Was macht man wenn jemand zuhause stirbt

Was zu tun ist, wenn jemand zu Hause stirbt

Wenn jemand zu Hause stirbt, gibt es eine Reihe von Dingen zu beachten, je nachdem, wie er gestorben ist und ob der Tod erwartet oder unerwartet war.

Bei einem erwarteten Todesfall

Bei einem erwarteten Todesfall, z. B. aufgrund einer unheilbaren Krankheit, sollten Sie zügig den Hausarzt kontaktieren. Wenn der Todesfall nachts eingetreten ist, können Sie auch bis zum Morgen warten, bevor Sie zum Telefon greifen. In beiden Fällen sollten Sie, wenn Sie nicht der nächste Angehörige oder ein naher Verwandter sind, sicherstellen, dass diese sofort benachrichtigt werden. Wenn die Todesursache bekannt ist, wird der Arzt eine ärztliche Bescheinigung über selbige ausstellen, den Totenschein. Sie sollten sich zügig mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen, um die Überführung Ihres Angehörigen in dessen Obhut zu veranlassen.

Bei einem unerwarteten Todesfall

Wenn der Tod unerwartet eingetreten ist, müssen Sie sofort die Polizei und den Rettungsdienst anrufen. Der Telefonist wird Ihnen Anweisungen geben, was Sie tun müssen, einschließlich der Feststellung, ob Sie versuchen können, die Person wiederzubeleben. Die Sanitäter werden bei ihrem Eintreffen entweder Wiederbelebungsversuche unternehmen oder den Tod bestätigen. Wenn die Todesursache unbekannt ist, ist es wichtig, dass Sie den Bereich unberührt lassen (abgesehen von eventuellen Wiederbelebungsversuchen). Die Polizei wird einen Bestattungsunternehmer beauftragen, der den Verstorbenen abholt und den Leichnam in seine Obhut nimmt und im Auftrag des Gerichtsmediziners handelt, wenn der Tod unerwartet eintritt. Wenn der Mediziner sich über die tatsächliche Todesursache nicht sicher ist, kann eine Untersuchung angeordnet werden. Wenn die Todesursache geklärt ist, wird auch in diesem Sterbefall ein Totenschein ausgestellt.

Sie können sich schon während der oder die Verstorbene noch bei der Polizei zur Untersuchung ist, mit dem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens in Verbindung setzen. Dieses wird dann, wenn der Totenschein ausgestellt ist, die Abholung und alles weitere veranlassen.

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Was tun im Todesfall/Trauerfall innerhalb der Familie?

Im Todesfall benötigen Angehörige wichtige Dokumente, die bereits im Vorfeld zusammengestellt werden sollten, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden.


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Checkliste Todesfall: Wie geht es weiter?

Erledigungen bei Todesfall: Was ist zuerst zu tun?

  • 1. Arzt benachrichtigen
  • 2. Bestatter benachrichtigen
  • 3. Angehörige benachrichtigen
  • 4. Wichtige Dokumente zusammenstellen

Todesfall: Was ist zu tun? Ein Überblick.

Kommt es zum Todesfall, müssen wichtige Angelegenheiten geregelt werden. Die Grafik verschafft Ihnen einen Überblick darüber, was zu tun ist. Detaillierte Informationen finden Sie in der Checkliste Todesfall.

Arzt benachrichtigen

Sterbefall zu Hause oder im Altenheim

Bei einem Todesfall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung (Totenschein) ausstellen kann. Im Alten- oder Pflegeheim übernimmt in der Regel die jeweilige Einrichtung die Verständigung des Arztes. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass ein natürlicher Tod vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun, sondern muss von Amts wegen her passieren.

Sterbefall im Krankenhaus

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung von der Krankenhausverwaltung ausgestellt. Auch bei einem Sterbefall im Krankenhaus gilt, dass die Polizei verständigt werden muss, wenn der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen kann.

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Bestatter benachrichtigen

Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden

Es ist sinnvoll, den Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit dieser den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. In vielen Bundesländern ist bis zu 36 Stunden nach dem Todesfall eine Aufbahrung zu Hause möglich, damit Angehörige vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Todesfall: Benachrichtigung der Angehörigen

Informieren Sie die Familie und Freunde des Verstorbenen.

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Wichtige Dokumente im Todesfall

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen, Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • Todesbescheinigung vom Arzt: Die Gebühren für diese Leistung müssen von den Angehörigen getragen werden, da die Krankenkassen die Kosten hierfür nicht übernehmen. Sie sollten nach der ärztlichen Gebührenordnung nicht mehr als 80 Euro betragen.
  • Rentennummer: Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden. Ebenfalls benötigt werden Angaben zu betrieblichen Renten.
  • Personenstandsurkunden: Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Sollte dieser nicht vorhanden sein, genügt die Vorlage der Urkunden, die den Personenstand des Verstorbenen nachweisen.

Urkunden, die den Personalstand nachweisen

  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalstandsurkunden in ausländischer Sprache: Diese müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und sind zusätzlich vorzulegen

Versicherungen und Vorsorge

  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen im Vorfeld abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen
  • Versicherungsunterlagen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen; einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)

Testament und Verfügungen

  • Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar
  • letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird

Sonstige Unterlagen

  • Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. empfiehlt, die Dokumente in einem Ordner zusammenzustellen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren. Ein solcher Vorsorgeordner kann über die Homepage www.bestatter.de bestellt werden.

Erledigung der Formalitäten

Vor der Trauerfeier

  • Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes. Es muss nicht überall eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden – bei der Abmeldung von bestimmten Versicherungen reicht eine Kopie. Bei Sterbegeld-, Lebens- oder Rentenversicherungen muss ein Original vorliegen.
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde und/oder Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung / Bestattung
  • Terminfestlegung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner
  • Musikalischer Rahmen für die Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • Dekoration/Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • Auslegung einer Kondolenzliste
  • Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • Druck von Trauerbriefen oder -karten
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Druck von Sterbebildchen (wo es regional üblich ist)

Nach der Trauerfeier

  • Aufgabe von Dankanzeigen
  • Druck von Dankbriefen oder -karten
  • Vereinbarung eines Beerdigungskaffees in einer Gaststätte
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen

Häufig gestellte Fragen

Erledigungen bei einem Todesfall: Was ist zuerst zu tun?

  1. Arzt benachrichtigen
  2. Bestatter benachrichtigen
  3. Angehörige benachrichtigen
  4. Wichtige Dokumente zusammenstellen

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Die Fristen für die Beerdigung eines Toten variieren von vier Tagen bis maximal zehn Tagen nach Feststellung des Todes. Hier weichen allerdings die Gesetzestexte der einzelnen Länder stark voneinander ab. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren Bestatter.

Wichtige Dokumente im Todesfall:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Rentennummer
  • Personenstandsurkunden

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Wer eine Sterbeurkunde anfordern möchte, muss sich an das zuständige Standesamt wenden. Dieses stellt nach der Antragstellung die Sterbeurkunde des Verstorbenen aus.

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In Deutschland starben im Jahr 2018 etwa 954.874 Menschen. Trotz des demographischen Wandels lassen sich Aussagen über die Sterbezahlen in den nächsten Jahren nur sehr begrenzt treffen. Darüber hinaus ist es auch aus ethisch und moralisch Gründen nicht angemessen, bereits heute über die genaue Zahl von Sterbefällen der kommenden Jahre zu spekulieren.

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Wer kommt wenn jemand zu Hause stirbt?

Stirbt eine Person zu Hause, müssen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Arzt informieren. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Dessen Telefonnummer erfahren Sie über die Auskunft oder Nummer 144. Er wird den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen.

Was tun wenn jemand in der Nacht stirbt?

An Sonn- und Feiertagen oder nachts rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefon-Nummer 116 117 an (Vorwahl nicht notwendig, Anrufe sind kostenfrei). Ein Notarzt kann Ihnen in dieser Situation lediglich eine Todesfeststellung ausstellen.

Was muss ich alles tun wenn jemand stirbt?

Arzt verständigen. ... .
Wichtige Unterlagen heraussuchen. ... .
Bestatter beauftragen. ... .
Versicherung, Arbeitgeber und Angehörige informieren. ... .
Pflegeheimzimmer ausräumen. ... .
Sterbeurkunde beantragen. ... .
Nachlass und Erbe. ... .
Verträge kündigen und ummelden..

Was muss man tun wenn die Eltern sterben?

Sollte der Tod zu Hause stattgefunden haben, so muss ein Arzt gerufen werden. Der Arzt stellt dann den Tod des Elternteils fest, führt eine Leichenschau durch und stellt auch den Totenschein aus. Die Polizei muss nur dann verständigt werden, wenn die Todesursache nicht natürlich ist.

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