägt die Kosten der Zwangsvollstreckung der Gläubiger. Leitet der Unternehmer selbst die Zwangsvollstreckung ein, dann fallen nur die Gerichtsvollzieherkosten (entsprechend dessen Leistungsaufwand) an (Tabelle 1).

Was passiert wenn man nicht mehr zahlen kann?

Somit entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsentzug im Gefängnis. Wenn Sie zwar die Möglichkeit haben die Geldstrafe zu zahlen, dies aber aus bestimmten Gründen nicht wollen, dann hat die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit, die Geldstrafe zwangsweise beizutreiben (§ 459c StPO), z.B. durch eine Kontopfändung.

Was passiert nach der Mahnung von Inkasso?

Zahlt der Schuldner trotz mehrerer Mahnungen nicht, hat der Gläubiger grundlegend drei Optionen: Übergabe ans Inkasso – Das Inkassobüro versucht zuerst die Forderung außergerichtlich zu realisieren. Falls dies nicht erfolgreich ist, kann das Inkassobüro ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Was darf der Gläubiger vom Schuldner verlangen?

Von privaten Schuldnern (Verbraucher) dürfen weiterhin, ohne Nachweis das ein Schaden durch den Zahlungsverzug entstanden ist, weitere 5% über dem Basiszins der EZB verlangt werden. Im gewerblichen Bereich dürfen die Gläubiger sogar 8 % über dem Basiszins verlangen.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte